Unfallversicherungen für Kinder
Die Vorteile Ihrer privaten Unfallversicherung auf einen Blick.
- notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung
- zuverlässiger Unfallversicherungsschutz 24 Stunden am Tag
- schützt weltweit
- Sicherheit in allen Lebensbereichen: am Arbeitsplatz, in der Freizeit, beim Sport, im Urlaub, in den eigenen vier Wänden usw.
- finanzielle Sicherheit und Hilfe bei allen Unfällen
- individuelle Zukunftssicherung für Kinder
- die vereinbarten Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu anderen Versicherungs- oder Entschädigungszahlungen.
- mehr finanzieller Spielraum durch progressive Invaliditätsstaffel
- günstige Beiträge, umfassender Versicherungsschutz
- Beiträge steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar
Mit diesen Versicherungsleistungen können Sie rechnen.
- Invaliditätsleistung
- Invaliditätsleistung mit progressiver Invaliditätsstaffel (300 %)
- Invaliditätsleistung mit erhöhter progressiver Invaliditätsstaffel (500 %)
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung für Schwerverletzte
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
- Unfall-Rente
- Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ)
Ohne zusätzlichen Beitrag sind pro versicherter Person folgende Leistungen mitversichert:
- Service-Leistungen bis 10.000,- EUR
- Kostenersatz für kosmetische Operationen bis 5.000,- EUR
- Kurkostenbeihilfe mit 1.500,- EUR
Erläuterungen zu den Versicherungsleistungen
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung gleicht die dauerhaften Unfallfolgen aus. Die Höhe des Betrages hängt davon ab, wie stark das Leistungsvermögen Ihres Kindes eingeschränkt ist. Wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit als Folge eines Unfalls ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt ist (Invalidität), erhalten Sie bei vollständiger Invalidität Ihres Kindes die volle Invaliditätsleistung. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Bei Teilinvalidität erhalten Sie von uns den Betrag, der dem Invaliditätsgrad Ihres Kindes entspricht. Bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung einzelner Gliedmaßen oder Sinnesorgane sind in den Versicherungsbedingungen bestimmte Prozentsätze festgesetzt, die Sie der Aufstellung der so genannten „Gliedertaxe“, entnehmen können. Eine Beurteilung des Einzelfalls ist insoweit nicht erforderlich.
Invaliditätsleistung mit progressiver Invaliditätsstaffel
Wenn Sie eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbaren, können Sie die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich verbessern. Dabei gilt: je schwerer die Unfallfolgen, desto höher unsere Leistung. Sie können zwischen zwei Alternativen wählen:
Bei Vereinbarung der progressiven Invaliditätsstaffel (300 %) werden die Invaliditätsgrade bis zu 25 % einfach entschädigt. Liegt der Invaliditätsgrad höher, wird der über 25 % bis 50 % liegende Teil dreifach und der über 50 % liegende Teil vierfach bewertet. Das heißt, dass Sie bereits bei Teilinvalidität über 25 % mit höheren Entschädigungen rechnen können. Bei Vollinvalidität erhalten Sie eine Entschädigung von 300 % der Versicherungssumme.
Bei Vereinbarung der progressiven Invaliditätsstaffel (500 %) werden Invaliditätsgrade bis zu 25 % ebenfalls einfach entschädigt. Liegt der Invaliditätsgrad höher, wird der über 25 % (bis 50 %) liegende Teil dreifach, der über 50 % (bis 75 %) liegende Teil sechsfach und der über 75 % liegende Teil zehnfach bewertet. Bei Vollinvalidität beträgt die Entschädigungsleistung bei dieser Variante 500 % der Versicherungssumme.
Todesfallleistung
Bei Unfalltod von Erwachsenen und Kindern zahlen wir den Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, an den Folgen des Unfalls stirbt.
