WGV Fragen und Antworten.

Die Antworten und Leistungsbeschreibungen dienen lediglich der Kurzübersicht und beziehen sich auf die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen.

Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut Ihrer Versicherungsbedingungen maßgebend.

Versicherungen

Kfz-Versicherungen

Kfz-Versicherung allgemein

  • Sondereinstufung Zweitwagen–welcher Schadenfreiheitsrabatt wird an Ihren Nachversicherer bestätigt?

    Bei der Beitragsabrechnung für Ihr zusätzliches Fahrzeug wurde die Sondereinstufung für Zweitwagen berücksichtigt. Die Sondereinstufung entfällt, wenn bestimmte (bedingungsgemäße) Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

    Diese Sondereinstufung gilt nur bei unserer Gesellschaft. Daher bestätigen wir bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nur die tatsächlich erworbene schadenfreie Zeit.

    Die Sondereinstufung bei uns und die tatsächliche Einstufung Ihres Vertrages sehen sie auf der ersten Seite der Rechnung im Feld „SF-Klasse / Beitragssatz“.

  • Warum ändert sich der Beitragssatz nicht, obwohl ich unfallfrei gefahren bin?

    Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.

  • Was ist eine Regionalklasse?

    Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Regionalklasse des Zulassungsortes.

    Der Schadenverlauf der Zulassungsbezirke wird ständig von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenbedarfsindexwert in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung erhöht sich die Regionalklasse (seither 5, jetzt 6). Verbessert sich der Schadenbedarfsindexwert erfolgt eine Absenkung der Regionalklasse (seither 5, jetzt 4).

    Info-Video: Wie funktioniert die Regionalklasse?

  • Was sind Typklassen?

    Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps.

    Der Schadenverlauf der Fahrzeugtypen wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenverlauf des Fahrzeugstyps gem. diesen Auswertungen, wird dem Fahrzeugtyp in der Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung eine höhere Typklasse zugeordnet (seither 14, jetzt 15). Bei einem verbesserten Schadenverlauf erfolgt eine Absenkung der Typklasse (seither 18, jetzt 16).

    Info-Video: Was ist eine Typklasse?

  • Warum ändert sich meine Typklasse / Regionalklasse?

    Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks.

    Die individuellen Schadenverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadenverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.

    Veränderungen in den Schadenverläufen haben eine Veränderung der Typ- und Regionalklassen zur Folge und damit Auswirkungen auf die Beitragshöhe.

  • Wie kann ich meinen KFZ-Versicherungsvertrag ändern?

    Änderungen wie z.B. Deckungsumfangs, Fahrer oder der jährlichen Fahrleistung (bitte KM-Stand angeben) bitte hier beantragen.

  • Warum bekomme ich noch die Rechnung für mein altes Fahrzeug, obwohl ich bereits ein Neues habe?

    Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.

Autoversicherung

  • Wozu benötige ich die Versicherungsbestätigung (eVB) und wie beantrage ich diese?

    Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle. Sie benötigen in folgenden Fällen eine Versicherungsbestätigung:

    • Neuzulassung oder Wechsel Ihres Fahrzeugs
    • Umschreibung Ihres Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter
    • Wiederzulassung Ihres bereits abgemeldeten Fahrzeugs
    • Wechsel des Kennzeichens oder Wohnortwechsel außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks

    Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) telefonisch unter 0711/16951400 , online nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben oder persönlich in einem unserer Kundenservicezentren oder bei unserem Vermittler in Ihrer Nähe.

  • Kann ich bei einem Umzug mein bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten?

    Ja, Sie können Ihr altes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen müssen.

    Möchten Sie jedoch ein neues Kennzeichen, müssen Sie einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) notwendig. Das alte Kennzeichen muss daraufhin der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.

  • Darf ich ohne Kennzeichen auf die Zulassungsstelle fahren?

    Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    Für Zulassungsfahrten gibt es eine Ausnahmeregelung. Eine Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen:

    • …muss im Zusammenhang mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs stehen. Beispielsweise die Rückfahrt von der Zulassungsstelle nach Entfernung der Stempelplakette (Abmeldung), die Anbringung der Stempelplakette auf dem Kennzeichen (Anmeldung) oder die Fahrt zum TÜV.
    • …muss immer auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen.
    • …darf nur erfolgen, sofern die zuständige Zulassungsstelle bereits vorab ein ungestempeltes Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat und dieses am Auto ordnungsgemäß angebracht ist.
    • …ist regional beschränkt, d.h. nur innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem angrenzenden Zulassungsbezirks möglich. Für weitere Auskünfte fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach.
    • …dürfen nur mit gültigen Fahrzeugpapieren stattfinden.
    • …hier gilt nur der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung.

    WICHTIG: Gilt nicht für Fahrten, für die ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen erforderlich ist. Rote Kennzeichen sind Überführungskennzeichen, die ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und Oldtimer-Sammlern genutzt werden dürfen.

  • Wann benötige ich ein Kurzzeitkennzeichen?

    Fall 1:
    Sie kaufen sich ein neues Auto und müssen dieses erst noch abholen? Für diesen Fall stellen wir Ihnen gerne eine elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen aus. Sollten Sie im Anschluss Ihr Fahrzeug bei uns versichern, verrechnen wir das Kurzzeitkenneichen mit Ihrem Hauptvertrag. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der 0711 1695-1400 an den Kfz-Fachbereich der WGV.
    Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss nicht bei uns, kostet das Kurzzeitkennzeichen einmalig 80,00 EUR (Kfz-Haftpflicht) oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko).

    Fall 2:
    Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug übertragen, und Sie das alte Fahrzeug noch überführen müssen, benötigen Sie für Ihr altes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen. Hierfür berechnen wir Kosten in Höhe von einmalig 80,00 EUR oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko). Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der 0711 1695-1400 an den Kfz-Fachbereich der WGV.

  • Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug außer Betrieb setze?

    Sobald uns die Mitteilung der Zulassungsstelle über die Stilllegung vorliegt, rechnen wir Ihren Vertrag ab. Gleichzeitig gewähren wir Ihnen weiterhin beitragsfreien Versicherungsschutz über die Ruheversicherung.

    Der Ruheversicherungsschutz umfasst:

    • die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung ein Voll- oder Teilkasko bestand
    • die Kfz-Umweltschadenversicherung

    Während der Dauer der Ruheversicherung muss Ihr Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.

    Ein umfriedeter Abstellplatz bedeutet:
    Das Gelände muss gegenüber Außenstehenden so abgegrenzt sein, dass diese erkennen können, dass ein Betreten ohne Erlaubnis nicht erwünscht ist. Dies betrifft Abstellplätze, die von Zäunen, Mauern oder Hecken umgeben bzw. durch eine Kette abgetrennt sind. Bei offenen Höfen oder einem Carport trifft dies nicht zu.

    Ihr Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder anmelden, haben wir das Recht, den Vertrag bei uns fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.

    Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen haben außerhalb der Saison auch Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.

  • Was passiert, wenn ich meinen Versicherungsbeitrag nicht bezahle?

    Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, können wir rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. Die hinterlegte Versicherungsbestätigung (eVB) wird bei der Zulassungsstelle entzogen, dies führt zur Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeuges.

    Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, kündigen wir Ihren Vertrag aufgrund der Nichtzahlung. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird auch hier die Zulassungsstelle informiert und es kommt zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.

  • Kann ich meine Kfz-Versicherung bei der Steuer angeben?

    Ja. Steuerlich absetzbar sind allerdings nur die Kfz-Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung für Angestellte, die Kaskoversicherung auch für Selbständige. Die Versicherungsbeiträge können Sie aus der Jahresrechnung entnehmen.

  • Ist der Akku bei meinem Elektrofahrzeug mitversichert?

    Der Akku Ihres Elektrofahrzeuges ist im Optimal-Tarif im Rahmen der Vollkaskoversicherung beitragsfrei mitversichert.

    Schäden, die durch den Akku oder durch das Fahrzeug entstehen, sogenannte Betriebsschäden, z.B. der Schaden an einer fremden Ladesäule, sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.

  • Saisonkennzeichen und TÜV-Termin.

    Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, kann das Fahrzeug im ersten Monat des Saisonzeitraumes zur Hauptuntersuchung gebracht werden.

  • Was verstehe ich unter Eigenschäden?

    Wir leisten in der Vollkasko im OPTIMAL-Tarif auch für Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen. Abgedeckt sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kfz, an Ihnen gehörenden Gebäuden (z.B. Garagentor) und an Ihren sonstigen Sachen.

  • Führerschein mit 17 - begleitetes Fahren.

    Haben Sie in Ihrem Vertrag einen Nutzer mit „begleitetem Fahren ab 17“ berücksichtigt, bedarf es keiner weiteren Mitteilung durch Sie, wenn dieser das begleitete Fahren beendet hat.
    Weitere Informationen zum Thema "begleitetes Fahren ab 17" erhalten Sie auch in unserem Ratgeberartikel .

YoungDriver-Versicherung

  • Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt so lange, bis Sie die YoungDriver-Versicherung selbst kündigen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern und nicht mehr auf Fahrzeuge anderer Halter angewiesen sind. Wenn Sie Ihren YoungDriver-Tarif kündigen möchten, können Sie das übrigens täglich tun.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz der YoungDriver-Versicherung, inklusive der Fahrerschutzversicherung gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dort sind Sie als junger Fahrer bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben.

  • Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss der YoungDriver-Versicherung?

    Die YoungDriver-Versicherung können Sie als junger Fahrer ab 17 Jahren abschließen. Ein Höchstalter gibt es in dem Sinne nicht. Jedoch können Fahrer ab 25 Jahren meist ohne zusätzlichen Mehrbeitrag in eine bestehende Kfz-Versicherung vom Fahrzeughalter eingeschlossen werden. Daher ist die YoungDriver-Versicherung für 17- bis 24-jährige Fahrer ohne eigenes Fahrzeug die optimale Lösung.

  • Sind auch Mitfahrer versichert?

    Nutzen Sie im Rahmen der YoungDriver-Versicherung ein bei der WGV versichertes Fahrzeug, sind Ihre Mitfahrer bei einem durch Sie verschuldeten Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Der im YoungDriver beinhaltete Fahrerschutz gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer.

  • Muss ich mit dem Fahrzeughalter verwandt sein, um sein Fahrzeug fahren zu können?

    Als Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung müssen Sie nicht mit dem Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer verwandt sein.

  • Welche Voraussetzungen brauche ich, um die YoungDriver Versicherung abzuschließen?

    Sie müssen bei Abschluss der YoungDriver-Versicherung mindestens 17 Jahre alt sein und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen. Nach Abschluss gilt der Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, für alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge (ausgenommen: Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif).

  • Wie lange geht die Mindsetvertragslaufzeit?

    Für den YoungDriver-Vertrag gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wir empfehlen Ihnen aber, den Vertrag mindestens ein Jahr laufen zu lassen. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen bei Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung bei der WGV die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.

