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Die Antworten und Leistungsbeschreibungen dienen lediglich der Kurzübersicht und beziehen sich auf die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen.
Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut Ihrer Versicherungsbedingungen maßgebend.
Bei der Beitragsabrechnung für Ihr zusätzliches Fahrzeug wurde die Sondereinstufung für Zweitwagen berücksichtigt. Die Sondereinstufung entfällt, wenn bestimmte (bedingungsgemäße) Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Diese Sondereinstufung gilt nur bei unserer Gesellschaft. Daher bestätigen wir bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nur die tatsächlich erworbene schadenfreie Zeit.
Die Sondereinstufung bei uns und die tatsächliche Einstufung Ihres Vertrages sehen sie auf der ersten Seite der Rechnung im Feld „SF-Klasse / Beitragssatz“.
Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.
Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Regionalklasse des Zulassungsortes.
Der Schadenverlauf der Zulassungsbezirke wird ständig von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenbedarfsindexwert in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung erhöht sich die Regionalklasse (seither 5, jetzt 6). Verbessert sich der Schadenbedarfsindexwert erfolgt eine Absenkung der Regionalklasse (seither 5, jetzt 4).
Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps.
Der Schadenverlauf der Fahrzeugtypen wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenverlauf des Fahrzeugstyps gem. diesen Auswertungen, wird dem Fahrzeugtyp in der Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung eine höhere Typklasse zugeordnet (seither 14, jetzt 15). Bei einem verbesserten Schadenverlauf erfolgt eine Absenkung der Typklasse (seither 18, jetzt 16).
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks.
Die individuellen Schadenverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadenverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.
Veränderungen in den Schadenverläufen haben eine Veränderung der Typ- und Regionalklassen zur Folge und damit Auswirkungen auf die Beitragshöhe.
Änderungen wie z.B. Deckungsumfangs, Fahrer oder der jährlichen Fahrleistung (bitte KM-Stand angeben) bitte hier beantragen.
Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle. Sie benötigen in folgenden Fällen eine Versicherungsbestätigung:
Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) telefonisch unter 0711/16951400 , online nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben oder persönlich in einem unserer Kundenservicezentren oder bei unserem Vermittler in Ihrer Nähe.
Ja, Sie können Ihr altes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen müssen.
Möchten Sie jedoch ein neues Kennzeichen, müssen Sie einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) notwendig. Das alte Kennzeichen muss daraufhin der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.
Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Für Zulassungsfahrten gibt es eine Ausnahmeregelung. Eine Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen:
WICHTIG: Gilt nicht für Fahrten, für die ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen erforderlich ist. Rote Kennzeichen sind Überführungskennzeichen, die ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und Oldtimer-Sammlern genutzt werden dürfen.
Fall 1:
Sie kaufen sich ein neues Auto und müssen dieses erst noch abholen? Für diesen Fall stellen wir Ihnen gerne eine elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen aus. Sollten Sie im Anschluss Ihr Fahrzeug bei uns versichern, verrechnen wir das Kurzzeitkenneichen mit Ihrem Hauptvertrag. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der
0711 1695-1400
an den Kfz-Fachbereich der WGV.
Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss nicht bei uns, kostet das Kurzzeitkennzeichen einmalig 80,00 EUR (Kfz-Haftpflicht) oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko).
Fall 2:
Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug übertragen, und Sie das alte Fahrzeug noch überführen müssen, benötigen Sie für Ihr altes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen. Hierfür berechnen wir Kosten in Höhe von einmalig 80,00 EUR oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko). Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der
0711 1695-1400
an den Kfz-Fachbereich der WGV.
Sobald uns die Mitteilung der Zulassungsstelle über die Stilllegung vorliegt, rechnen wir Ihren Vertrag ab. Gleichzeitig gewähren wir Ihnen weiterhin beitragsfreien Versicherungsschutz über die Ruheversicherung.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst:
Während der Dauer der Ruheversicherung muss Ihr Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.
Ein umfriedeter Abstellplatz bedeutet:
Das Gelände muss gegenüber Außenstehenden so abgegrenzt sein, dass diese erkennen können, dass ein Betreten ohne Erlaubnis nicht erwünscht ist. Dies betrifft Abstellplätze, die von Zäunen, Mauern oder Hecken umgeben bzw. durch eine Kette abgetrennt sind. Bei offenen Höfen oder einem Carport trifft dies nicht zu.
Ihr Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder anmelden, haben wir das Recht, den Vertrag bei uns fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.
Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen haben außerhalb der Saison auch Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.
Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, können wir rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. Die hinterlegte Versicherungsbestätigung (eVB) wird bei der Zulassungsstelle entzogen, dies führt zur Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeuges.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, kündigen wir Ihren Vertrag aufgrund der Nichtzahlung. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird auch hier die Zulassungsstelle informiert und es kommt zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.
Ja. Steuerlich absetzbar sind allerdings nur die Kfz-Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung für Angestellte, die Kaskoversicherung auch für Selbständige. Die Versicherungsbeiträge können Sie aus der Jahresrechnung entnehmen.
Der Akku Ihres Elektrofahrzeuges ist im Optimal-Tarif im Rahmen der Vollkaskoversicherung beitragsfrei mitversichert.
Schäden, die durch den Akku oder durch das Fahrzeug entstehen, sogenannte Betriebsschäden, z.B. der Schaden an einer fremden Ladesäule, sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.
Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, kann das Fahrzeug im ersten Monat des Saisonzeitraumes zur Hauptuntersuchung gebracht werden.
Wir leisten in der Vollkasko im OPTIMAL-Tarif auch für Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen. Abgedeckt sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kfz, an Ihnen gehörenden Gebäuden (z.B. Garagentor) und an Ihren sonstigen Sachen.
Haben Sie in Ihrem Vertrag einen Nutzer mit „begleitetem Fahren ab 17“ berücksichtigt, bedarf es keiner weiteren Mitteilung durch Sie, wenn dieser das begleitete Fahren beendet hat.
Weitere Informationen zum Thema "begleitetes Fahren ab 17" erhalten Sie auch in unserem
Ratgeberartikel
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Der Versicherungsschutz gilt so lange, bis Sie die YoungDriver-Versicherung selbst kündigen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern und nicht mehr auf Fahrzeuge anderer Halter angewiesen sind. Wenn Sie Ihren YoungDriver-Tarif kündigen möchten, können Sie das übrigens täglich tun.
Der Versicherungsschutz der YoungDriver-Versicherung, inklusive der Fahrerschutzversicherung gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dort sind Sie als junger Fahrer bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben.
Die YoungDriver-Versicherung können Sie als junger Fahrer ab 17 Jahren abschließen. Ein Höchstalter gibt es in dem Sinne nicht. Jedoch können Fahrer ab 25 Jahren meist ohne zusätzlichen Mehrbeitrag in eine bestehende Kfz-Versicherung vom Fahrzeughalter eingeschlossen werden. Daher ist die YoungDriver-Versicherung für 17- bis 24-jährige Fahrer ohne eigenes Fahrzeug die optimale Lösung.
Nutzen Sie im Rahmen der YoungDriver-Versicherung ein bei der WGV versichertes Fahrzeug, sind Ihre Mitfahrer bei einem durch Sie verschuldeten Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Der im YoungDriver beinhaltete Fahrerschutz gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer.
Als Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung müssen Sie nicht mit dem Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer verwandt sein.
Sie müssen bei Abschluss der YoungDriver-Versicherung mindestens 17 Jahre alt sein und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen. Nach Abschluss gilt der Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, für alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge (ausgenommen: Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif).
Für den YoungDriver-Vertrag gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wir empfehlen Ihnen aber, den Vertrag mindestens ein Jahr laufen zu lassen. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen bei Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung bei der WGV die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.
Versicherungsnehmer ist die Person, die die YoungDriver-Versicherung für sich abschließt, um alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge** fahren zu können.
Bei Abschluss der Versicherung ist der junge Fahrer berechtigt, alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Verträgen der Young- und Oldtimerversicherung.
Im YoungDriver-Vertrag ist automatisch eine Fahrerschutzversicherung enthalten. Die Fahrerschutzversicherung gilt für PKW und Campingfahrzeuge, die der Versicherungsnehmer fährt.
Neben dem Vorteil, dass Sie ohne weiteren Mehrbeitrag alle bei der WGV versicherten Pkw und Campingfahrzeuge nutzen dürfen, sammeln Sie schadenfreie Jahre für eine eigene Kfz-Versicherung bei der WGV an. Sie starten dadurch mit einem günstigeren Beitrag.
Abhängig von der Vertragslaufzeit von YoungDriver rechnen wir Ihnen als Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf Ihren Namen bei den WGV Versicherungen eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) an. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.
PKWs und Motorräder ab 20 Jahren
Alle Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Das Fahrzeug darf rein privat als Liebhaberfahrzeug genutzt werden. Für Fahrten des alltäglichen Gebrauchs (z.B. Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, Sport etc.) muss ein Alltagsfahrzeug (Pkw; auch Firmen-/Dienstwagen) vorhanden sein.
