Privathaftpflicht

Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung.

Ob Single, Paar oder Familie: Die wgv bietet für jede Lebenssituation den idealen Schutz und das sehr günstig.

Versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung

... für Singles

  • der Versicherungsnehmer
  • die Hausangestellten während der Arbeit für den Versicherungsnehmer
    (auch Au-Pair)

... für die Familie

  • der Versicherungsnehmer
  • der Ehepartner oder auf Wunsch der Lebenspartner
    (in häuslicher Gemeinschaft lebend)
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, ledige Kinder in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung
  • pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe 2 im Haushalt des Versicherungsnehmers
  • die Hausangestellten während der Arbeit für den Versicherungsnehmer
    (auch Au-Pair)

Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und die im Vertrag mitversicherten Personen vor Haftpflichtansprüchen Dritter aus den Risiken des täglichen Lebens.

Schutz im Ausland

Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 2 Jahren besteht weltweit Versicherungsschutz. In den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gilt dies sogar ohne zeitliche Begrenzung.

Beispiele aus der Praxis: Kleine Ursache, große Folgen...

  • Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie bei Rot die Straße überquert haben? Das kann gut gehen, aber was ist, wenn Ihr unüberlegtes Verhalten einen Unfall verursacht.
  • Wenn Sie beim Radfahren nicht rechtzeitig bremsen können und mit einem Fußgänger zusammenstoßen.
  • Die Kinder mit Streichhölzern spielen und daraus ein Brand entsteht.
  • Wenn Sie bei Glätte vergessen haben, den Bürgersteig zu streuen und ein Fußgänger stürzt.
  • Wenn Ihre Waschmaschine defekt ist und die Nachbarwohnung durchnässt.

Die private Haftpflichtversicherung der wgv schützt Sie und Ihre Familie nicht nur vor finanziellen Ansprüchen, sondern sie nimmt Ihnen auch viele Aufgaben ab und berät Sie in allen wichtigen Fragen rund um die Haftpflicht. Die wgv befriedigt ent- sprechend den Versicherungsbedingungen begründete Haftpflichtansprüche gegen Sie und weist Forderungen zurück, wenn sie unbegründet sind. Und falls notwendig, übernehmen wir für Sie die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.

Versicherungsschutz für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge

Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie außerdem beim Gebrauch von

  • Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht. Im OPTIMAL-Tarif sind Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, mitversichert.
  • Ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen;
  • Wassersportfahrzeugen wie z.B. Ruder- und Schlauchboote, eigenen und fremden Windsurfbrettern, ausgenommen eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren (bis 110 KW/150PS), soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
  • Kitesport-Geräten (z. B. Kite-Drachen, -Boards und –Buggys)
  • Kfz und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
  • Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (auch motorgetriebene Krankenfahrstühle);
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • nicht versicherungspflichtige Anhänger
  • nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder

Die Haftung des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers von anderen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen ist nicht mitversichert. Weitere Informationen finden Sie unter Kfz-Versicherung oder Wassersportversicherung.

Diese Risiken kann Ihre Versicherung zusätzlich abdecken

Der BASIS-Tarif der Privathaftpflichtversicherung enthält bereits umfangreiche Leistungen. Der OPTIMAL-Tarif bietet folgende weitere Leistungen:

Schlüsselverlustversicherung für private und berufliche Schlüssel

Sicher ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Alles Suchen hilft nichts, der Schlüssel ist weg. Falls es sich dabei um einen fremden Schlüssel zu einer Schließanlage handelt, kann der Verlust zur Folge haben, dass eine ganze Schlossgruppe ausgetauscht werden muss. Schlimmstenfalls sogar die gesamte Schließanlage – wenn es sich um einen Generalschlüssel handelt. Die dabei entstehenden Kosten, die auf Sie zukommen, können erheblich sein. Auch wenn Ihnen als Arbeitnehmer ein Schlüssel überlassen wurde, haften Sie bei Verlust des Schlüssels je nach Grad der Fahrlässigkeit unter Umständen in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

Die Schlüsselverlustversicherung ersetzt die Kosten für eine notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen bis zu 25.000,- Euro je Schadenfall, maximal 50.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Sie tragen an diesen Kosten einen Selbstbehalt in Höhe von 250,- Euro je Schadenfall.

Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur für den beruflichen, sondern auch für den privaten Bereich, z.B. bei einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus. Ausgeschlossen ist die Haftung für fremde Schlüssel im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.

Kautionsleistung

Wenn aufgrund eines Haftpflichtschadens im europäischen Ausland zur Sicherstellung eine Kaution gefordert wird, stellen wir diese mit bis zu 50.000,- Euro zur Verfügung.

Mietsachschäden in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen

Wenn Sie das Inventar des Hotels oder der gemieteten Ferienwohnung versehentlich beschädigen, übernehmen wir bis zu 10.000,- Euro je Versicherungsfall und Jahr.

Schäden an gemieteten oder geliehenen elektrischen medizinischen Geräten

Ihnen wurde ein elektrisches medizinisches Gerät zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung geliehen? Wir übernehmen je Versicherungsfall bis zu 10.000,- Euro für Schäden, die Sie versehentlich an diesem Gerät verursachen.

Betrieb einer Photovoltaikanlage

Im OPTIMAL-Tarif ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu einer Leistung von
10 kWp mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Photovoltaikanlage auf einer Immobilie befindet, für die über die Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht. Hierzu zählt ein selbstgenutztes Einfamilien-/Wochenendhaus oder ein selbstgenutztes Ein-/Zweifamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung/Wohnung.

Gewässerschadenhaftpflicht für Öltanks

Im OPTIMAL-Tarif ist die Gewässerschadenhaftpflicht für Ihren Öltank enthalten - und das unabhängig vom Fassungsvermögen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Öltank zu Ihrem selbstgenutzten Einfamilien-/Wochenendhaus oder zu Ihrem selbstgenutzten Ein-/Zweifamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung/Wohnung gehört.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Inhaber von Öltanks vor den mittelbaren und unmittelbaren Folgen der Veränderung von Gewässern (einschließlich Grundwasser) durch Öl. Im Schadenfall haften Sie nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz - unabhängig davon, ob Sie tatsächlich schuld sind. Die Einheitsdeckungssumme beträgt 15 Mio. Euro und von jedem Schaden tragen Sie 1.000 Euro selbst.

Beispiel aus der Praxis:

Ihr Öltank leckt und der Schaden wird nicht sofort bemerkt. Das Öl läuft in die Kläranlage oder das Grundwasser. Dadurch können sehr hohe Kosten verursacht werden, die Ihnen die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abnimmt.

Wie lange läuft Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag?

In der Regel schließen wir den Vertrag mit Ihnen auf 1 Jahr, mindestens ein volles Kalenderjahr, ab. Danach verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.



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