Die Antworten und Leistungsbeschreibungen dienen lediglich der Kurzübersicht und beziehen sich auf die aktuell geltenden Versicherungsbedingungen.
Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut Ihrer Versicherungsbedingungen maßgebend.
Bei der Beitragsabrechnung für Ihr zusätzliches Fahrzeug wurde die Sondereinstufung für Zweitwagen berücksichtigt. Die Sondereinstufung entfällt, wenn bestimmte (bedingungsgemäße) Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Diese Sondereinstufung gilt nur bei unserer Gesellschaft. Daher bestätigen wir bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nur die tatsächlich erworbene schadenfreie Zeit.
Die Sondereinstufung bei uns und die tatsächliche Einstufung Ihres Vertrages sehen sie auf der ersten Seite der Rechnung im Feld „SF-Klasse / Beitragssatz“.
Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.
Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Regionalklasse des Zulassungsortes.
Der Schadenverlauf der Zulassungsbezirke wird ständig von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenbedarfsindexwert in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung erhöht sich die Regionalklasse (seither 5, jetzt 6). Verbessert sich der Schadenbedarfsindexwert erfolgt eine Absenkung der Regionalklasse (seither 5, jetzt 4).
Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps.
Der Schadenverlauf der Fahrzeugtypen wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenverlauf des Fahrzeugstyps gem. diesen Auswertungen, wird dem Fahrzeugtyp in der Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung eine höhere Typklasse zugeordnet (seither 14, jetzt 15). Bei einem verbesserten Schadenverlauf erfolgt eine Absenkung der Typklasse (seither 18, jetzt 16).
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks.
Die individuellen Schadenverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadenverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.
Veränderungen in den Schadenverläufen haben eine Veränderung der Typ- und Regionalklassen zur Folge und damit Auswirkungen auf die Beitragshöhe.
Änderungen wie z.B. Deckungsumfangs, Fahrer oder der jährlichen Fahrleistung (bitte KM-Stand angeben) bitte hier beantragen.
Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.
Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) telefonisch unter 0711/16951400 , online nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben oder persönlich in eines unserer Kundenservicezentren oder unserem Vermittler in Ihrer Nähe.
Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Für Zulassungsfahrten gibt es eine Ausnahmeregelung. Eine Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen:
WICHTIG: Gilt nicht für Fahrten, für die ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen erforderlich ist. Rote Kennzeichen sind Überführungskennzeichen, die ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und Oldtimer-Sammlern genutzt werden dürfen.
Fall 1:
Sie kaufen sich ein neues Auto und müssen dieses erst noch abholen? Für diesen Fall stellen wir Ihnen gerne eine elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen aus. Sollten Sie im Anschluss Ihr Fahrzeug bei uns versichern, verrechnen wir das Kurzzeitkenneichen mit Ihrem Hauptvertrag.
Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss nicht bei uns, kostet das Kurzzeitkennzeichen einmalig 80,00 EUR (Kfz-Haftpflicht) oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko).
Fall 2:
Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug übertragen, und Sie das alte Fahrzeug noch überführen müssen, benötigen Sie für Ihr altes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen. Hierfür berechnen wir Kosten in Höhe von einmalig 80,00 EUR oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko).
Sobald uns die Mitteilung der Zulassungsstelle über die Stilllegung vorliegt, rechnen wir Ihren Vertrag ab. Gleichzeitig gewähren wir Ihnen weiterhin beitragsfreien Versicherungsschutz über die Ruheversicherung.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst:
Während der Dauer der Ruheversicherung muss Ihr Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.
Ein umfriedeter Abstellplatz bedeutet:
Das Gelände muss gegenüber Außenstehenden so abgegrenzt sein, dass diese erkennen können, dass ein Betreten ohne Erlaubnis nicht erwünscht ist. Dies betrifft Abstellplätze, die von Zäunen, Mauern oder Hecken umgeben bzw. durch eine Kette abgetrennt sind. Bei offenen Höfen oder einem Carport trifft dies nicht zu.
Ihr Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder anmelden, haben wir das Recht, den Vertrag bei uns fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.
Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen haben außerhalb der Saison auch Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.
Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, können wir rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. Die hinterlegte Versicherungsbestätigung (eVB) wird bei der Zulassungsstelle entzogen, dies führt zur Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeuges.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, kündigen wir Ihren Vertrag aufgrund der Nichtzahlung. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird auch hier die Zulassungsstelle informiert und es kommt zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.
Ja. Steuerlich absetzbar sind allerdings nur die Kfz-Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung für Angestellte, die Kaskoversicherung auch für Selbständige. Die Versicherungsbeiträge können Sie aus der Jahresrechnung entnehmen.
Der Akku Ihres Elektrofahrzeuges ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung beitragsfrei mitversichert. Eine Allgefahrenversicherung bietet unser Zusatzbaustein „E-Mobil-Plus“ an.
Schäden, die durch den Akku oder durch das Fahrzeug entstehen, sogenannte Betriebsschäden sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung z.B. der Schaden an einer fremden Ladesäule versichert.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf außerhalb des Saisonzeitraumes nicht zum TÜV gefahren werden. Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, muss das Fahrzeug im ersten Monat des Saisonzeitraumes zur Hauptuntersuchung.
Wir leisten in der Vollkasko im OPTIMAL-Tarif auch für Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen. Abgedeckt sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kfz, an Ihnen gehörenden Gebäuden (z.B. Garagentor) und an Ihren sonstigen Sachen.
