Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung.

Ihre private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen bereits Versicherungsschutz für die Haftung als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung (auch Ferienwohnung), eines Einfamilien- oder Wochenendhauses. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie als Versicherungsnehmer selbst darin wohnen. Das Haus oder die Wohnung muss sich außerdem im Inland befinden. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist nur die Vermietung von nicht mehr als drei einzelnen Wohnräumen mitversichert. Im OPTIMAL-Tarif ist zusätzlich die Vermietung einer Wohnung im ansonsten selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhaus sowie von bis zu drei Garagen mitversichert.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter.

Wenn Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind oder ein Ein-/Zweifamilienhaus bzw. eine Wohnung vermieten, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Dies auch dann, wenn das Gebäude oder die Wohnung gewerblich genutzt wird oder Sie Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind. Diese Versicherung deckt die Haftung aus der Vermietung oder Verpachtung von Räumen, Wohnung, Gebäuden und Grundstücken ab.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Dachziegel fällt von Ihrem Hausdach und trifft einen Passanten. Sie haften, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Ihr Dach in regelmäßigen Abständen kontrolliert wurde.

Betrieb einer Photovoltaikanlage.

Sie haben eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von max. 10 kWp auf Ihrer Immobilie installiert? Sollten gegen Sie Haftpflichtansprüche in Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Anlage erhoben werden, hilft Ihnen die wgv Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Gewässerschadenhaftpflicht für Öltanks.

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist auch die Gewässerschadenhaftpflicht für die Öltanks enthalten - ausgenommen bei der Versicherung von Sondereigentum. Diese schützt Sie vor den mittelbaren und unmittelbaren Folgen der Veränderung von Gewässern (einschließlich Grundwasser) durch Öl. Im Schadenfall haften Sie nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz - unabhängig davon, ob Sie tatsächlich schuld sind. Die Einheitsdeckungssumme beträgt 15 Mio. Euro und von jedem Schaden tragen Sie 1.000 Euro selbst.

Die Höhe der Versicherungssumme.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der wgv bietet Ihnen einen Versicherungsschutz bis 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden.

Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag dar, bis zu dem wir für einen von Ihnen verursachten Schaden aufkommen.

Überzeugend gut, gnadenlos günstig.

Testen Sie unsere Angebote und lassen Sie sich von den günstigen Beiträgen überzeugen. Am schnellsten machen Sie das mit unserem Beitragsrechner. Hier errechnen wir Ihnen den individuellen Beitrag für Ihre Bedürfnisse.

Danach können Sie online Ihren persönlichen Versicherungsschutz beantragen.

wgv - immer für Sie da.

Wenn Sie Fragen haben, die unsere Produkt-Infoseiten nicht beantworten, hilft Ihnen unser FAQ-Bereich. Selbstverständlich können Sie auch mit einem unserer Kunden- berater einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Rufen Sie uns an, schicken Sie eine E-Mail oder besuchen Sie uns in einer unseren Servicezentren. Gerne stehen Ihnen auch unsere Vermittler vor Ort zur Seite.



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