Ja - Einzelgarage, Doppelgarage und nicht öffentliche Tiefgaragen werden anerkannt.
H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er im (gut erhaltenen) Originalzustand sein muss. Außerdem: Freie Fahrt in Feinstaubzonen! Das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen ist grundsätzlich gestattet. Alle Benziner mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Dieselfahrzeuge vor dem 01.07.1976 sind ohnehin von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit.
Ihre Vorteile: Sie zahlen nur Steuern sowie Versicherungsprämie für den angemeldeten Zeitraum. Außerhalb der Saison haben Sie kostenlosen Versicherungsschutz über die Ruheversicherung. „Echte“ Oldtimer-Liebhaber wählen häufig die Kombination 3/10, also März bis Oktober, damit sie schon mit der ersten Märzsonne raus auf die Straßen dürfen. Außerdem entfällt die An- und Abmeldung: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue zur Zulassungsstelle gehen, die Zulassung tritt automatisch wieder in Kraft. Es fallen auch nur einmalig – wie beim schwarzen Kennzeichen – die Gebühren zur Zulassung an.
Das Kurzgutachten entspricht einer Zustandseinstufung nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme zum Zwecke der Wertfindung für die Versicherungseinstufung. Es werden weder eine Probefahrt durchgeführt noch technische Einzelheiten überprüft (Classic Data, Dekra). Dies wird ab einem Marktwert von 50.000 EUR bei PKWs und einem Marktwert ab 15.000 EUR bei Motorrädern angefordert.
Das ausführliche Gutachten, auch „großes Wertgutachten“ genannt, geht detailliert auf das zu bewertende Fahrzeug ein und berücksichtigt die gesamte Modellgeschichte und die Fahrzeugtechnik. Zudem wird eine Probefahrt durch den Sachverständigen vorgenommen. Wertbeeinflussende Faktoren, wie z.B. Rennhistorie oder prominenter Vorbesitzer, fließen ebenfalls in die Wertermittlung mit ein. Die Berücksichtigung von Historie und Technik ist nach Restaurierungen oder umfangreichen Reparaturen, vor allem nach einem Zubehör-Einbau, wichtig. Darauf aufbauend kann jederzeit durch ein Kurzgutachten der neue Wert aktualisiert werden.
Bei Abschluss einer Allgefahrendeckung ist ein aktuelles, ausführliches Wertgutachten erforderlich.
Nein, das ist lediglich die Berechtigung zur Führung des Historischen Kennzeichens.
Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.
Im Gegensatz zum Marktwert geht der Wiederbeschaffungswert von einer „kurzfristigen Wiederbeschaffung“ aus. Er wird definiert aus dem Betrag, der tatsächlich für den Kauf eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufgewendet werden muss. Somit berücksichtigt er den Fahrzeugkauf bei einem Händler. Auch enthält er über die Mehrwertsteuer hinaus die Händlergewinnspanne und berücksichtigt eine kurzfristige Ersatzbeschaffung.
Wenn sich der Marktwert/Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs geändert hat, teilen Sie uns dies bitte hier mit. Bitte beachten Sie, dass wir ab einem Marktwert von 50.000 Euro bzw. generell bei Vereinbarung des Wiederbeschaffungswerts ein aktuelles Kurzgutachten Ihres Fahrzeugs benötigen.
Nein, dieser Wert ist nicht versichert. Dieser Wert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergibt - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.
Ihr Motorrad mit Saisonkennzeichen ist außerhalb der Saison beitragsfrei haftpflichtversichert. Besteht eine Voll- oder Teilkaskoversicherung in Ihrem Vertrag, haben Sie auch außerhalb der Saison Versicherungsschutz für die Teilkaskoversicherung. Sie dürfen in dieser Zeit der sogenannten Ruheversicherung aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abzustellen. Wenn diese Pflicht verletzt wird, sind wir im Schadenfall leistungsfrei.
Zum Leidwesen ihrer Besitzer sind Motorräder ein beliebtes Diebesgut. Statistiken belegen, dass drei Mal mehr Motorräder als PKWs gestohlen werden. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie die Teilkaskoversicherung.
Die Ummeldung auf ein Saisonkennzeichen oder die Änderung auf einen anderen Saisonzeitraum sind möglich. Dazu benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – diese erhalten Sie von uns. Für die Kennzeichenänderung fällt je nach Zulassungsstelle eine Gebühr von etwa 30 Euro an zuzüglich der Kosten für die Prägung des neuen Kennzeichens.
Seit 2002 ist für Anhänger immer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind Sportanhänger und Anhänger für die Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger. In den meisten Fällen sind diese Anhänger über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach. Selbstverständlich können Sie auch für diese Anhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Auch nicht versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einem Kennzeichen versehen werden. Hierfür benötigen Sie jedoch keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einer eVB bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.
Schäden, die am Fahrzeug durch den angekoppelten Anhänger ohne Einwirkung von außen entstehen, z.B. Rangierschäden, sind nicht versichert.
Ist das Zugfahrzeug ein PKW, sind diese Schäden im Optimal-Tarif im Rahmen der Vollkaskoversicherung ab den Bedingungen AKB 04.2018 als sog. Schlingerdeckung mitversichert.
Nein, es gibt in der Anhängerversicherung keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Deshalb kann sich auch kein Schadenfreiheitsrabatt entwickeln.
Ja, Sie können Ihren Wohnwagenanhänger auch als Saisonfahrzeug zulassen. Dadurch erzielen Sie eine Ersparnis in der Kfz-Steuer. Versicherungstechnisch hat die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen keine Auswirkung, es wird der reguläre Jahresbeitrag berechnet.
Ab den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 04/2019 sind fest verbaute Vorzelte bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.500 EUR je Schadenereignis mitversichert.
Sofern Sie einen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, können Sie diesen für Ihr Campingfahrzeug verwenden.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich beim Campingfahrzeug nach dem Kaufpreis Ihres Fahrzeugs.
Es gibt eine größere Anzahl an Fahrzeugen die wir mit Versicherungskennzeichen versichern. Vom Mofa, Roller über S-Pedelecs bis hin zu vierrädrigen Leichtfahrzeugen versichern wir zu unserem günstigen allgemeinen Unternehmenstarif diese Fahrzeuge wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Finden Sie ihr Fahrzeug nicht, rufen Sie uns an.
Für Mofas ist eine sog. Prüfbescheinigung ausreichend, oder mindestens ein Führerschein der Klasse AM. Für die anderen Fahrzeuge die wir mit Versicherungskennzeichen versichern ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig.
Urlaubsbedingte Fahrten innerhalb von Europa sind natürlich möglich, das Fahrzeug darf aber nicht dauerhaft im Ausland verbleiben. Fordern Sie für diese Fahrten eine kostenfreie Grüne Versicherungskarte an.
Urlaubsbedingte Fahrten innerhalb von Europa sind natürlich möglich, das Fahrzeug darf aber nicht dauerhaft im Ausland verbleiben. Fordern Sie für diese Fahrten eine kostenfreie Internationale Versicherungskarte an.
Ein grünes Kennzeichen wird benötigt, wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zweck, z.B. der Landwirtschaft, nutzen. Ihr Fahrzeug ist damit von der Kfz-Steuer befreit.
Ein schwarzes Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht zu beruflichen Zwecken in der Landwirtschaft nutzen. Damit sind Sie nicht von der Kfz-Steuer befreit.
Für Quads und landwirtschaftliche Zugmaschinen, die wir versichern, ist die Führerscheinklasse B notwendig. Ausnahme: Für Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h benötigen Sie die Führerscheinklasse AM.
Der Fahrerkreis ist bei einem Vertrag für Sondermaschinen nicht relevant. Das heißt, alle Personen, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, dürfen mit Ihrem Quad oder Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine im Straßenverkehr fahren und genießen vollen Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.
Fährt Ihr Quad oder Ihre landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h, können Sie damit auf deutschen Autobahnen fahren – vorausgesetzt Sie haben einen gültigen Führerschein. Die Mindestgeschwindigkeit schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Außerdem muss Ihr Fahrzeug zugelassen und versichert sein.
Ja. Für das Fahren von Quads im Straßenverkehr gilt die Helmpflicht zu Ihrer Sicherheit – auch für einen etwaigen Beifahrer. Denn die StVo schreibt vor: Für offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h muss während der Fahrt ein Schutzhelm getragen werden. Eine Helmpflicht gilt nicht, wenn das Fahrzeug vorgeschriebene Sicherheitsgurte vorweist. Außerdem müssen Sie ein Warndreieck mit sich führen. Setzen Sie Ihr Fahrzeug als Zugmaschine in der Land- und Forstwirtschaft ein, dann besteht sogar eine Warnwestenpflicht. Einen Verbandskasten müssen Sie dann mitführen, wenn Sie Ihr Quad nicht als Zugmaschine in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einsetzen.
