Wassersportversicherung
Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung.
Denken Sie bitte daran, dass Sie über eine bei uns eventuell bestehende Privathaftpflichtversicherung bereits gegen Haftpflichtansprüche Dritter, die aus Schäden durch Ruder-, Paddel-, Schlauch-, Falt- und fremden Segelbooten (jeweils ohne Motor), Kanus und Windsurfbretter resultieren, geschützt sind.
Mitversichert ist in der Privathaftpflichtversicherung auch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren bis 110 kW (150 PS), soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und der Gebrauch nur gelegentlich und vorübergehend (max. 4 Wochen) ist.
Darüber hinaus ist aber in der Privathaftpflichtversicherung die Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer von Motorbooten, Booten mit Hilfs- oder Außenbordmotor und eigenen Segelbooten ausgeschlossen. Dafür ist der Abschluss einer Wassersporthaftpflichtversicherung erforderlich.
Unsere Wassersporthaftpflichtversicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung deckt Ansprüche von geschädigten Dritten, sie umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, Besitz und Gebrauch eines Wasserfahrzeuges. Mitversichert ist die persönliche Haftpflicht des berechtigten Führers Ihres Bootes sowie die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern. Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen Versicherungsschutz bis 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000,- EUR für Vermögensschäden.
Unsere Wassersportkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Boot.
Wenn Sie mit einem anderen Boot kollidieren, müssen Sie sich neben den Schadenersatzansprüchen des Geschädigten auch mit dem Schaden an Ihrem eigenen Boot befassen. Überlassen Sie das sicherheitshalber uns; die wgv Wassersportkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Boot.
Die Kaskoversicherung gilt auf allen europäischen Flüssen und Binnengewässern, während aller Land- und Flusstransporte sowie bei Aufenthalten außerhalb des Wassers und während des Anlandholens und Zuwasserlassens.
Die Wassersportversicherung bieten wir nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes in Württemberg an.
wgv - immer für Sie da.
Wenn Sie Fragen haben, die unsere Produkt-Infoseiten nicht beantworten, hilft Ihnen unser FAQ-Bereich. Selbstverständlich können Sie auch mit einem unserer Kunden- berater einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Rufen Sie uns an, schicken Sie eine E-Mail oder besuchen Sie uns in einer unseren Servicezentren. Gerne stehen Ihnen auch unsere Vermittler vor Ort zur Seite.
