Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, die anfallen, wenn Sie eine Reise bzw. einen Urlaub nicht antreten. Das sind in der Regel die anfallenden Stornierungskosten für die Reise bzw. die Unterkunft. Damit Ihr Reiserücktritt versichert ist, muss einer der folgenden Gründe für den Nichtantritt der Reise zutreffen:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule, Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.
Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.