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – für jeden von uns. Denn wer aus Fahrlässigkeit – also eine kleine Ungeschicklichkeit oder ein Versehen – einen anderen verletzt oder sein Eigentum beschädigt, der haftet dafür laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen.
Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Nein. Selbstgenutzte Wohneinheiten (Wohnungen, Einfamilienhäuser) sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Nur bei einer dauerhaften Vermietung benötigen Sie separaten Versicherungsschutz.
Ihre minderjährigen Kinder sind mitversichert. Volljährige, ledige Kinder sind solange mitversichert, wie sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung bzw. Studium befinden. Wählen Sie unseren OPTIMAL- oder PLUS-Tarif – dann sind auch Ihre berufstätigen, ledigen Kinder in häuslicher Gemeinschaft mitversichert.
Wenn nach einer Erstausbildung oder einem Erststudium innerhalb eines Jahres eine Zweitausbildung oder Zweitstudium begonnen wird, sind die Kinder bei der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Auch sind die Kinder für max. 1 Jahr nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung weiterhin abgesichert, wenn eine Wartezeit bzw. Arbeitslosigkeit eintritt. Wenn das Kind geheiratet hat oder nach der Ausbildung oder dem Studium berufstätig wird, besteht für 1 Jahr Versicherungsschutz. Im OPTIMAL- und PLUS-Tarif besteht zusätzlich Versicherungsschutz für alleinstehende in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder nach der Ausbildung oder dem Studium, auch wenn sie berufstätig sind.
Wenn Sie unseren attraktiven OPTIMAL-Tarif wählen, haben Sie auch Versicherungsschutz beim Verlust fremder (privater oder beruflicher) Schlüssel. Im PLUS-Tarif sind außerdem Folgeschäden des Schlüsselverlusts bis zu 50.000 Euro versichert.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in Europa, nichteuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren gilt keine zeitliche Begrenzung.
Im BASIS-Tarif gilt Ihr Versicherungsschutz weltweit in außereuropäischen Ländern bis zu 3 Jahren, im OPTIMAL-Tarif bis zu 5 Jahren und im PLUS-Tarif ohne zeitliche Begrenzung.
Ihr eigenes Haus ist bereits in der Privathaftpflicht abgedeckt. Wenn Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind, ein Einfamilienhaus vermieten oder eine Gewerbeeinheit im Haus vorhanden ist, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Maßgebend ist hier die Satzung Ihrer Gemeinde. Die Straße muss meistens an jedem Tag in der Woche zwischen 7 Uhr und 20 Uhr geräumt und gestreut sein.
Immobilienbesitzer müssen Bäume auf ihrem Grundstück regelmäßig kontrollieren. Haftpflichtschäden durch herunterfallende Äste sind hier versichert. Zusätzlich ist auch eine Deckung für Sturmschäden über die Wohngebäudeversicherung zu empfehlen.
Die Haftpflicht als Inhaber eines Heizöltanks, der das Grundwasser verschmutzt hat (Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) ist mitversichert.
Welpen und Fohlen sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt im gleichen Umfang wie beim Muttertier. Voraussetzung ist, dass sich die Jungtiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Bitte teilen Sie uns schriftlich das Sterbedatum des Hundes/ des Pferdes mit oder per E-Mail an hus-vertrag@wgv.de. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.
Die Widerristhöhe wird vom Boden entlang der Vorderpfote bis zur höchsten Erhebung des Schulterblattes (Halsbeginn) des Hundes gemessen.
Im Falle eines Unfalls durch das Pferd ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der Reithaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sich eine Person am Unterhalt des Pferdes beteiligt (Reitbeteiligung), ohne dass dies gewerbsmäßig erfolgt und sofern es sich um Schadenersatzansprüche Dritter handelt und keine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist. Gesetzliche Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten gegen Sie als Versicherungsnehmer/in sind eingeschlossen, sofern es sich nicht um Angehörige handelt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. Bei einer unentgeltlichen Überlassung des Pferdes oder einer Reitbeteiligung gegen Aufwandsersatz (also ohne Gewinnerzielungsabsicht) ist die Haftungsfrage im Einzelfall zu klären. Bei einer Überlassung eines Pferdes an Dritte sowie bei einer Reitbeteiligung empfehlen wir einen schriftlichen Haftungsausschluss zu vereinbaren, in der der Reiter auf eigene Ansprüche gegen den Pferdehalter für den Fall verzichtet, dass sie/er anlässlich der Überlassung/Nutzung des Pferdes einen Schaden erleidet. Dem Fremdreiter empfehlen wir den Abschluss unserer privaten Unfallversicherung und erstellen bei Interesse gerne eine entsprechende Tarifauskunft.
Hierbei handelt es sich um Listenhunde. Diese sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich eingestuft. Bei folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden bieten wir grundsätzlich keine Tierhalterhaftpflichtversicherung an:
American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Die WGV bietet momentan keine Tier-Krankenversicherung an.
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Kosten aller Bauleistungen ohne Gartenanlagen und Baunebenkosten zusammen.
Wir bieten Versicherungsschutz für die Dauer der Bauzeit, längstens 3 Jahre ab Beginn des Versicherungsvertrages. Darüber hinaus ist eine rechtzeitig beantragte Verlängerung möglich.
Nein, es besteht zwar keine Pflicht, dennoch kommen Bauherren nicht um den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung herum. Im Falle eines Personen- oder Sachschadens, haften Sie als Bauherr auch mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist der Abschluss dringend erforderlich.
Die Beitragszahlung erfolgt als Einmalbeitrag im Voraus. Bei vorzeitigem Bauende erfolgt keine anteilige Erstattung.
Auch Haftpflichtschäden durch den privaten Gebrauch eines nicht versicherungspflichtigen Baukrans fallen unter den Versicherungsschutz.
Schäden durch Brand, Blitz und Explosion sind nicht versichert.
Wichtig: Die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion können über eine Feuerrohbauversicherung abgedeckt werden. Diese ist während der Bauzeit kostenlos und wandelt sich nach Baufertigstellung in eine komplette Wohngebäudeversicherung zum beantragten Umfang um. Mit der WGV Wohngebäudeversicherung ist Ihr Gebäude während der Zeit des Rohbaus 24 Monate lang über eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung geschützt!
Neben dem Bauherrn schützt die Bauleistungsversicherung auch alle beteiligten Unternehmen und die Handwerker. Deshalb ist es üblich, den Beitrag für die Bauleistungsversicherung auf alle Beteiligten umzulegen. Ein entsprechender Hinweis im Leistungsverzeichnis ist dafür allerdings Voraussetzung.
Die Beitragszahlung erfolgt als Einmalbeitrag im Voraus. Bei vorzeitigem Bauende erfolgt keine anteilige Erstattung.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben (z.B. Neu- oder Anbau eines Gebäudes einschließlich Außenanlagen). Nicht versichert sind Altbauten.
Ein Vermögensschaden ist, wenn ein Schaden entstanden ist und dieser finanzielle Nachteile wie z.B. Umsatzrückgänge, Fehlinvestitionen nach sich zieht.
Der Verlust des Dienstschlüssels ist im OPTIMAL- und PLUS-Tarif mitversichert. Im PLUS-Tarif sind zusätzlich Folgeschäden bis zu 50.000 Euro abgedeckt, z. B. durch Dritte, die mithilfe des gefundenen Schlüssels Schulinventar stehlen.
Zu Ihrer bei der WGV bestehenden aktuellen Privathaftpflichtversicherung können Sie die gelegentliche, außerdienstliche Tätigkeit als Hebamme mitversichern, wenn Sie dem öffentlichen Dienst im Gebiet des früheren Land Württemberg mit Hohenzollern angehören.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung.
Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit.
Versicherungsschutz besteht in der Freizeit, im Haushalt, Verkehr, Beruf, Homeoffice oder auf Reisen in der ganzen Welt.
Ja, ab 3 Verträgen gewähren wir einen Nachlass von jeweils 10 %.
Voraussetzung hierfür ist, dass alle Verträge auf den gleichen Versicherungsnehmer geführt werden.
Wenn Sie zwei Private Unfallversicherungen abschließen und noch eine Unfallvorsorge Aktiv 50+, erhalten Sie dadurch bei den beiden Privaten Unfallversicherungen einen Nachlass von jeweils 10 %.
Ja, bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung, so dass Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften möglich sind.
Werden im Schadensfall dann die Leistungen von beiden Gesellschaften gezahlt?
Ja, im Schadensfall werden aus jedem abgeschlossenen Vertrag die vereinbarten Leistungen gezahlt.
