Kapitalbildende Lebensversicherung
Vorsorge, die mit Ihrem Lebensstandard mitwächst.
Verändert sich Ihr Einkommen, so wandelt sich meist auch der Lebensstandard. Durch die Vereinbarung der „Dynamik“ können Sie dies mit berücksichtigen, denn so werden die Leistungen aus Ihrer Kapitallebensversicherung laufend an Ihre Einkommensverhältnisse und Versorgungsbedürfnisse angepasst. Ihr Versicherungsschutz erhöht sich jedes Jahr automatisch, ohne dass eine erneute Prüfung Ihres Gesundheitszustandes notwendig ist.
Überschussbeteiligung: Profitieren Sie von unserer Wirtschaftlichkeit.
Die Kapitallebensversicherungsbeiträge müssen besonders vorsichtig kalkuliert werden. Denn es muss sichergestellt sein, dass die Ihnen zugesagten Versicherungsleistungen zu jeder Zeit auszahlbar sind, selbst bei einer ungünstigen Entwicklung des Risikoverlaufes, der Kosten und der Zinsen. Die Verträge müssen also auch auf lange Sicht erfüllbar bleiben. Deshalb enthalten die Beiträge Sicherheitszuschläge. Bei einem normalen Verlauf entstehen daher Überschüsse, die wir an unsere Versicherungsnehmer zurückgeben.
So sind Sie als Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt:
Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen durch
Zins-, Risiko- und Zusatzüberschussanteile, die am Ende eines Versicherungsjahres fällig werden. Diese jährlichen Überschussanteile werden in der Regel zur laufenden Erhöhung der Versicherungssumme (Bonus) verwendet. Sie können aber auch die „Verzinsliche Ansammlung“ mit uns vereinbaren. Darüber hinaus gewähren wir Schlussüberschussanteile für jedes vollendete Versicherungsjahr, die zusammen mit der Versicherungsleistung fällig werden.
Steuervorteile inklusive:
Die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Wer selbst vorsorgt, ist nicht nur besser abgesichert, sondern wird auch finanziell belohnt. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz wurde die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge grundsätzlich neu geregelt. So sollen vielfältige Steuervorteile als zusätzlicher Anreiz zur eigenverantwortlichen Vorsorge dienen.
Die in der Ablaufleistung enthaltenen Erträge sind zur Hälfte steuerpflichtig, sofern die Auszahlung nach Ablauf von 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen erfolgt. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so sind die Erträge voll zu versteuern. Sowohl die Versicherungssumme als auch die gesamte Überschussbeteiligung sind bei Auszahlung im Todesfall einkommensteuerfrei.