  • Wer ist der Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung?

    Versicherungsnehmer ist die Person, die die YoungDriver-Versicherung für sich abschließt, um alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge** fahren zu können.

  • Welche Fahrzeuge sind versichert?

    Bei Abschluss der Versicherung ist der junge Fahrer berechtigt, alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Verträgen der Young- und Oldtimerversicherung.

    Im YoungDriver-Vertrag ist automatisch eine Fahrerschutzversicherung enthalten. Die Fahrerschutzversicherung gilt für PKW und Campingfahrzeuge, die der Versicherungsnehmer fährt.

  • Welchen Vorteil bietet mir die YoungDriver-Versicherung?

    Neben dem Vorteil, dass Sie ohne weiteren Mehrbeitrag alle bei der WGV versicherten Pkw und Campingfahrzeuge nutzen dürfen, sammeln Sie schadenfreie Jahre für eine eigene Kfz-Versicherung bei der WGV an. Sie starten dadurch mit einem günstigeren Beitrag.

    Abhängig von der Vertragslaufzeit von YoungDriver rechnen wir Ihnen als Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf Ihren Namen bei den WGV Versicherungen eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) an. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.

Young&Oldtimer-Versicherung

  • Welche Fahrzeuge können versichert werden?

    PKWs und Motorräder ab 20 Jahren

  • Wer darf meinen Oldtimer fahren?

    Alle Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

  • Wie darf ich meinen Oldtimer nutzen?

    Das Fahrzeug darf rein privat als Liebhaberfahrzeug genutzt werden. Für Fahrten des alltäglichen Gebrauchs (z.B. Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, Sport etc.) muss ein Alltagsfahrzeug (Pkw; auch Firmen-/Dienstwagen) vorhanden sein.

  • Braucht mein Oldtimer eine Garage?

    Ja - Einzelgarage, Doppelgarage und nicht öffentliche Tiefgaragen werden anerkannt.

  • Wann ist ein H-Kennzeichen sinnvoll?

    H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er im (gut erhaltenen) Originalzustand sein muss. Außerdem: Freie Fahrt in Feinstaubzonen! Das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen ist grundsätzlich gestattet. Alle Benziner mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Dieselfahrzeuge vor dem 01.07.1976 sind ohnehin von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit.

  • Wann macht ein Saisonkennzeichen Sinn?

    Ihre Vorteile: Sie zahlen nur Steuern sowie Versicherungsprämie für den angemeldeten Zeitraum. Außerhalb der Saison haben Sie kostenlosen Versicherungsschutz über die Ruheversicherung. „Echte“ Oldtimer-Liebhaber wählen häufig die Kombination 3/10, also März bis Oktober, damit sie schon mit der ersten Märzsonne raus auf die Straßen dürfen. Außerdem entfällt die An- und Abmeldung: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue zur Zulassungsstelle gehen, die Zulassung tritt automatisch wieder in Kraft. Es fallen auch nur einmalig – wie beim schwarzen Kennzeichen – die Gebühren zur Zulassung an.

  • Was ist ein Kurzgutachten und wann wird dies angefordert?

    Das Kurzgutachten entspricht einer Zustandseinstufung nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme zum Zwecke der Wertfindung für die Versicherungseinstufung. Es werden weder eine Probefahrt durchgeführt noch technische Einzelheiten überprüft (Classic Data, Dekra). Dies wird ab einem Marktwert von 50.000 EUR bei PKWs und einem Marktwert ab 15.000 EUR bei Motorrädern angefordert.

  • Was ist ein ausführliches Wertgutachten und wann wird dieses benötigt?

    Das ausführliche Gutachten, auch „großes Wertgutachten“ genannt, geht detailliert auf das zu bewertende Fahrzeug ein und berücksichtigt die gesamte Modellgeschichte und die Fahrzeugtechnik. Zudem wird eine Probefahrt durch den Sachverständigen vorgenommen. Wertbeeinflussende Faktoren, wie z.B. Rennhistorie oder prominenter Vorbesitzer, fließen ebenfalls in die Wertermittlung mit ein. Die Berücksichtigung von Historie und Technik ist nach Restaurierungen oder umfangreichen Reparaturen, vor allem nach einem Zubehör-Einbau, wichtig. Darauf aufbauend kann jederzeit durch ein Kurzgutachten der neue Wert aktualisiert werden.

    Bei Abschluss einer Allgefahrendeckung ist ein aktuelles, ausführliches Wertgutachten erforderlich.

  • Ist die Abnahme nach §23 StVZO ein Wertgutachten?

    Nein, das ist lediglich die Berechtigung zur Führung des Historischen Kennzeichens.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Markt- und Wiederbeschaffungswert?

    Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.

    Im Gegensatz zum Marktwert geht der Wiederbeschaffungswert von einer „kurzfristigen Wiederbeschaffung“ aus. Er wird definiert aus dem Betrag, der tatsächlich für den Kauf eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufgewendet werden muss. Somit berücksichtigt er den Fahrzeugkauf bei einem Händler. Auch enthält er über die Mehrwertsteuer hinaus die Händlergewinnspanne und berücksichtigt eine kurzfristige Ersatzbeschaffung.

  • Der Marktwert/Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeugs hat sich geändert.

    Wenn sich der Marktwert/Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs geändert hat, teilen Sie uns dies bitte hier mit. Bitte beachten Sie, dass wir ab einem Marktwert von 50.000 Euro bzw. generell bei Vereinbarung des Wiederbeschaffungswerts ein aktuelles Kurzgutachten Ihres Fahrzeugs benötigen.

  • Ist der Wiederherstellungswert bzw. Wiederaufbauwert versichert?

    Nein, dieser Wert ist nicht versichert. Dieser Wert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergibt - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.

Motorrad

  • Wie ist die Neueinstufung der Schadenfreiheitsklasse bei einem Motorrad?

    • Ohne Vorversicherung: Sie besitzen keine Vorversicherung und haben sich somit keinen Schadenfreiheitsrabatt erfahren? Es erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.
    • Führerscheinregelung: Sie haben seit mindestens 3 Jahren den EU-Führerschein Klasse A (Kraftrad) oder B (PKW)? Dann greift die Führerscheinregelung. Sie beginnen mit der Schadenfreiheitsklasse ½.
    • Ehegattenregelung: Ihr Ehegatte oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft hat bereits einen PKW, ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der WGV versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft. Dann bekommen auch Sie die Schadenfreiheitsklasse 1/2.
    • Eltern-Kind-Regelung: Wenn ein Elternteil bereits einen PKW, ein Motorrad oder Campingfahrzeug bei uns versichert hat, dessen Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist, dann stufen wir Ihren Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
    • Zweitwagen-Regelung: Auf Sie ist bereits ein PKW, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen und versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft? Dann bekommen Sie ebenfalls die Schadenfreiheitsklasse ½.

  • Wie ist mein Motorrad mit Saisonzulassung außerhalb der Saison versichert? Was muss ich beachten?

    Ihr Motorrad mit Saisonkennzeichen ist außerhalb der Saison beitragsfrei haftpflichtversichert. Besteht eine Voll- oder Teilkaskoversicherung in Ihrem Vertrag, haben Sie auch außerhalb der Saison Versicherungsschutz für die Teilkaskoversicherung. Sie dürfen in dieser Zeit der sogenannten Ruheversicherung aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.

    Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abzustellen. Wenn diese Pflicht verletzt wird, sind wir im Schadenfall leistungsfrei.

  • Wie kann ich mein Motorrad gegen Diebstahl versichern?

    Zum Leidwesen ihrer Besitzer sind Motorräder ein beliebtes Diebesgut. Statistiken belegen, dass drei Mal mehr Motorräder als PKWs gestohlen werden. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie die Teilkaskoversicherung.

  • Ich möchte mein Motorrad auf ein Saisonkennzeichen ummelden bzw. ich möchte den bereits bestehenden Saisonzeitraum ändern.

    Die Ummeldung auf ein Saisonkennzeichen oder die Änderung auf einen anderen Saisonzeitraum sind möglich. Dazu benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – diese erhalten Sie von uns. Für die Kennzeichenänderung fällt je nach Zulassungsstelle eine Gebühr von etwa 30 Euro an zuzüglich der Kosten für die Prägung des neuen Kennzeichens.

Anhängerversicherung

  • Muss ich meinen Anhänger versichern?

    Seit 2002 ist für Anhänger immer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind Sportanhänger und Anhänger für die Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger. In den meisten Fällen sind diese Anhänger über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach. Selbstverständlich können Sie auch für diese Anhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

    Auch nicht versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einem Kennzeichen versehen werden. Hierfür benötigen Sie jedoch keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
    Versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einer eVB bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.

  • Wenn mein Anhänger mein Fahrzeug beschädigt, wer zahlt meinen Schaden?

    Schäden, die am Fahrzeug durch den angekoppelten Anhänger ohne Einwirkung von außen entstehen, z.B. Rangierschäden, sind nicht versichert.

    Ist das Zugfahrzeug ein PKW, sind diese Schäden im Optimal-Tarif im Rahmen der Vollkaskoversicherung ab den Bedingungen AKB 04.2018 als sog. Schlingerdeckung mitversichert.

  • Gibt es eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse?

    Nein, es gibt in der Anhängerversicherung keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Deshalb kann sich auch kein Schadenfreiheitsrabatt entwickeln.

Wohnwagenversicherung

  • Kann ich meinen Wohnwagenanhänger auch als Saisonfahrzeug zulassen?

    Ja, Sie können Ihren Wohnwagenanhänger auch als Saisonfahrzeug zulassen. Dadurch erzielen Sie eine Ersparnis in der Kfz-Steuer. Versicherungstechnisch hat die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen keine Auswirkung, es wird der reguläre Jahresbeitrag berechnet.

  • Ist mein Vorzelt mitversichert?

    Ab den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 04/2019 sind fest verbaute Vorzelte bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.500 EUR je Schadenereignis mitversichert.

Wohnmobilversicherung

  • In welche Schadenfreiheitsklasse wird mein Campingfahrzeug eingestuft?

    Sofern Sie einen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, können Sie diesen für Ihr Campingfahrzeug verwenden.

    • Ohne Vorversicherung: Sie besitzen keine Vorversicherung und haben sich somit keinen Schadenfreiheitsrabatt erfahren? Es erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.
    • Führerscheinregelung: Sie haben seit mindestens 3 Jahren den EU-Führerschein Klasse A (Kraftrad) oder B (PKW)? Dann greift die Führerscheinregelung. Sie beginnen mit der Schadenfreiheitsklasse ½.
    • Ehegattenregelung: Ihr Ehegatte oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft hat bereits einen PKW, ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der WGV versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft. Dann bekommen auch Sie die Schadenfreiheitsklasse 1/2.
    • Eltern-Kind-Regelung: Wenn ein Elternteil bereits einen PKW, ein Motorrad oder Campingfahrzeug bei uns versichert hat, dessen Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist, dann stufen wir Ihren Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
    • Zweitwagen-Regelung: Auf Sie ist bereits ein PKW, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen und versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft? Dann bekommen Sie ebenfalls die Schadenfreiheitsklasse ½.

