Privathaftpflicht
Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung.
Ob Single, Paar oder Familie: Die wgv bietet für jede Lebenssituation den idealen Schutz und das sehr günstig.
Versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung
... für Singles
- der Versicherungsnehmer
- die Hausangestellten während der Arbeit für den Versicherungsnehmer
(auch Au-Pair)
... für die Familie
- der Versicherungsnehmer
- der Ehepartner oder auf Wunsch der Lebenspartner
(in häuslicher Gemeinschaft lebend) - minderjährige Kinder
- volljährige, ledige Kinder in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung
- pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe 2 im Haushalt des Versicherungsnehmers
- die Hausangestellten während der Arbeit für den Versicherungsnehmer
(auch Au-Pair)
Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und die im Vertrag mitversicherten Personen vor Haftpflichtansprüchen Dritter aus den Risiken des täglichen Lebens. Generell nicht versichert sind Schäden, die Sie oder mitversicherte Personen selbst erleiden, Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen, sowie Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Ebenso fallen Schäden, die Sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen, nicht unter den Versicherungsschutz.
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 2 Jahren besteht weltweit Versicherungsschutz. In den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gilt dies sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Beispiele aus der Praxis: Kleine Ursache, große Folgen...
- Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie bei Rot die Straße überquert haben? Das kann gut gehen, aber was ist, wenn Ihr unüberlegtes Verhalten einen Unfall verursacht.
- Wenn Sie beim Radfahren nicht rechtzeitig bremsen können und mit einem Fußgänger zusammenstoßen.
- Die Kinder mit Streichhölzern spielen und daraus ein Brand entsteht.
- Wenn Sie bei Glätte vergessen haben, den Bürgersteig zu streuen und ein Fußgänger stürzt.
- Wenn Ihre Waschmaschine defekt ist und die Nachbarwohnung durchnässt.
Die private Haftpflichtversicherung der wgv schützt Sie und Ihre Familie nicht nur vor finanziellen Ansprüchen, sondern sie nimmt Ihnen auch viele Aufgaben ab und berät Sie in allen wichtigen Fragen rund um die Haftpflicht. Die wgv befriedigt ent- sprechend den Versicherungsbedingungen begründete Haftpflichtansprüche gegen Sie und weist Forderungen zurück, wenn sie unbegründet sind. Und falls notwendig, übernehmen wir für Sie die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.
Versicherungsschutz für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie außerdem beim Gebrauch von
- Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht. Im OPTIMAL-Tarif sind Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, mitversichert.
- Ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen;
- Wassersportfahrzeugen wie z.B. Ruder- und Schlauchboote, eigenen und fremden Windsurfbrettern, ausgenommen eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren (bis 110 KW/150PS), soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
- Kitesport-Geräten (z. B. Kite-Drachen, -Boards und –Buggys)
- Kfz und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h;
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h.
Die Haftung des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers von anderen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen ist nicht mitversichert. Weitere Informationen finden Sie unter Kfz-Versicherung oder Wassersportversicherung.
Diese Risiken kann Ihre Versicherung zusätzlich abdecken
Der BASIS-Tarif der Privathaftpflichtversicherung enthält bereits unfangreiche Leistungen. Der OPTIMAL-Tarif bietet folgende weitere Leistungen:
- Forderungsausfallversicherung
- Schlüsselverlustversicherung für private und berufliche Schlüssel
- Kautionsleistung
- Schutz gegen Mietsachschäden an beweglichen Sachen in gemieteten Ferienwohnungen/-häusern und Hotels
- Schäden an gemieteten oder geliehenen elektrischen medizinischen Geräten
- Betrieb einer Fotovoltaikanlage
Forderungsausfallversicherung
Stellen Sie sich vor, Sie werden von jemandem geschädigt und haben einen hohen Schaden erlitten. Ihr Schaden wird Ihnen nicht ersetzt, weil der Schädiger keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und bei ihm selbst mangels Vermögen oder Einkommen nichts zu holen ist. Mit unserer Forderungsausfallversicherung können Sie sich vor solchen Härtefällen wirkungsvoll schützen. Denn damit sichern Sie sich für einen geringen Beitrag so ab, als hätte der Schädiger eine Privathaft-pflichtversicherung.
