Die günstige Young&Oldtimer-Versicherung der WGV

Young&Oldtimer-Versicherung

  • Keine Rückstufung im Schadenfall
  • Inklusive Ruheversicherung
  • 5 % Beitragsnachlass bei eingebautem GPS-Tracker

Mit beitragsfreier Vorsorgeversicherung!

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Die günstige Young&Oldtimer-Versicherung der WGV

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Young&Oldtimer-Versicherung

  • Keine Rückstufung im Schadenfall
  • Inklusive Ruheversicherung
  • 5 % Beitragsnachlass bei eingebautem GPS-Tracker
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Aus der Heimat des Automobils: die Young&Oldtimer-Versicherung

Immer mehr Menschen entdecken ihre Liebe zu Automobilen und Motorrädern, die schon viel erlebt haben und ihre eigenen Geschichten erzählen. In der Heimat des ersten Patent-Motorwagens ist diese Leidenschaft besonders tief verwurzelt und hat die Entwicklung unserer Young&Oldtimer-Versicherung entscheidend geprägt. Wir wollen Ihnen damit den besten Schutz für Ihr wertvolles Schätzchen bieten – zu günstigen Preisen.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre Young&Oldtimer-Versicherung bei der WGV

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Allgefahrenversicherung möglich: Diese Versicherung bietet - für Pkw über die Leistungen der Vollkasko hinaus - Schutz für alle weiteren Gefahren, denen insbesondere ein Oldtimer ausgesetzt ist

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Keine Rückstufung im Schadenfall: Sie profitieren von einem gleichbleibend günstigen Beitrag, auch wenn Sie einen Unfall verursachen sollten

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Inklusive Ruheversicherung

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Beitragsfreie Vorsorgeversicherung: Wenn Ihr Fahrzeug seit Vertragsabschluss im Wert gestiegen ist, zahlen wir bei Totalschaden oder Diebstahl bis zu 20 % mehr als den vereinbarten Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert, also bis zu 120 %

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5 % Beitragsnachlass bei eingebautem GPS-Tracker: Wir belohnen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug bei Diebstahl einfacher gefunden und wiederbeschafft werden kann

Das sagen unsere Kunden

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Voraussetzungen

Diese Klassiker können Sie bei uns versichern

Die Young&Oldtimer-Versicherung umfasst sowohl Pkw als auch Motorräder. Das Mindestalter der Fahrzeuge ist 20 Jahre (Youngtimer) bzw. 30 Jahre (Oldtimer).

Die Versicherung ist mit folgenden Kennzeichen möglich:

  • Normales Kennzeichen
  • Saisonkennzeichen: maximal von März bis November
  • H-Kennzeichen
  • Oldtimer-Saisonkennzeichen: maximal von März bis November

Welche Voraussetzungen Ihr Schmuckstück erfüllen muss

Ein gepflegter Young- oder Oldtimer ist ein wertvolles Gut. Einerseits ist er zu schade, um ihn als Alltagsfahrzeug zu nutzen. Und andererseits macht das Fahren viel zu viel Spaß, um ihn nur in der Garage stehen zu lassen. Genau darauf sind die Zugangsvoraussetzungen für die Young&Oldtimer-Versicherung abgestimmt.

  • Ihr Fahrzeug hat die Zustandsnote 1-3.
  • Sie besitzen ein Alltagsfahrzeug (Pkw) neben Ihrem Young- oder Oldtimer (auch Firmen- oder Dienstwagen).
  • Ihr Fahrzeug steht regelmäßig in einer abschließbaren Garage.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie als Versicherungsnehmer oder Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner zugelassen.
  • Sie nutzen den Young- oder Oldtimer nur privat und als Liebhaberfahrzeug.
  • Alle Fahrer sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie fahren maximal 10.000 km im Jahr.
  • Der Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beträgt mindestens 8.000 € (bei Krafträdern 2.500 €).