  • Wonach richtet sich der Beitrag beim Campingfahrzeug?

    Der Versicherungsbeitrag richtet sich beim Campingfahrzeug nach dem Kaufpreis Ihres Fahrzeugs.

Mopedversicherung

  • Welche Fahrzeuge versichert die WGV?

    Es gibt eine größere Anzahl an Fahrzeugen die wir mit Versicherungskennzeichen versichern. Vom Mofa, Roller über S-Pedelecs bis hin zu vierrädrigen Leichtfahrzeugen versichern wir zu unserem günstigen allgemeinen Unternehmenstarif diese Fahrzeuge wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Finden Sie ihr Fahrzeug nicht, rufen Sie uns an.

  • Brauche ich eine Fahrerlaubnis?

    Für Mofas ist eine sog. Prüfbescheinigung ausreichend, oder mindestens ein Führerschein der Klasse AM. Für die anderen Fahrzeuge die wir mit Versicherungskennzeichen versichern ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig.

  • Kann ich mit dem Versicherungskennzeichen auch ins Ausland fahren?

    Urlaubsbedingte Fahrten innerhalb von Europa sind natürlich möglich, das Fahrzeug darf aber nicht dauerhaft im Ausland verbleiben. Fordern Sie für diese Fahrten eine kostenfreie Grüne Versicherungskarte an.

E-Scooter-Versicherung

  • Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug fahren?

    • Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre
    • Ein Führerschein ist nicht nötig

  • Welche Merkmale muss Ihr Modell aufweisen?

    • Antrieb durch einen Elektromotor
    • Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h
    • Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h
    • Maximale Gesamthöhe von 140 cm
    • Maximale Gesamtbreite von 70 cm
    • Lenk- oder Haltestange mit min. 70 cm Höhe (ohne Sitz)
      Lenk- oder Haltestange mit min. 50 cm Höhe (mit Sitz)
    • Maximale Leistung von 500 Wat
    • Erfüllung fahrdynamischer Mindestanforderungen wie: Verkehrssicherheit, Beleuchtung, zwei unabhängigen Bremsen, und Klingel
    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

  • Welche Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen diese Merkmale?

    • Elektrokleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scooter
    • Selbstbalancierende Fahrzeuge wie z. B. Segways

  • Welche Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen diese Merkmale nicht?

    • E-Skateboards sind nicht versicherbar, da sie die zulässige Geschwindigkeit überschreiten und darüber hinaus nur mit Fernbedienung oder Gewichtsverlagerung gelenkt werden
    • Hoverboards sind nicht versicherbar, da sie keine Lenk- oder Haltestange besitzen
    • Monowheels sind nicht versicherbar, da sie die zulässige Geschwindigkeit überschreiten und nur über Gewichtsverlagerung gelenkt werden können

  • Welche Regelungen gelten für Elektrokleinstfahrzeuge?

    • Elektrokleinstfahrzeuge sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt.
    • Die Fahrzeuge sind versicherungspflichtig und müssen eine sichtbare Versicherungsplakette zum Aufkleben unter der Rückleuchte aufweisen.
    • Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht, es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.

  • Wie schließen Sie eine Versicherung für elektrische Scooter ab?

    • Bei der WGV bekommen Sie Ihren E-Scooter mit wenigen Klicks online auf die Straße. Füllen Sie einfach den Online-Antrag aus und Sie erhalten kurz darauf Ihre Versicherungsbestätigung mit Versicherungsplakette zum Aufkleben.
    • Das Versicherungsjahr beginnt jeweils zum 1. März eines Jahres
    • Der Versicherungsschutz ist ein Jahr gültig und muss anschließend um ein weiteres Jahr verlängert werden
    • Die Farbe der selbstklebenden Versicherungsplakette wechselt jährlich durch
    • Verkaufen Sie Ihr Elektrokleinstfahrzeug innerhalb des gültigen Versicherungszeitraums, können Sie uns das einfach und bequem mitteilen – wir kümmern uns dann um den Rest. Hier geht’s zum Formular.

Sonderfahrzeuge

  • Ist meine Quad- und landwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung auch außerhalb von Deutschland gültig?

    Urlaubsbedingte Fahrten innerhalb von Europa sind natürlich möglich, das Fahrzeug darf aber nicht dauerhaft im Ausland verbleiben. Fordern Sie für diese Fahrten eine kostenfreie Internationale Versicherungskarte an.

  • Wann benötige ich ein grünes, wann ein schwarzes Kennzeichen?

    Ein grünes Kennzeichen wird benötigt, wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zweck, z.B. der Landwirtschaft, nutzen. Ihr Fahrzeug ist damit von der Kfz-Steuer befreit.

    Ein schwarzes Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht zu beruflichen Zwecken in der Landwirtschaft nutzen. Damit sind Sie nicht von der Kfz-Steuer befreit.

  • Welche Fahrerlaubnis benötige ich?

    Für Quads und landwirtschaftliche Zugmaschinen, die wir versichern, ist die Führerscheinklasse B notwendig. Ausnahme: Für Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h benötigen Sie die Führerscheinklasse AM.

  • Wer darf mein Quad oder meine landwirtschaftliche Zugmaschine fahren?

    Der Fahrerkreis ist bei einem Vertrag für Sondermaschinen nicht relevant. Das heißt, alle Personen, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, dürfen mit Ihrem Quad oder Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine im Straßenverkehr fahren und genießen vollen Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.

  • Darf ich mit meinem Quad auf der Autobahn fahren?

    Fährt Ihr Quad oder Ihre landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h, können Sie damit auf deutschen Autobahnen fahren – vorausgesetzt Sie haben einen gültigen Führerschein. Die Mindestgeschwindigkeit schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Außerdem muss Ihr Fahrzeug zugelassen und versichert sein.

  • Gibt es Sicherheitsvorschriften, die ich beachten muss?

    Ja. Für das Fahren von Quads im Straßenverkehr gilt die Helmpflicht zu Ihrer Sicherheit – auch für einen etwaigen Beifahrer. Denn die StVo schreibt vor: Für offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h muss während der Fahrt ein Schutzhelm getragen werden. Eine Helmpflicht gilt nicht, wenn das Fahrzeug vorgeschriebene Sicherheitsgurte vorweist. Außerdem müssen Sie ein Warndreieck mit sich führen. Setzen Sie Ihr Fahrzeug als Zugmaschine in der Land- und Forstwirtschaft ein, dann besteht sogar eine Warnwestenpflicht. Einen Verbandskasten müssen Sie dann mitführen, wenn Sie Ihr Quad nicht als Zugmaschine in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einsetzen.

Haftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

  • Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

    Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – für jeden von uns. Denn wer aus Fahrlässigkeit – also eine kleine Ungeschicklichkeit oder ein Versehen – einen anderen verletzt oder sein Eigentum beschädigt, der haftet dafür laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen.

    Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

  • Benötige ich für mein selbstgenutztes Haus zusätzlich zu meiner Privathaftpflichtversicherung eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

    Nein. Selbstgenutzte Wohneinheiten (Wohnungen, Einfamilienhäuser) sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Nur bei einer dauerhaften Vermietung benötigen Sie separaten Versicherungsschutz.

  • Sind meine Kinder bei der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

    Ihre minderjährigen Kinder sind mitversichert. Volljährige, ledige Kinder sind solange mitversichert, wie sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung bzw. Studium befinden. Wählen Sie unseren OPTIMAL- oder PLUS-Tarif – dann sind auch Ihre berufstätigen, ledigen Kinder in häuslicher Gemeinschaft mitversichert.

  • Ich habe mein Studium oder meine Schul-/Berufsausbildung beendet. Bis wann bin ich über die Haftpflichtversicherung meiner Eltern mitversichert?

    Wenn nach einer Erstausbildung oder einem Erststudium innerhalb eines Jahres eine Zweitausbildung oder Zweitstudium begonnen wird, sind die Kinder bei der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Auch sind die Kinder für max. 1 Jahr nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung weiterhin abgesichert, wenn eine Wartezeit bzw. Arbeitslosigkeit eintritt. Wenn das Kind geheiratet hat oder nach der Ausbildung oder dem Studium berufstätig wird, besteht für 1 Jahr Versicherungsschutz. Im OPTIMAL- und PLUS-Tarif besteht zusätzlich Versicherungsschutz für alleinstehende in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder nach der Ausbildung oder dem Studium, auch wenn sie berufstätig sind.

  • Besteht Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust?

    Wenn Sie unseren attraktiven OPTIMAL-Tarif wählen, haben Sie auch Versicherungsschutz beim Verlust fremder (privater oder beruflicher) Schlüssel. Im PLUS-Tarif sind außerdem Folgeschäden des Schlüsselverlusts bis zu 50.000 Euro versichert.

  • Bin ich auch im Ausland versichert?

    Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in Europa, nichteuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren gilt keine zeitliche Begrenzung.

    Im BASIS-Tarif gilt Ihr Versicherungsschutz weltweit in außereuropäischen Ländern bis zu 3 Jahren, im OPTIMAL-Tarif bis zu 5 Jahren und im PLUS-Tarif ohne zeitliche Begrenzung.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

  • Sind Welpen und Fohlen mitversichert?

    Welpen und Fohlen sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt im gleichen Umfang wie beim Muttertier. Voraussetzung ist, dass sich die Jungtiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

  • Was muss ich veranlassen, wenn mein Hund (Pferd) verstorben ist?

    Bitte teilen Sie uns schriftlich das Sterbedatum des Hundes/ des Pferdes mit oder per E-Mail an hus-vertrag@wgv.de. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.

  • Was ist die Widerristhöhe?

    Die Widerristhöhe wird vom Boden entlang der Vorderpfote bis zur höchsten Erhebung des Schulterblattes (Halsbeginn) des Hundes gemessen.

  • Ist eine Reitbeteiligung mitversichert?

    Im Falle eines Unfalls durch das Pferd ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der Reithaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sich eine Person am Unterhalt des Pferdes beteiligt (Reitbeteiligung), ohne dass dies gewerbsmäßig erfolgt und sofern es sich um Schadenersatzansprüche Dritter handelt und keine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist. Gesetzliche Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten gegen Sie als Versicherungsnehmer/in sind eingeschlossen, sofern es sich nicht um Angehörige handelt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. Bei einer unentgeltlichen Überlassung des Pferdes oder einer Reitbeteiligung gegen Aufwandsersatz (also ohne Gewinnerzielungsabsicht) ist die Haftungsfrage im Einzelfall zu klären. Bei einer Überlassung eines Pferdes an Dritte sowie bei einer Reitbeteiligung empfehlen wir einen schriftlichen Haftungsausschluss zu vereinbaren, in der der Reiter auf eigene Ansprüche gegen den Pferdehalter für den Fall verzichtet, dass sie/er anlässlich der Überlassung/Nutzung des Pferdes einen Schaden erleidet. Dem Fremdreiter empfehlen wir den Abschluss unserer privaten Unfallversicherung und erstellen bei Interesse gerne eine entsprechende Tarifauskunft.