Ein Beispiel:
Sie werden von einem Radfahrer angefahren und schwer verletzt. Wir erstatten Ihnen z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und ggf. eine Rente, sofern der Schädiger selbst keine Privathaftpflichtversicherung hat und Ihnen den Schaden auch nicht aus eigenem Vermögen ersetzen kann. Und das bis zur vereinbarten Versicherungs- summe von 6 Mio. für Personen- und Sachschäden und 100.000,- EUR bei Vermögensschäden. Voraussetzungen dafür sind eine Forderung von über mind. 2.500,- EUR, ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, sowie ein fester Wohnsitz des Schädigers in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt des Schadens.
Schlüsselverlustversicherung für private und berufliche Schlüssel
Sicher ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Alles Suchen hilft nichts, der Schlüssel ist weg. Falls es sich dabei um einen fremden Schlüssel zu einer Schließanlage handelt, kann der Verlust zur Folge haben, dass eine ganze Schloss- gruppe ausgetauscht werden muss. Schlimmstenfalls sogar die gesamte Schließ- anlage – wenn es sich um einen Generalschlüssel handelt. Die dabei entstehenden Kosten, die auf Sie zukommen, können erheblich sein. Auch wenn Ihnen als Arbeit- nehmer ein Schlüssel überlassen wurde, haften Sie bei Verlust des Schlüssels je nach Grad der Fahrlässigkeit unter Umständen in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
Die Schlüsselverlustversicherung ersetzt die Kosten für eine notwendige Auswechs- lung von Schlössern und Schließanlagen bis zu 25.000,- EUR je Schadenfall, maximal 50.000,- EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Sie tragen an diesen Kosten einen Selbstbehalt in Höhe von 250,- EUR je Schadenfall.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur für den beruflichen, sondern auch für den privaten Bereich, z.B. bei einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus. Ausgeschlos- sen ist die Haftung für fremde Schlüssel im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Kautionsleistung
Wenn aufgrund eines Haftpflichtschadens im europäischen Ausland zur Sicher- stellung eine Kaution gefordert wird, stellen wir diese mit bis zu 50.000,- EUR zur Verfügung.
Schutz gegen Mietsachschäden an beweglichen Sachen in gemieteten Ferienwohnungen/-häusern und Hotels
Mit dieser zusätzlichen Deckung sind Sachschäden an gemieteten mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen/- häusern mitversichert, und zwar bis zu 10.000,- EUR je Versicherungsfall und Jahr.
Schäden an gemieteten oder geliehnen elektrischen medizinischen Geräten
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen elektrischen medizinischen Geräten, die dem Versicherungsnehmer zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- EUR begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt an jedem Schaden 250,- EUR.
Betrieb einer Fotovoltaikanlage
Im OPTIMAL-Tarif ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage bis zu einer Leistung von 10 kWp mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Fotovoltaikanlage auf einer Immobilie befindet, für die über die Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht. Hierzu zählt z.B. ein selbstgenutztes Einfamilienhaus, ein selbstgenutztens Wochenendhaus, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung oder ein Zwei- familienhaus mit einer vermieteten Wohneinheit. Der Versicherungsschutz gilt nur unter der Voraussetzung, dass eine Einspeisung von Elektrizität ausschließlich in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens und nicht an Endver-braucher erfolgt. Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten Stromes in ein fremdes (z.B. öffentliches) Stromnetz.
Wie lange läuft Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag?
In der Regel schließen wir den Vertrag mit Ihnen auf 1 Jahr, mindestens ein volles Kalenderjahr, ab. Danach verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.