Kurzgutachten erst ab 50.000 € Marktwert

Bei Young- und Oldtimern ist in der Regel ein aktuelles Kurzgutachten gefordert – von Classic Data oder Dekra. Bei der WGV ist dies erst ab einem Marktwert von 50.000 € notwendig.

Ausnahmen:

  • Motorräder – hier ist das Kurzgutachten ab 15.000 € Pflicht.
  • Wird der Wiederbeschaffungswert vereinbart, ist immer ein aktuelles Kurzgutachten notwendig.

Zustand entspricht der Lieferung durch den Hersteller (neu) oder übertrifft den ursprünglichen Zustand (besser)

Keine Mängel, Gebrauchsspuren oder Beschädigungen zu erkennen

1 – makellos

Original oder durch fachgerechte Restaurierung wiederhergestellt, leichte Gebrauchsspuren sind vorhanden

Ausgebesserte Steinschläge, Putzspuren im Lack, Gebrauchsspuren an Pedalen

2 – gut

Fahrzeug ist verkehrssicher und kann gefahren werden, kleinere Mängel sind erkennbar

Kleinere Roststellen an nichttragenden Teilen

3 – gebraucht

Fahrzeug ist nur eingeschränkt fahrbereit, Instandsetzung ist dringend erforderlich

Strukturelle Rostschäden, Innenausstattung verschlissen, Motor überholungsbedürftig

4 – verbraucht

Fahrzeug ist sehr schlecht erhalten und nicht fahrbereit

Nicht in allen Teilen vollständig

5 – restaurierungsbedürftig

Das bieten wir Ihnen

Zuverlässiger Schutz, der zu Ihrem Leben passt

Wie viel Schutz Sie für Ihren Young- oder Oldtimer benötigen, hängt von Alter, Zustand, Wert und Nutzung des Fahrzeugs ab, aber natürlich auch von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis.

Neben Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bietet Ihnen die Young&Oldtimer-Versicherung eine Allgefahrenversicherung für Ihren Pkw, denn bei einem alten Auto sind Sie trotz aller Umsicht und Pflege nie ganz vor Überraschungen gefeit.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Pflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und für alle ideal, die nur eine Grundabsicherung benötigen.

  • Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen bei Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
  • 100 Millionen € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € je geschädigter Person.
  • Kfz-Umweltschadenversicherung, wenn z. B. Öl ausläuft, im Versicherungsumfang enthalten.

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Teilkaskoversicherung: Preiswerte Grundabsicherung für bestimmte Schäden am eigenen Auto

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse entstanden sind. Im Gegensatz zu einer Vollkaskoversicherung deckt sie jedoch nicht alle Schäden ab.

Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei folgenden Gefahren:

  • Wildunfall: Die Teilkasko umfasst nicht nur Unfälle mit Haarwild, sondern mit allen Tieren, wie z. B. Vögeln, Pferden oder Schafen.
  • Brand, Explosion, Kurzschluss an der Verkabelung
  • Glasbruch
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch oder Raub
  • Naturgewalten (z. B. Sturm bereits ab Windstärke 7, Hagel, Blitzschlag)
  • Schäden durch Tierbiss (inkl. Folgeschäden bis 20.000 €)
  • Transportschäden (bei Transport des Fahrzeugs auf einem Anhänger, z.B. Unfall, Diebstahl)
  • Transport auf einer Fähre
  • Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel
  • Weitgehender Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Vollkaskoversicherung: Optimaler Rundumschutz

Noch mehr Sicherheit: Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und bietet zusätzlichen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst oder mitverschuldete Unfälle. Auch wenn Young- und Oldtimer-Fahrer tendenziell vorsichtiger fahren, ist im Fall der Fälle eine gute Absicherung Gold wert.

  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
  • Eigenschäden: Wir leisten in der Vollkasko auch für Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen. Abgedeckt sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kfz, an Ihnen gehörenden Gebäuden (z. B. Garagentor) und an Ihren sonstigen Sachen.

