Direktversicherung
Aufwand
Beispielrechnung
Verglichen wird die Beitragszahlung in eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung mit der direkten Gehaltszahlung.
Arbeitnehmer, Grenzsteuersatz 35 % inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
| Bruttobetrag | 100,00 EUR | 100,00 EUR |
|---|---|---|
| Steuern | 35,00 EUR | - |
| Sozialvers.beiträge | 20,48 EUR | - |
| Nettobetrag | 44,52 EUR | 100,00 EUR |
| Vorteil gegenüber der Gehaltszahlung | 55,48 EUR |
Steuerliche Hinweise.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Die Direktversicherung und die Pensionskasse bieten Ihnen alle Wege und alle Vorteile der steuerlichen Förderung.
Sie können steuerfrei Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
(in 2012: 2.688,- EUR) aufbringen (§ 3 Nr. 63 EStG), soweit dieser Höchstbetrag nicht durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge ausgeschöpft wird.
Darüber hinaus können weitere 1.800,- EUR steuerfreie Beiträge entrichtet werden, wenn noch keine pauschalbesteuerte (§ 40 b EStG), kapitalgedeckte Versicherung besteht.
Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert in voller Höhe besteuert. Hierbei gelten in der Auszahlungsphase in der Regel niedrigere Steuersätze als in der Ansparphase.
