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Merkblatt für Mopedversicherungen
Stand 01.03.2004
Dieser Tarif gilt für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Moped,
Mokick, Mofa)
| (Alle Beiträge
in EUR) |
Haftpflichtversicherung:
Deckungssumme EUR 50 Mio. pauschal (EUR 8 Mio.pro Person) |
| Beiträge ab 1.3.2004 bis 28.2.2005 |
ohne Teilkasko |
einschließlich
Teilkasko
mit 150,- EUR Selbstbeteiligung |
einschließlich
Teilkasko
ohne Selbstbeteiligung |
Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped,
Mofa, Leichtmofa, Roller) und Kleinkrafträder bis 50 km/h
(Mokick);
dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h
und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 350 kg
Leermasse und max. 45 km/h (nach § 18 StVZO) |
55,- |
80,- |
105,- |
| Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle
im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO |
27,50 |
40,- |
52,50 |
Bei einem Vertragsabschluss nach dem 1. März wird die Prämie nach
dem Kurztarif abgerechnet.
Bei einem Abschluss in den Monaten:
| März bis April |
100% |
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Juli |
75% |
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Oktober |
50% |
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Januar |
25% |
| Mai |
90% |
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August |
70% |
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November |
40% |
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Februar |
15% |
| Juni |
80% |
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September |
60% |
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Dezember |
30% |
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jeweils vom Jahresbeitrag, mindestens jedoch 10,- EUR.

Hinweise:
- Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
- Die schadenfreie Versicherungszeit kann nicht auf eine andere
Fahrzeugart übertragen werden.
- Bei Verkauf geht der Vertrag auf den Erwerber über, welcher
dem Veräußerer die anteilige Prämie für die restliche Laufzeit
des Vertrages erstatten muss. Der Erwerber ist berechtigt, den
Vertrag bis zum nächstfolgenden Monatsende Februar fortzusetzen.
Das Versicherungskennzeichen verbleibt am Fahrzeug, der Versicherungsschein
ist dem Erwerber auszuhändigen. Der Verkauf ist unter Angabe des
Erwerbers an uns zu melden.
Will der Erwerber das Fahrzeug anderweitig versichern, müssen
das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein an uns
zurückgegeben werden, der unverbrauchte Teil der Prämie wird dann
erstattet.
- Bei vorübergehender Stilllegung
wird keine Prämie erstattet.
- Bei Verschrottung wird die bezahlte Prämie auf ein Ersatzfahrzeug
angerechnet, für welches ein neues Versicherungskennzeichen und
ein neuer Versicherungsschein ausgegeben werden. Das Kennzeichen
und der Versicherungsschein für das verschrottete Fahrzeug sind
an uns zurückzugeben.
Wird ein Fahrzeug verschrottet, ohne dass ein Ersatzfahrzeug beschafft
wird, so wird Prämie im Rahmen von § 6 Abs. 5 AKB erstattet, wenn
das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein an uns
zurückgegeben werden.
- Rechtzeitig vor Ablauf des Versicherungsjahres fragen wir bei
Ihnen an, ob für das neue Versicherungsjahr wieder ein Versicherungskennzeichen
benötigt wird.
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