Wohngebäudeversicherung
- Was gehört eigentlich zu einem Gebäude?
- Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung. Eine Kombination, die gleich doppelt Sinn macht.
- Die Versicherungssumme: Das sollten Sie wissen.
- Umfassender Versicherungsschutz - mehr, als Sie denken.
- Unser Versicherungsschutz wärend der Bauzeit
Was gehört eigentlich zu einem Gebäude?
Unter dem Begriff „Gebäude“ verstehen wir nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten, die dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören z. B. Überdachungen, Antennen, Satellitenschüsseln, Fenster- läden oder Markisen. Achten Sie deshalb darauf, dass eingebaute Schränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen in der Versicherungssumme erfasst sind, denn auch sie zählen zum Gebäude.
Auch Solar-/Photovoltaikanlagen sind Gebäudebestandteile und fallen somit unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Natürlich sind in unserer Wohngebäudeversicherung ebenso privat genutzte Nebengebäude wie Garten- häuser, Geräteschuppen und Garagen mitversichert. Vergessen Sie also nicht, auch diese Nebengebäude und Garagen auf Ihrem Grundstück im Vertrag anzugeben; nur dann sind auch sie gegen Schäden geschützt.
Unsere Wohngebäudeversicherung umfasst:
- das Gebäude
- die Nebengebäude
- sowie die Bestandteile eines Gebäudes
Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung: Eine Kombination, die gleich doppelt Sinn macht.
Im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung sind auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/ Hagel mitversichert. Dadurch entsteht oft der Eindruck, eine Gebäudeversicherung sei nicht mehr erforderlich, wenn eine verbundene Hausrat- versicherung besteht. Tatsächlich umfassen diese beiden Versicherungen unterschiedliche Bereiche.
Die Gebäudeversicherung erstreckt sich auf Schäden, die am versicherten Gebäude entstehen, während im Rahmen der Hausratversicherung nur Schäden am Mobiliar versichert sind. Beide Versicherungen sind also notwendig! Nur mit dieser sinnvollen Kombination sind Sie wirklich umfassend geschützt.
Diese Kombination lohnt sich auch finanziell, denn wenn Sie bei der wgv eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die mindestens die Gefahren Feuer und Leitungswasser abdeckt, erhalten Sie auf eine wgv Hausratversicherung für Ihre Wohnung in dem versicherten Gebäude von uns zusätzlich einen
Dauerrabatt von 5 %.
Die Versicherungssumme: Das sollten Sie wissen.
Damit Ihr Haus stets entsprechend seinem aktuellen Wert abgesichert ist, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme 1914 korrekt festgesetzt wird. Dabei orientieren wir uns am ortsüblichen Neubauwert Ihres Gebäudes, der aufgrund der Bauweise, Größe und Ausstattung nach der Preisbasis des Jahres 1914 festgelegt wird.
Die Angabe der Versicherungssumme Wert 1914 finden Sie im Versicherungsschein der Vorversicherung. Falls nach der letzten Einschätzung werterhöhende Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden, muss der Wert überprüft werden. Die Versicherungssumme kann anhand des Wertermittlungsbogens [PDF] neu berechnet werden.
Bei Neubauten wird die Versicherungssumme Wert 1914 auf Basis der tätsächlichen Baukosten im Jahr der Erstellung des Gebäudes vom Versicherer umgerechnet.
Die Entschädigungsgrenze errechnet sich aus der Versicherungssumme 1914 wie folgt: Versicherungssumme 1914 x Entschädigungsgrenze x Anpassungsfaktor zum Schadenzeitpunkt
Beispiel für die Berechnung einer Entschädigungsgrenze:
Versicherungssumme 1914 = 22.500,00 Mark
(entspricht 267.750,00 EUR aktueller Neubauwert), Entschädigungsgrenze = 5 %, Schadenjahr 2009,
Entschädigungsgrenze = 16.773,75 EUR
Die Gleitende Neuwertversicherung
Durch die Gleitende Neuwertversicherung wird sichergestellt, dass sich die Entschädigungsleistung nach einem Schadenfall immer an den aktuellen Preisen orientiert. Hierzu passt sich der Versicherungsbeitrag jährlich entsprechend einem statistischen Baupreisindex flexibel bzw. gleitend an die Baupreise an. Man spricht deshalb vom Anpassungsfaktor. Dadurch wird eine ständige Beobachtung der Preisentwicklung und somit eine Anpassung der Versicherungssumme durch Sie überflüssig. Eine Unterversicherung kann dann nur vorliegen, wenn der Wert Ihres Hauses bei Abschluss des Vertrages zu niedrig angegeben war oder wenn er sich danach durch Umbauten oder Ausbauten erhöht hat.