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Allgefahren

Voller Schutz für Oldtimer: Die Allgefahrenversicherung für Ihren Pkw bietet über die Leistungen der Vollkasko hinaus Schutz für alle weiteren Gefahren, denen insbesondere ein Oldtimer ausgesetzt ist. Voraussetzung ist ein aktuelles Gutachten (ausführliches Wertgutachten) Ihres Fahrzeugs, das mindestens die Zustandsnote 2 ausweist.

Beispiele, wann die Allgefahrendeckung greift:

  • Während der Fahrt öffnet sich die Motorhaube und schlägt auf das Dach
  • Auf unebener Straße bricht die Achse
  • Ausgeschlossen sind Schäden z. B. aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses, natürlicher Abnutzung, Fehlbedienung oder mangelhafter Reparaturen.

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Sinnvolle Ergänzungen

Mehr Informationen zu unseren Zusatzleistungen

Kfz-Schutzbrief: noch sicherer unterwegs sein

Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt der Schutzbrief für eine optimale Absicherung. Er deckt alle Kosten ab, die im In- und Ausland durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen.

Leistungen:

  • 24-Stunden-Notruf-Telefon
  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen
  • Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Totalschaden
  • Ersatzteilversand und Fahrzeugrücktransport
  • Übernachtung/Mietwagen
  • Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
  • Finanzielle Überbrückung im Notfall
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
  • Krankenbesuch und Krankenrücktransport
  • Kinderrückholung
  • Fahrzeugschlüssel- und Sehhilfen-Versand
  • Reiserückruf und Rückreise in besonderen Fällen

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Fahrerschutzversicherung

Unser Fahrerschutz sichert Sie als Fahrer bei Unfällen ab, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Der Schutz besteht für alle berechtigten Fahrer. Personenschäden sind bis zu 15 Millionen € versichert – also ein Vielfaches einer normalen Unfallversicherung.

Zu den versicherten Leistungen zählen beispielsweise:

  • Verdienstausfall des Fahrers
  • Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenenrente

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Entschädigung?

Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall.

Kann eine Fahrerschutzversicherung für Motorräder abgeschlossen werden?

Nein, die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw und Campingfahrzeuge vereinbart werden.

Welche Auswirkungen hat es, wenn (auch) ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist?

Soweit gegenüber Dritten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens besteht, leisten wir nicht. Wir leisten nur für den verbliebenen Teil, für den der Dritte nicht haftet.

Werden die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzt?

Nein, Rechtsanwaltskosten sind nicht versichert.

Verkehrs-Rechtsschutz

Ob Schuldfrage bei einem Unfall, Ärger mit der Werkstatt oder ungerechtfertigter Bußgeldbescheid – im Straßenverkehr ist die Gefahr teurer rechtlicher Auseinandersetzungen allgegenwärtig.

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sichert Sie zuverlässig ab – nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die häufigsten Fragen zur Young&Oldtimer-Versicherung

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

PKWs und Motorräder ab 20 Jahren.

Wer darf meinen Oldtimer fahren?

Alle Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Wie darf ich meinen Oldtimer nutzen?

Das Fahrzeug darf rein privat als Liebhaberfahrzeug genutzt werden. Für Fahrten des alltäglichen Gebrauchs (z.B. Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, Sport etc.) muss ein Alltagsfahrzeug (Pkw; auch Firmen-/Dienstwagen) vorhanden sein.

Braucht mein Oldtimer eine Garage?

Ja - Einzelgarage, Doppelgarage und nicht öffentliche Tiefgaragen werden anerkannt.

Wann ist ein H-Kennzeichen sinnvoll?

H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er im (gut erhaltenen) Originalzustand sein muss. Außerdem: Freie Fahrt in Feinstaubzonen! Das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen ist grundsätzlich gestattet. Alle Benziner mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Dieselfahrzeuge vor dem 01.07.1976 sind ohnehin von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit.

Alle Informationen zum Download

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