PKWs und Motorräder ab 20 Jahren
Ja - Einzelgarage, Doppelgarage und nicht öffentliche Tiefgaragen werden anerkannt.
H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er im (gut erhaltenen) Originalzustand sein muss. Außerdem: Freie Fahrt in Feinstaubzonen! Das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen ist grundsätzlich gestattet. Alle Benziner mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Dieselfahrzeuge vor dem 01.07.1976 sind ohnehin von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit.
Ihr Vorteil: Sie zahlen nur Steuern für den angemeldeten Zeitraum. „Echte“ Oldtimer-Liebhaber wählen häufig die Kombination 3/10, also März bis Oktober, damit sie schon mit der ersten Märzsonne raus auf die Straßen dürfen. Die Kfz-Steuer wird anteilig nur für den Saisonzeitraum erhoben. Außerdem entäfllt die An- und Abmeldung: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue zur Zulassungsstelle gehen, die Zulassung tritt automatisch wieder in Kraft. Es fallen auch nur einmalig – wie beim schwarzen Kennzeichen – die Gebühren zur Zulassung an.
Das Kurzgutachten entspricht einer Zustandseinstufung nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme zum Zwecke der Wertfindung für die Versicherungseinstufung. Es werden weder eine Probefahrt durchgeführt noch technische Einzelheiten überprüft (Classic Data, Dekra, TÜV). Dies wird ab einem Marktwert von 50.000 EUR bei PKWs und einem Marktwert ab 15.000 EUR bei Motorrädern angefordert.
Das ausführliche Gutachten, auch „großes Wertgutachten“ genannt, geht detailliert auf das zu bewertende Fahrzeug ein und berücksichtigt die gesamte Modellgeschichte und die Fahrzeugtechnik ein. Zudem wird eine Probefahrt durch den Sachverständigen vorgenommen. Wertbeeinflussende Faktoren, wie z.B. Rennhistorie oder prominenter Vorbesitzer, fließen ebenfalls in die Wertermittlung mit ein. Die Berücksichtigung von Historie und Technik ist nach Restaurierungen oder umfangreichen Reparaturen, vor allem nach einem Zubehör-Einbau, wichtig. Darauf aufbauend kann jederzeit durch ein Kurzgutachten der neue Wert aktualisiert werden.
Bei Abschluss einer Allgefahrendeckung ist ein aktuelles Vollgutachten erforderlich.
Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.
Im Gegensatz zum Marktwert geht der Wiederbeschaffungswert von einer „kurzfristigen Wiederbeschaffung“ aus. Er wird definiert aus dem Betrag, der tatsächlich für den Kauf eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufgewendet werden muss. Somit berücksichtigt er den Fahrzeugkauf bei einem Händler. Auch enthält er über die Mehrwertsteuer hinaus die Händlergewinnspanne und berücksichtigt eine kurzfristige Ersatzbeschaffung.
Wenn sich der Marktwert/Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs geändert hat, teilen Sie uns dies bitte hier mit. Bitte beachten Sie, dass wir ab einem Marktwert von 50.000 Euro bzw. generell bei Vereinbarung des Wiederbeschaffungswerts ein aktuelles Kurzgutachten Ihres Fahrzeugs benötigen.
Der Fahrerkreis ist bei einem Motorradvertrag nicht relevant. Das heißt, es dürfen alle Personen, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen mit Ihrem Motorrad fahren und genießen vollen Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.
Ihr Motorrad mit Saisonkennzeichen ist außerhalb der Saison beitragsfrei haftpflichtversichert. Besteht eine Voll- oder Teilkaskoversicherung in Ihrem Vertrag, haben Sie auch außerhalb der Saison Versicherungsschutz für die Teilkaskoversicherung. Sie dürfen in dieser Zeit der sogenannten Ruheversicherung aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abzustellen. Wenn diese Pflicht verletzt wird, sind wir im Schadenfall leistungsfrei.
Zum Leidwesen ihrer Besitzer sind Motorräder ein beliebtes Diebesgut. Statistiken belegen, dass drei Mal mehr Motorräder als PKWs gestohlen werden. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie die Teilkaskoversicherung.
Die Ummeldung auf ein Saisonkennzeichen oder die Änderung auf einen anderen Saisonzeitraum sind möglich. Dazu benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – diese erhalten Sie von uns. Für die Kennzeichenänderung fällt je nach Zulassungsstelle eine Gebühr von etwa 30 Euro an zuzüglich der Kosten für die Prägung des neuen Kennzeichens.
Seit 2002 ist für Anhänger immer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind Sportanhänger und Anhänger für die Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger. In den meisten Fällen sind diese Anhänger über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach. Selbstverständlich können Sie auch für diese Anhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Auch nicht versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einem Kennzeichen versehen werden. Hierfür benötigen Sie jedoch keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einer eVB bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.
Ist der Anhänger an ihrem Fahrzeug angekoppelt, ist dieser über das Zugfahrzeug versichert. Schäden, die am Fahrzeug durch den angekoppelten Anhänger ohne Einwirkung von außen entstehen sind nicht versichert.
Seit den Bedingungen AKB 04.2018 sind diese im Rahmen der Vollkaskoversicherung OPTIMAL-Tarif als sog. Schlingerdeckung mitversichert.
