Kapitalbildende Lebensversicherung

Auf ein Leben (Tarif K 2).

Unsere kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall nach dem Tarif K 2

Die Versicherungssumme wird hier beim Tod der versicherten Person fällig, spätestens zum vereinbarten Ablauftermin. Es besteht sofortiger Todesfallschutz. Die Laufzeit des Vertrages sollte auf das Alter abgestellt sein, in dem das Berufsleben endet bzw. das Versorgungskapital benötigt wird. Im Leistungsfall erhöht sich die garantierte Versicherungssumme um die Überschussbeteiligung.

Auf zwei verbundene Leben (Tarif K 3).

Gegenseitiger Schutz in Partnerschaften: Unsere kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes und Erlebensfall auf zwei verbundene Leben nach dem Tarif K 3

Nach diesem Tarif sind zwei Personen in einem Vertrag versichert. Die Versicherungssumme wird fällig beim Tod des zuerst sterbenden Versicherten, spätestens beim Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Diese Versicherung eignet sich für die finanzielle Absicherung des Überlebenden, um z.B. eine Auszahlung an die Hinterbliebenen des zuerst sterbenden Teilhabers oder Partners bei Personengesellschaften sicherzustellen. Natürlich kann sie auch für den Aufbau einer eigenen Altersversorgung verwendet werden.

Mit festem Auszahlungszeitpunkt (Tarif K 4).

Die beste Investition in die Zukunft Ihrer Kinder: Unsere kapitalbildende Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Ausbildungsversicherung) nach dem Tarif K 4

Bei der Ausbildungsversicherung wird die Versicherungssumme grundsätzlich erst nach Ablauf der Versicherungsdauer ausgezahlt. Versichert ist in der Regel der Versorger des Kindes, z.B. Vater oder Mutter. Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, müssen bis zum Ablauf des Vertrages keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden. Trotzdem wird am Ende der Vertragslaufzeit die volle Versicherungssumme einschließlich Überschussbeteiligung ausgezahlt. Damit stellen Sie sicher, dass ein bestimmter Geldbetrag zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Die Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt wird vor allem zur Ausbildungsfinanzierung oder zur finanziellen Unterstützung der Kinder bei der zukünftigen Existenzgründung abgeschlossen.

Unfallzusatzversicherung.

Sicher ist sicher. Unsere Unfall-Zusatzversicherung (UZV)

Um die finanziellen Folgen eines Unfalls für Sie und Ihre Familie abzusichern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Unfall-Zusatzversicherung in eine Risiko-Lebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einzuschließen.

Ihr Vorteil: Bei Unfalltod zahlen wir zusätzlich zur Versicherungssumme der Hauptversicherung nochmals die gleiche Versicherungssumme aus. Statt einer Versicherungssumme von beispielsweise 100.000,- EUR erhalten die Hinterbliebenen bei Tod der versicherten Person infolge eines Unfalls also insgesamt 200.000,- EUR ausgezahlt: finanzielle Sicherheit, die zur rechten Zeit kommt.



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