Privathaftpflicht
Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung.
Ob Single, Paar oder Familie: Die wgv bietet für jede Lebenssituation den idealen Schutz und das sehr günstig.
Versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung
... für Singles
- der Versicherungsnehmer
- die Hausangestellten während der Arbeit für den Versicherungsnehmer
(auch Au-Pair)
... für die Familie
- der Versicherungsnehmer
- der Ehepartner oder auf Wunsch der Lebenspartner
(in häuslicher Gemeinschaft lebend) - minderjährige Kinder
- volljährige, ledige Kinder in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung
- pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe 2 im Haushalt des Versicherungsnehmers
- die Hausangestellten während der Arbeit für den Versicherungsnehmer
(auch Au-Pair)
Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und die im Vertrag mitversicherten Personen vor Haftpflichtansprüchen Dritter aus den Risiken des täglichen Lebens.
Schutz im Ausland
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 2 Jahren besteht weltweit Versicherungsschutz. In den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gilt dies sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Beispiele aus der Praxis: Kleine Ursache, große Folgen...
- Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie bei Rot die Straße überquert haben? Das kann gut gehen, aber was ist, wenn Ihr unüberlegtes Verhalten einen Unfall verursacht.
- Wenn Sie beim Radfahren nicht rechtzeitig bremsen können und mit einem Fußgänger zusammenstoßen.
- Die Kinder mit Streichhölzern spielen und daraus ein Brand entsteht.
- Wenn Sie bei Glätte vergessen haben, den Bürgersteig zu streuen und ein Fußgänger stürzt.
- Wenn Ihre Waschmaschine defekt ist und die Nachbarwohnung durchnässt.
Die private Haftpflichtversicherung der wgv schützt Sie und Ihre Familie nicht nur vor finanziellen Ansprüchen, sondern sie nimmt Ihnen auch viele Aufgaben ab und berät Sie in allen wichtigen Fragen rund um die Haftpflicht. Die wgv befriedigt ent- sprechend den Versicherungsbedingungen begründete Haftpflichtansprüche gegen Sie und weist Forderungen zurück, wenn sie unbegründet sind. Und falls notwendig, übernehmen wir für Sie die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.
Versicherungsschutz für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie außerdem beim Gebrauch von
- Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht. Im OPTIMAL-Tarif sind Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, mitversichert.
- Ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen;
- Wassersportfahrzeugen wie z.B. Ruder- und Schlauchboote, eigenen und fremden Windsurfbrettern, ausgenommen eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren (bis 110 KW/150PS), soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
- Kitesport-Geräten (z. B. Kite-Drachen, -Boards und –Buggys)
- Kfz und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (auch motorgetriebene Krankenfahrstühle);
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.
- nicht versicherungspflichtige Anhänger
- nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder
Die Haftung des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers von anderen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen ist nicht mitversichert. Weitere Informationen finden Sie unter Kfz-Versicherung oder Wassersportversicherung.
Diese Risiken kann Ihre Versicherung zusätzlich abdeckenDer BASIS-Tarif der Privathaftpflichtversicherung enthält bereits umfangreiche Leistungen. Der OPTIMAL-Tarif bietet folgende weitere Leistungen:
Wie lange läuft Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag?
In der Regel schließen wir den Vertrag mit Ihnen auf 1 Jahr, mindestens ein volles Kalenderjahr, ab. Danach verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.