Nein, es gibt in der Anhängerversicherung keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Deshalb kann sich auch kein Schadenfreiheitsrabatt entwickeln.
Ja, Sie können Ihren Wohnwagenanhänger auch als Saisonfahrzeug zulassen. Dadurch erzielen Sie eine Ersparnis in der Kfz-Steuer. Versicherungstechnisch hat die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen keine Auswirkung, es wird der reguläre Jahresbeitrag berechnet.
Ab den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 04/2019 sind fest verbaute Vorzelte bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.500 EUR je Schadenereignis mitversichert.
Sofern Sie einen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, können Sie diesen für Ihr campingfahrzeug verwenden.
Wenn Sie keinen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, starten Sie mit Klasse 0. Mit der Schadenfreiheitsklasse 10 haben Sie den niedrigsten Beitragssatz erreicht.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich beim Campingfahrzeug nach dem Neuwert Ihres Fahrzeugs.
Es gibt eine größere Anzahl an Fahrzeugen die wir mit Versicherungskennzeichen versichern. Vom Mofa, Roller über S-Pedelecs bis hin zu vierrädrigen Leichtfahrzeugen versichern wir zu unserem günstigen allgemeinen Unternehmenstarif diese Fahrzeuge wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Finden Sie ihr Fahrzeug nicht, rufen Sie uns an.
Für Mofas ist eine sog. Prüfbescheinigung ausreichend, oder mindestens ein Führerschein der Klasse AM. Für die anderen Fahrzeuge die wir mit Versicherungskennzeichen versichern ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig.
Urlaubsbedingte Fahrten innerhalb von Europa sind natürlich möglich, das Fahrzeug darf aber nicht dauerhaft im Ausland verbleiben. Fordern Sie für diese Fahrten eine kostenfreie Grüne Versicherungskarte an.
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – für jeden von uns. Denn wer aus Fahrlässigkeit – also eine kleine Ungeschicklichkeit oder ein Versehen – einen anderen verletzt oder sein Eigentum beschädigt, der haftet dafür laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen.
Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Nein. Selbstgenutzte Wohneinheiten (Wohnungen, Einfamilienhäuser – auch Ferienwohnungen/ -häuser) sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Nur bei einer dauerhaften Vermietung benötigen Sie separaten Versicherungsschutz.
Ihre minderjährigen Kinder sind mitversichert. Volljährige, ledige Kinder sind solange mitversichert, wie sie sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. Wählen Sie unseren OPTIMAL-Tarif – dann sind auch Ihre berufstätigen Kinder in häuslicher Gemeinschaft mitversichert.
Wenn Sie unseren attraktiven OPTIMAL-Tarif wählen, haben Sie auch Versicherungsschutz beim Verlust fremder (privat und beruflich) Schlüssel.
Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit bis zu 5 Jahren und in allen EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ohne zeitliche Begrenzung für vorübergehende Auslandsaufenthalte.
Bei folgenden Änderungen sollten Sie uns schnellstmöglichst informieren:
Der Vertrag kann am Tag der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch beendet werden. Bitte teilen Sie uns das genaue Datum schriftlich mit.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Tierarztbescheinigung mit dem genauen Todestag. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Kosten aller Bauleistungen ohne Gartenanlagen und Baunebenkosten zusammen.
Wir bieten Versicherungsschutz für die Dauer der Bauzeit, längstens 3 Jahre ab Beginn des Versicherungsvertrages. Darüber hinaus ist eine Verlängerung möglich.
Nein, es besteht zwar keine Pflicht, dennoch kommen Bauherren nicht um den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung herum. Im Falle eines Personen- oder Sachschadens, haften Sie als Bauherr auch mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist der Abschluss dringend erforderlich.
Die Beitragszahlung erfolgt als Einmalbeitrag. Eine anteilige Erstattung ist nicht möglich.
Auch der private Gebrauch eines Baukrans fällt unter den Versicherungsschutz.
Schäden durch Brand, Blitz und Explosion sind nicht versichert.
Wichtig: Mit der WGV Wohngebäudeversicherung ist Ihr Gebäude während der Zeit des Rohbaus 24 Monate lang über eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung geschützt!
Neben dem Bauherrn schützt die Bauleistungsversicherung auch alle beteiligten Unternehmen und die Handwerker. Deshalb ist es üblich, den Beitrag für die Bauleistungsversicherung auf alle Beteiligten umzulegen. Ein entsprechender Hinweis im Leistungsverzeichnis ist dafür allerdings Voraussetzung.
Die Beitragszahlung erfolgt als Einmalbeitrag. Eine anteilige Erstattung ist nicht möglich.
Bei einem Umbau, Anbau oder Modernisierung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die neue Bausubstanz, also nicht auf Schäden am bestehenden Gebäude.
Ein Vermögensschaden ist, wenn ein Schaden entstanden ist und dieser die reinen, finanziellen Nachteile wie Umsatzrückgänge, Fehlinvestitionen oder auch der durch einen Fehlalarm ausgelöste Rettungseinsatz (z.B. Feuerwehr) nach sich zieht.
Der Dienstschlüssel ist im OPTIMAL-Tarif der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Zu Ihrer bei der WGV bestehenden Privathaftpflichtversicherung können Sie die gelegentliche, außerdienstliche Tätigkeit als Hebamme mitversichern.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung.
Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit.
Versicherungsschutz besteht in der Freizeit, im Haushalt, Verkehr, Beruf, Homeoffice oder auf Reisen in der ganzen Welt.
Ja, ab 3 Verträgen gewähren wir einen Nachlass von jeweils 10 %.
Voraussetzung hierfür ist, dass alle Verträge auf den gleichen Versicherungsnehmer geführt werden.
Wenn Sie zwei Private Unfallversicherungen abschließen und noch eine Unfallvorsorge Aktiv 50+, erhalten Sie dadurch bei den beiden Privaten Unfallversicherungen einen Nachlass von jeweils 10 %.
Ja, bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung, so dass Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften möglich sind.
Werden im Schadensfall dann die Leistungen von beiden Gesellschaften gezahlt?
Ja, im Schadensfall werden aus jedem abgeschlossenen Vertrag die vereinbarten Leistungen gezahlt.
Ihre Versicherungsleistung richtet sich nach dem vorliegenden Invaliditätsgrad, der von Ihrem behandelnden Arzt bestimmt wird. Nachdem Ihr Invaliditätsgrad ermittelt wurde, wird anhand der vereinbarten Gliedertaxe Ihre Entschädigungsleistung berechnet.
Informationen zur aktuellen Gliedertaxe.
Der entscheidende Vorteil Ihrer privaten Unfallversicherung ist, dass die Leistung nach ihrem Invaliditätsgrad nach einem Unfall bemessen werden. Eine Zahlung erfolgt somit unabhängig davon, ob sie berufsunfähig sind oder nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet hingegen ausschließlich nur dann, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Bei der Dynamik handelt es sich um eine planmäßige Erhöhung Ihrer vereinbarten Leistungen und Prämien. Ziel ist es, die jährliche Preissteigerungsrate (Inflation) auszugleichen.
Sofern Sie eine Dynamik vereinbart haben können Sie diese jederzeit widerrufen. Sie haben die Möglichkeit, diese generell aus dem Vertrag auszuschließen oder aber auch nur ein Jahr auszusetzen.
Vor allem für die Absicherung von schweren Behinderungen infolge eines Unfalles empfehlen wir Ihnen eine Progression zu vereinbaren. Die Progression sorgt dafür, dass Sie ein Vielfaches der Versicherungssumme bekommen, was in solchen Fällen für den hohen Kapitalbedarf sehr wichtig ist.
Die WGV bietet eine Progressionsstaffel in Höhe von 225%, 350% und 500% an.
Rechenbeispiel:
Sie haben aufgrund eines Unfalles eine Vollinvalidität (also einen Invaliditätsgrad von 100%) und eine Versicherungssumme von 100.000 EUR vereinbart.
Bei einer vereinbarten Progression in Höhe von 350% erhalten sie das 3,5-fache der versicherten Grundsumme. In unserem Beispiel als 350.000 EUR.
Eine Summenerhöhung oder Summenreduzierung können Sie hier auf den Weg bringen.
Bitte teilen Sie uns unverzüglich schriftlich mit, was sich geändert hat, damit die Gefahrengruppe in Ihrem Unfallversicherungsvertrag richtig hinterlegt ist.
Die Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist beschränkt auf Unfälle bei der Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und nachhause. Für Unfälle in der Freizeit oder zuhause beim Homeoffice oder Homeschooling empfiehlt sich eine private Unfallversicherung.
Darüberhinaus sichert Sie die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit im Falle eines Unfalls ab. Dies gilt selbstverständlich auch bei einem Unfall in der Arbeitszeit.
Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten also zusätzlich Geld von uns.
Der entscheidende Unterschied ist der, dass eine private Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung nach einem Unfall zahlt. Ihre Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet Ihnen hingegen eine monatliche Rentenzahlung solange die Invalidität des Kindes nachgewiesen ist. Das heißt, dass Sie gegebenenfalls eine lebenslange monatliche Zahlung erhalten.
Ja, es muss eine Private Unfallversicherung für das versicherte Kind bestehen und es erfolgt eine Gesundheitsprüfung des Kindes. Das Kind muss außerdem das erste Lebensjahr vollendet haben. Die Zusatzversicherung erlischt automatisch zum Ende des Jahres, indem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit und schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit.
Versicherungsschutz besteht u.a. zuhause, im Kindergarten, in der Schule, im Homeschooling, im Verkehr und auf Reisen in der ganzen Welt.
Sie erhalten eine monatlich vereinbarte Rentenzahlung, wenn bei Ihrem Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine Invalidität von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt wird und Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis vom zuständigen Versorgungsamt erhält. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen.
Nein, bei der Kinderinvaliditätszusatzversicherung gibt es keinen Rabatt.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung. Versichert sind auch Unfälle, die durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurden. Außerdem ist ein Oberschenkelbruch unabhängig von der Ursache mitversichert.
Der Tarif in der Privaten Unfallversicherung ist nach Altersgruppen gestaffelt bis 85 Jahre. In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus erfolgen keine Tarifanpassungen während der Vertragslaufzeit.
In der Privaten Unfallversicherung muss eine Invaliditätsleistung vereinbart werden. Die Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus beschränkt sich auf die Vereinbarung der Unfallpflegerente.