Ihre Versicherungsleistung richtet sich nach dem vorliegenden Invaliditätsgrad, der von Ihrem behandelnden Arzt bestimmt wird. Nachdem Ihr Invaliditätsgrad ermittelt wurde, wird anhand der vereinbarten Gliedertaxe Ihre Entschädigungsleistung berechnet.
Informationen zur aktuellen Gliedertaxe.
Der entscheidende Vorteil Ihrer privaten Unfallversicherung ist, dass die Leistung nach ihrem Invaliditätsgrad nach einem Unfall bemessen werden. Eine Zahlung erfolgt somit unabhängig davon, ob sie berufsunfähig sind oder nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet hingegen ausschließlich nur dann, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Bei der Dynamik handelt es sich um eine planmäßige Erhöhung Ihrer vereinbarten Leistungen und Prämien. Ziel ist es, die jährliche Preissteigerungsrate (Inflation) auszugleichen.
Sofern Sie eine Dynamik vereinbart haben können Sie diese jederzeit widerrufen. Sie haben die Möglichkeit, diese generell aus dem Vertrag auszuschließen oder aber auch nur ein Jahr auszusetzen.
Vor allem für die Absicherung von schweren Behinderungen infolge eines Unfalles empfehlen wir Ihnen eine Progression zu vereinbaren. Die Progression sorgt dafür, dass Sie ein Vielfaches der Versicherungssumme bekommen, was in solchen Fällen für den hohen Kapitalbedarf sehr wichtig ist.
Die WGV bietet eine Progressionsstaffel in Höhe von 225%, 350% und 500% an.
Rechenbeispiel:
Sie haben aufgrund eines Unfalles eine Vollinvalidität (also einen Invaliditätsgrad von 100%) und eine Versicherungssumme von 100.000 EUR vereinbart.
Bei einer vereinbarten Progression in Höhe von 350% erhalten sie das 3,5-fache der versicherten Grundsumme. In unserem Beispiel als 350.000 EUR.
Eine Summenerhöhung oder Summenreduzierung können Sie hier auf den Weg bringen.
Bitte teilen Sie uns unverzüglich schriftlich mit, was sich geändert hat, damit die Gefahrengruppe in Ihrem Unfallversicherungsvertrag richtig hinterlegt ist.
Die Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist beschränkt auf Unfälle bei der Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und nachhause. Für Unfälle in der Freizeit oder zuhause beim Homeoffice oder Homeschooling empfiehlt sich eine private Unfallversicherung.
Darüberhinaus sichert Sie die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit im Falle eines Unfalls ab. Dies gilt selbstverständlich auch bei einem Unfall in der Arbeitszeit.
Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten also zusätzlich Geld von uns.
Der entscheidende Unterschied ist der, dass eine private Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung nach einem Unfall zahlt. Ihre Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet Ihnen hingegen eine monatliche Rentenzahlung solange die Invalidität des Kindes nachgewiesen ist. Das heißt, dass Sie gegebenenfalls eine lebenslange monatliche Zahlung erhalten.
Ja, es muss eine Private Unfallversicherung für das versicherte Kind bestehen und es erfolgt eine Gesundheitsprüfung des Kindes. Das Kind muss außerdem das erste Lebensjahr vollendet haben. Die Zusatzversicherung erlischt automatisch zum Ende des Jahres, indem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit und schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit.
Versicherungsschutz besteht u.a. zuhause, im Kindergarten, in der Schule, im Homeschooling, im Verkehr und auf Reisen in der ganzen Welt.
Sie erhalten eine monatlich vereinbarte Rentenzahlung, wenn bei Ihrem Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine Invalidität von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt wird und Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis vom zuständigen Versorgungsamt erhält. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen.
Nein, bei der Kinderinvaliditätszusatzversicherung gibt es keinen Rabatt.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung. Versichert sind auch Unfälle, die durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurden. Außerdem ist ein Oberschenkelbruch unabhängig von der Ursache mitversichert.
Der Tarif in der Privaten Unfallversicherung ist nach Altersgruppen gestaffelt bis 85 Jahre. In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus erfolgen keine Tarifanpassungen während der Vertragslaufzeit.
In der Privaten Unfallversicherung muss eine Invaliditätsleistung vereinbart werden. Die Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus beschränkt sich auf die Vereinbarung der Unfallpflegerente.
Bei der Privaten Unfallversicherung ist für eine Unfallrente eine Invalidität von mindestens 50 % erforderlich. In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus erhalten Sie nach einem Unfall eine Unfallpflegerente wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus sind Hilfe- und Pflegeleistungen mitversichert. In der Privaten Unfallversicherung ist hierfür die Vereinbarung des PLUS-Tarifs erforderlich.
Ihre Versicherungsleistung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Sollten Sie nach einem Unfall die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 erfüllen, zahlen wir Ihnen die vereinbarte monatliche Rentenleistung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Hilfe- und Pflegeleistungen in der ersten Zeit nach einem Unfall.
Außerdem bezahlen wir Ihnen ab dem 20. Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthalts ein Krankenhausgeld sowie eine Reha-Beihilfe zur Rehabilitation.
Unabhängig von einem Unfall haben Sie darüber hinaus Anspruch auf eine Kapitalleistung bei einem Oberschenkelhalsbruch.
Ja, ab 2 Verträgen gewähren wir einen Nachlass von jeweils 10 %.
Voraussetzung hierfür ist, dass beide Verträge auf den gleichen Versicherungsnehmer geführt werden.
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner, welcher den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet.
Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.
Es genügt eine schriftliche Erklärung mit Ihrer Unterschrift als Versicherungsnehmer bzw. unter Umständen zusätzlich die Zustimmung eines Dritten. Nennen Sie uns den Namen und das Geburtsdatum des Zahlungsempfängers. Bei mehreren Personen können Sie eine Rangfolge oder prozentuale Aufteilung wählen. Wird keine Festlegung getroffen so erhalten die benannten Personen die Versicherungsleistung zu gleichen Teilen.
Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, welche die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten geändert werden.
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.
Wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert -z.B. durch die Geburt eines Kindes – können Sie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Die Rente zahlen wir Ihnen ein Leben lang. Im Todesfall innerhalb der Rentengarantiezeit zahlen wir sie weiter an Ihre Hinterbliebenen bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Diesen Zeitraum können Sie individuell vereinbaren und sogar noch zum Rentenbeginn verlängern oder verkürzen.
Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Rente, erstatten wir die eingezahlten Beiträge (ohne Zinsen, Stückkosten, Zuschläge und ohne Beiträge für die etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen) zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile selbstverständlich zurück.
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
Der Versicherungsvertrag kann sowohl arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder arbeitgeberfinanziert (Gehaltserhöhung oder Sonderleistung) geführt werden.
Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttogehaltes in die betriebliche Altersvorsorge. Dadurch erhält der Arbeitnehmer eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Grundlage für diese Versicherungsform ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Bei der Entgeltumwandlung ist die versicherte Person unwiderruflich ab Vertragsbeginn bezugsberechtigt.
Dabei handelt es sich um unverfallbare Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, welche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen bleiben. Die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit sind ebenfalls im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Der Arbeitnehmer kann die Versicherung ruhen lassen oder privat weiterführen. Oder die Versicherung kann mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers als betriebliche Altersvorsorge weitergeführt werden. Der neue Arbeitgeber tritt dann als neuer Versicherungsnehmer in den Vertrag ein. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin versicherte Person.
Die WGV bietet Zusatzleistungen neben den Leistungen für den Zahn-Bereich an, z.B. die ambulante und/oder die stationäre Zusatzversicherung . Die Kombitarife lohnen sich, wenn Sie neben der Zahnversicherung bspw. auch auf eine Brille angewiesen sind oder eine Chefarzt-Behandlung bevorzugen. Mit der WGV profitieren Sie von guten Leistungen und einem Preis-Leistungs-Verhältnis, das sich sehen lassen kann.
Wenn gesetzlich Krankenversicherte Wert auf eine höherwertige Versorgung und Zahnästhetik legen, sollten sie sich eine Zahnzusatzversicherung leisten. Der optimale Zeitpunkt für einen Abschluss liegt zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr.
Die Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt in der Regel acht Monate. Je nach Tarif wird darauf aber auch verzichtet (siehe Leistungstabelle). Bei Unfällen verzichten wir ganz auf die Wartezeit und leisten sofort. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto geringer ist Ihr Beitrag.
Die Zahnzusatzversicherung ist steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse als auch als Wahlleistung der privaten Krankenversicherung.
Sie erhalten eine Ersatzleistung in Höhe von 30 Euro je Tag, wenn kein Einbettzimmer frei ist und Sie im Zweibettzimmer unterkommen. Können Sie weder im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, bezahlen wir Ihnen 50 Euro am Tag.
Wenn Sie keine Chefarztbehandlung wünschen, sondern von anderen behandelnden Ärzten erhalten Sie eine Ersatzleistung in Höhe von 50 Euro je Tag.
Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Transporte mit einer Entfernung von bis zu 100 km (mindestens aber bis zum nächstgelegenen Krankenhaus), wenn die gesetzliche Krankenkasse diese nicht übernimmt.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich Leistungen für ambulante Behandlungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Dies gilt vor allem für den Bereich der alternativen Medizin. Aber auch Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, Impfungen sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sind im Schutz einer ambulanten Zusatzversicherung oftmals eingeschlossen.
Die ambulante Zusatzversicherung zahlt u.a. für Naturheilverfahren, Sehhilfen, Augenlaser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur und gesetzliche Zuzahlungen. Allerdings zahlt sie aufgrund der dreimonatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn nicht für laufende bzw. kurz bevorstehende Behandlungen.
Wenn Sie bei der WGV eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, übernehmen wir die Zusatzkosten für einen Heilpraktiker zu 90 Prozent (max. 1.000 Euro im Jahr). Ihr Monatsbeitrag berechnet sich nach Ihrem Alter.
Dazu gehören alle Sachen, die sich am Versicherungsort befinden. Dazu zählen beispielsweise auch:
Ihre Versicherungssumme hängt vom Wert Ihres Hausrates ab, der erfahrungsgemäß meist unterschätzt wird. Setzen Sie bei Vertragsabschluss diese Summe deshalb so fest, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrates aufwenden müssten. Bei einem durchschnittlichen Hausrat empfehlen wir eine Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.
Ihr Hausrat ist in den eigenen vier Wänden und den Nebenräumen Ihrer Wohnung wie Keller oder Dachboden versichert. So ist beispielsweise Ihre Waschmaschine oder Ihr Wäschetrockner auch in verschließbaren Gemeinschaftsräumen geschützt, die Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen. Ebenfalls inbegriffen sind Arbeitszimmer im Einfamilienhaus bzw. in der Hauptwohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Dazu kommen Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück sowie Garagen in der Nähe.
Zum Beispiel:
Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich eine Fahrraddiebstahlversicherung zu vereinbaren.
Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Hierdurch wird berücksichtigt, dass für die Anschaffung des versicherten Hausrates jedes Jahr etwas mehr Geld erforderlich wäre. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch allgemeine Preissteigerungen eine Unterversicherung zustande kommt.
Erhöhungen oder Reduzierungen bitte hier beantragen.
Sie haben mit unserem Optimal-Tarif Versicherungsschutz auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
Versichert sind alle fertig eingesetzten und montierten Gläser in Form von Scheiben, Platten oder Spiegeln aus Glas, Platten und Scheiben aus Kunststoff sowie Glasbausteine und Profilbaugläser in Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus.
Nicht versichert sind Schäden, bei denen das Glas nicht zu Bruch geht. Hierzu gehören Schrammen und Kratzer oder sogenannte Muschelausbrüche. Ebenfalls vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Schäden durch Erblindung von Glasscheiben sowie Schäden an Photovoltaikanlagen, Gewächshäusern, optischen Gläsern, Geschirr, Beleuchtungskörpern oder Handspiegeln.
Sinnvoll ist die Versicherung vor allem dann, wenn Sie viel Gebäude- und Mobiliarverglasung besitzen, ein großes Aquarium haben oder Kinder mit im Haus leben. Auch ein hochwertiges Glaskeramik-Kochfeld oder die Duschkabine aus Glas kann im Schadensfall schnell empfindliche Summen erreichen.
Glas kann schnell kaputt gehen. In der Wohngebäudeversicherung sind nur Glasschäden versichert, die durch die versicherten Gefahren (z.B. Feuer oder Sturm/Hagel) entstehen mitversichert. Bei der Glasversicherung spielt der Grund für den Schaden hingegen keine Rolle.
Für Mehrfamilienhäuser bieten wir eine Pauschalversicherung für die Gebäudeverglasung an. Versichert sind dann – je nach vereinbartem Umfang – alle fest mit dem Gebäude verbundenen Außen- und Innenscheiben. Kein Versicherungsschutz besteht für Werbeanlagen oder Verglasung von gewerblich genutzten Räumen.
Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie geben uns die Angaben zur Bauart des Gebäudes sowie Wohnfläche, Geschosse usw. und wir ermitteln den Versicherungswert. Als Versicherungswert wird der Gleitende Neuwert Plus vereinbart.
Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Bei einem Wohn- und Geschäftsgebäude wird die gewerblich genutzte Fläche zur Wohnfläche gezählt.
Nicht zur Wohnfläche zählen Balkone, Loggien, Terrassen und Treppen. Kellerräume und Speicherräume zählen nur dann zur Wohnfläche, wenn diese zu Wohn- und Hobbyzwecken ausgebaut sind. Flächen mit Dachschrägen sind ohne Abzüge voll zu berücksichtigen.
Bei Vereinbarung des Optimal- und Plus-Tarifs verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Ja, Sie benötigen die Absicherung, wenn Sie Ihr Gebäude vor den Folgen eines Leitungswasserschadens schützen wollen. Hierzu zählen z. B. Schäden an Böden und Wänden. Über die Hausratversicherung ist nur Ihr Mobiliar abgesichert.
Sie erhalten für Ihr Gebäude bis zu einem Alter von 20 Jahren einen Neubaunachlass. Dieser beginnt bei Neubauten mit 55 %.
Sofern Sie bei uns einen Vertrag mit im Versicherungsschein eingetragenen Kennzeichen unterhalten und sich das eingetragene Kennzeichen geändert hat, so nennen Sie uns bitte hier das aktuelle amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges.
Wurde kein Nachfolgefahrzeug mehr zugelassen, schreiben Sie uns bitte, ab wann das Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde.
Im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz für mehrere Fahrzeuge, sind alle Fahrzeuge versichert, die auf Sie, Ihren Partner sowie Ihre mitversicherten Kinder zugelassen sind.
Die Fahrzeuge können auch auf Ihre Geschwister, Ihre Pflegekinder, Ihre Enkelkinder und Ihre Eltern bzw. Großeltern zugelassen sein, sofern sie gemeinsam mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft wohnen. Einen Fahrzeugwechsel müssen Sie daher nicht anzeigen.
Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie bei Ihrer Vorversicherung dasselbe Risiko versichert hatten und keine zeitliche Lücke entsteht.
Eine Wartezeit von 3 Monaten gilt NICHT für folgende Leistungsarten:
Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs gilt zudem ein erweiterter Wartezeitverzicht beim:
Ihre minderjährigen Kinder sind mitversichert. Volljährige und ledige Kinder sind solange mitversichert, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Unberücksichtigt bleibt eine Ausbildungsvergütung oder ein Minijob.
Im Optimal-Tarif sind Sie bei einem Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt versichert. Im Basis-Tarif sind es 24 Monate.
Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Wenn Sie Streitigkeiten mit Nachbarn bzw. Mietern oder Vermietern absichern möchten, benötigen Sie einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz .
Kurz gesagt ist der Starter-Rechtsschutz dein persönliches Erste-Hilfe-Paket bei allen Rechtsfragen. Wir stehen dir immer beratend zur Seite, sowohl im Netz als auch am Telefon. Außerdem checken wir für dich deine Verträge, damit du dir sicher sein kannst, dass alles mit rechten Dingen zugeht, bevor du deine Unterschrift draufsetzt. Sollte es zu einem Streit kommen, der eskaliert, unterstützen wir dich bei einer außergerichtlichen Einigung in Form einer Mediation oder bei der Konfliktbeilegung mit dem Mediationsverfahren.
Bei einer Mediation handelt es sich um eine außergerichtliche Streitschlichtung. Auf Deutsch heißt das: Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, den du ohne Gericht, aber mit einer unabhängigen Person regeln möchtest, kannst du auf eine Mediation zurückgreifen. Mediationen sind meistens mit weniger Bürokratie verbunden und darum auch oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Beim Starter-Rechtsschutz geht es anders als bei einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung nicht um die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren. Im besten Fall soll dich der Starter-Rechtsschutz davor schützen, dass es überhaupt zu einem Termin vor Gericht kommt. Hier geht es also um deinen juristischen Durchblick im Dschungel der Gesetze.
Der Starter-Rechtsschutz ist für dich als Privatperson gedacht. Du kannst auch als Vermieter oder als Inhaber eines Unternehmens den Starter-Rechtsschutz abschließen (das empfehlen wir sogar). Bei der Beratung stehst aber nur du als Privatperson im Fokus.
Keine Selbstbeteiligung bedeutet keine Kosten. Das heißt, für die Beratung am Telefon oder online fallen keine Extrakosten an, sondern nur dein monatlicher Beitrag.
Wir sind für dich die erste Anlaufstelle bei Rechtsfragen. Wenn du also eine spezifische Frage zu einem Streit mit deinem Nachbarn oder deinem Vermieter hast, kannst du dich einfach bei uns melden und wir helfen dir weiter. Falls du weitere rechtliche Schritte einleiten willst, übersteigt das den Umfang einer Erstberatung. Aber keine Sorge, wir helfen dir auch in solchen Situationen weiter. Wir sagen dir, welche Schritte du als Nächstes gehen solltest und ob es sich überhaupt lohnen würde, den Weg weiterzugehen.
