Tierhalterhaftpflicht

Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung.

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftung als Halter oder Hüter von Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen mitversichert. Zu den Haustieren zählen die vom Menschen in seinem Bereich gehaltenen zahmen Arten. Mitversichert sind zudem das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde oder Pferde, sowie die Benutzung fremder Pferde als Reiter.

Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf das Halten von Hunden und Pferden sowie zusätzlich auf das Hüten von Rindern, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Für diese Tiere ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde.

Wir bieten die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Reit- und Zugtiere an. Zu den Reit- und Zugtieren gehören Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maulesel, Esel usw., soweit sie zu privaten Zwecken gehalten werden.

Es ist stets die gesamte Anzahl aller gehaltenen Tiere anzugeben.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde schließt die Haftung für folgende Risiken ein:

  • Weideschäden, einschließlich der Zeit in der das Pferd vom Stall zur Weide und zurückgebracht wird
  • Offen- und Laufstallhaltung des Pferdes
  • alle Flurschäden
  • Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel. Also auch gebisslose Zäumungen oder Reiten im Damensattel
  • vorübergehender Auslandsaufenthalt (s.u.)
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen, wie Turniere, Geschicklichkeitswettbewerbe oder Reiterspiele, ausgenommen aber Pferderennen
  • Wenn fremde Personen das Pferd unentgeltlich reiten, sind sowohl die Schäden versichert, die das Pferd verursacht, als auch die Personen- und Sachschäden, die das Pferd dem fremden Reiter zufügt; ein eventuelles Mitverschulden des Reiters ist zu berücksichtigen
  • Beteiligt sich eine Person finanziell am Unterhalt des Pferdes (Reitbeteiligung), ohne dass dies gewerbsmäßig erfolgt, ist deren Haftpflicht mitversichert, soweit es sich um Schadenersatzansprüche Dritter handelt. Nicht gedeckt sind aber Schadenersatzansprüche der Reitbeteilung gegen den Versicherungsnehmer.

Versicherungsschutz im Ausland.

Wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Nachweis bestimmter Impfungen), ist es für den Hundebesitzer heutzutage verhältnismäßig einfach, den Vierbeiner bei Auslandsreisen mitzunehmen.

Dem haben wir bei der wgv Rechnung getragen. Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr besteht Versicherungsschutz.

Die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der wgv bietet Ihnen einen Versicherungsschutz bis 6 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000,- EUR für Vermögensschäden.

Die mit uns vereinbarte Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag dar, bis zu dem wir für einen von Ihnen verursachten Schaden aufkommen.

In der Regel schließen wir den Vertrag mit Ihnen auf 1 Jahr, mindestens ein volles Kalenderjahr, ab. Danach verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Überzeugend gut, gnadenlos günstig.

Testen Sie unsere Angebote und lassen Sie sich von den günstigen Beiträgen überzeugen. Am schnellsten machen Sie das mit unserem Beitragsrechner. Hier errechnen wir Ihnen den individuellen Beitrag für Ihre Bedürfnisse.

Danach können Sie online Ihren persönlichen Versicherungsschutz beantragen.

wgv - immer für Sie da.

Wenn Sie Fragen haben, die unsere Produkt-Infoseiten nicht beantworten, hilft Ihnen unser FAQ-Bereich. Selbstverständlich können Sie auch mit einem unserer Kunden- berater einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Rufen Sie uns an, schicken Sie eine E-Mail oder besuchen Sie uns in einer unseren Servicezentren. Gerne stehen Ihnen auch unsere Vermittler vor Ort zur Seite.



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