Bei der Privaten Unfallversicherung ist für eine Unfallrente eine Invalidität von mindestens 50 % erforderlich. In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus erhalten Sie nach einem Unfall eine Unfallpflegerente wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
In der Unfallvorsorge Aktiv 50 Plus sind Hilfe- und Pflegeleistungen mitversichert. In der Privaten Unfallversicherung ist hierfür die Vereinbarung des PLUS-Tarifs erforderlich.
Ihre Versicherungsleistung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Sollten Sie nach einem Unfall die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 erfüllen, zahlen wir Ihnen die vereinbarte monatliche Rentenleistung. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Hilfe- und Pflegeleistungen in der ersten Zeit nach einem Unfall.
Außerdem bezahlen wir Ihnen ab dem 20. Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthalts ein Krankenhausgeld sowie eine Reha-Beihilfe zur Rehabilitation.
Unabhängig von einem Unfall haben Sie darüber hinaus Anspruch auf eine Kapitalleistung bei einem Oberschenkelhalsbruch.
Ja, ab 2 Verträgen gewähren wir einen Nachlass von jeweils 10 %.
Voraussetzung hierfür ist, dass beide Verträge auf den gleichen Versicherungsnehmer geführt werden.
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner, welcher den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet.
Das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.
Es genügt eine schriftliche Erklärung mit Ihrer Unterschrift als Versicherungsnehmer bzw. unter Umständen zusätzlich die Zustimmung eines Dritten. Nennen Sie uns den Namen und das Geburtsdatum des Zahlungsempfängers. Bei mehreren Personen können Sie eine Rangfolge oder prozentuale Aufteilung wählen. Wird keine Festlegung getroffen so erhalten die benannten Personen die Versicherungsleistung zu gleichen Teilen.
Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, welche die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten geändert werden.
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.
Wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert -z.B. durch die Geburt eines Kindes – können Sie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Die Rente zahlen wir Ihnen ein Leben lang. Im Todesfall innerhalb der Rentengarantiezeit zahlen wir sie weiter an Ihre Hinterbliebenen bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Diesen Zeitraum können Sie individuell vereinbaren und sogar noch zum Rentenbeginn verlängern oder verkürzen.
Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Rente, erstatten wir die eingezahlten Beiträge (ohne Zinsen, Stückkosten, Zuschläge und ohne Beiträge für die etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen) zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile selbstverständlich zurück.
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
Der Versicherungsvertrag kann sowohl arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder arbeitgeberfinanziert (Gehaltserhöhung oder Sonderleistung) geführt werden.
Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttogehaltes in die betriebliche Altersvorsorge. Dadurch erhält der Arbeitnehmer eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Grundlage für diese Versicherungsform ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Bei der Entgeltumwandlung ist die versicherte Person unwiderruflich ab Vertragsbeginn bezugsberechtigt.
Dabei handelt es sich um unverfallbare Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, welche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen bleiben. Die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit sind ebenfalls im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Der Arbeitnehmer kann die Versicherung ruhen lassen oder privat weiterführen. Oder die Versicherung kann mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers als betriebliche Altersvorsorge weitergeführt werden. Der neue Arbeitgeber tritt dann als neuer Versicherungsnehmer in den Vertrag ein. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin versicherte Person.
Die WGV bietet Zusatzleistungen neben den Leistungen für den Zahn-Bereich an, z.B. die ambulante und/oder die stationäre Zusatzversicherung . Die Kombitarife lohnen sich, wenn Sie neben der Zahnversicherung bspw. auch auf eine Brille angewiesen sind oder eine Chefarzt-Behandlung bevorzugen. Mit der WGV profitieren Sie von guten Leistungen und einem Preis-Leistungs-Verhältnis, das sich sehen lassen kann.
Wenn gesetzlich Krankenversicherte Wert auf eine höherwertige Versorgung und Zahnästhetik legen, sollten sie sich eine Zahnzusatzversicherung leisten. Der optimale Zeitpunkt für einen Abschluss liegt zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr.
Die Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt in der Regel acht Monate. Je nach Tarif wird darauf aber auch verzichtet (siehe Leistungstabelle). Bei Unfällen verzichten wir ganz auf die Wartezeit und leisten sofort. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto geringer ist Ihr Beitrag.
Die Zahnzusatzversicherung ist steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse als auch als Wahlleistung der privaten Krankenversicherung.
Sie erhalten eine Ersatzleistung in Höhe von 30 Euro je Tag, wenn kein Einbettzimmer frei ist und Sie im Zweibettzimmer unterkommen. Können Sie weder im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, bezahlen wir Ihnen 50 Euro am Tag.
Wenn Sie keine Chefarztbehandlung wünschen, sondern von anderen behandelnden Ärzten erhalten Sie eine Ersatzleistung in Höhe von 50 Euro je Tag.
Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Transporte mit einer Entfernung von bis zu 100 km (mindestens aber bis zum nächstgelegenen Krankenhaus), wenn die gesetzliche Krankenkasse diese nicht übernimmt.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich Leistungen für ambulante Behandlungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Dies gilt vor allem für den Bereich der alternativen Medizin. Aber auch Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, Impfungen sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sind im Schutz einer ambulanten Zusatzversicherung oftmals eingeschlossen.
Die ambulante Zusatzversicherung zahlt u.a. für Naturheilverfahren, Sehhilfen, Augenlaser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur und gesetzliche Zuzahlungen. Allerdings zahlt sie aufgrund der dreimonatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn nicht für laufende bzw. kurz bevorstehende Behandlungen.
