Die günstige YoungDriver-Versicherung der WGV

YoungDriver-Versicherung

  • Einschluss aller bei der WGV versicherten Fahrzeuge**
  • Günstigere Alternative zum teuren Fahrereinschluss
  • Täglich kündbar
  • Mögliche Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse bei zukünftigem Kfz-Vertrag

Ihre YoungDriver-Versicherung

ab 250 €* im Jahr

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Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024
Die günstige YoungDriver-Versicherung der WGV

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YoungDriver-Versicherung

  • Einschluss aller bei der WGV versicherten Fahrzeuge**
  • Günstigere Alternative zum teuren Fahrereinschluss
  • Täglich kündbar
  • Mögliche Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse bei zukünftigem Kfz-Vertrag

Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024

Warum die YoungDriver-Versicherung sinnvoll ist

Zu Beginn ihrer Führerschein-Karriere sind junge Fahrer aufgrund fehlender Fahrpraxis häufig noch etwas unsicher unterwegs. Für alle Eltern oder Fahranfänger, die sich nach einer günstigeren Alternative zum teuren Fahrereinschluss umsehen, empfehlen wir die YoungDriver-Versicherung. Damit fahren nicht nur junge Fahrer ab 17 Jahren günstig mit allen bei der WGV versicherten Fahrzeugen**, auch der Geldbeutel des Fahrzeughalters wird geschont, da der jährliche Versicherungsbeitrag für das Fahrzeug nicht steigt.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre YoungDriver-Versicherung bei der WGV

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Gilt für alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif)

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Täglich kündbar

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Kein Mehrbeitrag für den Fahrzeughalter.

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Flexible Zahlweise: Sie entscheiden, in welchen Abständen Sie zahlen, jährlich oder monatlich.

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Mögliche Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse beim zukünftigen Kfz-Vertrag.

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Inklusive Fahrerschutzversicherung

Das sagen unsere Kunden

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Hier leistet unsere YoungDriver-Versicherung

Abgesichert

Abgesichert

Abgesichert

Leistungen der Fahrerschutzversicherung

Mit der im Beitrag enthaltenen Fahrerschutzversicherung sind Sie als Fahrer eines Pkws oder Campingfahrzeugs bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben.

Versicherungsschutz

Personenschäden bis zu 15 Millionen €

Verdienstausfall des Fahrers

Kostenübernahme für behindertengerechte Umbaumaßnahmen

Schmerzensgeld

Im Todesfall auch eine Hinterbliebenenrente

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Besondere Vorteile

Eine Sondereinstufung, die sich lohnt

Wenn Sie irgendwann nach Abschluss der YoungDriver-Versicherung Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern, geben wir Ihnen gleich die nötige Starthilfe. Mit unserer Sondereinstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse sparen Sie bereits nach einer Laufzeit der YoungDriver-Versicherung von einem Jahr. Die folgende Einstufung haben wir für Sie in petto:

Nach einer Laufzeit des YoungDriver-Vertrags von mindestens einem Jahr: Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2

Nach einer Laufzeit des YoungDriver-Vertrags über zwei Jahre: Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 4.

Ihr Vorsprung zahlt sich aus

In der Regel werden Fahranfänger beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bei anderen Versicherungen in die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft. In dieser Schadenfreiheitsklasse fällt der Versicherungsbeitrag meist sehr hoch aus, was junge Erwachsene finanziell belasten kann. Denn erst wenn die jungen Fahrer unfallfreie Versicherungsjahre vorweisen können, steigt ihre Schadenfreiheitsklasse für das versicherte Fahrzeug – und die Kosten für die Kfz-Versicherung sinken schrittweise.

Wie gut, dass Sie nach Beendigung der YoungDriver-Versicherung mit unserer Sondereinstufung direkt in einer höheren Schadenfreiheitsklasse mit Ihrer Kfz-Versicherung starten. Dadurch sparen Sie schon zu Beginn Ihrer ersten Kfz-Versicherung jährlich hohe Versicherungskosten.

Die häufigsten Fragen zur YoungDriver-Versicherung:

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt so lange, bis Sie die YoungDriver-Versicherung selbst kündigen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern und nicht mehr auf Fahrzeuge anderer Halter angewiesen sind. Wenn Sie Ihren YoungDriver-Tarif kündigen möchten, können Sie das übrigens täglich tun.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz der YoungDriver-Versicherung, inklusive der Fahrerschutzversicherung gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dort sind Sie als junger Fahrer bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben.

Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss der YoungDriver-Versicherung?

Die YoungDriver-Versicherung können Sie als junger Fahrer ab 17 Jahren abschließen. Ein Höchstalter gibt es in dem Sinne nicht. Jedoch können Fahrer ab 25 Jahren meist ohne zusätzlichen Mehrbeitrag in eine bestehende Kfz-Versicherung vom Fahrzeughalter eingeschlossen werden. Daher ist die YoungDriver-Versicherung für 17- bis 24-jährige Fahrer ohne eigenes Fahrzeug die optimale Lösung.

Sind auch Mitfahrer versichert?

Nutzen Sie im Rahmen der YoungDriver-Versicherung ein bei der WGV versichertes Fahrzeug, sind Ihre Mitfahrer bei einem durch Sie verschuldeten Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Der im YoungDriver beinhaltete Fahrerschutz gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer.

Muss ich mit dem Fahrzeughalter verwandt sein, um sein Fahrzeug fahren zu können?

Als Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung müssen Sie nicht mit dem Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer verwandt sein.

Welche Voraussetzungen brauche ich, um die YoungDriver-Versicherung abzuschließen?

Sie müssen bei Abschluss der YoungDriver-Versicherung mindestens 17 Jahre alt sein und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen. Nach Abschluss gilt der Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, für alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge**.

Wie lange geht die Mindestvertragslaufzeit?

Für den YoungDriver-Vertrag gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wir empfehlen Ihnen aber, den Vertrag mindestens ein Jahr laufen zu lassen. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen bei Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung bei der WGV die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.

Wer ist der Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung?

Versicherungsnehmer ist die Person, die die YoungDriver-Versicherung für sich abschließt, um alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge** fahren zu können.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

Bei Abschluss der Versicherung ist der junge Fahrer berechtigt, alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Verträgen der Young- und Oldtimerversicherung.

Im YoungDriver-Vertrag ist automatisch eine Fahrerschutzversicherung enthalten. Die Fahrerschutzversicherung gilt für Pkw und Campingfahrzeuge, die der Versicherungsnehmer fährt.

Welchen Vorteil bietet mir die YoungDriver-Versicherung?

Neben dem Vorteil, dass Sie ohne weiteren Mehrbeitrag alle bei der WGV versicherten Pkw und Campingfahrzeuge nutzen dürfen, sammeln Sie schadenfreie Jahre für eine eigene Kfz-Versicherung bei der WGV an. Sie starten dadurch mit einem günstigeren Beitrag.

Abhängig von der Vertragslaufzeit von YoungDriver rechnen wir Ihnen als Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf Ihren Namen bei den WGV Versicherungen eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) an. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.

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* jährliche Zahlweise, einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer von zzt. 19 %, Stand: 16.05.2024
** ausgenommen: Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif
¹ Bei Nutzung eines Pkws oder Campingfahrzeugs. Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.