Tipps für den Schadenfall.

Ein Schadenfall ist eingetreten - was tun?

Generell sollten Sie im Fall eines Schadens versuchen, durch geeignete Maßnahmen den Schaden möglichst gering zu halten. Hierfür können Sie ohne Rücksprache mit uns geeignete Notmaßnahmen einleiten. Darüber hinaus sollten Sie möglichst unverzüglich den Schaden melden und die weitere Vorgehensweise mit uns absprechen.

Je nach Art des entstandenen Schadens können folgende Hinweise nützlich sein:

1. Brandschäden:

  • Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten.
  • Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser kontaminierte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.

2. Leitungswasserschäden:

a) im Gebäudebereich:

  • Unterbrechen Sie bei beschädigten Rohrleitungen die Wasserversorgung. Schließen Sie die Hauptventile.
  • Ist die Schadenstelle bekannt können Sie einen Installateur mit der Reparatur der Leckage beauftragen. Parallel hierzu sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit uns absprechen.
  • Lassen Sie in Fällen, in denen die Schadenstelle nicht bekannt ist, vor Beginn von Stemm- und Mauerarbeiten eine Leckageortung durchführen. Geeignete Firmen bitte bei uns erfragen.
  • Zur Vermeidung weiterer Schäden im Gebäudebereich prüfen Sie bitte, ob Trocknungsarbeiten notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
  • Lassen Sie bei Frostschäden Auftauarbeiten nur von einem Installationsbetrieb durchführen. Durch ungeeignete Eigenitiative werden Schäden in vielen Fällen unnötig vergrößert.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.

b) im Hausratbereich:

  • Wischen Sie vom Schaden betroffenes Mobiliar trocken.
  • Verhindern Sie durch Folienabdeckung o.ä. bzw. durch Auslagerung Schäden am Mobiliar durch nachtropfendes Wasser.
  • Schützen Sie Mobiliar durch geeignete Maßnahmen wie Unterlagen oder Hochstellen vor aufsteigender Feuchtigkeit.
  • Nehmen Sie betroffene technische Geräte nach einem Wasserschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen, insbesondere für Trocknungs- und Reinigungsarbeiten nach Wasserschäden. Durch ungeeignete und verspätete Maßnahmen werden Schäden oft vergrößert. Aus diesen Gründen ist auch bei Wasserschäden eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit uns notwendig.

3. Einbruchdiebstahlschäden:

  • Bringen Sie einen Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige.
  • Veranlassen Sie, in der Regel auch unter Mithilfe der Polizei, eine provisorische Sicherung der Versicherungsörtlichkeit, soweit erforderlich. Vor Veranlassung der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
  • Überlassen Sie der Polizei kurzfristig eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände.
  • Informieren Sie uns unverzüglich über den Schaden. Senden Sie uns die Schadenmeldung mit der vollständigen Stehlgutliste wieder zu, damit die weitere Vorgehensweise abgesprochen werden kann.

4. Sturmschäden:

  • Sorgen Sie, sofern erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
  • Zur Vermeidung weiterer Schäden im Gebäudebereich bitte prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
  • Tragen Sie dafür Sorge, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch eindringende Niederschläge durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.


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