Kfz Rechtsschutz / Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Diese Kosten übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung:

  • gesetzliche Kosten und Vorschüsse für den Rechtsanwalt Ihrer Wahl
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und vom Gericht herangezogene Sachverständige sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers
  • die gesetzlichen Kosten, die Sie der Gegenseite erstatten müssen
  • in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen

Versichert sind nicht nur der Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeuges, sondern auch die berechtigten Fahrer und Insassen. Der Versicherungsschutz umfasst im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug folgende Leistungen:

  • Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche
  • Rechtsschutz bei Streitigkeiten, die den Kaufvertrag oder Reparaturvertrag des versicherten Fahrzeuges betreffen
  • Rechtsschutz gegen den Vorwurf der Verletzung verkehrsrechtlicher Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften
  • Rechtsschutz in Verkehrssachen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten
  • Rechtsschutz in Steuerfragen vor Gericht
  • Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen des versicherten Fahrzeuges

Dieser Versicherungsschutz gilt auch für den Versicherungsnehmer, seinen mitversicherten Lebenspartner und die minderjährigen Kinder als Fahrer fremder Motorfahrzeuge, als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer (ausgenommen vertragliche Streitigkeiten).

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