  • Können Kampfhunde bei der WGV versichert werden?

    Hierbei handelt es sich um Listenhunde. Diese sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich eingestuft. Bei folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden bieten wir grundsätzlich keine Tierhalterhaftpflichtversicherung an:
    American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.

  • Gibt es einen Rabatt für eine Tier-Krankenversicherung?

    Die WGV bietet momentan keine Tier-Krankenversicherung an.

Bauherrenhaftpflicht

Bauleistungsversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

  • Was sind Vermögensschäden?

    Ein Vermögensschaden ist, wenn ein Schaden entstanden ist und dieser finanzielle Nachteile wie z.B. Umsatzrückgänge, Fehlinvestitionen nach sich zieht.

  • Ist der Schlüssel der gesamten Schule mitversichert?

    Der Verlust des Dienstschlüssels ist im OPTIMAL- und PLUS-Tarif mitversichert. Im PLUS-Tarif sind zusätzlich Folgeschäden bis zu 50.000 Euro abgedeckt, z. B. durch Dritte, die mithilfe des gefundenen Schlüssels Schulinventar stehlen.

  • Versichern Sie Hebammen?

    Zu Ihrer bei der WGV bestehenden aktuellen Privathaftpflichtversicherung können Sie die gelegentliche, außerdienstliche Tätigkeit als Hebamme mitversichern, wenn Sie dem öffentlichen Dienst im Gebiet des früheren Land Württemberg mit Hohenzollern angehören.

Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

  • Was ist ein Unfall?

    Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung.

  • Wann und wo bin ich versichert?

    Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit.
    Versicherungsschutz besteht in der Freizeit, im Haushalt, Verkehr, Beruf, Homeoffice oder auf Reisen in der ganzen Welt.

  • Gibt es Rabatte in der Privaten Unfallversicherung?

    Ja, ab 3 Verträgen gewähren wir einen Nachlass von jeweils 10 %.
    Voraussetzung hierfür ist, dass alle Verträge auf den gleichen Versicherungsnehmer geführt werden.
    Wenn Sie zwei Private Unfallversicherungen abschließen und noch eine Unfallvorsorge Aktiv 50+, erhalten Sie dadurch bei den beiden Privaten Unfallversicherungen einen Nachlass von jeweils 10 %.

  • Kann ich mehrere Unfallversicherungen bei unterschiedlichen Gesellschaften abschließen?

    Ja, bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung, so dass Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften möglich sind.

    Werden im Schadensfall dann die Leistungen von beiden Gesellschaften gezahlt?
    Ja, im Schadensfall werden aus jedem abgeschlossenen Vertrag die vereinbarten Leistungen gezahlt.

  • Wer bestimmt in welcher Höhe ich meine Entschädigungsleistung bekomme?

    Ihre Versicherungsleistung richtet sich nach dem vorliegenden Invaliditätsgrad, der von Ihrem behandelnden Arzt bestimmt wird. Nachdem Ihr Invaliditätsgrad ermittelt wurde, wird anhand der vereinbarten Gliedertaxe Ihre Entschädigungsleistung berechnet.
    Informationen zur aktuellen Gliedertaxe.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen einer BU und Unfallversicherung?

    Der entscheidende Vorteil Ihrer privaten Unfallversicherung ist, dass die Leistung nach ihrem Invaliditätsgrad nach einem Unfall bemessen werden. Eine Zahlung erfolgt somit unabhängig davon, ob sie berufsunfähig sind oder nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet hingegen ausschließlich nur dann, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

  • Was ist eine Dynamik?

    Bei der Dynamik handelt es sich um eine planmäßige Erhöhung Ihrer vereinbarten Leistungen und Prämien. Ziel ist es, die jährliche Preissteigerungsrate (Inflation) auszugleichen.

    Sofern Sie eine Dynamik vereinbart haben können Sie diese jederzeit widerrufen. Sie haben die Möglichkeit, diese generell aus dem Vertrag auszuschließen oder aber auch nur ein Jahr auszusetzen.

  • Wie wirkt sich die Progression auf die Versicherungssumme aus?

    Vor allem für die Absicherung von schweren Behinderungen infolge eines Unfalles empfehlen wir Ihnen eine Progression zu vereinbaren. Die Progression sorgt dafür, dass Sie ein Vielfaches der Versicherungssumme bekommen, was in solchen Fällen für den hohen Kapitalbedarf sehr wichtig ist.

    Die WGV bietet eine Progressionsstaffel in Höhe von 225%, 350% und 500% an.

    Rechenbeispiel:
    Sie haben aufgrund eines Unfalles eine Vollinvalidität (also einen Invaliditätsgrad von 100%) und eine Versicherungssumme von 100.000 EUR vereinbart.
    Bei einer vereinbarten Progression in Höhe von 350% erhalten sie das 3,5-fache der versicherten Grundsumme. In unserem Beispiel als 350.000 EUR.

  • Wie kann ich die Versicherungssummen meiner Unfallversicherung ändern?

    Eine Summenerhöhung oder Summenreduzierung können Sie hier auf den Weg bringen.

  • Meine Berufstätigkeit / Beschäftigung hat sich geändert. Was muss ich tun?

    Bitte teilen Sie uns unverzüglich schriftlich mit, was sich geändert hat, damit die Gefahrengruppe in Ihrem Unfallversicherungsvertrag richtig hinterlegt ist.
    Die Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.

  • Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist beschränkt auf Unfälle bei der Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und nachhause. Für Unfälle in der Freizeit oder zuhause beim Homeoffice oder Homeschooling empfiehlt sich eine private Unfallversicherung.

    Darüberhinaus sichert Sie die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit im Falle eines Unfalls ab. Dies gilt selbstverständlich auch bei einem Unfall in der Arbeitszeit.

    Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten also zusätzlich Geld von uns.

Unfallversicherung für Kinder

Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus

  • Was ist ein Unfall?

    Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung. Versichert sind auch Unfälle, die durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurden. Außerdem ist ein Oberschenkelbruch unabhängig von der Ursache mitversichert.

  • Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen der Unfallvorsorgeversicherung und der Privaten Unfallversicherung?

    Der Tarif in der Privaten Unfallversicherung ist nach Altersgruppen gestaffelt bis 85 Jahre. In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus erfolgen keine Tarifanpassungen während der Vertragslaufzeit.

    In der Privaten Unfallversicherung muss eine Invaliditätsleistung vereinbart werden. Die Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus beschränkt sich auf die Vereinbarung der Unfallpflegerente.

    Bei der Privaten Unfallversicherung ist für eine Unfallrente eine Invalidität von mindestens 50 % erforderlich. In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus erhalten Sie nach einem Unfall eine Unfallpflegerente wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

    In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus sind Hilfe- und Pflegeleistungen mitversichert. In der Privaten Unfallversicherung ist hierfür die Vereinbarung des PLUS-Tarifs erforderlich.

  • Was wird nach einem Unfall entschädigt?

    Ihre Versicherungsleistung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Sollten Sie nach einem Unfall die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 erfüllen, zahlen wir Ihnen die vereinbarte monatliche Rentenleistung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Hilfe- und Pflegeleistungen in der ersten Zeit nach einem Unfall.
    Außerdem bezahlen wir Ihnen ab dem 20. Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthalts ein Krankenhausgeld sowie eine Reha-Beihilfe zur Rehabilitation.
    Unabhängig von einem Unfall haben Sie darüber hinaus Anspruch auf eine Kapitalleistung bei einem Oberschenkelhalsbruch.

  • Gibt es Rabatte in der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus?

    Ja, ab 2 Verträgen gewähren wir einen Nachlass von jeweils 10 %.
    Voraussetzung hierfür ist, dass beide Verträge auf den gleichen Versicherungsnehmer geführt werden.

Lebens- und Rentenversicherung

Allgemeine Fragen

  • Wer ist der Versicherungsnehmer?

    Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner, welcher den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet.

  • Wer ist die versicherte Person?

    Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist.

  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.

  • Wie kann ich die Bezugsberechtigung ändern?

    Es genügt eine schriftliche Erklärung mit Ihrer Unterschrift als Versicherungsnehmer bzw. unter Umständen zusätzlich die Zustimmung eines Dritten. Nennen Sie uns den Namen und das Geburtsdatum des Zahlungsempfängers. Bei mehreren Personen können Sie eine Rangfolge oder prozentuale Aufteilung wählen. Wird keine Festlegung getroffen so erhalten die benannten Personen die Versicherungsleistung zu gleichen Teilen.

  • Wer erhält die Versicherungsleistung (Bezugsberechtigung)?

    Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, welche die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).
    Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.
    Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten geändert werden.

  • Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?

    Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
    Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.

Risiko-Lebensversicherung

  • Was ist die Nachversicherungsgarantie?

    Wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert -z.B. durch die Geburt eines Kindes – können Sie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Rentenversicherung

  • Was ist eine Rentengarantiezeit?

    Die Rente zahlen wir Ihnen ein Leben lang. Im Todesfall innerhalb der Rentengarantiezeit zahlen wir sie weiter an Ihre Hinterbliebenen bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Diesen Zeitraum können Sie individuell vereinbaren und sogar noch zum Rentenbeginn verlängern oder verkürzen.

  • Was bezeichnet man als Beitragsrückgewähr im Todesfall?

    Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Rente, erstatten wir die eingezahlten Beiträge (ohne Zinsen, Stückkosten, Zuschläge und ohne Beiträge für die etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen) zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile selbstverständlich zurück.

Betriebliche Altersvorsorge

  • Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

    Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
    Der Versicherungsvertrag kann sowohl arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder arbeitgeberfinanziert (Gehaltserhöhung oder Sonderleistung) geführt werden.
    Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttogehaltes in die betriebliche Altersvorsorge. Dadurch erhält der Arbeitnehmer eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Grundlage für diese Versicherungsform ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

  • Wer erhält die Versicherungsleistung (Bezugsberechtigung)?

    Bei der Entgeltumwandlung ist die versicherte Person unwiderruflich ab Vertragsbeginn bezugsberechtigt.

  • Was ist eine Unverfallbarkeit?

    Dabei handelt es sich um unverfallbare Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, welche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen bleiben. Die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit sind ebenfalls im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

  • Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

    Der Arbeitnehmer kann die Versicherung ruhen lassen oder privat weiterführen. Oder die Versicherung kann mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers als betriebliche Altersvorsorge weitergeführt werden. Der neue Arbeitgeber tritt dann als neuer Versicherungsnehmer in den Vertrag ein. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin versicherte Person.

Krankenzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

  • Gibt es gute Kombipakete, z.B. Leistungen für Zahn- und Brillenversicherung?

    Die WGV bietet Zusatzleistungen neben den Leistungen für den Zahn-Bereich an, z.B. die ambulante und/oder die stationäre Zusatzversicherung . Die Kombitarife lohnen sich, wenn Sie neben der Zahnversicherung bspw. auch auf eine Brille angewiesen sind oder eine Chefarzt-Behandlung bevorzugen. Mit der WGV profitieren Sie von guten Leistungen und einem Preis-Leistungs-Verhältnis, das sich sehen lassen kann.

  • Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?

    Wenn gesetzlich Krankenversicherte Wert auf eine höherwertige Versorgung und Zahnästhetik legen, sollten sie sich eine Zahnzusatzversicherung leisten. Der optimale Zeitpunkt für einen Abschluss liegt zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr.

  • Wie lange beträgt die Wartezeit?

    Die Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt in der Regel acht Monate. Je nach Tarif wird darauf aber auch verzichtet (siehe Leistungstabelle). Bei Unfällen verzichten wir ganz auf die Wartezeit und leisten sofort. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto geringer ist Ihr Beitrag.

  • Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

    Die Zahnzusatzversicherung ist steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse als auch als Wahlleistung der privaten Krankenversicherung.

Stationäre Krankenzusatzversicherung

Ambulante Krankenzusatzversicherung

  • Was ist eine ambulante Zusatzversicherung

    Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich Leistungen für ambulante Behandlungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Dies gilt vor allem für den Bereich der alternativen Medizin. Aber auch Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, Impfungen sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sind im Schutz einer ambulanten Zusatzversicherung oftmals eingeschlossen.

  • Wann zahlt die ambulante Zusatzversicherung, wann nicht?

    Die ambulante Zusatzversicherung zahlt u.a. für Naturheilverfahren, Sehhilfen, Augenlaser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur und gesetzliche Zuzahlungen. Allerdings zahlt sie aufgrund der dreimonatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn nicht für laufende bzw. kurz bevorstehende Behandlungen.

  • Was kostet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

    Wenn Sie bei der WGV eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, übernehmen wir die Zusatzkosten für einen Heilpraktiker zu 90 Prozent (max. 1.000 Euro im Jahr). Ihr Monatsbeitrag berechnet sich nach Ihrem Alter.

Hausratversicherung

  • Was zählt alles zum Hausrat?

    Dazu gehören alle Sachen, die sich am Versicherungsort befinden. Dazu zählen beispielsweise auch:

    • Möbel, Teppiche, Bekleidung,
    • elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer),
    • Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören,
    • Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe.

  • Wie viel ist mein Hausrat wert?

    Ihre Versicherungssumme hängt vom Wert Ihres Hausrates ab, der erfahrungsgemäß meist unterschätzt wird. Setzen Sie bei Vertragsabschluss diese Summe deshalb so fest, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrates aufwenden müssten. Bei einem durchschnittlichen Hausrat empfehlen wir eine Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.

  • Wo ist mein Hausrat versichert?

    Ihr Hausrat ist in den eigenen vier Wänden und den Nebenräumen Ihrer Wohnung wie Keller oder Dachboden versichert. So ist beispielsweise Ihre Waschmaschine oder Ihr Wäschetrockner auch in verschließbaren Gemeinschaftsräumen geschützt, die Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen. Ebenfalls inbegriffen sind Arbeitszimmer im Einfamilienhaus bzw. in der Hauptwohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Dazu kommen Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück sowie Garagen in der Nähe.

  • Was sind Wertsachen?

    Zum Beispiel:

    • Bargeld.
    • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
    • Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken.

  • Ist mein Fahrrad bei Diebstahl versichert?

    Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich eine Fahrraddiebstahlversicherung zu vereinbaren.

  • Neue Versicherungssumme in der Hausratversicherung / Anpassungsklausel.

    Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Hierdurch wird berücksichtigt, dass für die Anschaffung des versicherten Hausrates jedes Jahr etwas mehr Geld erforderlich wäre. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch allgemeine Preissteigerungen eine Unterversicherung zustande kommt.

  • Veränderung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung.

    Erhöhungen oder Reduzierungen bitte hier beantragen.

  • Besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit?

    Sie haben mit unserem Optimal-Tarif Versicherungsschutz auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.

  • Anschrift des Risikoortes ist falsch.

    Zur Berichtigung des Risikoortes oder zur Beseitigung von Erfassungsfehlern nennen Sie uns bitte hier die korrekte Bezeichnung.

    In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .

Glasversicherung

  • Was ist versichert?

    Versichert sind alle fertig eingesetzten und montierten Gläser in Form von Scheiben, Platten oder Spiegeln aus Glas, Platten und Scheiben aus Kunststoff sowie Glasbausteine und Profilbaugläser in Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus.

  • Welche Schäden sind nicht versichert?

    Nicht versichert sind Schäden, bei denen das Glas nicht zu Bruch geht. Hierzu gehören Schrammen und Kratzer oder sogenannte Muschelausbrüche. Ebenfalls vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Schäden durch Erblindung von Glasscheiben sowie Schäden an Photovoltaikanlagen, Gewächshäusern, optischen Gläsern, Geschirr, Beleuchtungskörpern oder Handspiegeln.

  • Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

    Sinnvoll ist die Versicherung vor allem dann, wenn Sie viel Gebäude- und Mobiliarverglasung besitzen, ein großes Aquarium haben oder Kinder mit im Haus leben. Auch ein hochwertiges Glaskeramik-Kochfeld oder die Duschkabine aus Glas kann im Schadensfall schnell empfindliche Summen erreichen.

  • Benötige ich eine Glasversicherung, wenn ich eine Gebäudeversicherung habe?

    Glas kann schnell kaputt gehen. In der Wohngebäudeversicherung sind nur Glasschäden versichert, die durch die versicherten Gefahren (z.B. Feuer oder Sturm/Hagel) entstehen mitversichert. Bei der Glasversicherung spielt der Grund für den Schaden hingegen keine Rolle.

  • Wie kann ich mein Mehrfamilienhaus versichern?

    Für Mehrfamilienhäuser bieten wir eine Pauschalversicherung für die Gebäudeverglasung an. Versichert sind dann – je nach vereinbartem Umfang – alle fest mit dem Gebäude verbundenen Außen- und Innenscheiben. Kein Versicherungsschutz besteht für Werbeanlagen oder Verglasung von gewerblich genutzten Räumen.

Wohngebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung

  • Altes Kennzeichen in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

    Sofern Sie bei uns einen Vertrag mit im Versicherungsschein eingetragenen Kennzeichen unterhalten und sich das eingetragene Kennzeichen geändert hat, so nennen Sie uns bitte hier das aktuelle amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges.

    Wurde kein Nachfolgefahrzeug mehr zugelassen, schreiben Sie uns bitte, ab wann das Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde.

  • Anschrift des Risikoortes ist falsch.

    Zur Berichtigung des Risikoortes oder zur Beseitigung von Erfassungsfehlern nennen Sie uns bitte hier die korrekte Bezeichnung.

    In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .

  • Fahrzeugwechsel in der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

    Im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz für mehrere Fahrzeuge, sind alle Fahrzeuge versichert, die auf Sie, Ihren Partner sowie Ihre mitversicherten Kinder zugelassen sind.
    Die Fahrzeuge können auch auf Ihre Geschwister, Ihre Pflegekinder, Ihre Enkelkinder und Ihre Eltern bzw. Großeltern zugelassen sein, sofern sie gemeinsam mit Ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft wohnen. Einen Fahrzeugwechsel müssen Sie daher nicht anzeigen.

  • Welche Wartezeiten gibt es und unter welchen Voraussetzungen entfallen diese?

    Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie bei Ihrer Vorversicherung dasselbe Risiko versichert hatten und keine zeitliche Lücke entsteht.

    Eine Wartezeit von 3 Monaten gilt NICHT für folgende Leistungsarten:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
    • Opfer-Rechtsschutz
    • Telefonische Rechtsberatung
    • Schädigung der Online-Reputation oder Identitätsmissbrauch
    • Verkehrs-Rechtschutz
    • Online Services

    Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs gilt zudem ein erweiterter Wartezeitverzicht beim:

    • Steuer-Rechtsschutz
    • Sozial-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
    • Ehrenamts-Rechtsschutz
    • Cyber-Rechtsschutz

  • Sind meine Kinder mitversichert?

    Ihre minderjährigen Kinder sind mitversichert. Volljährige und ledige Kinder sind solange mitversichert, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Unberücksichtigt bleibt eine Ausbildungsvergütung oder ein Minijob.

  • Bin ich auch im Ausland versichert?

    Im Optimal-Tarif sind Sie bei einem Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt versichert. Im Basis-Tarif sind es 24 Monate.

  • Was muss ich im Schadenfall beachten? Wie melde ich einen Rechtsfall an?

    Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

  • Benötige ich als Eigentümer oder Mieter eine zusätzliche Absicherung?

    Wenn Sie Streitigkeiten mit Nachbarn bzw. Mietern oder Vermietern absichern möchten, benötigen Sie einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz .

Starter-Rechtsschutz

  • Was enthält der Starter-Rechtsschutz?

    Kurz gesagt ist der Starter-Rechtsschutz dein persönliches Erste-Hilfe-Paket bei allen Rechtsfragen. Wir stehen dir immer beratend zur Seite, sowohl im Netz als auch am Telefon. Außerdem checken wir für dich deine Verträge, damit du dir sicher sein kannst, dass alles mit rechten Dingen zugeht, bevor du deine Unterschrift draufsetzt. Sollte es zu einem Streit kommen, der eskaliert, unterstützen wir dich bei einer außergerichtlichen Einigung in Form einer Mediation oder bei der Konfliktbeilegung mit dem Mediationsverfahren.

  • Was ist eine Mediation?

    Bei einer Mediation handelt es sich um eine außergerichtliche Streitschlichtung. Auf Deutsch heißt das: Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, den du ohne Gericht, aber mit einer unabhängigen Person regeln möchtest, kannst du auf eine Mediation zurückgreifen. Mediationen sind meistens mit weniger Bürokratie verbunden und darum auch oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.

  • Was ist nicht mit drin?

    Beim Starter-Rechtsschutz geht es anders als bei einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung nicht um die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren. Im besten Fall soll dich der Starter-Rechtsschutz davor schützen, dass es überhaupt zu einem Termin vor Gericht kommt. Hier geht es also um deinen juristischen Durchblick im Dschungel der Gesetze.

    Der Starter-Rechtsschutz ist für dich als Privatperson gedacht. Du kannst auch als Vermieter oder als Inhaber eines Unternehmens den Starter-Rechtsschutz abschließen (das empfehlen wir sogar). Bei der Beratung stehst aber nur du als Privatperson im Fokus.

  • Was bedeutet keine Selbstbeteiligung?

