Basisrentenversicherung

Jetzt weniger Steuern zahlen!

Treffen Sie fürs Alter mehr Vorsorge und zahlen Sie jetzt weniger Steuern!

Seit Januar 2005 wird die private Altersvorsorge in Form einer Basisrente vom Gesetzgeber durch entsprechende steuerliche Rahmenbedingungen gefördert:

Die Beiträge zu einer Basisrentenversicherung – wie zur gesetzlichen Rentenversicherung – sind nach § 10 Absatz 3 EStG als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000,- EUR, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Im Jahr 2012 sind bereits 74 % der Beiträge abzugsfähig, bis zum Kalenderjahr 2025 erhöht sich dieser Anteil jährlich um jeweils 2 % auf 100 %.

Die späteren Rentenzahlungen unterliegen – wie die aus der gesetzlichen Rentenversicherung – nach § 22 EStG der Einkommensteuer. Bei Rentenbeginn im Jahr 2012 liegt der zu versteuernde Anteil der Rente bei 64%. Dieser steigt dann um jährlich 2 % bis zum Jahr 2020 auf 80 % und anschließend um jährlich 1 % bis zur vollen Besteuerung bei Rentenbeginn im Jahr 2040.

Familie einfach zusätzlich absichern.

Eine bessere Basis für den eigenen Ruhestand.
Und bei Bedarf sichern Sie Ihre Familie einfach zusätzlich ab!

Vor allem, wenn auf die Absicherung von Hinterbliebenen verzichtet werden kann, eignet sich die Basisrentenversicherung als optimale zusätzliche Altersvorsorge. Und für den anderen Fall ist der separate Abschluss einer sehr preisgünstigen Risikoversicherung empfehlenswert, bei Bedarf auch unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Dynamische Anpassung.

Dynamik: Vorsorge, die mit Ihrem Lebensstandard mitwächst

Verändert sich Ihr Einkommen, so wandelt sich meist auch der Lebensstandard. Durch die Vereinbarung der „Dynamik“ können Sie dies mit berücksichtigen, denn so werden die Leistungen aus Ihrer Basisrentenversicherung laufend an Ihre Einkommensverhältnisse und Versorgungsbedürfnisse angepasst. Ihr Versicherungsschutz erhöht sich jedes Jahr automatisch.

Ihre Beiträge erhöhen sich entsprechend der Entwicklung der Höchstbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten, mindestens aber um 5 % des Vorjahresbeitrages. Alternativ können Sie auch einen festen Prozentsatz zwischen 3 und 10 % wählen. Wichtig zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, diese jährliche Erhöhung anzunehmen. Allerdings erlischt Ihr Anpassungsrecht, wenn Sie mehr als zweimal hintereinander von dem Erhöhungsrecht keinen Gebrauch machen.

Überschussbeteiligung.

Überschussbeteiligung: Profitieren Sie von unserer Wirtschaftlichkeit

Die Basisrentenversicherungsbeiträge müssen besonders vorsichtig kalkuliert werden. Denn es muss sichergestellt sein, dass die Ihnen zugesagten Versicherungsleistungen zu jeder Zeit auszahlbar sind, selbst bei einer ungünstigen Entwicklung des Risikoverlaufes, der Kosten und der Zinsen. Die Verträge müssen also auch auf lange Sicht erfüllbar bleiben. Deshalb enthalten die Beiträge Sicherheitszuschläge. Bei einem normalen Verlauf entstehen daher Überschüsse, die wir an unsere Versicherungsnehmer zurückgeben.

Bei Basisrentenversicherungen während der Aufschubzeit durch

  • Zins- und Zusatzüberschussanteile, die am Ende eines Versicherungsjahres fällig werden. Diese jährlichen Überschussanteile werden zur laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung (Bonus) verwendet.

  • Darüber hinaus können Schlussüberschussanteile für jedes vollendete Versicherungsjahr hinzukommen, die zusammen mit der Versicherungsleistung fällig werden. Bei Rentenbeginn werden evtl. fällige Schlussüberschussanteile zur Rentenerhöhung verwendet.

Im Rentenbezug durch

  • Zinsüberschussanteile, die am Ende eines Versicherungsjahres fällig werden und die laufende Rente erhöhen (Bonusrente).



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