Die Auslandskrankenversicherung der WGV & Würzburger Versicherung.

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Die Auslandskrankenversicherung der WGV & Würzburger Versicherung.

Mit unserer Auslandskrankenversicherung können Sie beruhigt auf Reisen gehen. Gerne auch länger, denn Sie sind für bis zu 56 Tage abgesichert. Sie stehen mehr auf Rucksack und Feldbett als auf Kofferset und Himmelbett? Kein Problem. Auch hierfür haben wir das Richtige: Die YoungTravel Auslandskrankenversicherung mit speziellen Konditionen für Backpacker, Studenten, Praktikanten und Co. Zusätzlich raten wir zu einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung als Jahrespaket. Man weiß ja nie …
Alle hier genannten Versicherungen bietet die WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung an. Risikoträger und Vertragspartner ist die Würzburger Versicherung.

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
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Focus Money Ausgabe 20/2022

Einführung

Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll ist.

Wie der Name schon sagt, es geht um den Versicherungsschutz im Ausland, also in den allermeisten Fällen im Urlaub. Denn Unfall- und Krankheitsgefahren lauern an Badestränden und auf Bergpfaden genauso wie zu Hause. Und wenn dann wirklich mal etwas passiert, soll natürlich nicht nur schnell Hilfe da sein, sondern die Kosten für die Hilfe sollten auch übernommen werden. Das macht zu Hause die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Im Urlaub sieht das allerdings anders aus: Da kann es durchaus sein, dass Sie – ohne Auslandskrankenversicherung – auf ein paar Tausend Euro Behandlungsgebühren sitzen bleiben. Damit das nicht passiert, gibt es uns.

Apropos passiert: Die neun häufigsten Reisekrankheiten bzw -unfälle sind:

  • Sonnenbrand
  • Erkältung
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Allergien
  • Sonnenstich
  • Verstauchung und Brüche
  • Vergiftung wegen Insektenbissen
  • Lebensmittelvergiftung
  • Verkehrsunfälle

Darum lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung:

Weltweiter Schutz: Mit der Auslandskrankenversicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
24-Stunden-Notfall-Service: 365 Tage im Jahr sind wir rund um die Uhr für Sie und Ihre Anliegen da: 0931–2795–250 .
Ausgezeichnete Leistung: Finanztest hat unsere Auslandskrankenversicherung für Familien mit 0,8 (Sehr gut) bewertet.
Für Urlaub und Job: Neben Urlaubsreisen sind auch Geschäftsreisen abgesichert.

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Gut zu wissen: Stiftung Warentest hat die Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung für Familien in der Ausgabe 05/2022 mit 0,8 (sehr gut) bewertet.

Urlaubsreisen bis 56 Tage

Die günstige Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis 56 Tage.

Unsere Auslandskrankenversicherung gilt auch für extra lange Urlaube, maximal aber für 56 Tage. Allerdings können Sie auch mehrmals im Jahr in den Urlaub gehen, ohne die Versicherung immer wieder neu abschließen zu müssen, da die Vertragsdauer zwölf Monate beträgt. Außerdem gelten folgende Konditionen:

  • Selbstbeteiligung: Abschluss ist mit oder ohne Selbstbeteiligung möglich. Bei jedem Schadenfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt von 100 €.
  • Reiseart: Urlaubsreise (Singles, Familien, Paare) mit einer Reisedauer von max. 56 Tagen
  • Geltungsbereich: weltweit, außer im Heimatland
  • Reisedauer: max. 56 Tage
  • Vertragslaufzeit: verlängert sich jährlich, wenn nicht einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird

Ihre Leistungen im Überblick:

  • Unsere Leistungen

    • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
    • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
    • Heilbehandlung im Krankenhaus
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz
    • Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
    • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
    • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht
    • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Heilbehandlungen (ambulant und stationär)
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Rücktransport

    Wenn’s ganz dick kommt, kann es durchaus notwendig sein, Ihren Rücktransport vom Urlaubsort zum Wohnort sicherzustellen. Dafür übernehmen wir die Organisation und die Kosten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
    • Kostenübernahme für den medizinischen sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
    • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Zusatzleistungen

    • 24-Stunden-Hotline
    • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
    • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhandengekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
    • Informationen über Vertretungen der BRD (Bundesrepublik Deutschland) im Urlaubsland
    • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
    • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
    • Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
    • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen/Klimaverhältnisse/Devisenbestimmungen
    • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
    • Vermittlung ärztlicher Betreuung
    • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Service-Hotline

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

So günstig ist die Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis 56 Tage:

Bitte beachten Sie hierbei, dass bei der Nutzung der Beitragsrechner Ihre Daten direkt bei der Würzburger Versicherung gespeichert werden. Die im Beitragsrechner einzugebenden Daten werden von der WGV weder erhoben noch gespeichert oder sonst verarbeitet.

