Rentenversicherung
Rentengarantiezeit.
Die Rente zahlen wir Ihnen ein Leben lang. Bei Ableben innerhalb der Rentengarantiezeit wird Ihre Rente an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt, um sie finanziell abzusichern, und zwar bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Diese kann individuell vereinbart werden und kann sogar zum Rentenbeginn verlängert oder verkürzt werden.
Beitragsrückgewähr im Todesfall.
Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Rente, erstatten wir die eingezahlten Beiträge (ohne Zinsen, Stückkosten, Zuschläge und ohne die Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen) zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile selbstverständlich zurück.
Hohe Flexibilität.
Bei finanziellen Engpässen können Sie Ihre Beiträge herabsetzen, vorübergehend aussetzen oder bei Arbeitslosigkeit zinslos stunden lassen.
Außerdem können Sie Ihre Rentenversicherung und damit Ihre Altersvorsorge jederzeit durch Zuzahlungen ganz flexibel erhöhen. Bei Bedarf entnehmen Sie einfach einen Teil Ihres Kapitals.
Dynamische Anpassung.
Dynamik: Vorsorge, die mit Ihrem Lebensstandard mitwächst
Verändert sich Ihr Einkommen, so wandelt sich meist auch der Lebensstandard. Durch die Vereinbarung der „Dynamik“ können Sie dies mit berücksichtigen, denn so werden die Leistungen aus Ihrer Rentenversicherung laufend an Ihre Einkommensverhältnisse und Versorgungsbedürfnisse angepasst. Ihr Versicherungsschutz erhöht sich jedes Jahr automatisch.
Überschussbeteiligung.
Überschussbeteiligung: Profitieren Sie von unserer Wirtschaftlichkeit
Die Rentenversicherungsbeiträge müssen besonders vorsichtig kalkuliert werden. Denn es muss sichergestellt sein, dass die Ihnen zugesagten Versicherungsleistungen zu jeder Zeit auszahlbar sind, selbst bei einer ungünstigen Entwicklung des Risikoverlaufes, der Kosten und der Zinsen. Die Verträge müssen also auch auf lange Sicht erfüllbar bleiben. Deshalb enthalten die Beiträge Sicherheitszuschläge. Bei einem normalen Verlauf entstehen daher Überschüsse, die wir an unsere Versicherungsnehmer zurückgeben.
Bei Rentenversicherungen während der Aufschubzeit durch
- Zins- und Zusatzüberschussanteile, die am Ende eines Versicherungsjahres fällig werden. Diese jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.
- Darüber hinaus gewähren wir Schlussüberschussanteile für jedes vollendete Versicherungsjahr, die zusammen mit der Versicherungsleistung fällig werden.
Im Rentenbezug durch
- Zinsüberschussanteile, die am Ende eines Versicherungsjahres fällig werden und die laufende Rente erhöhen (Bonusrente).
Steuervorteile inklusive.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Wer selbst vorsorgt, ist nicht nur besser abgesichert, sondern wird auch finanziell belohnt. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz wurde die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge grundsätzlich neu geregelt. So sollen vielfältige Steuervorteile als zusätzlicher Anreiz zur eigenverantwortlichen Vorsorge dienen.
Bei Renten aus der Privaten Rentenversicherung werden nur die Ertragsanteile besteuert. Dies sind vom Gesetzgeber festgelegte Werte, die sich nach dem Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rentenzahlung richten. Der Ertragsanteil wurde mit dem Alterseinkünftegesetz deutlich abgesenkt. Bei einem Rentenbeginnalter von 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 %. Mit dem Ertragsanteil werden lediglich die Erträge aus der Zeit ab Rentenbeginn erfasst. Demnach bleiben sämtliche Erträge aus der Aufschubzeit bei der Besteuerung außen vor, wenn das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wird. Wird anstelle der Rentenzahlungen die Kapitalabfindung gewählt, so sind die Erträge der Aufschubzeit nur zur Hälfte steuerpflichtig, sofern die Auszahlung nach Ablauf von 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen erfolgt. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so sind die Erträge voll zu versteuern. Leistungen im Todesfall (Beitragsrückgewähr) sind einkommensteuerfrei.
