Tierhalterhaftpflicht

Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung.

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftung als Halter oder Hüter von Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen mitversichert. Zu den Haustieren zählen die vom Menschen in seinem Bereich gehaltenen zahmen Arten. Mitversichert sind zudem das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde oder Pferde, sowie die Benutzung fremder Pferde als Reiter.

Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf das Halten von Hunden und Pferden sowie zusätzlich auf das Hüten von Rindern, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Für diese Tiere ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde.

Wir bieten die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Reit- und Zugtiere an. Zu den Reit- und Zugtieren gehören Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maulesel, Esel usw., soweit sie zu privaten Zwecken gehalten werden.

Es ist stets die gesamte Anzahl aller gehaltenen Tiere anzugeben.

Die Hundehaftpflichtversicherung greift z. B., wenn Ihr Hund

  • auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht
  • einen Radfahrer umwirft, der sich dadurch schwer verletzt
  • sich losreißt und einen Passanten beißt
  • Schäden an Ihrer gemieteten Wohnung anrichtet

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde schließt die Haftung für folgende Risiken ein:

  • Weideschäden, einschließlich der Zeit in der das Pferd vom Stall zur Weide und zurückgebracht wird
  • Offen- und Laufstallhaltung des Pferdes
  • alle Flurschäden
  • Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Offenställen und Pferdeboxen. Für Pferdeboxen gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen, wie Turniere, Geschicklichkeitswettbewerbe oder Reiterspiele, ausgenommen aber Pferderennen

Versicherungsschutz im Ausland.

Wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Nachweis bestimmter Impfungen), ist es für den Hundebesitzer heutzutage verhältnismäßig einfach, den Vierbeiner bei Auslandsreisen mitzunehmen.

Dem haben wir bei der wgv Rechnung getragen. Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu zwei Jahren besteht weltweit Versicherungsschutz, in allen EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ohne zeitliche Begrenzung.

Versicherungsschutz für Welpen und Fohlen.

Welpen und Fohlen sind 12 Monate lang über den Vertrag des Muttertieres versichert.

Die Höhe der Versicherungssumme.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der wgv bietet Ihnen einen Versicherungsschutz bis 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (max. 8 Mio. Euro pro geschädigte Person) und 1 Mio.Euro für Vermögensschäden.

Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag dar, bis zu dem wir für einen von Ihnen verursachten Schaden aufkommen.

Überzeugend gut, gnadenlos günstig.

Testen Sie unsere Angebote und lassen Sie sich von den günstigen Beiträgen überzeugen. Am schnellsten machen Sie das mit unserem Beitragsrechner. Hier errechnen wir Ihnen den individuellen Beitrag für Ihre Bedürfnisse.

Danach können Sie online Ihren persönlichen Versicherungsschutz beantragen.

wgv - immer für Sie da.

Wenn Sie Fragen haben, die unsere Produkt-Infoseiten nicht beantworten, hilft Ihnen unser FAQ-Bereich. Selbstverständlich können Sie auch mit einem unserer Kunden- berater einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Rufen Sie uns an, schicken Sie eine E-Mail oder besuchen Sie uns in einer unseren Servicezentren. Gerne stehen Ihnen auch unsere Vermittler vor Ort zur Seite.



Schnellzugriff


Rufen Sie uns an.
Wir sind für Sie da.
+49 711 / 1695-1650
Mo. - Fr. von 7.45 bis 20.00 Uhr
Sa. von 9.00 bis 16.00 Uhr