FAQ - häufig gestellte Fragen.

Sie wollen noch mehr zur Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis 56 Tage der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Welche Reisen sind versichert?

    Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung sind alle Auslandsreisen bis zu einer jeweiligen Dauer von 56 Tagen, die Sie innerhalb des versicherten Zeitraumes antreten, versichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht auf bestimmte Arten von Reisen, wie beispielsweise Kreuzfahrten oder Pauschalreisen. Egal, welche Art von Reise Sie gebucht haben, mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie sehr gut versichert.

  • Muss ich bei den Leistungen der Auslandskrankenversicherung in Vorleistung gehen?

    Ob Sie in Vorleistung gehen müssen, hängt von den Leistungen ab, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil eine Operation notwendig ist, stellen wir nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Wenn Sie einen Arzt im Ausland konsultieren und er Ihnen Medikamente verschreibt, gehen Sie in Vorleistung. Die Kosten für den Arztbesuch und die Medikamente aus der Apotheke können Sie mit den Belegen bei uns einreichen und erhalten die Kosten nach Prüfung erstattet.

  • Wie lange gilt der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung?

    Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung gilt für Auslandsreisen bis 56 Tage. Der Vertrag wird für den versicherten Zeitraum abgeschlossen und gilt für alle Auslandsreisen, die Sie innerhalb dieses Zeitraums unternehmen.

  • Wie verhalte ich mich im Leistungsfall?

    Rufen Sie in folgenden Fällen die Würzburger Versicherung unter der 0931-2795250 an:

    • Wenn sich ein Krankenhausaufenthalt anbahnt
    • Wenn ein Rücktransport nach Deutschland geplant ist
    • Wenn im Todesfall eine Rückführung stattfinden soll
    • Bei umfangreichen Behandlungen

    Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen und beispielsweise Medikamente verschrieben bekommen, können Sie die Belege einfach bei uns einreichen, ohne unsere Notrufnummer zu kontaktieren.

YoungTravel

Die passgenaue Auslandskrankenversicherung für junge Leute.

Nicht jeder Auslandsaufenthalt ist ein Urlaub – und schon gar kein klassischer. Viele zieht es nach dem Studium für eine Zeit ins Ausland oder mit dem Rucksack rund um die Welt oder zum extra langen Praktikum nach Übersee oder … Für all diese Anlässe haben wir die YoungTravel Auslandskrankenversicherung im Gepäck. Denn je flexibler und ungeplanter man durch die Lande reist, desto wichtiger ist die Absicherung für den Ernstfall. Versichern können sich: Sprachschüler, Schüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschaftler und Praktikanten.

Das kann und bietet die Reiseversicherung für junge Leute:

Lange Versicherungsdauer: Bis zu 36 Monate (oder 1.095 Tage) abgesichert
Niedrige Kosten: Besonders günstig für alle unter 35 Jahren
Flexible Versicherungsdauer: Tageweise abschließbar und kündbar
Faire Bedingungen: Kein Selbstbehalt, Keine Gesundheitsfragen

Finden Sie Ihren passenden Tarif:

Leistungen Basis
ab 0,82 €/Tag
Komfort
ab 1,02 €/Tag
Exklusiv
ab 1,39 €/Tag
Ambulante und stationäre Behandlung V V V
Arznei- und Verbandmittel V V V
Medizinisch notwendiger Rücktransport zur stationären Behandlung V V V
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen max. 250 €/Jahr max. 500 €/Jahr 100 %
50 % des Rechnungsbetrages bei Zahnersatz max. 250 €/Jahr max. 500 €/Jahr max. 750 €/Jahr
Ärztlich verordnete Hilfs- und Heilmittel max. 250 €/Jahr max. 500 €/Jahr 100 %
Erstbehandlung psychischer Erkrankungen - - 1.000 €/Jahr
Versicherungsschutz im Heimatland - - V

Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

FAQ - häufig gestellte Fragen.

Sie wollen noch mehr zur YoungTravel Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

So günstig ist die YoungTravel Auslandskrankenversicherung:

Bitte beachten Sie hierbei, dass bei der Nutzung der Beitragsrechner Ihre Daten direkt bei der Würzburger Versicherung gespeichert werden. Die im Beitragsrechner einzugebenden Daten werden von der WGV weder erhoben noch gespeichert oder sonst verarbeitet.

Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung

Wann Sie eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung brauchen.

Endlich Urlaub. Die Vorfreude auf die Reise ist groß – und die Enttäuschung noch größer, wenn es doch nicht klappt. Wenn man zu krank ist, um zu reisen, oder ein anderer Grund den Urlaub unmöglich macht. Noch ärgerlicher ist es allerdings, wenn man die nicht angetretene Reise bzw. die Ausfallkosten dann auch noch bezahlen muss. Damit das nicht passiert, gibt es die Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die durch den Rücktritt entstehen.