Übergangsleistung für Schwerverletzte
Diese Leistung soll im Falle schwerwiegender Verletzungen eine schnelle Hilfe bieten, z.B. um die Heilbehandlung zu finanzieren. Die Übergangsleistung erhalten Sie, wenn Ihr Kind sechs Monate nach dem Unfall noch um mindestens 50 % in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ununterbrochen beeinträchtigt ist.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Für jeden Tag des unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes zahlen wir, und zwar für bis zu zwei Jahre vom Unfalltag an, das Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erhalten Sie von uns ein Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, höchstens jedoch für 100 Tage.
Unfall-Rente
Nach einem Unfall können laufende Kosten, Einkommenseinbußen und zusätzliche Ausgaben wie z.B. für häusliche Pflege Ihren Lebensstandard gefährden. Um diese Nachteile auszugleichen, zahlen wir Ihnen die vereinbarte Unfall-Rente, wenn und solange die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit Ihres Kindes um mindestens 50 % beeinträchtigt ist. Die Unfall- Rente erhalten Sie zusätzlich zu anderen vereinbarten Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung für Kinder.
Service-Leistungen
Bergungskosten bis zu 10.000,- EUR für Such- und Rettungsaktionen bei Unfallverletzten, für den Transport ins nächste Krankenhaus und notwendige zusätzliche Kosten für die Rückfahrt nach Hause übernehmen wir beitragsfrei. Mitversichert ist auch der Rücktransport von Unfalltoten zum Heimatort.
Kostenersatz für kosmetische Operationen
Wird die Körperoberfläche durch einen Unfall so beschädigt oder entstellt, dass das äußere Erscheinungsbild des Versicherten nach Abschluss der Heilbehandlung dauernd beeinträchtigt ist, übernehmen wir die mit der Operation und der klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden Kosten einer kosmetischen Behandlung bis zu 5.000,- EUR ohne zusätzlichen Beitrag.
Kurkostenbeihilfe
Wird nach einem Unfall eine medizinische Kur zur Rehabilitation notwendig, bekommen Sie von uns – ohne zusätzlichen Beitrag – eine finanzielle Unterstützung von 1.500 ,-EUR. Der Anspruch auf Kurkostenbeihilfe besteht , wenn innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall, aufgrund der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigungen, eine medizinisch notwendige Kur mit einer Dauer von mindestens 3 Wochen durchgeführt wird.
Unsere Leistungen im Invaliditätsfall.
Damit bei einem Unfall zu allem Unglück nicht auch noch finanzielle Engpässe kommen und der Lebensstandard Ihrer Familie auch in Zukunft gesichert ist, erhalten Sie von uns im Invaliditätsfall, also bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall, ein Kapital aus der Invaliditätssumme, die vertraglich vereinbart wurde. Wie hoch dieses Kapital ist, das hängt vom prozentualen Grad der Beeinträchtigung ab.
Bei Invalidität leisten wir (in % der Versicherungssumme) für gänzlichen Verlust bzw. völlige Funktionsunfähigkeit:
Die dynamische Unfallversicherung.
Maßgeschneiderter Schutz, der für Ihre Zukunft mitdenkt
Denn mit der dynamischen Unfallversicherung bieten wir Ihnen eine individuelle Absicherung für Sie und Ihre Familie, bei der die Leistungen automatisch mit Ihrem Lebensstandard mitwachsen und sich Ihren Einkommensverhältnissen und Versorgungsbedürfnissen anpassen.
Ihr Vorteil: Bei der dynamischen Unfallversicherung werden die Versicherungssummen und die Beiträge jedes Jahr um 5 % erhöht, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen. Selbstverständlich können Sie diese Vereinbarung jederzeit widerrufen. Es gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag.
Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ).
Zur finanziellen Vorsorge bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit empfehlen wir für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr die Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ). Ihr Kind erhält die volle vereinbarte Rente, wenn durch Unfall oder Krankheit eine Invalidität eintritt, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nach dem Schwerbehindertengesetz erreicht. Solange diese Voraussetzung erfüllt ist, zahlen wir Ihrem Kind diese Rente gegebenenfalls ein Leben lang. Die Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder kann nur als Ergänzung einer Kinder-Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag?
In der Regel schließen wir den Vertrag mit Ihnen auf 1 Jahr, mindestens ein volles Kalenderjahr, ab. Danach verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.


