Gewässerschadenhaftpflicht

Wer einen Öltank hat, ist hier bestens aufgehoben.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Inhaber von Öltanks vor den mittelbaren und unmittelbaren Folgen der Veränderung von Gewässern (einschließlich Grundwasser) durch Öl. Im Schadenfall haften Sie nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich schuld sind.



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