Die Glasversicherung der WGV.

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Die günstige Absicherung gegen Glasschäden für Mieter und Eigentümer!

Die Glasversicherung der WGV.

An der Diskussion, ob Scherben Glück bringen, wollen wir uns hier nicht beteiligen. Hier geht es eher darum, dass kaputtes Glas in der Regel eine Stange Geld kostet.

Mit der WGV Glasversicherung schützen Sie sich vor diesen Kosten – und zwar bei Glasbruch durch fremdes und eigenes Verschulden. Also auch durch grobe Fahrlässigkeit.

Die Glasversicherung können Sie als Zusatzbaustein zu unserer Wohngebäudeversicherung oder zur Hausratversicherung abschließen.

Je nachdem, welche Art von Wohnung bzw. Wohngebäude Sie gegen Glasschäden versichern möchten, bieten wir Ihnen automatisch die passende Absicherung an.

Leistungen

Unsere Glasversicherung für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser

Sie möchten die Verglasung Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses oder Ihrer Wohnung absichern? Dann haben wir mit der Gebäude- und Mobiliarverglasung die perfekte Lösung für Sie.

Die Gebäude- und Mobiliarverglasung umfasst 2 Verglasungsarten:

1.Gebäudeverglasung

Glas- und Kunststoffscheiben (Normal- und Isolierverglasungen) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glas-/Kunststoffabdeckungen von Sonnenkollektoren (einschließlich deren Rahmen), Lichtkuppeln, Glasbausteine und Profilbaugläser sowie Glaswaschtische, -waschbecken und -waschschalen.

2.Mobiliarverglasung

Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Aquarien/Terrarien, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten,

Ceran- und Induktionskochflächen.

Unsere Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten

Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Wohneinheiten? Dann sichern wir Sie über die Gebäudeverglasung ab – unabhängig davon, ob Sie sämtliche Wohnungen vermietet haben oder eine davon selbst nutzen.

Versichert sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben aus Glas und Kunststoff (Normal- und Isolierverglasungen)

  • Scheiben und Platten von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen
  • Abdeckungen von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
  • Lichtkuppeln, Glasbausteine, Betongläser und Profilbaugläser
  • Glaswaschtische, -waschbecken und -waschschalen.

Auch von Ihnen vermietete Küchenelemente sind abgesichert

  • Sichtfenster von Backöfen, Ceran- und Induktionskochflächen
  • Rückwände und Arbeitsplatten aus Glas

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Sparen Sie jetzt mit der günstigen Glasversicherung der WGV.

FAQs

Die häufigsten Fragen zur Glasversicherung:

  • Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

    Sinnvoll ist die Versicherung, wenn Sie Gebäude- und Mobiliarverglasung besitzen, ein großes Aquarium haben oder Kinder mit im Haus leben. Bereits ein hochwertiges Glaskeramik-Kochfeld oder die Duschkabine aus Glas können im Schadenfall schnell hohe Kosten verursachen.

  • Welche Schäden sind nicht versichert?

    Nicht versichert sind Schäden, bei denen das Glas nicht zu Bruch geht. Hierzu gehören Schrammen und Kratzer oder sogenannte Muschelausbrüche. Ebenfalls vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Schäden durch Erblindung von Glasscheiben sowie Schäden an Bildschirmen von Fernsehgeräten oder Computer-Displays, Photovoltaikanlagen, Gewächshäusern, optischen Gläsern, Geschirr, Beleuchtungskörpern oder Handspiegeln.

    Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang sind außerdem Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.

  • Benötige ich eine Glasversicherung, wenn ich eine Gebäudeversicherung habe?

    In der Wohngebäudeversicherung sind nur Glasschäden versichert, die durch die versicherten Gefahren (z.B. Feuer oder Sturm/Hagel) entstehen. Bei der Glasversicherung spielt der Grund für den Schaden hingegen keine Rolle.

  • Sind weitere Kosten außer dem reinen Materialwert versichert?

    Wir zahlen für die im Rahmen des Versicherungsfalls tatsächlich angefallenen Kosten. Dazu gehören

    • das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),
    • das Aufräumen und Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz für die Entsorgung (Aufräumungs-, Abtransport- und Entsorgungskosten)
    • zusätzliche Leistungen, um die sich die Lieferung und die Montage von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten).

Infomaterial

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