Wenn Sie bei der WGV eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, übernehmen wir die Zusatzkosten für einen Heilpraktiker zu 90 Prozent (max. 1.000 Euro im Jahr). Ihr Monatsbeitrag berechnet sich nach Ihrem Alter.
Dazu gehören alle Sachen, die sich am Versicherungsort befinden. Dazu zählen beispielsweise auch:
Ihre Versicherungssumme hängt vom Wert Ihres Hausrates ab, der erfahrungsgemäß meist unterschätzt wird. Setzen Sie bei Vertragsabschluss diese Summe deshalb so fest, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrates aufwenden müssten. Bei einem durchschnittlichen Hausrat empfehlen wir eine Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.
Ihr Hausrat ist in den eigenen vier Wänden und den Nebenräumen Ihrer Wohnung wie Keller oder Dachboden versichert. So ist beispielsweise Ihre Waschmaschine oder Ihr Wäschetrockner auch in verschließbaren Gemeinschaftsräumen geschützt, die Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen. Ebenfalls inbegriffen sind Arbeitszimmer im Einfamilienhaus bzw. in der Hauptwohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Dazu kommen Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück sowie Garagen in der Nähe.
Zum Beispiel:
Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich eine Fahrraddiebstahlversicherung zu vereinbaren.
Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Hierdurch wird berücksichtigt, dass für die Anschaffung des versicherten Hausrates jedes Jahr etwas mehr Geld erforderlich wäre. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch allgemeine Preissteigerungen eine Unterversicherung zustande kommt.
Erhöhungen oder Reduzierungen bitte hier beantragen.
Sie haben mit unserem Optimal-Tarif Versicherungsschutz auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
Versichert sind alle fertig eingesetzten und montierten Gläser in Form von Scheiben, Platten oder Spiegeln aus Glas, Platten und Scheiben aus Kunststoff sowie Glasbausteine und Profilbaugläser in Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus.
Nicht versichert sind Schäden, bei denen das Glas nicht zu Bruch geht. Hierzu gehören Schrammen und Kratzer oder sogenannte Muschelausbrüche. Ebenfalls vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Schäden durch Erblindung von Glasscheiben sowie Schäden an Photovoltaikanlagen, Gewächshäusern, optischen Gläsern, Geschirr, Beleuchtungskörpern oder Handspiegeln.
Sinnvoll ist die Versicherung vor allem dann, wenn Sie viel Gebäude- und Mobiliarverglasung besitzen, ein großes Aquarium haben oder Kinder mit im Haus leben. Auch ein hochwertiges Glaskeramik-Kochfeld oder die Duschkabine aus Glas kann im Schadensfall schnell empfindliche Summen erreichen.
Glas kann schnell kaputt gehen. In der Wohngebäudeversicherung sind nur Glasschäden versichert, die durch die versicherten Gefahren (z.B. Feuer oder Sturm/Hagel) entstehen mitversichert. Bei der Glasversicherung spielt der Grund für den Schaden hingegen keine Rolle.
Für Mehrfamilienhäuser bieten wir eine Pauschalversicherung für die Gebäudeverglasung an. Versichert sind dann – je nach vereinbartem Umfang – alle fest mit dem Gebäude verbundenen Außen- und Innenscheiben. Kein Versicherungsschutz besteht für Werbeanlagen oder Verglasung von gewerblich genutzten Räumen.
Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäude teurer wäre als im Jahr 1914. Der Wert 1914 (Versicherungssumme 1914) ist ein fiktiver Rechenwert und wurde als Bezugsgröße gewählt, da in diesem Jahr die Baupreise noch keinen besonderen Baupreissteigerungen, wie zum Beispiel dem 1.Weltkrieg, unterworfen waren. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Prämie geschaffen. Der gleitende Neuwertfaktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet und von den Versicherungsunternehmen übernommen. Er setzt sich aus dem Baupreisindex für Wohngebäude (zu 80 %) und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (zu 20%) zusammen.
Für das Jahr 2019 gilt für die Verträge mit Bedingungen VGB 62-85 bzw. VGB 62-86 der Prämienfaktor 18,5, für Verträge mit Bedingungen VGB 88 bis VGB 97 ein gleitender Neuwertfaktor von 18,5 und für Verträge mit den Bedingungen VGB 2004 bis 2018 ein Anpassungsfaktor von 18,55.
Nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung bei einem Verkauf auf den Erwerber über. Ein Kündigungsrecht aufgrund des Eigentumwechsels steht nur dem Erwerber und dem Versicherer zu. Damit wir uns mit dem Erwerber in Verbindung setzen können, bitten wir Sie, uns dessen Name und Anschrift schriftlich mitzuteilen.
Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie geben uns die Angaben zur Bauart des Gebäudes sowie Wohnfläche, Geschosse usw. und wir ermitteln den Versicherungswert. Als Versicherungswert wird der Gleitende Neuwert Plus vereinbart.
Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume.
Nicht zur Wohnfläche zählen Balkone, Loggien, Terrassen und Treppen. Kellerräume und Speicherräume zählen nur dann zur Wohnfläche, wenn diese zu Wohn- und Hobbyzwecken ausgebaut sind. Flächen mit Dachschrägen sind ohne Abzüge voll zu berücksichtigen.
