Erklärung zur Barrierefreiheit
Die WGV (Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.) steht für Inklusion und Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer– unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unsere Webseite selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.
Diese Barrierefreiheitserklärung beschreibt die Funktionen von https://www.wgv.de, wie wir die Anforderungen des European Accessibility Act, der Norm EN 301 549, der WCAG 2.2 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) erfüllen und was wir tun, um die Barrierefreiheit zu erhalten und zu verbessern.
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir www.wgv.de weiter verbessern.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Ihr Feedback hilft uns, unsere Website weiter zu verbessern.
Melden Sie sich gerne bei uns unter E-Mail: barrierefreiheit.meldung@wgv.de .
Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können. Nennen Sie bitte möglichst genau:
- die betroffene Seite unter Angabe der URL oder die betroffene Funktion,
- was genau bei welchem Schritt passiert ist,
- welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Uns sind derzeit keine größeren Bereiche von www.wgv.de bekannt, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Alle zentralen Funktionen wurden so entwickelt, dass sie den geltenden Standards entsprechen.
Wir haben unsere Website mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:
- Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
- Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.
Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und weiteren entsprechenden Vorschriften
Aktuelle Einschränkungen:
Es gibt aktuell einige kleinere Einschränkungen: Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierung in PDF fehlen
Die PDFs die über die Webseite erstellt oder zum Herunterladen angeboten werden, sind teilweise nicht barrierefrei. - Alternativtexte für Grafiken und Objekte fehlen teilweise
Grafiken und Objekte haben teilweise keinen Alternativtext. - Teilweise unsachgemäße Verwendung von ARIA-Attributen
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
- Inhalte, die als Archive gelten
- Versicherungsbedingungen, die als PDF zur Verfügung stehen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
- Beseitigung der bekannten Einschränkungen: Wir arbeiten an der Beseitigung der uns bekannten Einschränkungen.
- Automatisierte Prüfungen: In unseren Entwicklungsprozess sind Test- und Monitoring-Tools integriert. Sie erkennen typische Probleme wie fehlende ALT-Texte oder falsche Kontrastverhältnisse.
- Externe Audits: Am 26.06.2025 haben wir einen objektiven Audit durch AccessiWay durchgeführt und wurden auf bestehende Barrieren hingewiesen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Website nicht barrierefrei zugänglich ist, melden Sie sich gerne bei uns unter E-Mail: barrierefreiheit.meldung@wgv.de
Zentrale Marktüberwachungsstelle
Zu der Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG haben sich die Länder auf eine gemeinsame zentrale Marktüberwachungsstelle verständigt.
Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages am 26. September 2025 hat die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt ihre Arbeit aufgenommen:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail:
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Versionsverlauf
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde erstmals am 17.04.2025 veröffentlicht und zuletzt am 17.02.2026 überarbeitet. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig oder bei wesentlichen Änderungen.