Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung
Finanzielle Sicherheit für Ihr gutes Recht.
Ganz gleich, ob Straf- oder Bußgeldverfahren, Vertragsstreitigkeiten oder Arbeitsangelegenheiten – mit den individuellen Leistungen der wgv können Sie sich dagegen wehren, wenn Ihnen jemand Unrecht zufügen möchte. Dank unterschiedlicher Leistungsangebote können Sie sich hierbei ganz gezielt nach Ihrem persönlichen Bedarf versichern.
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Um diesen Leistungsbaustein der wgv nutzen zu können, dürfen Sie und Ihr Lebenspartner keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR ausüben – bezogen auf das letzte Kalenderjahr. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, die aus solchen Tätigkeiten resultieren, kann der Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen werden.
Versichert sind beide Ehe- oder Lebenspartner und unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende Kinder, so lange diese keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und kein regelmäßiges Arbeitseinkommen beziehen.
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Senioren.
Dieser Rechtsschutz stimmt im Wesentlichen mit dem Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige überein. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Arbeits-Rechtsschutz auf die betriebliche Altersversorgung sowie auf Ruhestandsbezüge und beihilferechtliche Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und auf geringfügige nichtselbstständige Beschäftigungen beschränkt ist.
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige.
Dieses Leistungsangebot bietet Selbstständigen (ab einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR pro Jahr) und ihren auch nichtselbstständig tätigen Ehe- oder Lebenspartnern umfassenden und zuverlässigen Rechtsschutz – sowohl im privaten Bereich wie auch aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Ebenfalls mitversichert sind unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende Kinder, so lange diese keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und kein regelmäßiges Arbeitseinkommen beziehen.
Bei Rechtsstreitigkeiten, die aus einer selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit resultieren, kann der Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen werden.