Der Starter-Rechtsschutz soll dich davor schützen, dass es überhaupt zu einem Termin vor Gericht kommt – durch Leistungen wie die Beratung in Rechtsfragen per Telefon oder Online, außergerichtliche Schlichtungen (Mediation) und Vorab-Vertragsprüfungen.
Bei der klassischen Rechtsschutzversicherung hingegen sind zusätzlich die Gerichtskosten durch alle Instanzen und weitere Kosten wie etwa gesetzliche Anwaltsgebühren, Zeugenauslagen oder gerichtliche Sachverständigengebühren gedeckt.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.
Wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert -z.B. durch die Geburt eines Kindes – können Sie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Ihr Versicherungsschutz besteht über die gesamte vereinbarte Versicherungsdauer. Werden Sie während dieser Zeit berufsunfähig, zahlen wir längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Diese entspricht mindestens der Versicherungsdauer, kann jedoch auch um fünf oder mehr Jahre länger vereinbart werden.
Mit der WGV Cyberversicherung sind die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen wie z. B. Lebenspartner versichert. Das bedeutet, dass diese Personen ebenfalls von dem Versicherungsschutz sowie den Vorteilen der Versicherung profitieren.
Vor Hackern kann Sie leider keine Versicherung schützen. Mit der WGV Cyberversicherung sind Sie aber bestens für den Fall einer Online-Attacke vorbereitet. Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederherstellung der elektronischen und ausschließlich für private Zwecke genutzten Daten.
Wir kommen für verschiedene Schäden auf. Beispielsweise für finanzielle Verluste, die durch einen Internetverkauf an einen Betrüger oder einen Kauf bei einem Fake-Shop entstehen. Außerdem ersetzen wir finanzielle Schäden bei Identitätsmissbrauch und übernehmen die Wiederbeschaffungskosten für verlorene Bankkarten und Identitätsdokumente (wie z. B. Ausweise).
Ja, falls Sie einen Kauf bei einem Online-Shop tätigen, der sich als Fake-Shop herausstellt, ersetzen wir Ihnen den finanziellen Verlust. Dies gilt auch für beschädigte oder zerstörte Ware, bei der keine Nachbesserung bzw. Nachlieferung oder Rückabwicklung möglich ist.
Falls jemand in Ihrem Namen unerlaubt Käufe tätigt, sind wir für Sie da und ersetzen Ihnen den finanziellen Schaden.
Neben dem Ersatz von unerwünschten Kosten erhalten Sie bei uns noch weitere Leistungen. Beispielsweise kümmern wir uns um die Löschung rechtswidriger Äußerungen (z. B. Beleidigungen) über Sie im Internet. In Fällen von Cyber-Mobbing erhalten Sie zudem eine psychologische Erstberatung. Außerdem bieten wir Ihnen einen Cyber-Rechtsschutz. Dieser bietet Ihnen eine telefonische Erstberatung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Internetnutzung im deutschen Rechtsgebiet, beispielsweise bei Schwierigkeiten mit Providern oder privaten Urheberrechtsverstößen.
Gerade bei neuen teuren Fahrrädern überwiegen ganz klar die Vorteile einer speziellen Allgefahren- Fahrradversicherung. Einige Vorteile im Überblick:
Im OPTIMAL-Tarif erstatten wir den Neuwert Ihres Fahrrades und Akkus. Das heißt die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Wenn Sie den BASIS-Tarif abgeschlossen haben und ein Schaden an Ihrem Fahrrad oder Akku eintritt, erstatten wir bis einschließlich 4 Jahre den Neuwert. Bis einschließlich 6 Jahre erstatten wir 75 Prozent des Neuwerts und über 6 Jahre 50 Prozent des Neuwerts.
Fahrräder dürfen bei Abschluss des Vertrages im BASIS- und OPTIMAL-Tarif nicht älter als 4 Jahre sein (laut Rechnung).
Das Fahrrad muss in verkehrsüblicher Weise mit einem Sicherheitsschloss abgeschlossen werden. Verkehrsüblich bedeutet in diesem Fall "auf übliche Art und Weise". Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein.
Bei der Fahrradversicherung handelt sich um eine Sachversicherung. Gegenstand der Versicherung ist das versicherte Fahrrad unabhängig vom Nutzer (sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt). Somit kann der Enkel das versicherte Fahrrad seines Opas nutzen.
Grundsätzlich ist das Fahrrad bei uns weltweit zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Ort versichert. Bei Auslandsaufenthalten gilt der Versicherungsschutz im BASIS-Tarif bis zu einer Dauer von zwölf Monaten. Im OPTIMAL-Tarif ist der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten unbegrenzt gültig.
Wenn im Antrag alle notwendigen Angaben gemacht wurden, besteht Versicherungsschutz ab dem nächsten Tag.
Die Versicherungssumme sollte dem Kaufpreis entsprechen. Haben Sie also ein Fahrrad für 1.699 € gekauft, sollten Sie 1.700 € als Versicherungssumme festlegen. Was keinen Sinn macht, ist eine "Überversicherung". Also ein Fahrrad, für das Sie 1.699 € gezahlt haben, mit einer Versicherungssumme von 2.000 € zu versichern. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie den OPTIMAL-Tarif abgeschlossen haben, erhalten Sie im Schadenfall von uns als Ersatz den Neuwert für ein Fahrrad gleicher Art und Güte.
Nach einem Fahrraddiebstahl ist ein Beleg notwendig, der bestätigt, dass Sie das gestohlene Fahrrad besessen haben. Bei einem Neukauf sollten Sie daher die Quittung aufbewahren. Liegt kein Kaufbeleg oder Fahrradpass vor, besteht nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn ein anderweitiger Nachweis vorgelegt werden kann. Hilfreiche Unterlagen sind zum Beispiel Fotos von Ihrem Fahrrad. Bei gebrauchten Fahrrädern empfiehlt es sich, einen Kaufvertrag aufzusetzen und einen Fahrradpass bei der Polizei ausstellen zu lassen. Die Registrierung bei der Polizei gibt Ihnen zudem die Sicherheit, dass es sich bei dem Rad um kein gestohlenes handelt. Des Weiteren kann das Fahrrad bei einer Sicherstellung durch die Polizei (z.B. nach einem Fahrraddiebstahl) Ihnen bzw. der WGV zugeordnet werden.
Im OPTIMAL-Tarif der Fahrradversicherung ist die Kostenübernahme (Mobilitätsgarantie) enthalten. Wenn Sie den BASIS-Tarif abgeschlossen haben, ist keine Mobilitätsgarantie enthalten.
Es können Instrumente mit einem Einzelwert von max. 10.000 EUR versichert werden.
Jedes Instrument muss einzeln versichert werden.
Bands oder Musikgruppen versichert die WGV nicht. Jeder Musiker kann eigenständig seine Instrumente versichern.
Unsere Gepäckversicherung kann jederzeit vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz oder einem für Campingfahrzeuge ausgewiesenen Stellplatz eintreten.
Nein, der Versicherungsschutz gilt in jedem Land der Welt – ohne Ausnahmen.
Das Gepäck von Ihnen und allen Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, ist mitversichert.
Mit unserer Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck auf Reisen für eine Dauer von bis zu 12 Monaten versichert.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung sind alle Auslandsreisen bis zu einer jeweiligen Dauer von 56 Tagen, die Sie innerhalb des versicherten Zeitraumes antreten, versichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht auf bestimmte Arten von Reisen, wie beispielsweise Kreuzfahrten oder Pauschalreisen. Egal, welche Art von Reise Sie gebucht haben, mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie sehr gut versichert.
Ob Sie in Vorleistung gehen müssen, hängt von den Leistungen ab, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil eine Operation notwendig ist, stellen wir nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Wenn Sie einen Arzt im Ausland konsultieren und er Ihnen Medikamente verschreibt, gehen Sie in Vorleistung. Die Kosten für den Arztbesuch und die Medikamente aus der Apotheke können Sie mit den Belegen bei uns einreichen und erhalten die Kosten nach Prüfung erstattet.
Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung gilt für Auslandsreisen bis 56 Tage. Der Vertrag wird für den versicherten Zeitraum abgeschlossen und gilt für alle Auslandsreisen, die Sie innerhalb dieses Zeitraums unternehmen.
Rufen Sie in folgenden Fällen die Würzburger Versicherung unter der 0931-2795250 an:
Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen und beispielsweise Medikamente verschrieben bekommen, können Sie die Belege einfach bei uns einreichen, ohne unsere Notrufnummer zu kontaktieren.
Die Versicherung gilt sowohl für Deutsche im Ausland als auch für Ausländer in Deutschland.