    Keine Selbstbeteiligung bedeutet keine Kosten. Das heißt, für die Beratung am Telefon oder online fallen keine Extrakosten an, sondern nur dein monatlicher Beitrag.

  • Was heißt Erstberatung?

    Wir sind für dich die erste Anlaufstelle bei Rechtsfragen. Wenn du also eine spezifische Frage zu einem Streit mit deinem Nachbarn oder deinem Vermieter hast, kannst du dich einfach bei uns melden und wir helfen dir weiter. Falls du weitere rechtliche Schritte einleiten willst, übersteigt das den Umfang einer Erstberatung. Aber keine Sorge, wir helfen dir auch in solchen Situationen weiter. Wir sagen dir, welche Schritte du als Nächstes gehen solltest und ob es sich überhaupt lohnen würde, den Weg weiterzugehen.

  • Was ist der Unterschied zur klassischen Rechtsschutzversicherung?

    Der Starter-Rechtsschutz soll dich davor schützen, dass es überhaupt zu einem Termin vor Gericht kommt – durch Leistungen wie die Beratung in Rechtsfragen per Telefon oder Online, außergerichtliche Schlichtungen (Mediation) und Vorab-Vertragsprüfungen.

    Bei der klassischen Rechtsschutzversicherung hingegen sind zusätzlich die Gerichtskosten durch alle Instanzen und weitere Kosten wie etwa gesetzliche Anwaltsgebühren, Zeugenauslagen oder gerichtliche Sachverständigengebühren gedeckt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.

  • Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?

    Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
    Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.

  • Was ist die Nachversicherungsgarantie?

    Wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert -z.B. durch die Geburt eines Kindes – können Sie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

  • Was ist die Versicherungsdauer und Leistungsdauer?

    Ihr Versicherungsschutz besteht über die gesamte vereinbarte Versicherungsdauer. Werden Sie während dieser Zeit berufsunfähig, zahlen wir längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Diese entspricht mindestens der Versicherungsdauer, kann jedoch auch um fünf oder mehr Jahre länger vereinbart werden.

Cyberversicherung

  • Wer ist versichert?

    Mit der WGV Cyberversicherung sind die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen wie z. B. Lebenspartner versichert. Das bedeutet, dass diese Personen ebenfalls von dem Versicherungsschutz sowie den Vorteilen der Versicherung profitieren.

  • Bin ich auch vor Hackern geschützt?

    Vor Hackern kann Sie leider keine Versicherung schützen. Mit der WGV Cyberversicherung sind Sie aber bestens für den Fall einer Online-Attacke vorbereitet. Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederherstellung der elektronischen und ausschließlich für private Zwecke genutzten Daten.

  • Welche Kosten übernimmt die Cyberversicherung?

    Wir kommen für verschiedene Schäden auf. Beispielsweise für finanzielle Verluste, die durch einen Internetverkauf an einen Betrüger oder einen Kauf bei einem Fake-Shop entstehen. Außerdem ersetzen wir finanzielle Schäden bei Identitätsmissbrauch und übernehmen die Wiederbeschaffungskosten für verlorene Bankkarten und Identitätsdokumente (wie z. B. Ausweise).

  • Sind auch Käufe bei Online-Shops versichert?

    Ja, falls Sie einen Kauf bei einem Online-Shop tätigen, der sich als Fake-Shop herausstellt, ersetzen wir Ihnen den finanziellen Verlust. Dies gilt auch für beschädigte oder zerstörte Ware, bei der keine Nachbesserung bzw. Nachlieferung oder Rückabwicklung möglich ist.

  • Was passiert, wenn ich Opfer von Identitätsmissbrauch werde?

    Falls jemand in Ihrem Namen unerlaubt Käufe tätigt, sind wir für Sie da und ersetzen Ihnen den finanziellen Schaden.

  • Welche Leistungen bietet die Cyberversicherung neben der Kostenerstattung an?

    Neben dem Ersatz von unerwünschten Kosten erhalten Sie bei uns noch weitere Leistungen. Beispielsweise kümmern wir uns um die Löschung rechtswidriger Äußerungen (z. B. Beleidigungen) über Sie im Internet. In Fällen von Cyber-Mobbing erhalten Sie zudem eine psychologische Erstberatung. Außerdem bieten wir Ihnen einen Cyber-Rechtsschutz. Dieser bietet Ihnen eine telefonische Erstberatung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Internetnutzung im deutschen Rechtsgebiet, beispielsweise bei Schwierigkeiten mit Providern oder privaten Urheberrechtsverstößen.

Fahrradversicherung

  • Ist das Fahrrad nicht schon über die Hausratversicherung geschützt?

    Gerade bei neuen teuren Fahrrädern überwiegen ganz klar die Vorteile einer speziellen Allgefahren- Fahrradversicherung. Einige Vorteile im Überblick:

    • Übernahme von Reparaturkosten wie bei einer Kfz-Kasko
    • Sturz- und Unfallschäden von Fahrrädern sind mit abgesichert
    • Vandalismusschäden sind mit abgesichert
    • Diebstahl von Fahrradteilen ist mitversichert (z.B. Akku)
    • Versicherungsschutz bei Sportveranstaltungen (inklusive Training)

  • Ist der Neu- oder der Zeitwert meines Fahrrads versichert?

    Im OPTIMAL-Tarif erstatten wir den Neuwert Ihres Fahrrades und Akkus. Das heißt die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Wenn Sie den BASIS-Tarif abgeschlossen haben und ein Schaden an Ihrem Fahrrad oder Akku eintritt, erstatten wir bis einschließlich 4 Jahre den Neuwert. Bis einschließlich 6 Jahre erstatten wir 75 Prozent des Neuwerts und über 6 Jahre 50 Prozent des Neuwerts.

  • Wie alt darf das Fahrrad sein?

    Fahrräder dürfen bei Abschluss des Vertrages im BASIS- und OPTIMAL-Tarif nicht älter als 4 Jahre sein (laut Rechnung).

  • Spielt das Fahrradschloss für die Versicherung eine Rolle?

    Das Fahrrad muss in verkehrsüblicher Weise mit einem Sicherheitsschloss abgeschlossen werden. Verkehrsüblich bedeutet in diesem Fall "auf übliche Art und Weise". Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein.

  • Kann ich mit dem versicherten Fahrrad meines Opas fahren?

    Bei der Fahrradversicherung handelt sich um eine Sachversicherung. Gegenstand der Versicherung ist das versicherte Fahrrad unabhängig vom Nutzer (sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt). Somit kann der Enkel das versicherte Fahrrad seines Opas nutzen.

  • Gilt die Versicherung auch im Urlaub?

    Grundsätzlich ist das Fahrrad bei uns weltweit zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Ort versichert. Bei Auslandsaufenthalten gilt der Versicherungsschutz im BASIS-Tarif bis zu einer Dauer von zwölf Monaten. Im OPTIMAL-Tarif ist der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten unbegrenzt gültig.

  • Ab wann besteht Versicherungsschutz?

    Wenn im Antrag alle notwendigen Angaben gemacht wurden, besteht Versicherungsschutz ab dem nächsten Tag.

  • Wie wähle ich bei der Fahrradversicherung die richtige Versicherungssumme?

    Die Versicherungssumme sollte dem Kaufpreis entsprechen. Haben Sie also ein Fahrrad für 1.699 € gekauft, sollten Sie 1.700 € als Versicherungssumme festlegen. Was keinen Sinn macht, ist eine "Überversicherung". Also ein Fahrrad, für das Sie 1.699 € gezahlt haben, mit einer Versicherungssumme von 2.000 € zu versichern. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie den OPTIMAL-Tarif abgeschlossen haben, erhalten Sie im Schadenfall von uns als Ersatz den Neuwert für ein Fahrrad gleicher Art und Güte.

  • Welche Dokumente benötige ich als Nachweis für die Fahrradversicherung?

    Nach einem Fahrraddiebstahl ist ein Beleg notwendig, der bestätigt, dass Sie das gestohlene Fahrrad besessen haben. Bei einem Neukauf sollten Sie daher die Quittung aufbewahren. Liegt kein Kaufbeleg oder Fahrradpass vor, besteht nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn ein anderweitiger Nachweis vorgelegt werden kann. Hilfreiche Unterlagen sind zum Beispiel Fotos von Ihrem Fahrrad. Bei gebrauchten Fahrrädern empfiehlt es sich, einen Kaufvertrag aufzusetzen und einen Fahrradpass bei der Polizei ausstellen zu lassen. Die Registrierung bei der Polizei gibt Ihnen zudem die Sicherheit, dass es sich bei dem Rad um kein gestohlenes handelt. Des Weiteren kann das Fahrrad bei einer Sicherstellung durch die Polizei (z.B. nach einem Fahrraddiebstahl) Ihnen bzw. der WGV zugeordnet werden.

  • Zahlt die Versicherung auch, wenn ich eine Panne habe oder Abschleppkosten anfallen?

    Im OPTIMAL-Tarif der Fahrradversicherung ist die Kostenübernahme (Mobilitätsgarantie) enthalten. Wenn Sie den BASIS-Tarif abgeschlossen haben, ist keine Mobilitätsgarantie enthalten.

Musikinstrumentenversicherung

Reisegepäckversicherung

Auslandskrankenversicherung

Urlaubsreisen bis 56 Tage

  • Welche Reisen sind versichert?

    Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung sind alle Auslandsreisen bis zu einer jeweiligen Dauer von 56 Tagen, die Sie innerhalb des versicherten Zeitraumes antreten, versichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht auf bestimmte Arten von Reisen, wie beispielsweise Kreuzfahrten oder Pauschalreisen. Egal, welche Art von Reise Sie gebucht haben, mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie sehr gut versichert.

  • Muss ich bei den Leistungen der Auslandskrankenversicherung in Vorleistung gehen?

    Ob Sie in Vorleistung gehen müssen, hängt von den Leistungen ab, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil eine Operation notwendig ist, stellen wir nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Wenn Sie einen Arzt im Ausland konsultieren und er Ihnen Medikamente verschreibt, gehen Sie in Vorleistung. Die Kosten für den Arztbesuch und die Medikamente aus der Apotheke können Sie mit den Belegen bei uns einreichen und erhalten die Kosten nach Prüfung erstattet.

  • Wie lange gilt der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung?

    Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung gilt für Auslandsreisen bis 56 Tage. Der Vertrag wird für den versicherten Zeitraum abgeschlossen und gilt für alle Auslandsreisen, die Sie innerhalb dieses Zeitraums unternehmen.

  • Wie verhalte ich mich im Leistungsfall?

    Rufen Sie in folgenden Fällen die Würzburger Versicherung unter der 0931-2795250 an:

    • Wenn sich ein Krankenhausaufenthalt anbahnt
    • Wenn ein Rücktransport nach Deutschland geplant ist
    • Wenn im Todesfall eine Rückführung stattfinden soll
    • Bei umfangreichen Behandlungen

    Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen und beispielsweise Medikamente verschrieben bekommen, können Sie die Belege einfach bei uns einreichen, ohne unsere Notrufnummer zu kontaktieren.