Bei Vereinbarung des Optimal-Tarifs verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Beim Basis-Tarif ist dieser Verzicht auf Schäden bis 5000,-- EUR begrenzt.
Ja, Sie benötigen die Absicherung, wenn Sie Ihr Gebäude vor den Folgen eines Leitungswasserschadens schützen wollen. Hierzu zählen z. B. Schäden an Böden und Wänden. Über die Hausratversicherung ist nur Ihr Mobiliar abgesichert.
Sie erhalten für Ihr Gebäude bis zu einem Alter von 25 Jahren einen Neubaunachlass. Dieser beginnt bei Neubauten mit 50 % und reduziert sich pro Jahr um 2 %.
Sofern Sie bei uns einen Vertrag mit im Versicherungsschein eingetragenen Kennzeichen unterhalten und sich das eingetragene Kennzeichen geändert hat, so nennen Sie uns bitte hier das aktuelle amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges.
Wurde kein Nachfolgefahrzeug mehr zugelassen, schreiben Sie uns bitte, ab wann das Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde.
Der Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen oder gegebenenfalls mitversicherten nichtehelichen Lebenspartner und mitversicherte Kinder zugelassen sind. Einen Fahrzeugwechsel müssen Sie daher nicht anzeigen.
Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie bei Ihrer Vorversicherung dasselbe Risiko versichert hatten und keine zeitliche Lücke entsteht.
Eine Wartezeit von 3 Monaten gilt NICHT für folgende Leistungsarten:
Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs gilt zudem ein erweiterter Wartezeitverzicht beim:
Ihre minderjährigen Kinder sind mitversichert. Volljährige, ledige Kinder sind solange mitversichert, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Im Optimal-Tarif sind Sie bei einem Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt versichert. Im Basis-Tarif sind es 12 Monate.
Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Wenn Sie Streitigkeiten mit Nachbarn bzw. Mietern oder Vermietern absichern möchten, benötigen Sie einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.
Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.
Wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert -z.B. durch die Geburt eines Kindes – können Sie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Ihr Versicherungsschutz besteht über die gesamte vereinbarte Versicherungsdauer. Werden Sie während dieser Zeit berufsunfähig, zahlen wir längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Diese entspricht mindestens der Versicherungsdauer, kann jedoch auch um fünf oder mehr Jahre länger vereinbart werden.
Gerade bei neuen teuren Fahrrädern überwiegen ganz klar die Vorteile einer speziellen Allgefahren- Fahrradversicherung. Einige Vorteile im Überblick:
Wir erstatten den Neuwert. Das heißt die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Tritt ein Schaden allerdings lediglich am Akku ein, reduziert sich die Entschädigungsleistung ab dem zweiten Jahr seiner erstmaligen Anschaffung um 15 Prozent je angefangenem Jahr.
Fahrräder dürfen bei Abschluss des Vertrages nicht älter als 4 Jahre sein (laut Rechnung).
Das Fahrrad muss in verkehrsüblicher Weise mit einem Sicherheitsschloss abgeschlossen werden. Verkehrsüblich bedeutet in diesem Fall "auf übliche Art und Weise". Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein.
Bei der Fahrradversicherung handelt sich um eine Sachversicherung. Gegenstand der Versicherung ist das versicherte Fahrrad unabhängig vom Nutzer (sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt). Somit kann der Enkel das versicherte Fahrrad seines Opas nutzen.
Grundsätzlich ist das Fahrrad bei uns weltweit zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Ort versichert. Bei Auslandsaufenthalten gilt der Versicherungsschutz bis zu einer Dauer von zwölf Monaten.
Wenn im Antrag alle notwendigen Angaben gemacht wurden, besteht Versicherungsschutz ab dem nächsten Tag.
Die Versicherungssumme sollte dem Kaufpreis entsprechen. Haben Sie also ein Fahrrad für 1.699 € gekauft, sollten Sie 1.700 € als Versicherungssumme festlegen. Was keinen Sinn macht, ist eine "Überversicherung". Also ein Fahrrad, für das Sie 1.699 € gezahlt haben, mit einer Versicherungssumme von 2.000 € zu versichern. Grundsätzlich gilt: Im Schadenfall erhalten Sie von uns als Ersatz den Neuwert für ein Fahrrad gleicher Art und Güte.
Nach einem Fahrraddiebstahl ist ein Beleg notwendig, der bestätigt, dass Sie das gestohlene Fahrrad besessen haben. Bei einem Neukauf sollten Sie daher die Quittung aufbewahren. Liegt kein Kaufbeleg oder Fahrradpass vor, besteht nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn ein anderweitiger Nachweis vorgelegt werden kann. Hilfreiche Unterlagen sind zum Beispiel Fotos von Ihrem Fahrrad. Bei gebrauchten Fahrrädern empfiehlt es sich, einen Kaufvertrag aufzusetzen und einen Fahrradpass bei der Polizei ausstellen zu lassen. Die Registrierung bei der Polizei gibt Ihnen zudem die Sicherheit, dass es sich bei dem Rad um kein gestohlenes handelt. Des Weiteren kann das Fahrrad bei einer Sicherstellung durch die Polizei (z.B. nach einem Fahrraddiebstahl) Ihnen bzw. der WGV zugeordnet werden.
Es können Instrumente mit einem Einzelwert von max. 10.000 EUR versichert werden.
Jedes Instrument muss einzeln versichert werden.