Die Versicherung ist weltweit gültig.
Sie können sich bis zum 55. Lebensjahr versichern.
Die Höchstlaufzeit beträgt 1.095 Tage (36 Monate). Die Versicherung ist tageweise abschließbar und kündbar. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zehn Tage.
Nein, es gibt keinen Selbstbehalt.
Im Exklusiv-Tarif sind Sie bis zu sechs Wochen bei Reiseunterbrechung innerhalb eines Versicherungsjahres abgesichert. Im Komfort- und Basis-Tarif ist dies nicht abgesichert.
Ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Jahrespaket. Die WGV bietet in Kooperation mit der Würzburger Versicherung neben enormer Kostenersparnis beim Beitrag vor allem für Familien mit Kindern viele gute Gründe, um mit einer Versicherung für alle Reisen in einem Jahr z. B. Stornokosten oder Mehrkosten im Schadenfall zu vermeiden.
Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag jährlich automatisch – es sei denn, Sie kündigen fristgerecht drei Monate vor Versicherungsende.
Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche Reisen weltweit - von Last-Minute-Städtereisen über Geschäftsreisen bis hin zu Kreuzfahrten innerhalb eines Jahres. Es sind alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen versichert. Das gilt auch, wenn die Familienmitglieder einzeln oder parallel verreisen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, falls er nicht drei Monate vor Versicherungsende schriftlich gekündigt wird.
Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten Ihrer Jahrespolice senken. Tritt ein Versicherungsfall ein, zahlen Sie je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,00 Euro je versicherter Person.
Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, trägt die versicherte Person 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 Euro je Person.
Wir empfehlen Ihnen, einen Jahresvertrag ohne Selbstbehalt abzuschließen. Dann haben Sie den Vorteil, dass Sie sämtliche Kosten über die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abwickeln können.
Ja. In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit alle Vertragsdaten sowie weitere persönliche Daten, Schreiben etc abzurufen.
Registrieren Sie sich einfach sofort hier .
Zur Berichtigung des Risikoortes oder zur Beseitigung von Erfassungsfehlern nennen Sie uns bitte hier die korrekte Bezeichnung.
In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .
Bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind folgende Informationen wichtig und mitzuteilen:
*Heirat, *Namenskorrektur des mitversicherten Lebensgefährten, *Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, *Aufstockung des versicherten Gebäudes, *Vergrößerung der Kapazität des Öltankes.
Wohngebäudeversicherung:
Nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung bei einem Verkauf auf den Erwerber über. Ein Kündigungsrecht aufgrund des Eigentumwechsels steht nur dem Erwerber und dem Versicherer zu. Damit wir uns mit dem Erwerber in Verbindung setzen können, bitten wir Sie, uns dessen Name und Anschrift schriftlich mitzuteilen.
Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Vertrag kann am Tag der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch beendet werden. Bitte teilen Sie uns das genaue Datum schriftlich mit.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Tierarztbescheinigung mit dem genauen Todestag. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.
Sofern Sie bei uns einen Vertrag mit im Versicherungsschein eingetragenen Kennzeichen unterhalten und sich das eingetragene Kennzeichen geändert hat, so nennen Sie uns bitte hier das aktuelle amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges.
Wurde kein Nachfolgefahrzeug mehr zugelassen, schreiben Sie uns bitte, ab wann das Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde.
Der Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen oder gegebenenfalls mitversicherten nichtehelichen Lebenspartner und mitversicherte Kinder zugelassen sind. Einen Fahrzeugwechsel müssen Sie daher nicht anzeigen.
Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Hierdurch wird berücksichtigt, dass für die Anschaffung des versicherten Hausrates jedes Jahr etwas mehr Geld erforderlich wäre. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch allgemeine Preissteigerungen eine Unterversicherung zustande kommt.
Erhöhungen oder Reduzierungen bitte hier beantragen.
Eine Summenerhöhung oder Summenreduzierung können Sie hier auf den Weg bringen.
Wir benötigen eine unverzügliche schriftliche Mitteilung Ihrer neuen Tätigkeit, damit Ihrem Unfallversicherungsvertrag die jetzt gültige Gefahrengruppe zugrunde gelegt werden kann. Die Ableistung von Pflichtwehrdienst oder Zivildienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.
Zunächst benötigen wir von den Hinterbliebenen folgende Angaben:
Bitte geben Sie uns diese Informationen schriftlich; also per Email, Fax oder Post. Sobald uns diese Informationen vorliegen melden wir uns bei dem genannten Ansprechpartner, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte teilen Sie uns hier online Ihre neue Adresse mit.
Bei einem Wechsel des Wohnortes ändert sich in der Regel der Zulassungsbezirk Ihres Fahrzeugs; d.h. Sie benötigen ein neues Kennzeichen. Die zur Ummeldung notwendige Versicherungsbestätigung erhalten Sie gleich hier .
Wenn Sie eine Hausrat, -Glas, -oder Rechtschutzversicherung bei uns haben, bekommen Sie nach der Adressänderung automatisch Unterlagen für die Anpassung der Versicherungen zugeschickt.
In unserem Kundenbereich MeineWGV haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .
Bitte teilen Sie uns hier ihren aktuellen Arbeitgeber und die Art der ausgeübten Tätigkeit mit.
Bitte teilen Sie uns hier ihre aktuellen Kontaktdaten mit.
Folgende Faktoren können Ihren Versicherungsbeitrag verringern:
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks.
Die individuellen Schadenverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadenverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.
Veränderungen in den Schadenverläufen haben eine Veränderung der Typ- und Regionalklassen zur Folge und damit Auswirkungen auf die Beitragshöhe.
Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.
Ihre Daten für die Erstellung Ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen geänderten Versicherungsschein.
Bitte warten Sie diesen noch ab.
Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.
Sie erhalten Ihre Beitragsrechnung rechtzeitig im November vor Beginn des neuen Versicherungsjahres.
Der Beitrag ist erst zum 01.01. fällig. Um Sie rechtzeitig zu informieren haben wir Ihre Rechnung bereits frühzeitig versandt. Mit dem Bezahlen der Rechnung können Sie sich aber bis zum Jahresende Zeit lassen. Bei unseren Abbuchern ziehen wir den Beitrag automatisch Anfang Januar ein.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich den „Baupreisindex für Wohngebäude“ und den „Tariflohnindex für das Baugewerbe“, aus denen sich der Anpassungsfaktor ergibt. Dieser Anpassungsfaktor ist Grundlage für die Berechnung von Wohngebäudetarifen. Zum 01.01.2024 hat sich der Faktor aufgrund stark gestiegener Baupreise und Lohnkosten erhöht. Damit steigt gleichzeitig auch der Neuwert Ihres Wohngebäudes. Dies muss sich daher entsprechend in Ihrem Wohngebäudetarif widerspiegeln, um Ihre Versicherungsschutzleistungen im Schadenfall weiterhin umfassend hoch anbieten zu können.
Mit fundierten Kenntnissen des Marktes, innovativen Technologien und einer großen Leidenschaft fürs Geschäft arbeitet die WGV an bedarfsgerechten Versicherungslösungen zu stets günstigen Preisen. Die WGV Produkte überzeugen in zahlreichen Vergleichstests auch aufgrund ihres ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Dabei geht es der WGV nicht um den schnellen Umsatz mit ihren Kunden, sondern darum ihnen ein langanhaltendes Gefühl des „Gut-versichert-Seins“ zu bieten. Faktoren, die wir nicht beeinflussen können, sind beispielsweise die hohe Inflation sowie die stark gestiegenen Ersatzteilkosten. Diese wirken sich deutlich auf die zu leistenden Schadenzahlungen aus, so dass wir diesbezüglich Anpassungen vornehmen müssen.
Es kann vorkommen, dass mehrere Ihrer Versicherungsverträge unter ein Versicherungsprodukt fallen und daher zusammen einmal auf Ihren Kundenstatus einzahlen.
Hierzu ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:
1. Sie haben zwei Pkw, ein Motorrad und ein Wohnmobil bei der WGV versichert. Diese vier Versicherungsverträge fallen alle unter das Versicherungsprodukt Kfz. Daher werden sie gesammelt als ein statusrelevantes Produkt für Ihren MeineWGV Kundenstatus gewertet.
2. Sie sind durch unsere Zahnzusatzversicherung und die stationäre Zusatzversicherung abgesichert. Beide Versicherungsverträge gehören zum Versicherungsprodukt Krankenzusatz und zählen deshalb zusammen einmal für Ihren Kundenstatus.
3. Sie sparen 10 % Beitrag mit dem WGV Familienrabatt auf die Unfallversicherung, da Sie für Ihren Partner, Ihr Kind und sich selbst insgesamt drei Versicherungsverträge abgeschlossen haben. Für MeineWGV zählen die drei Versicherungsverträge ebenfalls. Allerdings zusammen einmal, da sie alle zum Versicherungsprodukt Unfall gehören.
