Die günstige Bauherrenhaftpflichtversicherung der WGV

Bauherrenhaftpflicht­versicherung

  • 15 Mio. € Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Flüssiggastank und Gewässerschäden durch einen Heizöltank
  • Versicherungsschutz für alle mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen

Ihr Risikoschutz während der Bauzeit

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Die günstige Bauherrenhaftpflichtversicherung der WGV

Ihr Risikoschutz während der Bauzeit

Bauherrenhaftpflicht­versicherung

  • 15 Mio. € Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Flüssiggastank und Gewässerschäden durch einen Heizöltank
  • Versicherungsschutz für alle mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen
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Hausbau oder größere Umbauten geplant?

Als Bauherr müssen Sie ständig Entscheidungen treffen und sich um zahlreiche Aufgaben kümmern. Doch damit nicht genug: Auch für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle sind Sie während der gesamten Bauzeit verantwortlich. Sie haften für Schäden in voller Höhe, beispielsweise wenn Nachbarn oder Passanten über ungesicherte Baumaterialien stolpern und sich verletzen. Die Schadenersatzkosten können schnell viele tausend Euro betragen und Ihre geplante Finanzierung aus den Angeln heben.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung bei der WGV

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Baumaßnahmen am Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten)

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Inklusive Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Abgesicherte Bauzeitdauer von bis zu drei Jahren

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Mitversicherung von Flüssiggastank und Gewässerschäden durch einen Heizöltank

Hier leistet die Bauherrenhaftpflicht

Abgesichert

Abgesichert

Abgesichert

Abgesichert

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Das sagen unsere Kunden

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Oft reicht eine Privathaftpflicht nicht aus!

Die Privathaftpflichtversicherung deckt das Haftungsrisiko nur bis zu bestimmten Bausummen ab. Im PLUS-Tarif sind Neubauten innerhalb Europas bis 200.000 € (bei Renovierung sogar unbegrenzt) versichert.

Für teurere Baumaßnahmen ist deshalb eine Bauherrenhaftpflichtversicherung meist sinnvoll und notwendig. Mit enthalten ist die gesetzliche Haftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk. Auch der private Gebrauch eines Baukrans fällt unter den Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht, wenn die Bauplanung an einen qualifizierten Dritten (Vertrag mit Architekten oder Bauträger) vergeben wurde, bis zum Abschluss des Bauvorhabens (maximal drei Jahre).

Achtung! Ansprüche von mithelfenden Personen gegen den Bauherrn sind nicht mitversichert. Deshalb ist es wichtig, die zuständige Berufsgenossenschaft von Eigenleistungen zu unterrichten. Dann sind die am Bau tätigen Personen gesetzlich gegen Unfälle versichert.

Unsere Leistungen im Überblick

Versicherungsschutz

15 Mio. € Versicherungssumme

für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz

5 Mio. € für alle Schäden je Versicherungsjahr

Haftpflichtansprüche wegen Senkungen oder Erdrutschungen

Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch Abwässer

Allmählichkeitsschäden

Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren, sonstigen Erdleitungen, elektrischen Freileitungen und Oberleitungen

Beitrag berechnen

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Nützliche Details

Darum ist die Bauherrenhaftpflicht so wichtig

Bei der Vergabe eines Bauauftrages wird die Haftung in der Regel vom Bauherrn auf den Bauunternehmer übertragen. Allerdings können Sie als Bauherr immer noch selbst haftbar gemacht werden – wenn beispielsweise der Bauunternehmer leistungsunfähig wird oder er bestimmte Risiken nicht oder nicht ausreichend versichert hat.

Darüber hinaus droht Ihnen eine Haftung, wenn Sie Verstöße von Bauunternehmern oder Architekten dulden bzw. unzureichend überwachen. Aus diesem Grund sollten Sie keinesfalls blind darauf vertrauen, dass ein Bauunternehmer von sich aus alles Erforderliche veranlasst.

Die Versicherungssumme richtig kalkulieren

Die Bausumme setzt sich aus allen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Gebäudes entstehen, zusammen. Dazu gehören die gesamten Bauleistungen einschließlich aller Baustoffe und Bauteile sowie die Kosten für Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Bepflanzungen). Auch der Wert von Eigenleistungen ist einzubeziehen.

Nicht berücksichtigen müssen Sie Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten (Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren), Finanzierungskosten und behördliche Gebühren.

Zusätzliche Absicherung gegen Zerstörung und Beschädigung während des Baus

Zusätzlich bestens abgesichert sind Sie mit unserer Bauleistungsversicherung. Schützen Sie sich gegen unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen an Ihrem Bauwerk: Sei es ein Sturm, der das Mauerwerk niederreißt oder Unbekannte, die bereits fest eingebaute Materialien stehlen.

Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wie ermittle ich meine individuelle Bausumme?

Die Versicherungssumme setzt sich aus den Kosten aller Bauleistungen ohne Gartenanlagen und Baunebenkosten zusammen.

Für welchen Zeitraum besteht Versicherungsschutz?

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für die Dauer der Bauzeit, maximal drei Jahre ab Beginn des Versicherungsvertrags. Darüber hinaus ist eine rechtzeitig beantragte Verlängerung möglich.

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?

Nein, es besteht zwar keine Pflicht, dennoch sollten Bauherren unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Im Falle eines Personen- oder Sachschadens haften Sie als Bauherr auch mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist der Abschluss dringend erforderlich.

Wird meine Versicherungsprämie anteilig erstattet, wenn der Bau vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit beendet wird?

Die Beitragszahlung erfolgt als Einmalbeitrag im Voraus. Bei vorzeitigem Bauende erfolgt keine anteilige Erstattung.

Ist der private Gebrauch eines Baukrans versichert?

Ja, auch Haftpflichtschäden durch den privaten Gebrauch eines nicht versicherungspflichtigen Baukrans fallen unter den Versicherungsschutz.

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