YoungTravel

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

  • Ab wann lohnt sich eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

    Ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Jahrespaket. Die WGV bietet in Kooperation mit der Würzburger Versicherung neben enormer Kostenersparnis beim Beitrag vor allem für Familien mit Kindern viele gute Gründe, um mit einer Versicherung für alle Reisen in einem Jahr z. B. Stornokosten oder Mehrkosten im Schadenfall zu vermeiden.

  • Welche Laufzeit hat der Vertrag?

    Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag jährlich automatisch – es sei denn, Sie kündigen fristgerecht drei Monate vor Versicherungsende.

  • Welche Reisen sind versichert?

    Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche Reisen weltweit - von Last-Minute-Städtereisen über Geschäftsreisen bis hin zu Kreuzfahrten innerhalb eines Jahres. Es sind alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen versichert. Das gilt auch, wenn die Familienmitglieder einzeln oder parallel verreisen.

  • Verlängert sich die Versicherung automatisch?

    Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, falls er nicht drei Monate vor Versicherungsende schriftlich gekündigt wird.

  • Welche Bedeutung hat die Selbstbeteiligung?

    Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten Ihrer Jahrespolice senken. Tritt ein Versicherungsfall ein, zahlen Sie je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,00 Euro je versicherter Person.

    Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, trägt die versicherte Person 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 Euro je Person.

    Wir empfehlen Ihnen, einen Jahresvertrag ohne Selbstbehalt abzuschließen. Dann haben Sie den Vorteil, dass Sie sämtliche Kosten über die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abwickeln können.

Versicherungsdaten
  • Kann ich meine Versicherungsdaten online abrufen?

    Ja. In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit alle Vertragsdaten sowie weitere persönliche Daten, Schreiben etc abzurufen.

    Registrieren Sie sich einfach sofort hier .

  • Anschrift des Risikoortes ist falsch.

    Zur Berichtigung des Risikoortes oder zur Beseitigung von Erfassungsfehlern nennen Sie uns bitte hier die korrekte Bezeichnung.

    In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .

  • Welche Daten müssen bei Änderung mitgeteilt werden?

    Bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind folgende Informationen wichtig und mitzuteilen:

    *Heirat, *Namenskorrektur des mitversicherten Lebensgefährten, *Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, *Aufstockung des versicherten Gebäudes, *Vergrößerung der Kapazität des Öltankes.

  • Ich habe mein Wohnhaus verkauft.

    Wohngebäudeversicherung:
    Nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung bei einem Verkauf auf den Erwerber über. Ein Kündigungsrecht aufgrund des Eigentumwechsels steht nur dem Erwerber und dem Versicherer zu. Damit wir uns mit dem Erwerber in Verbindung setzen können, bitten wir Sie, uns dessen Name und Anschrift schriftlich mitzuteilen.

    Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
    Der Vertrag kann am Tag der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch beendet werden. Bitte teilen Sie uns das genaue Datum schriftlich mit.

  • Ihr Hund / Pferd ist verstorben?

    Bitte senden Sie uns eine Kopie der Tierarztbescheinigung mit dem genauen Todestag. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.

  • Altes Kennzeichen in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

    Sofern Sie bei uns einen Vertrag mit im Versicherungsschein eingetragenen Kennzeichen unterhalten und sich das eingetragene Kennzeichen geändert hat, so nennen Sie uns bitte hier das aktuelle amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges.

    Wurde kein Nachfolgefahrzeug mehr zugelassen, schreiben Sie uns bitte, ab wann das Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde.

  • Fahrzeugwechsel in der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

    Der Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen oder gegebenenfalls mitversicherten nichtehelichen Lebenspartner und mitversicherte Kinder zugelassen sind. Einen Fahrzeugwechsel müssen Sie daher nicht anzeigen.

  • Neue Versicherungssumme in der Hausratversicherung / Anpassungsklausel.

    Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Hierdurch wird berücksichtigt, dass für die Anschaffung des versicherten Hausrates jedes Jahr etwas mehr Geld erforderlich wäre. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch allgemeine Preissteigerungen eine Unterversicherung zustande kommt.

  • Veränderung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung.

    Erhöhungen oder Reduzierungen bitte hier beantragen.

  • Veränderung der Versicherungssummen in der Unfallversicherung.

    Eine Summenerhöhung oder Summenreduzierung können Sie hier auf den Weg bringen.

Persönliche Daten
  • Änderung der Berufstätigkeit / Beschäftigung in der Unfallversicherung

    Wir benötigen eine unverzügliche schriftliche Mitteilung Ihrer neuen Tätigkeit, damit Ihrem Unfallversicherungsvertrag die jetzt gültige Gefahrengruppe zugrunde gelegt werden kann. Die Ableistung von Pflichtwehrdienst oder Zivildienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.

  • Der Versicherungsnehmer ist verstorben.

    Zunächst benötigen wir von den Hinterbliebenen folgende Angaben:

    • Kopie der Sterbeurkunde
    • Name, Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners

    Bitte geben Sie uns diese Informationen schriftlich; also per Email, Fax oder Post. Sobald uns diese Informationen vorliegen melden wir uns bei dem genannten Ansprechpartner, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

  • Ich bin umgezogen.

    Bitte teilen Sie uns hier online Ihre neue Adresse mit.

    Bei einem Wechsel des Wohnortes ändert sich in der Regel der Zulassungsbezirk Ihres Fahrzeugs; d.h. Sie benötigen ein neues Kennzeichen. Die zur Ummeldung notwendige Versicherungsbestätigung erhalten Sie gleich hier .

    Wenn Sie eine Hausrat, -Glas, -oder Rechtschutzversicherung bei uns haben, bekommen Sie nach der Adressänderung automatisch Unterlagen für die Anpassung der Versicherungen zugeschickt.

    In unserem Kundenbereich MeineWGV haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .

  • Ich habe den Arbeitgeber / Beruf gewechselt.

    Bitte teilen Sie uns hier ihren aktuellen Arbeitgeber und die Art der ausgeübten Tätigkeit mit.

  • Meine Telefonnummer / Emailadresse hat sich geändert.

    Bitte teilen Sie uns hier ihre aktuellen Kontaktdaten mit.

Jahresrechnung
  • Warum ist der Beitrag für das neue Jahr gestiegen – trotz Verringerung des Beitragssatzes?

    • Die Regional- und/oder die Typklasse kann sich geändert haben.
    • Das Alter des Versicherungsnehmers ist ein Merkmal zur Beitragsberechnung und kann somit ebenfalls zu einer Beitragsänderung führen.
    • Eventuell haben Sie ein Merkmal zur Beitragsberechnung (z. B. die jährliche Fahrleistung) im Laufe des Jahres geändert.
    • Leider macht die Inflation auch vor dem Versicherungssektor nicht Halt und so sehen auch wir uns mit erhöhten Preisen bei Ersatzteilen und ähnlichem konfrontiert. Dies führt unweigerlich dazu, dass auch die Gesamtkosten für Schäden zuletzt deutlich gestiegen sind. Auf Grundlage dessen und der im Vertrag getroffenen Vereinbarungen, passen wir die Versicherungsbeiträge entsprechend an.

  • Ich habe meine Beitragsrechnung erhalten. Wie kann ich meinen Beitrag verringen?

    Folgende Faktoren können Ihren Versicherungsbeitrag verringern:

    • Abschluss von Kasko-Select (Werkstattbindung)
    • Hat sich Ihre Jahresfahrleistung reduziert?
    • Anpassung der Selbstbeteiligungen bzw. des Versicherungsumfangs
    • Tarifumstellung
    • Kundenbonus * Erläuterung zu meineWGV
    • Sind Ihre Vertragsdaten noch aktuell?
    • Umstellung der Zahlweise auf jährlich. Bei unterjährigen Zahlweisen erheben wir einen Zuschlag von 3% bei halbjährlich und 5% bei vierteljährlicher und monatlicher Zahlweise

  • Warum hat sich meine Typklasse/Regionalklasse geändert?

    Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks.

    Die individuellen Schadenverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadenverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.

    Veränderungen in den Schadenverläufen haben eine Veränderung der Typ- und Regionalklassen zur Folge und damit Auswirkungen auf die Beitragshöhe.

  • Warum ändert sich mein Beitragssatz nicht, obwohl ich unfallfrei gefahren bin?

    Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.

  • Warum ist mein Änderungswunsch zum 01.01. in der Jahresrechnung nicht berücksichtigt?

    Ihre Daten für die Erstellung Ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen geänderten Versicherungsschein.
    Bitte warten Sie diesen noch ab.

  • Warum bekomme ich noch die Rechnung für mein altes Fahrzeug, obwohl ich bereits ein neues habe?

    Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.

  • Wann bekomme ich meine Beitragsrechnung?

    Sie erhalten Ihre Beitragsrechnung rechtzeitig im November vor Beginn des neuen Versicherungsjahres.

  • Wann ist der in der Rechnung genannte Versicherungsbeitrag fällig?

    Der Beitrag ist erst zum 01.01. fällig. Um Sie rechtzeitig zu informieren haben wir Ihre Rechnung bereits frühzeitig versandt. Mit dem Bezahlen der Rechnung können Sie sich aber bis zum Jahresende Zeit lassen. Bei unseren Abbuchern ziehen wir den Beitrag automatisch Anfang Januar ein.

  • Gilt die Beitragsrechnung auch als Bescheinigung für das Finanzamt?

  • Was ist der Anpassungsfaktor? Warum erhöht sich mein Beitrag?

    Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich den „Baupreisindex für Wohngebäude“ und den „Tariflohnindex für das Baugewerbe“, aus denen sich der Anpassungsfaktor ergibt. Dieser Anpassungsfaktor ist Grundlage für die Berechnung von Wohngebäudetarifen. Zum 01.01.2024 hat sich der Faktor aufgrund stark gestiegener Baupreise und Lohnkosten erhöht. Damit steigt gleichzeitig auch der Neuwert Ihres Wohngebäudes. Dies muss sich daher entsprechend in Ihrem Wohngebäudetarif widerspiegeln, um Ihre Versicherungsschutzleistungen im Schadenfall weiterhin umfassend hoch anbieten zu können.

  • WGV-Versicherung. Die mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis!

    Mit fundierten Kenntnissen des Marktes, innovativen Technologien und einer großen Leidenschaft fürs Geschäft arbeitet die WGV an bedarfsgerechten Versicherungslösungen zu stets günstigen Preisen. Die WGV Produkte überzeugen in zahlreichen Vergleichstests auch aufgrund ihres ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Dabei geht es der WGV nicht um den schnellen Umsatz mit ihren Kunden, sondern darum ihnen ein langanhaltendes Gefühl des „Gut-versichert-Seins“ zu bieten. Faktoren, die wir nicht beeinflussen können, sind beispielsweise die hohe Inflation sowie die stark gestiegenen Ersatzteilkosten. Diese wirken sich deutlich auf die zu leistenden Schadenzahlungen aus, so dass wir diesbezüglich Anpassungen vornehmen müssen.