4. Sie sorgen klugerweise mit der WGV Berufsunfähigkeits- und der WGV Rentenversicherung vor. Da beide Versicherungsverträge zum Versicherungsprodukt Vorsorge & Vermögen gehören, werden sie zusammen einmal für Ihren MeineWGV Kundenstatus gewertet.
Haben Sie Ihren Benutzernamen vergessen, klicken Sie in der Hauptnavigation der WGV Website auf den Reiter „MeineWGV“. Es öffnet sich ein grüner Kasten, in dem Sie die Option „Benutzername vergessen“ wählen können. Wenn Sie nun den Anweisungen der WGV Website folgen, bekommen Sie eine Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit der Angabe Ihres Benutzernamens zugesendet.
Klicken Sie in der Hauptnavigation der WGV Website auf den Reiter „MeineWGV“. Es öffnet sich ein grüner Kasten, in dem Sie die Option „Kennwort vergessen“ wählen können. Nun können Sie mithilfe einer von Ihnen hinterlegten Sicherheitsfrage das ursprüngliche Kennwort zurücksetzen.
Die Sicherheitsfrage wird dann benötigt, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben. Haben Sie keine hinterlegt, können Sie Ihr Passwort nicht zurücksetzen, sondern müssen sich erneut registrieren. Ihre Sicherheitsfrage können Sie bearbeiten, indem Sie in der Kachel „Kundendaten“ auf „Kundendaten anzeigen“ klicken. Hier können Sie unter den Zugangsdaten die Sicherheitsfrage hinterlegen.
In Ihren Kundendaten können Sie Ihre persönlichen Daten einsehen, die momentan im Kundenbereich abgespeichert sind. Klicken Sie hierfür in der Kachel „Kundendaten“ auf die Option „Kundendaten anzeigen“. Hier haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, diese zu bearbeiten.
Wählen Sie in dem Bereich „Verträge“ die Option „Verträge anzeigen und ändern“. Nun können Sie den entsprechenden Vertrag aus der Liste auswählen, indem Sie bei diesem auf „Details anzeigen und ändern“ klicken. Hier haben Sie nun verschiedene Möglichkeiten, Ihren Vertrag anzupassen. Wählen Sie die für Sie passende Option aus und führen Sie die Änderung durch. Ist die gewünschte Änderungsoption nicht aufzufinden, senden Sie uns gerne eine Nachricht zu Ihrem Vertrag.
Klicken Sie in Ihrem Kundenbereich MeineWGV in der Kachel „Schäden“ auf „Alle Schäden“. Nun können Sie mit der Option „Details anzeigen“ Informationen zu Ihrem Schadenfall abrufen, wie unter anderem den aktuellen Stand. Hier können Sie auch die Telefonnummer Ihres Sachbearbeiters einsehen und der WGV eine Nachricht zu diesem Schadenfall zusenden.
Hierzu können Sie entweder den entsprechenden Vertrag in der Liste „Verträge“ oder den entsprechenden Schaden in der Liste „Schäden“ auswählen. Beide Listen finden Sie auf der Startseite des Kundenbereichs in der jeweiligen Kachel. Nun können Sie eine Nachricht zu dem Vertrag bzw. dem Schaden an die WGV schicken. Bei dieser Option können Sie im vorletzten Schritt Dokumente zu Ihrer Nachricht hinzufügen, indem Sie auf den Button „Durchsuchen“ klicken, die entsprechende Datei auswählen und anschließend hochladen. Alternativ können Sie die Datei in die umrandete Fläche ziehen.
Gehen Sie in Ihr persönliches Postfach und öffnen Sie dort das Poststück. Nun können Sie Ihr gewünschtes Druckstück ganz einfach aus der Voransicht drucken. Sollte das nicht funktionieren, können Sie das Dokument zunächst abspeichern und anschließend drucken.
Schon mit einem aktiven WGV Versicherungsvertrag wird Ihnen der Bronze-Status verliehen. Mit drei statusrelevanten Versicherungsprodukten erreichen Sie den Silber-Status. Ab fünf steigen Sie zum Gold-Status auf und ab sieben befinden Sie sich im Platin-Status. Voraussetzung für den Gold- und Platin-Status ist, dass Sie die papierlose Kommunikation sowie den Info-Service aktiviert haben.
Bereits der Bronze-Status gewährt Ihnen Zugang zur ersten Stufe der MeineWGV Vorteilswelt. Haben Sie den Silber-Status, bekommen Sie 5 Prozent Rabatt auf Ihre bei uns versicherten Pkw in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung. Im Gold-Status profitieren Sie zusätzlich zu den Silber-Status-Vorteilen von 5 Prozent Nachlass auf Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Beim Platin-Status erhalten Sie neben den Vorteilen des Gold-Status noch 5 Prozent Rabatt auf Ihre Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherungen. Zusätzlich bekommen Sie bei jedem höheren Kundenstatus mehr Rabatte in der MeineWGV Vorteilswelt.
Zu den statusrelevanten Versicherungsprodukten zählen Kfz, Young&Oldtimer, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Hausrat, Glas, Unfall, Vorsorge & Vermögen, Fahrrad, YoungDriver, Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Wohngebäude, Rechtsschutz, Krankenzusatz, Reisegepäck und Musikinstrumente. Wenn mehrere Ihrer Versicherungsverträge zu einem Versicherungsprodukt gehören, werden diese gesammelt einmal auf Ihren Kundenstatus angerechnet.
Hier
finden Sie weitere Informationen zum Unterschied zwischen Versicherungsprodukt und Versicherungsvertrag.
Zum Info-Service können Sie sich hier oder im MeineWGV Kundenbereich unter „Kundendaten“ > „Einstellungen und Services“ anmelden.
Die papierlose Kommunikation aktivieren Sie im MeineWGV Kundenbereich unter „Kundendaten“ > „Einstellungen und Services“, mehr Infos dazu erhalten Sie hier.
Wenn Sie sich für den nächsthöheren Kundenstatus qualifizieren, erhalten Sie diesen sowie die zugehörigen Rabatte sofort.
Ihren aktuellen Status sowie die zugehörigen Rabatte finden Sie auf der MeineWGV Startseite in Ihrem Kundenbereich. Auch auf der Jahresrechnung wird Ihr aktueller Rabatt angegeben. Außerdem erhalten Sie bei Änderung Ihres Kundenstatus eine Mitteilung, die Ihnen in Ihrem Postfach auf MeineWGV angezeigt wird.
Solange Sie weiterhin die Bedingungen des jeweiligen Kundenstatus erfüllen, kann dieser nicht verfallen. Ausschließlich das Kündigen von Versicherungsverträgen, des Info-Services oder der papierlosen Kommunikation kann Ihren Status verändern.
Sollten Sie sich für Ihren Kundenstatus nicht mehr qualifizieren, verlieren Sie diesen sowie die zugehörigen Rabatte spätestens zum 01.01. des Folgejahres.
Um den Gold- und Platin-Status zu erreichen, sind zusätzlich eine Anmeldung zum Info-Service der WGV und die Aktivierung der papierlosen Kommunikation notwendig, womit Sie die Vorzüge Ihres elektronischen Postfachs nutzen.
Zu Ihrem Kundenstatus zählen die verschiedenen Produkte, nicht die einzelnen Versicherungsverträge. Demnach zählen beispielsweise drei WGV Autoversicherungen als ein erfülltes Versicherungsprodukt für Ihren Kundenstatus.
Weitere Beispiele zum Unterschied zwischen Versicherungsprodukt und Versicherungsvertrag finden Sie
hier.
In Ihrer persönlichen MeineWGV Vorteilswelt erhalten Sie Rabatte von verschiedenen attraktiven Geschäften und Onlineshops.
Sobald Sie einen WGV Versicherungsvertrag haben, erreichen Sie die erste Stufe der Vorteilswelt. Je mehr verschiedene Versicherungsprodukte Sie bei uns versichert haben, desto mehr Rabatte erhalten Sie.
Im Kundenbereich MeineWGV finden Sie die Vorteilswelt. Um Ihren Rabatt zu erhalten, müssen Sie auf den Link des gewünschten Anbieters klicken.
Nein, die MeineWGV Vorteilswelt steht allen unseren Kunden kostenlos zur Verfügung, genau wie die angebotenen Rabattaktionen.
Bei Fragen oder Problemen können Sie den Kundenservice über die Rabattseite kontaktieren.
Viele der Shops und Brands können direkt über die Namenseingabe im Suchfeld aufgerufen werden. Andere Partnermarken sind im Rahmen von BestChoice bei der Vorteilswelt dabei und können über den entsprechenden BestChoice Einkaufsgutschein gefunden werden.
Bitte erteilen Sie uns hier online eine Einzugsermächtigung.
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Die zentrale Rufnummer für alle Anliegen: 0711 1695-1500
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