Die WGV Rentenversicherung.

Die WGV Rentenversicherung.

Unsere private Rentenversicherung garantiert Ihnen ein zusätzliches laufendes Einkommen, solange Sie leben – und sichert Ihnen damit eine hohe Lebensqualität im Alter.

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Einführung

Warum eine Rentenversicherung so wichtig ist.

Längst ist bekannt: Wer im Alter allein auf die gesetzliche Rente baut, wird seinen gewohnten Lebensstandard nicht halten können. Je früher Sie mit der Beitragszahlung beginnen, desto höher ist auch die zu erwartende Rente. Sie kann durch unsere Überschussbeteiligungen sogar noch erheblich steigen.

„Stiftung Warentest weiß, was sich auszahlt:
eine Rentenversicherung, die ein Leben lang zahlt - egal, wie alt man wird.“

Stiftung Warentest Online-Themen Rentenversicherung
Beispiele

Hier macht sich unsere private Rentenversicherung für Sie bezahlt:

1.

Sie möchten Ihr für das Alter angespartes Geld sicher angelegt wissen. Gegen Einmalzahlung bieten wir Ihnen eine lebenslange, sichere Rente ab dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.

2.

Während der Ansparphase benötigen Sie unerwartet Geld, um ein neues Auto zu finanzieren.
Sie können einfach einen Teilbetrag Ihres angesparten Rentenkapitals entnehmen.

3.

Sie sind über 60 und möchten zwei Jahre früher als im Vertrag festgelegt in Rente gehen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Beginn Ihrer Rentenzahlungen vorzuziehen.

Vorteile

Überzeugende Gründe für Ihre Rentenversicherung bei der WGV:

Inklusive Rentengarantiezeit
Wir zahlen Ihnen die Rente ein Leben lang. Innerhalb der Rentengarantiezeit zahlen wir sie auch im Todesfall bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums weiter, um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern.
Keine Versorgungslücke
Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente mit einer sicheren Zusatzrente – entweder monatlich oder als vollständige bzw. teilweise Kapitalauszahlung für die Erfüllung langgehegter Wünsche.
Hohe Flexibilität
Bei finanziellen Engpässen können Sie Ihre Beiträge herabsetzen, vorübergehend aussetzen oder bei Arbeitslosigkeit sogar zinslos stunden lassen. Zuzahlungen und Kapitalentnahmen sind ebenfalls möglich.
Leistungen & Tarife

Wählen Sie die Rentenversicherung, die zu Ihrem Leben passt.

  • Flexibel: mit aufgeschobenen Rentenzahlungen (Tarif L1).

    Mit dieser Leibrentenversicherung auf ein Leben können Sie verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten ganz flexibel verbinden – beispielsweise aufgeschobene Rentenzahlung, Rentengarantie, Beitragsrückgewähr bei Tod und weitere.

    Wir zahlen die Rente bis zum Lebensende der versicherten Person. Bei vorzeitigem Tod zahlen wir auf jeden Fall bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Diese Rentenversicherung schließen Sie bei uns entweder mit laufender Beitragszahlung oder durch Zahlung eines Einmalbeitrages ab.

    Die WGV zahlt Ihnen eine garantierte monatliche Rente, die sich durch die Überschussbeteiligung erhöht. Höhe und Beginn dieser Rente können Sie selbst festlegen.

    In den letzten sieben Jahren der Aufschubzeit kann der Rentenbeginn bei herabgesetzter garantierter Monatsrente vorverlegt werden, sofern Sie mindestens sechzig Jahre alt sind. Anstelle der Rente können Sie vor dem Rentenbeginn auch eine Kapitalabfindung zum Ende der vereinbarten Aufschubzeit wählen.

    Wenn Sie wünschen, wird die Kapitalabfindung auch teilweise ausgezahlt. Im Falle des Todes vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

    Beispielrechnung Tarif L1

    Versicherte Person geb. 1994
    Versicherungsbeginn 2024
    Rentengarantiezeit 10 Jahre
    Aufschub- bzw. Zahldauer 37 Jahre
    Garantierte Monatsrente 250,00 €
    Garantierte Kapitalabfindung 97.965,99 €
    Mögliche monatliche Anfangsrente
    (inkl. Überschussbeteiligung)*
    443,74 €
    Mögliche Kapitalabfindung statt Rentenzahlung
    (inkl. Überschussbeteiligung)*
    173.885,00 €
    Beitrag jährlich 2.702,60 €
    Beitrag monatlich 236,43 €

    *Unverbindliche Leistungen inklusive Überschussbeteiligung bei einer angenommenen jährlich gleich bleibenden Verzinsung von 2,6 %. Die angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Sie gelten nur unter der Annahme, dass der angesetzte Zinssatz für die Verzinsung des Versicherungsguthabens und die sonstigen Überschusssätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Stand: Dezember 2023

  • Sofort beginnend: lebenslange Rentenzahlungen gegen Einmalbetrag (Tarif L3).

    Bei der Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantie gegen Einmalbetrag investieren Sie Ihr angespartes Versorgungskapital bei uns. Sie erhalten von uns im Gegenzug eine sichere Rente, solange Sie leben.

Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Beitrag.

Details

Weitere Informationen zur WGV Rentenversicherung.

  • Rentengarantiezeit.

    Die Rente zahlen wir Ihnen ein Leben lang. Im Todesfall innerhalb der Rentengarantiezeit zahlen wir Ihre Rente an Ihre Hinterbliebenen bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums weiter.

    Die Rentengarantiezeit können Sie individuell vereinbaren und sogar noch zum Rentenbeginn verlängern oder verkürzen.

  • Beitragsrückgewähr im Todesfall.

    Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Rente, erstatten wir die eingezahlten Beiträge (ohne Zinsen, Stückkosten, Zuschläge und ohne die Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen) zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile selbstverständlich zurück.

  • Hohe Flexibilität.

    Bei finanziellen Engpässen können Sie Ihre Beiträge herabsetzen, vorübergehend aussetzen oder bei Arbeitslosigkeit zinslos stunden lassen.

    Außerdem können Sie Ihre Rentenversicherung und damit Ihre Altersvorsorge durch Zuzahlungen ganz flexibel erhöhen. Bei Bedarf entnehmen Sie einfach einen Teil Ihres Kapitals.

  • Dynamische Anpassung.

    Verändert sich Ihr Einkommen, wandelt sich meist auch der Lebensstandard.

    Durch die Vereinbarung einer „Dynamik“ werden die Leistungen aus Ihrer Rentenversicherung laufend an Ihre Einkommensverhältnisse und Versorgungsbedürfnisse angepasst. Ihr Versicherungsschutz erhöht sich jedes Jahr automatisch.

  • Überschussbeteiligung.

    Mit der Überschussbeteiligung profitieren Sie von unserer Wirtschaftlichkeit.

    Die Rentenversicherungsbeiträge müssen besonders vorsichtig kalkuliert werden, damit die Ihnen zugesagten Versicherungsleistungen tatsächlich zu jeder Zeit auszahlbar sind – selbst bei einer ungünstigen Entwicklung des Risikoverlaufes, der Kosten und der Zinsen. Deshalb enthalten die Beiträge Sicherheitszuschläge. Bei einem normalen Verlauf entstehen daher Überschüsse, die wir an Sie zurückgeben.

    Während der Aufschubzeit durch:
    Zins- und Zusatzüberschussanteile, die am Ende eines Versicherungsjahres fällig werden. Diese jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Bei Rentenbeginn wird das Ansammlungsguthaben zur Rentenerhöhung verwendet.
    Darüber hinaus können Schlussüberschussanteile für jedes vollendete Versicherungsjahr hinzukommen, die zusammen mit der Versicherungsleistung fällig werden. Bei Rentenbeginn profitieren Sie von evtl. fälligen Schlussüberschussanteilen durch eine höhere Rente.

    Im Rentenbezug durch:
    Zinsüberschussanteile, die am Ende eines Versicherungsjahres fällig werden und Ihre laufende Rente erhöhen (Bonusrente).

  • Steuervorteile inklusive.

    Wenn Sie selbst vorsorgen, werden Sie dafür finanziell belohnt. Denn bei Renten aus der privaten Rentenversicherung werden nur die Ertragsanteile besteuert. Dies sind vom Gesetzgeber festgelegte Werte, die sich nach dem Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rentenzahlung richten.

    Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent. Mit dem Ertragsanteil werden lediglich die Erträge aus der Zeit ab Rentenbeginn erfasst. Demnach bleiben sämtliche Erträge aus der Aufschubzeit bei der Besteuerung außen vor, wenn das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wird.

    Wird anstelle der Rentenzahlungen die Kapitalabfindung gewählt, so sind die Erträge der Aufschubzeit nur zur Hälfte steuerpflichtig, sofern die Auszahlung nach Ablauf von 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen erfolgt. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so sind die Erträge voll zu versteuern.

    Unsere Leistungen im Todesfall (Beitragsrückgewähr) sind komplett einkommensteuerfrei.

Entscheiden Sie sich jetzt für unsere günstige Rentenversicherung.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung.

Sie wollen noch mehr zur Rentenversicherung wissen? Wir haben ein paar oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.

  • Wer erhält die Versicherungsleistung (Bezugsberechtigung)?

    Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, welche die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).
    Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.
    Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten geändert werden.

  • Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?

    Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
    Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.

  • Was ist eine Rentengarantiezeit?

    Die Rente zahlen wir Ihnen ein Leben lang. Im Todesfall innerhalb der Rentengarantiezeit zahlen wir sie weiter an Ihre Hinterbliebenen bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Diesen Zeitraum können Sie individuell vereinbaren und sogar noch zum Rentenbeginn verlängern oder verkürzen.

  • Was bezeichnet man als Beitragsrückgewähr im Todesfall?

    Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Rente, erstatten wir die eingezahlten Beiträge (ohne Zinsen, Stückkosten, Zuschläge und ohne Beiträge für die etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen) zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile selbstverständlich zurück.

Infomaterial

Alle Informationen zum Download.

Auf Wunsch senden wir Ihnen das Infomaterial auch gerne per E-Mail oder Post zu.
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