
Kfz-Versicherung
ab 16,12 €* inkl. Vollkasko * Weiterführende Informationen ansehenDie günstige Absicherung gegen
Glasschäden für Mieter und Eigentümer
Die Glasversicherung können Sie optional zu unserer Wohngebäudeversicherung oder zur Hausratversicherung abschließen.
Je nachdem, welche Art von Wohnung bzw. Wohngebäude Sie gegen Glasschäden versichern möchten, bieten wir Ihnen automatisch die passende Absicherung an.
Die günstige Absicherung gegen
Glasschäden für Mieter und Eigentümer
Sie möchten die Verglasung Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses oder Ihrer Wohnung absichern? Dann haben wir mit der Gebäude- und Mobiliarverglasung die perfekte Lösung für Sie.
Glas- und Kunststoffscheiben (Normal- und Isolierverglasungen) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glas-/Kunststoffabdeckungen von Sonnenkollektoren (einschließlich deren Rahmen), Lichtkuppeln, Glasbausteine und Profilbaugläser sowie Glaswaschtische, -waschbecken und -waschschalen.
Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Aquarien/Terrarien, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Ceran- und Induktionskochflächen.
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Wohneinheiten? Dann sichern wir Sie über die Gebäudeverglasung ab – unabhängig davon, ob Sie sämtliche Wohnungen vermietet haben oder eine davon selbst nutzen.
alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben aus Glas und Kunststoff (Normal- und Isolierverglasungen):
Auch von Ihnen vermietete Küchenelemente sind abgesichert
Sinnvoll ist die Versicherung, wenn Sie Gebäude- und Mobiliarverglasung besitzen, ein großes Aquarium haben oder Kinder mit im Haus leben. Bereits ein hochwertiges Glaskeramik-Kochfeld oder die Duschkabine aus Glas können im Schadenfall schnell hohe Kosten verursachen.
Nicht versichert sind Schäden, bei denen das Glas nicht zu Bruch geht. Hierzu gehören Schrammen und Kratzer oder sogenannte Muschelausbrüche. Ebenfalls vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Schäden durch Erblindung von Glasscheiben sowie Schäden an Bildschirmen von Fernsehgeräten oder Computer-Displays, Photovoltaikanlagen, Gewächshäusern, optischen Gläsern, Geschirr, Beleuchtungskörpern oder Handspiegeln.
Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang sind außerdem Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
In der Wohngebäudeversicherung sind nur Glasschäden versichert, die durch die versicherten Gefahren (z.B. Feuer oder Sturm/Hagel) entstehen. Bei der Glasversicherung spielt der Grund für den Schaden hingegen keine Rolle.
Wir zahlen für die im Rahmen des Versicherungsfalls tatsächlich angefallenen Kosten. Dazu gehören