Hausratversicherung

Gegen diese Schäden versichern wir Ihren Hausrat.

In der Hausratversicherung bieten wir Ihnen die Produktvarianten OPTIMAL- und BASIS-Tarif an.
Bereits der BASIS-Tarif enthält umfangreiche Leistungen zu einem sehr günstigen Preis. Nachfolgend haben wir Ihnen die wesentlichen Leistungsunterschiede dargestellt.

LeistungenOPTIMAL-TarifBASIS-Tarif
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges sowie damit unmittelbar zusammenhängende Folgeschäden, z.B. durch Rauch, Ruß oder Löschen


enthalten



enthalten
Sengschäden3% der Versicherungssumme, Selbstbeteiligung
je Schadenfall 250 EUR
nicht enthalten
Überspannungsschäden durch Blitzenthaltenenthalten, Selbstbeteiligung
je Schadenfall 250 EUR
Schäden an Gefriergut als Folge eines Überspannungsschadens
durch Blitzschlag
enthaltennicht enthalten
Anprall von Schienen- und Straßenfahrzeugenenthaltennicht enthalten
Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasserenthaltenenthalten
Sturm (ab Windstärke 8) und Hagelenthaltenenthalten
Einbruchdiebstahl und Raub einschließlich Beschädigungen an den Versicherungsräumen sowie Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch

enthalten


enthalten
Schlossänderungskosten nach einem Einbruchenthaltenenthalten
Bewachungskosten bis72 Stunden72 Stunden
Trickdiebstahl1.000 EURnicht enthalten
Diebstahl aus Kfz (weltweit)1% der Versicherungssumme,
max. 1.000 EUR
nicht enthalten
Einfacher Diebstahl der Waschmaschine / Trockner, Wäsche auf der
Leine, Gartenmöbel, -geräte, Kinderwagen, Gehhilfen, Rollstühle
und Kickboard
1.000 EURnicht enthalten
Einfacher Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenhaus1.000 EUR / Bargeld max. 100 EUR -
keine sonstigen Wertsachen
nicht enthalten
Schäden durch innenliegende Regenfallrohreenthaltennicht enthalten
Wertsachen (insgesamt)30% der Versicherungssumme
Die o. g. Entschädigungsgrenze
kann gegen Beitragszuschlag erhöht
werden. Bitte verwenden Sie hierzu
den Antrag W.
20% der Versicherungssumme
Bargeld (außerhalbWertschutzschrank)2% der Versicherungssumme,
max. 1.500 EUR
1% der Versicherungssumme,
max. 1.000 EUR
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
(außerhalb Wertschutzschrank)
10% der Versicherungssumme,
max. 5.000 EUR
5% der Versicherungssumme,
max. 2.500 EUR
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
(außerhalb Wertschutzschrank)
30% der Versicherungssumme,
max. 30.000 EUR
20% der Versicherungssumme,
max. 15.000 EUR
Hotelkosten2‰ der Versicherungssumme,
max. 100 Tage
1‰ der Versicherungssumme,
max. 100 Tage
Rückreisekosten aus dem Urlaubenthaltennicht enthalten
Umzugskosten nach einem Schaden2% der Versicherungssummenicht enthalten
Haustierunterbringungs- und Tierarztkosten nach einem Versicherungsfall1.000 EURnicht enthalten
Datenrettungskosten1.000 EURnicht enthalten
Telefonmissbrauch nach Einbruch250 EURnicht enthalten
Wertsachen in Bankgewahrsam10.000 EUR nicht enthalten
Außenversicherung20% der Versicherungssumme,
max. 20.000 EUR
10% der Versicherungssumme,
max. 10.000 EUR
Sportausrüstung außerhalb der Wohnung5.000 EURnicht enthalten
Aufräumungs,- Bewegungs- und Schutzkostenenthaltenenthalten
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfallesenthaltennicht enthalten

Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Erweiterte Elementarschadenversicherung - BEH 2008 - Form-Nr. 01/2009

Gegen Beitragszuschlag können Schäden am versicherten Hausrat durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mitversichert werden. Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs sind zusätzlich Schäden durch Rückstau mitversichert.
Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 Euro, höchstens 5.000 Euro.
Der Versicherungsschutz für die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern beginnt mit dem Ablauf von zwei Wochen ab Vertragsbeginn (Wartezeit).

Fahrraddiebstahlversicherung - Klausel 7110

Gegen Beitragszuschlag können Schäden durch Fahrraddiebstahl mitversichert werden. Die Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl kann zwischen 1 % und
5 % der vereinbarten Versicherungssumme für den Hausrat betragen.

Wertsachen

Zu den Wertsachen zählen neben Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin auch Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie nicht genannte Sachen aus Silber, Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alte sind, jedoch mit Ausnahe von Möbelstücken).

Die Entschädigungsgrenze beträgt 20% der Versicherungssumme im BASIS-Tarif und 30% der Versicherungssumme im OPTIMAL-Tarif.

Diese kann gegen Beitragzuschlag im OPTIMAL-Tarif erhöht werden. Bitte verwenden Sie hierzu den Zusatzantrag W.

Erweiterter Versicherungsschutz auf Reisen

Auf Reisen wollen Sie sorglos genießen und gleichzeitig die Sicherheit haben, dass alles rundum glatt läuft. Der erweiterte Versicherungsschutz auf Reisen schützt Sie weltweit vor dem finanziellen Schaden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung Ihrer persönlichen Habe auf Ihrer Reise. Der Versicherungsschutz gil für Reisen bis zu einer Dauer von 3 Monaten

Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie während einer Reise mitführen, am Körper oder in der Kleidung tragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Zum Reisegepäck zählen auch Andenken oder Geschenke, die Sie während der Reise gekauft haben. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für Bargeld, Handys und Laptops.

Der Versicherer haftet, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungs-unternehmens (Fluggesellschaft, Taxi), Beherbergungsbetriebs (Hotel, Pension), Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

Haben Sie während der Reise das Gepäck bei sich, sind Sie versichert gegen:

  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Raub und räuberische Erpressung
  • mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte
  • Verlust, wozu aber nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen zählen
  • Unfall eines Transportmittels oder eines Versicherten
  • höhere Gewalt

Unternehmen Sie eine Reise zusammen mit Ihren Familienangehörigen und/oder Lebenspartner, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, ist auch deren Reisegepäck versichert. Reisen Familienangehörige oder der Lebenspartner alleine, so ist deren Reisegepäck ebenfalls versichert.

Damit die Reisegepäckversicherung den gewünschten Versicherungsschutz bieten kann, muss die Versicherungssumme dem Versicherungswert des gesamten versicherten Reisegepäcks entsprechen. Der Wert des Reisegepäcks wird dabei nach dem Neuwert der Reisegegenstände berechnet.



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