Unsere Empfehlung: Melden Sie werterhöhende Maßnahmen während der Vertragslaufzeit regelmäßig unter Angabe der Baukosten nach.
Umfassender Versicherungsschutz - mehr, als Sie denken.
Grundstücksbestandteile
In der wgv Wohngebäudeversicherung sind auch sonstige Bestandteile der im Versicherungsvertrag aufgeführten Grundstücke, die nicht Gebäude sind, bis zu 5 Promille der Versicherungssumme beitragsfrei mitversichert. Dazu gehören insbesondere Mauern, Zäune, Blumenkübel, Lampen, Müllbehälterboxen und Pflasterungen. Nicht versichert sind Schäden an Bepflanzungen (z. B. Bäume, Sträucher, Gewächse und sonstige Bodenerzeugnisse). Über diese zusätzlichen Leistungen informiert Sie detailliert die Klausel 7264 Ihres Versicherungsvertrages.
Der Versicherungsschutz für Rohre außerhalb des Gebäudes
Der Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung erstreckt sich nach den VGB 2007 auch auf Schäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, die durch Rohrbruch und Frost entstanden sind. Diese Regelung gilt, wenn diese Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Beitragsfrei mitversichert sind bis zum vereinbarten Betrag auch Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen, soweit Sie als Versicherungsnehmer dafür die Gefahr tragen.
Wenn Sie es wünschen, können unter gewissen Voraussetzungen gegen Beitragszuschlag auch Schäden an folgenden Rohren durch die Versicherung abgedeckt werden:
- an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen,
- an Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück.
Unser Versicherungsschutz während der Bauzeit.
Wer sein Traumhaus baut, braucht nicht nur gute Nerven, sondern auch einen besonders zuverlässigen Versicherungsschutz. Bei der Wohngebäudeversicherung der wgv sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die Baustoffe, die dafür notwendig und auf dem Baugrundstück gelagert sind, während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung beitragsfrei versichert.
Dieser Schutz umfasst Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, den Anprall oder den Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung längstens bis zum Ablauf von 24 Monaten gilt.
Der Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementarereignisse tritt, sofern dies bei Antragstellung beantragt wurde, frühestens nach Bezugsfertigstellung des Gebäudes in Kraft.
Profitieren Sie von unserem Neubaurabatt:
Eine gute Nachricht für alle Eigentümer von Neubauten. Für Gebäude, die ab Bezugsfertigstellung mindestens gegen die Gefahren Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser versichert sind, wird ein Neubaurabatt gewährt. Der Nachlass beträgt 50% und wird ab Bezugsfertigkeit bis zum Ablauf von drei vollen Kalenderjahren gewährt. Danach wird für weitere drei Kalenderjahre ein Nachlass von 25% eingeräumt. Im Anschluss erfolgt die Umstellung auf den Tarifbeitrag.
Bei An- und Umbauten wird kein Neubaurabatt gewährt.
Spezialversicherungen für Bauherren
Wenn Sie einen weitergehenden Schutz gegen unvorhergesehene Schäden an Ihrem Gebäude wünschen, empfehlen wir Ihnen, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Ihr Haftungsrisiko als Bauherr können Sie über eine spezielle Bauherren-Haftpflichtversicherung abdecken. Wenn Sie sich darüber genauer informieren möchten, fordern Sie am besten unsere Unterlagen für den Bauherren an.


