Hausratversicherung

Was gehört eigentlich zum Hausrat?

Unter Hausrat verstehen wir nicht nur Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, elektrische und optische Haushaltsgeräte, sondern z.B. auch Gardinen, Bücher, CDs und Musikinstrumente, Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen. Sogar Camping- ausrüstungen, Sportgeräte wie Surfbretter, Falt- und Schlauchboote gehören dazu, sofern sie sich in den privaten Wohnräumen und dazugehörigen Nebenräumen wie Keller, Bühne oder Garage befinden – Hausrat ist also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sachen Ihnen gehören oder nicht – ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.

Wenn Sie als Mieter auf eigene Kosten Gegenstände in das Gebäude eingefügt oder übernommen haben, so sind auch diese versichert.

Nicht mitversichert sind Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger sowie Handelsware aller Art.

Wie viel ist Ihr Hausrat wert?
Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten.

Die Versicherungssumme hängt vom Wert Ihres Hausrates ab, der erfahrungs- gemäß meist unterschätzt wird. Setzen Sie bei Vertragsabschluss deshalb die Versicherungssumme so fest, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrates aufwenden müssen.

Wichtig dabei: Denken Sie bei der Schätzung Ihres Hausrates bitte auch an Keller und Dachboden, an den Inhalt von Schränken, Kommoden und Truhen und an Ihre Wertsachen. Denn nur wenn Sie alles versichert haben, wird Ihnen im Schadensfall auch alles ersetzt.

Wertvoller, als Sie denken.

Wetten, dass Sie überrascht sind, wenn Sie den Wert Ihres Hausrates einmal genau zusammenrechnen? Möbel, Fernsehgerät, Stereoanlage, Computer, Bekleidung, Bücher, Geschirr usw. und dazu noch Schmuck, Wertpapiere, Kunstgegenstände und andere Wertsachen – da kommt leicht ein kleines Vermögen zusammen. Eine durchschnittlich eingerichtete Wohnung mit einer Fläche von 80 qm hat heute einen Wert von mindestens 52.000,- EUR.

Was bedeutet Unterversicherung?

Haben Sie die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, so liegt eine Unterversicherung vor. Die Folge: Jeder Schaden kann nur anteilig ersetzt werden.

Welche Auswirkungen dies für Sie haben kann, zeigt folgendes Beispiel:

Nehmen wir an, der Gesamtwert Ihres Hausrates beträgt 50.000,- EUR, die verein- barte Versicherungssumme aber nur 25.000,- EUR. Wenn z. B. bei einem Brand ein Schaden von 10.000,- EUR entsteht, so können wir nur die Hälfte des Schadens zahlen, nämlich 5.000,- EUR, weil Sie ja auch nur den halben Wert Ihres Hausrates versichert haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Versicherungssumme exakt ermitteln.

Wie vermeiden Sie einen Abzug wegen Unterversicherung?

Ist Ihr Haushalt durchschnittlich ausgestattet, können Sie die Versicherungssumme anhand einer Quadratmeter-Pauschale berechnen und müssen den Wert Ihres Hausrates nicht mühsam Gegenstand für Gegenstand ermitteln. Ihr Vorteil bei dieser Berechnungsmethode: Wenn Sie mit uns eine Versicherungssumme von mindestens 650,- EUR pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbaren, verzichten wir auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Das heißt, wir ersetzen Ihnen jeden Schaden voll bis zur Höhe der Versicherungssumme. Wenn Sie anspruchsvoll oder sogar luxuriös eingerichtet sind, müssen Sie natürlich eine entsprechend höhere Versicherungssumme mit der wgv vereinbaren.

Der Unterversicherungsverzicht wird nur für Versicherungsverträge gewährt, bei denen die vereinbarte Versicherungssumme 200.000,- EUR oder die Entschädigungsgrenze für Wertsachen insgesamt 50 % nicht übersteigt.

Übrigens: Bei Kleinschäden bis 1.000 EUR verzichten wir auf eine Prüfung der Unterversicherung, unabhängig davon, ob Sie den Unterversicherungsverzicht vereinbart haben oder nicht.

Die dynamische Hausratversicherung.

Ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept, das mit Ihrem Lebensstandard mitwächst.

Mit steigendem Einkommen wird auch Ihr Lebensstandard höher. Der Wert Ihres Hausrates wächst nach Vertragsabschluss weiter, sei es durch Neuanschaffungen oder durch Wertsteigerungen. Damit Ihr Hausrat immer ausreichend versichert ist, passen wir die Versicherungssumme jedes Jahr nach einem Index des Statistischen Bundesamtes der allgemeinen Preissteigerung automatisch an. Dieser Steigerung können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprechen. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen noch ausreichend sind. Berücksichtigen Sie dabei Ihre Neuanschaffungen und besondere Wertsteigerungen, etwa bei Wertsachen.

