Ein Stapel aus Euro-Banknoten in verschiedenen Stückelungen liegt auf einem Tisch, teilweise mit Euromünzen bedeckt.

Eigenschadenversicherung

Die Eigenschadenversicherung ersetzt Schäden am eigenen Vermögen des kommunalen Mitglieds. Sie tritt immer dann ein, wenn dem Versicherungsnehmer durch eine fahrlässige Dienstpflichtverletzung eines Organs, Beamten oder Beschäftigten in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit unmittelbar ein Vermögensschaden zugefügt wurde. Das Besondere an diesem speziell kommunalen Mitgliedern gebotenen Versicherungsschutz ist, dass der Schadenverursacher vom Versicherer nicht in Regress genommen wird.

Ein Stapel aus Euro-Banknoten in verschiedenen Stückelungen liegt auf einem Tisch, teilweise mit Euromünzen bedeckt.

Eigenschadenversicherung

Die Eigenschadenversicherung ersetzt Schäden am eigenen Vermögen des kommunalen Mitglieds. Sie tritt immer dann ein, wenn dem Versicherungsnehmer durch eine fahrlässige Dienstpflichtverletzung eines Organs, Beamten oder Beschäftigten in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit unmittelbar ein Vermögensschaden zugefügt wurde. Das Besondere an diesem speziell kommunalen Mitgliedern gebotenen Versicherungsschutz ist, dass der Schadenverursacher vom Versicherer nicht in Regress genommen wird.