Manchmal ist es aber auch so, dass man die bereits begonnene Reise abbrechen muss. Gründe hierfür kann es viele geben: Entweder Sie werden am Reise- bzw. Urlaubsort ernsthaft krank oder etwas, das in der Heimat passiert, erfordert Ihre Rückkehr. Auch hier gilt: Mit der richtigen Versicherung – unserer Reiseabbruchversicherung – bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen.

  • Reisearten: Urlaubs- und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: weltweit
  • Abschlussfristen: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen ist der Versicherungsschutz nur dann gewährleistet, wenn die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung am Buchungstag oder maximal vier Tage nach Buchung abgeschlossen wurden.
  • Versicherungssumme: Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis entsprechen.
  • Laufzeit: Beide Versicherungen werden für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich jährlich automatisch. Es sei denn, es wird einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt.

Ihre Leistungen im Basispaket:

  • Warum eine Reiserücktrittsversicherung?

    Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, die anfallen, wenn Sie eine Reise bzw. einen Urlaub nicht antreten. Das sind in der Regel die anfallenden Stornierungskosten für die Reise bzw. die Unterkunft. Damit Ihr Reiserücktritt versichert ist, muss einer der folgenden Gründe für den Nichtantritt der Reise zutreffen:

    • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
    • Impfunverträglichkeit
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Schwangerschaft
    • Schaden am Eigentum
    • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
    • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule, Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
    • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Warum eine Reiseabbruchversicherung?

    Wenn der Urlaub kürzer ist als geplant und das einen guten bzw. versicherten Grund hat, kommt die Reiseabbruchversicherung ins Spiel. Für die Kostenerstattung gelten folgende Bedingungen:

    • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie
    • Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten acht Reisetagen erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag, erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommene Reiseleistung rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus versichertem Grund erfolgt.
    • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
    • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
    • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
    • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
    • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Ihre Vorteile mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Paket:

Sparsam: Schließen Sie beide Versicherungen im Paket ab und sparen Sie im Vergleich zu Einzelabschlüssen.
Vielfältig: Die Tarife sind für alle Reise mit mindestens einer Übernachtung gültig, also auch für Städtereisen und Wochenendausflüge.
Ausgezeichnet: Stiftung Warentest Finanztest bewertet die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung mit 1,6 und macht uns damit zum Testsieger.
Rundum: Die Versicherung gilt für die ganze Familie. Und zwar für zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder (bis zum Ende der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).
Unbegrenzt: Die Versicherungen gelten für beliebig viele Urlaubs- oder Geschäftsreisen innerhalb eines Jahres.

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Gut zu wissen: Stiftung Warentest empfiehlt die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung als Jahrespaket der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung für Familien und Einzelpersonen in der Ausgabe 05/2022 als Testsieger.

FAQ - häufig gestellte Fragen.

Sie wollen noch mehr zur Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Ab wann lohnt sich eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

    Ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Jahrespaket. Die WGV bietet in Kooperation mit der Würzburger Versicherung neben enormer Kostenersparnis beim Beitrag vor allem für Familien mit Kindern viele gute Gründe, um mit einer Versicherung für alle Reisen in einem Jahr z. B. Stornokosten oder Mehrkosten im Schadenfall zu vermeiden.

  • Welche Laufzeit hat der Vertrag?

    Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag jährlich automatisch – es sei denn, Sie kündigen fristgerecht einen Monat vor Versicherungsende.

  • Welche Reisen sind versichert?

    Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche Reisen weltweit - von Last-Minute-Städtereisen über Geschäftsreisen bis hin zu Kreuzfahrten innerhalb eines Jahres. Es sind alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen versichert. Das gilt auch, wenn die Familienmitglieder einzeln oder parallel verreisen.

  • Verlängert sich die Versicherung automatisch?

    Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, falls er nicht einen Monat vor Versicherungsende schriftlich gekündigt wird.

  • Welche Bedeutung hat die Selbstbeteiligung?

    Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten Ihrer Jahrespolice senken. Tritt ein Versicherungsfall ein, zahlen Sie je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,00 Euro je versicherter Person.

    Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, trägt die versicherte Person 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 Euro je Person.

    Wir empfehlen Ihnen, einen Jahresvertrag ohne Selbstbehalt abzuschließen. Dann haben Sie den Vorteil, dass Sie sämtliche Kosten über die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abwickeln können.

So günstig sind Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Jahrespaket:

Bitte beachten Sie hierbei, dass bei der Nutzung der Beitragsrechner Ihre Daten direkt bei der Würzburger Versicherung gespeichert werden. Die im Beitragsrechner einzugebenden Daten werden von der WGV weder erhoben noch gespeichert oder sonst verarbeitet.

Infomaterial

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