Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Finanzielle Sicherheit für Ihr gutes Recht.
Ganz gleich, ob Straf- oder Bußgeldverfahren, ob Vertragsstreitereien oder Arbeitsangelegenheiten – mit den individuellen Leistungen der wgv können Sie sich dagegen wehren, wenn Ihnen jemand Unrecht zufügen möchte. Dank unterschiedlicher Leistungsangebote können Sie sich hierbei ganz gezielt nach Ihrem persönlichen Bedarf versichern.
Unser Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz bietet Ihnen hier eine sehr prämiengünstige Kombination aus Verkehrs-Rechtsschutz sowie Privat- und Berufs-Rechtsschutz. Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt hierbei für alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, seinen Ehegatten oder Lebenspartner und seine bedingungsgemäß mitversicherten Kinder zugelassen sind.
Wie auch beim Privat- und Berufs-Rechtsschutz besteht im Zusammenhang mit selbstständigen Tätigkeiten kein Versicherungsschutz.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Um diesen Leistungsbaustein der wgv nutzen zu können, dürfen Sie oder Ihr Lebenspartner keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR ausüben – bezogen auf das letzte Kalenderjahr. Kommt es zu Rechtsstreitereien, die aus solchen Tätigkeiten resultieren, kann der Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen werden.
Versichert sind beide Ehe- oder Lebenspartner und unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende Kinder, so lange diese keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren.
Dieser Rechtsschutz stimmt im Wesentlichen mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige überein. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Arbeits-Rechtsschutz auf die betriebliche Altersversorgung sowie auf Ruhestandsbezüge und beihilferechtliche Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und auf geringfügige nichtselbstständige Beschäftigungen beschränkt ist.


