- Diebstahl von eingebauten Materialien oder Bauteilen
- Schäden durch Sturm und Leitungswasser an vorzeitig fertiggestellten Teilen des Bauwerks
- Glasbruchschäden bis zur Bezugsfertigkeit/behördlichen Gebrauchsabnahme
- Höhere Gewalt oder Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmungen
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm oder Hagel
- Mutwillige oder vorsätzliche Zerstörungen durch unbekannte Personen
- Schäden an der Photovoltaikanlage
- Aufräumungskosten
- Schadensuchkosten bis zu 50.000 Euro
- Kosten für Baugrund und Boden bis zu 50.000 Euro
- Kosten für Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe bis zu 50.000 Euro
Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.
Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.