MeineWGV

Allgemein

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertrag und einem Versicherungsprodukt?

    Es kann vorkommen, dass mehrere Ihrer Versicherungsverträge unter ein Versicherungsprodukt fallen und daher zusammen einmal auf Ihren Kundenstatus einzahlen.

    Hierzu ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:

    1. Sie haben zwei Pkw, ein Motorrad und ein Wohnmobil bei der WGV versichert. Diese vier Versicherungsverträge fallen alle unter das Versicherungsprodukt Kfz. Daher werden sie gesammelt als ein statusrelevantes Produkt für Ihren MeineWGV Kundenstatus gewertet.

    2. Sie sind durch unsere Zahnzusatzversicherung und die stationäre Zusatzversicherung abgesichert. Beide Versicherungsverträge gehören zum Versicherungsprodukt Krankenzusatz und zählen deshalb zusammen einmal für Ihren Kundenstatus.

    3. Sie sparen 10 % Beitrag mit dem WGV Familienrabatt auf die Unfallversicherung, da Sie für Ihren Partner, Ihr Kind und sich selbst insgesamt drei Versicherungsverträge abgeschlossen haben. Für MeineWGV zählen die drei Versicherungsverträge ebenfalls. Allerdings zusammen einmal, da sie alle zum Versicherungsprodukt Unfall gehören.

    4. Sie sorgen klugerweise mit der WGV Berufsunfähigkeits- und der WGV Rentenversicherung vor. Da beide Versicherungsverträge zum Versicherungsprodukt Vorsorge & Vermögen gehören, werden sie zusammen einmal für Ihren MeineWGV Kundenstatus gewertet.

  • Ich habe meinen Benutzernamen vergessen. Wie gehe ich vor?

    Haben Sie Ihren Benutzernamen vergessen, klicken Sie in der Hauptnavigation der WGV Website auf den Reiter „MeineWGV“. Es öffnet sich ein grüner Kasten, in dem Sie die Option „Benutzername vergessen“ wählen können. Wenn Sie nun den Anweisungen der WGV Website folgen, bekommen Sie eine Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit der Angabe Ihres Benutzernamens zugesendet.

  • Ich habe mein Kennwort vergessen. Was muss ich tun?

    Klicken Sie in der Hauptnavigation der WGV Website auf den Reiter „MeineWGV“. Es öffnet sich ein grüner Kasten, in dem Sie die Option „Kennwort vergessen“ wählen können. Nun können Sie mithilfe einer von Ihnen hinterlegten Sicherheitsfrage das ursprüngliche Kennwort zurücksetzen.

  • Wie kann ich eine Sicherheitsfrage hinterlegen und warum sollte ich dies tun?

    Die Sicherheitsfrage wird dann benötigt, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben. Haben Sie keine hinterlegt, können Sie Ihr Passwort nicht zurücksetzen, sondern müssen sich erneut registrieren. Ihre Sicherheitsfrage können Sie bearbeiten, indem Sie in der Kachel „Kundendaten“ auf „Kundendaten anzeigen“ klicken. Hier können Sie unter den Zugangsdaten die Sicherheitsfrage hinterlegen.

  • Wie kann ich meine Adresse, Kontonummer oder meinen Benutzernamen ändern?

    In Ihren Kundendaten können Sie Ihre persönlichen Daten einsehen, die momentan im Kundenbereich abgespeichert sind. Klicken Sie hierfür in der Kachel „Kundendaten“ auf die Option „Kundendaten anzeigen“. Hier haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, diese zu bearbeiten.

  • Wie kann ich etwas an meinem Vertrag ändern?

    Wählen Sie in dem Bereich „Verträge“ die Option „Verträge anzeigen und ändern“. Nun können Sie den entsprechenden Vertrag aus der Liste auswählen, indem Sie bei diesem auf „Details anzeigen und ändern“ klicken. Hier haben Sie nun verschiedene Möglichkeiten, Ihren Vertrag anzupassen. Wählen Sie die für Sie passende Option aus und führen Sie die Änderung durch. Ist die gewünschte Änderungsoption nicht aufzufinden, senden Sie uns gerne eine Nachricht zu Ihrem Vertrag.

  • Wo kann ich den aktuellen Stand meines Schadenfalls einsehen?

    Klicken Sie in Ihrem Kundenbereich MeineWGV in der Kachel „Schäden“ auf „Alle Schäden“. Nun können Sie mit der Option „Details anzeigen“ Informationen zu Ihrem Schadenfall abrufen, wie unter anderem den aktuellen Stand. Hier können Sie auch die Telefonnummer Ihres Sachbearbeiters einsehen und der WGV eine Nachricht zu diesem Schadenfall zusenden.

  • Wie kann ich der WGV Dokumente und Bilder zukommen lassen?

    Hierzu können Sie entweder den entsprechenden Vertrag in der Liste „Verträge“ oder den entsprechenden Schaden in der Liste „Schäden“ auswählen. Beide Listen finden Sie auf der Startseite des Kundenbereichs in der jeweiligen Kachel. Nun können Sie eine Nachricht zu dem Vertrag bzw. dem Schaden an die WGV schicken. Bei dieser Option können Sie im vorletzten Schritt Dokumente zu Ihrer Nachricht hinzufügen, indem Sie auf den Button „Durchsuchen“ klicken, die entsprechende Datei auswählen und anschließend hochladen. Alternativ können Sie die Datei in die umrandete Fläche ziehen.

  • Wie kann ich eine Nachricht oder ein Dokument (Bestätigung fürs Finanzamt, Policen, Rechnungen etc.) aus meinem Postfach drucken?

    Gehen Sie in Ihr persönliches Postfach und öffnen Sie dort das Poststück. Nun können Sie Ihr gewünschtes Druckstück ganz einfach aus der Voransicht drucken. Sollte das nicht funktionieren, können Sie das Dokument zunächst abspeichern und anschließend drucken.

Rabattmodell

  • Wie erreiche ich den nächsthöheren Kundenstatus?

    Schon mit einem aktiven WGV Versicherungsvertrag wird Ihnen der Bronze-Status verliehen. Mit drei statusrelevanten Versicherungsprodukten erreichen Sie den Silber-Status. Ab fünf steigen Sie zum Gold-Status auf und ab sieben befinden Sie sich im Platin-Status. Voraussetzung für den Gold- und Platin-Status ist, dass Sie die papierlose Kommunikation sowie den Info-Service aktiviert haben.

  • Welche Vorteile hat jeder Status?

    Bereits der Bronze-Status gewährt Ihnen Zugang zur ersten Stufe der MeineWGV Vorteilswelt. Haben Sie den Silber-Status, bekommen Sie 5 Prozent Rabatt auf Ihre bei uns versicherten Pkw in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung. Im Gold-Status profitieren Sie zusätzlich zu den Silber-Status-Vorteilen von 5 Prozent Nachlass auf Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Beim Platin-Status erhalten Sie neben den Vorteilen des Gold-Status noch 5 Prozent Rabatt auf Ihre Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherungen. Zusätzlich bekommen Sie bei jedem höheren Kundenstatus mehr Rabatte in der MeineWGV Vorteilswelt.

  • Was sind die statusrelevanten Produkte?

    Zu den statusrelevanten Versicherungsprodukten zählen Kfz, Young&Oldtimer, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Hausrat, Glas, Unfall, Vorsorge & Vermögen, Fahrrad, YoungDriver, Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Wohngebäude, Rechtsschutz, Krankenzusatz, Reisegepäck und Musikinstrumente. Wenn mehrere Ihrer Versicherungsverträge zu einem Versicherungsprodukt gehören, werden diese gesammelt einmal auf Ihren Kundenstatus angerechnet.
    Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterschied zwischen Versicherungsprodukt und Versicherungsvertrag.

  • Wie melde ich mich zum Info-Service der WGV an?

    Zum Info-Service können Sie sich hier oder im MeineWGV Kundenbereich unter „Kundendaten“ > „Einstellungen und Services“ anmelden.

  • Wie aktiviere ich die papierlose Kommunikation?

    Die papierlose Kommunikation aktivieren Sie im MeineWGV Kundenbereich unter „Kundendaten“ > „Einstellungen und Services“, mehr Infos dazu erhalten Sie hier.

  • Ich bin für den nächsten Kundenstatus qualifiziert, ab wann gilt dieser?

    Wenn Sie sich für den nächsthöheren Kundenstatus qualifizieren, erhalten Sie diesen sowie die zugehörigen Rabatte sofort.

  • Wo kann ich meinen Kundenstatus und Rabatt einsehen?

    Ihren aktuellen Status sowie die zugehörigen Rabatte finden Sie auf der MeineWGV Startseite in Ihrem Kundenbereich. Auch auf der Jahresrechnung wird Ihr aktueller Rabatt angegeben. Außerdem erhalten Sie bei Änderung Ihres Kundenstatus eine Mitteilung, die Ihnen in Ihrem Postfach auf MeineWGV angezeigt wird.

  • Kann mein Kundenstatus verfallen?

    Solange Sie weiterhin die Bedingungen des jeweiligen Kundenstatus erfüllen, kann dieser nicht verfallen. Ausschließlich das Kündigen von Versicherungsverträgen, des Info-Services oder der papierlosen Kommunikation kann Ihren Status verändern.

  • Ich bin nicht mehr für meinen aktuellen Kundenstatus qualifiziert, wann verliere ich diesen?

    Sollten Sie sich für Ihren Kundenstatus nicht mehr qualifizieren, verlieren Sie diesen sowie die zugehörigen Rabatte spätestens zum 01.01. des Folgejahres.

  • Ich bin qualifiziert für den Gold-/Platin-Status, jedoch wird mir nur der Silber-Status angezeigt. Woran kann das liegen?

    Um den Gold- und Platin-Status zu erreichen, sind zusätzlich eine Anmeldung zum Info-Service der WGV und die Aktivierung der papierlosen Kommunikation notwendig, womit Sie die Vorzüge Ihres elektronischen Postfachs nutzen.

  • Ich habe bereits sieben Versicherungen bei der WGV abgeschlossen sowie den Info-Service und die papierlose Kommunikation aktiviert, jedoch wird mir der Platin-Status nicht angezeigt. Woran kann das liegen?

    Zu Ihrem Kundenstatus zählen die verschiedenen Produkte, nicht die einzelnen Versicherungsverträge. Demnach zählen beispielsweise drei WGV Autoversicherungen als ein erfülltes Versicherungsprodukt für Ihren Kundenstatus.
    Weitere Beispiele zum Unterschied zwischen Versicherungsprodukt und Versicherungsvertrag finden Sie hier.

Die MeineWGV Vorteilswelt

Zahlweise und Bankverbindung