Bands oder Musikgruppen versichert die WGV nicht. Jeder Musiker kann eigenständig seine Instrumente versichern.
Unsere Gepäckversicherung kann jederzeit vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz oder einem für Campingfahrzeuge ausgewiesenen Stellplatz eintreten.
Nein, der Versicherungsschutz gilt in jedem Land der Welt – ohne Ausnahmen.
Das Gepäck von Ihnen und allen Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, ist mitversichert.
Mit unserer Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck auf Reisen für eine Dauer von bis zu 12 Monaten versichert.
Ja. In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit alle Vertragsdaten sowie weitere persönliche Daten, Schreiben etc abzurufen.
Registrieren Sie sich einfach sofort hier .
Zur Berichtigung des Risikoortes oder zur Beseitigung von Erfassungsfehlern nennen Sie uns bitte hier die korrekte Bezeichnung.
In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .
Bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind folgende Informationen wichtig und mitzuteilen:
*Heirat, *Namenskorrektur des mitversicherten Lebensgefährten, *Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, *Aufstockung des versicherten Gebäudes, *Vergrößerung der Kapazität des Öltankes.
Wohngebäudeversicherung:
Nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung bei einem Verkauf auf den Erwerber über. Ein Kündigungsrecht aufgrund des Eigentumwechsels steht nur dem Erwerber und dem Versicherer zu. Damit wir uns mit dem Erwerber in Verbindung setzen können, bitten wir Sie, uns dessen Name und Anschrift schriftlich mitzuteilen.
Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Vertrag kann am Tag der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch beendet werden. Bitte teilen Sie uns das genaue Datum schriftlich mit.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Tierarztbescheinigung mit dem genauen Todestag. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.
Sofern Sie bei uns einen Vertrag mit im Versicherungsschein eingetragenen Kennzeichen unterhalten und sich das eingetragene Kennzeichen geändert hat, so nennen Sie uns bitte hier das aktuelle amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges.
Wurde kein Nachfolgefahrzeug mehr zugelassen, schreiben Sie uns bitte, ab wann das Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde.
Der Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen oder gegebenenfalls mitversicherten nichtehelichen Lebenspartner und mitversicherte Kinder zugelassen sind. Einen Fahrzeugwechsel müssen Sie daher nicht anzeigen.
Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Hierdurch wird berücksichtigt, dass für die Anschaffung des versicherten Hausrates jedes Jahr etwas mehr Geld erforderlich wäre. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch allgemeine Preissteigerungen eine Unterversicherung zustande kommt.
Erhöhungen oder Reduzierungen bitte hier beantragen.
Eine Summenerhöhung oder Summenreduzierung können Sie hier auf den Weg bringen.
Wir benötigen eine unverzügliche schriftliche Mitteilung Ihrer neuen Tätigkeit, damit Ihrem Unfallversicherungsvertrag die jetzt gültige Gefahrengruppe zugrunde gelegt werden kann. Die Ableistung von Pflichtwehrdienst oder Zivildienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.
Zunächst benötigen wir von den Hinterbliebenen folgende Angaben:
Bitte geben Sie uns diese Informationen schriftlich; also per Email, Fax oder Post. Sobald uns diese Informationen vorliegen melden wir uns bei dem genannten Ansprechpartner, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte teilen Sie uns hier online Ihre neue Adresse mit.
Bei einem Wechsel des Wohnortes ändert sich in der Regel der Zulassungsbezirk Ihres Fahrzeugs; d.h. Sie benötigen ein neues Kennzeichen. Die zur Ummeldung notwendige Versicherungsbestätigung erhalten Sie gleich hier .
Wenn Sie eine Hausrat, -Glas, -oder Rechtschutzversicherung bei uns haben, bekommen Sie nach der Adressänderung automatisch Unterlagen für die Anpassung der Versicherungen zugeschickt.
In unserem WGV Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach hier .
Bitte teilen Sie uns hier ihren aktuellen Arbeitgeber und die Art der ausgeübten Tätigkeit mit.
Bitte teilen Sie uns hier ihre aktuellen Kontaktdaten mit.
Unsere Rechnung wurde so gestaltet, dass Sie bei Bedarf auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden kann.
Der Beitrag ist erst zum 01.01. fällig. Um Sie rechtzeitig zu informieren haben wir Ihre Rechnung bereits frühzeitig versandt. Mit dem Bezahlen der Rechnung können Sie sich aber bis zum Jahresende Zeit lassen. Bei unseren Abbuchern ziehen wir den Beitrag automatisch Anfang Januar ein.
Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.
Obwohl Saisonverträge nicht das gesamte Kalenderjahr aktiv sind, gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr; d.h., dass alle Vertragsänderungen wie z.B. Beitragsanpassungen und Weiterstufungen / Rückstufungen zum 01.01. eines jeden Jahres erfolgen. Aus diesem Grund erhalten Sie die Jahresrechnung bereits jetzt. Die Prämie ist aber erst zum Beginn des Saisonzeitraumes fällig. Bei einem Saisonkennzeichen 04 – 10 ist die Prämie am 01.04. fällig und bei einem Saisonkennzeichen 10 – 04 bereits am 01.01.
Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks.
Die individuellen Schadenverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadenverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.
Veränderungen in den Schadenverläufen haben eine Veränderung der Typ- und Regionalklassen zur Folge und damit Auswirkungen auf die Beitragshöhe.
Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.
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