Direktversicherung

Aufwand

Beispielrechnung

Verglichen wird die Beitragszahlung in eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung mit der direkten Gehaltszahlung.

Arbeitnehmer, Grenzsteuersatz 35 % inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

   Gehaltszahlung     Entgeltumwandlung  
Bruttobetrag100,00 EUR100,00 EUR
Steuern35,00 EUR-
Sozialvers.beiträge20,48 EUR-
Nettobetrag44,52 EUR100,00 EUR
Vorteil gegenüber der Gehaltszahlung55,48 EUR

Steuerliche Hinweise.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Die Direktversicherung und die Pensionskasse bieten Ihnen alle Wege und alle Vorteile der steuerlichen Förderung.

Sie können steuerfrei Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
(in 2012: 2.688,- EUR) aufbringen (§ 3 Nr. 63 EStG), soweit dieser Höchstbetrag nicht durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge ausgeschöpft wird.

Darüber hinaus können weitere 1.800,- EUR steuerfreie Beiträge entrichtet werden, wenn noch keine pauschalbesteuerte (§ 40 b EStG), kapitalgedeckte Versicherung besteht.

Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert in voller Höhe besteuert. Hierbei gelten in der Auszahlungsphase in der Regel niedrigere Steuersätze als in der Ansparphase.



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