Bauherrenhaftpflicht
So sind Bauherren auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Wird ein Bauauftrag vergeben, wird die Haftung in der Regel vom Bauherrn auf den Bauunternehmer übertragen. Allerdings können Sie als Bauherr immer noch selbst haften – zum Beispiel, wenn ein Bauunternehmer leistungsunfähig wird oder er bestimmte Risiken nicht oder nicht ausreichend versichert hat. So gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, dass Sie wegen unvorsichtiger Auswahl von Bauunter-nehmern oder Architekten haften müssen.
Darüber hinaus droht Ihnen eine Haftung, wenn Sie Verstöße von Bauunternehmern oder Architekten dulden. Aus diesem Grund sollten Sie keinesfalls „blind“ darauf vertrauen, dass ein Bauunternehmer von sich aus alles Erforderliche veranlasst. Bei unzureichender Überwachung haften Sie. Und sollten sich Missstände ergeben, müssen Sie selbst für die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel sorgen.