Was Sie von uns im Schadensfall bekommen.

Ob Brand-, Einbruchdiebstahl- oder Sturmschäden – auf eines können Sie sich in jedem Fall verlassen: auf Ihre wgv Hausratversicherung. Im Ernstfall sind wir jederzeit für Sie da. Wir ersetzen den finanziellen Schaden und helfen Ihnen, alles schnell und unkompliziert abzuwickeln.

Unter der Voraussetzung, dass Sie nicht unterversichert sind oder der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung vereinbart wurde, stellen wir Sie finanziell so wie vor dem Schaden. Je nach Schadensfall bzw. Vereinbarung erhalten Sie:

  • Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert).
  • Bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer evtl. Wertminderung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungspreis. Restwerte werden angerechnet.
  • Bei Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden waren, erhalten Sie den Betrag, den Sie als Verkaufspreis hätten erzielen können.
  • Für Wertsachen entschädigen wir Sie bis zur Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze.

Ihr Hausrat ist nicht nur in Ihren vier Wänden geschützt ...

sondern auch unterwegs: dank unserer Außenversicherung.

Ihr Hausrat ist nicht nur in den eigenen vier Wänden und den Nebenräumen Ihrer Wohnung wie Keller, Bühne oder Garage versichert. So ist beispielsweise Ihre Waschmaschine oder Ihr Wäschetrockner auch in Gemeinschaftsräumen versichert, die Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen. Nicht inbegriffen sind Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Natürlich sind Gegenstände aus Ihrer Wohnung auch auf Reisen oder wenn sie sich in Reparatur befinden versichert.

Wann gilt die Außenversicherung?

  • Versichert werden auch persönliche Gegenstände, die vorübergehend (bis 3 Monate) nicht in der Wohnung sind. Dazu gehören z.B. Sachen, die zur Reinigung oder Reparatur gegeben werden, sich am Arbeitsplatz befinden oder die Sie auf Reisen dabei haben. Diese Gegenstände sind in Ihrer Hausratversicherung wenn Sie den OPTIMAL-Tarif vereinbart haben bis zu 20% der Versicherungssumme, höchstens aber bis 20.000 EUR versichert. Sollten Sie den BASIS-Tarif vereinbart haben, besteht für diese Gegenstände lediglich bis zu 10% der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR Versicherungsschutz.
  • Für Einbruchdiebstahl, Sturm- und Hagelschäden besteht dieser Schutz nur dann, wenn sich die Sachen zum Zeitpunkt des Schadens innerhalb eines Gebäudes befinden.
  • Für Wertsachen gelten hierbei die gleichen Entschädigungsgrenzen wie innerhalb der versicherten Wohnung.
  • Die Außenversicherung erstreckt sich nur auf die in der Hausratversicherung versicherten Gefahren. Für weiter gehenden Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen unseren erweiterten Versicherungsschutz auf Reisen.
  • Wenn Sie den OPTIMAL-Tarif vereinbaren, ist Ihre Sportausrüstung in einem verschlossenen Stahlschrank bis 5.000 EUR versichert (z.B. Reitsättel oder Golfausrüstung), auch wenn sich diese länger als 3 Monate nicht in Ihrer Wohnung befinden.

Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung: Eine Kombination, die gleich doppelt Sinn macht.

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/ Hagel mitversichert. Dadurch entsteht oft der Eindruck, eine Hausratversicherung sei nicht mehr erforderlich, wenn eine Wohngebäudeversicherung besteht. Tatsächlich umfassen diese beiden Versicherungen unterschiedliche Bereiche.

Die Gebäudeversicherung erstreckt sich auf Schäden, die am versicherten Gebäude entstehen, während im Rahmen der Hausratversicherung nur Schäden am Mobiliar versichert sind. Beide Versicherungen sind also notwendig! Nur mit dieser sinnvollen Kombination sind Sie wirklich umfassend geschützt.

Diese Kombination lohnt sich auch finanziell, denn wenn Sie bei der wgv eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die mindestens die Gefahren Feuer und Leitungswasser abdeckt, erhalten Sie auf eine wgv Hausratversicherung für Ihre Wohnung in dem versicherten Gebäude von uns zusätzlich einen
Dauerrabatt von 5 %.



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