Unsere Rechnung wurde so gestaltet, dass Sie bei Bedarf auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden kann.
Der Beitrag ist erst zum 01.01.2018 fällig. Um Sie rechtzeitig zu informieren haben wir Ihre Rechnung für 2018 bereits frühzeitig versandt. Mit dem Bezahlen der Rechnung können Sie sich aber bis zum Jahresende Zeit lassen. Bei unseren Abbuchern ziehen wir den Beitrag automatisch Anfang Januar 2018 ein.
Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.
Obwohl Saisonverträge nicht das gesamte Kalenderjahr aktiv sind, gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr; d.h., dass alle Vertragsänderungen wie z.B. Beitragsanpassungen und Weiterstufungen / Rückstufungen zum 01.01. eines jeden Jahres erfolgen. Aus diesem Grund erhalten Sie die Jahresrechnung bereits jetzt. Die Prämie ist aber erst zum Beginn des Saisonzeitraumes fällig. Bei einem Saisonkennzeichen 04 – 10 ist die Prämie am 01.04. fällig und bei einem Saisonkennzeichen 10 – 04 bereits am 01.01.
Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks.
Die individuellen Schadenverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadenverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.
Veränderungen in den Schadenverläufen haben eine Veränderung der Typ- und Regionalklassen zur Folge und damit Auswirkungen auf die Beitragshöhe.
Ihre Daten für die Erstellung ihrer Jahresrechnungen wurden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, so kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Bitte warten Sie diese noch ab.
Beim Vergleichsbeitrag handelt es sich um den Beitrag des Jahres 2017 berechnet mit dem Beitragssatz für das Jahr 2018. Erhöht sich dieser fiktiv berechnete Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Wir benötigen eine unverzügliche schriftliche Mitteilung Ihrer neuen Tätigkeit, damit Ihrem Unfallversicherungsvertrag die jetzt gültige Gefahrengruppe zugrunde gelegt werden kann. Die Ableistung von Pflichtwehrdienst oder Zivildienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung.
Zunächst benötigen wir von den Hinterbliebenen folgende Angaben:
Bitte geben Sie uns diese Informationen schriftlich; also per Email, Fax oder Post. Sobald uns diese Informationen vorliegen melden wir uns bei dem genannten Ansprechpartner, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte teilen Sie uns
hier
online Ihre neue Adresse mit.
Bei einem Wechsel des Wohnortes ändert sich in der Regel der Zulassungsbezirk Ihres Fahrzeugs; d.h. Sie benötigen ein neues Kennzeichen. Die zur Ummeldung notwendige Versicherungsbestätigung erhalten Sie gleich
hier
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Wenn Sie eine Hausrat, -Glas, -oder Rechtschutzversicherung bei uns haben, bekommen Sie nach der Adressänderung automatisch Unterlagen für die Anpassung der Versicherungen zugeschickt.
Über unser wgv Kundenportal haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach
hier
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Bitte teilen Sie uns hier ihren aktuellen Arbeitgeber und die Art der ausgeübten Tätigkeit mit.
Bitte teilen Sie uns hier ihre aktuellen Kontaktdaten mit.
Sofern Sie bei uns einen Vertrag mit im Versicherungsschein eingetragenen Kennzeichen unterhalten und sich das eingetragene Kennzeichen geändert hat, so nennen Sie uns bitte hier das aktuelle amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges.
Wurde kein Nachfolgefahrzeug mehr zugelassen, schreiben Sie uns bitte, ab wann das Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde.
Zur Berichtigung des Risikoortes oder zur Beseitigung von Erfassungsfehlern nennen Sie uns bitte
hier
die korrekte Bezeichnung.
Über unser wgv Kundenportal haben Sie die Möglichkeit die Änderungen der Hausrat-, Glas- und Rechtsschutzversicherung online mitzuteilen. Registrieren Sie sich einfach
hier
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Der Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, dessen ehelichen oder gegebenenfalls mitversicherten nichtehelichen Lebenspartner und mitversicherte Kinder zugelassen sind. Einen Fahrzeugwechsel müssen Sie daher nicht anzeigen.
Folgende Informationen sind wichtig und mitzuteilen:
*Heirat, *Namenskorrektur des mitversicherten Lebensgefährten, *Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, *Aufstockung des versicherten Gebäudes, *Vergrößerung der Kapazität des Öltankes.
Wohngebäudeversicherung:
Nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung bei einem Verkauf auf den Erwerber über. Ein Kündigungsrecht aufgrund des Eigentumwechsels steht nur dem Erwerber und dem Versicherer zu. Damit wir uns mit dem Erwerber in Verbindung setzen können, bitten wir Sie, uns dessen Name und Anschrift schriftlich mitzuteilen.
Haftpflichtversicherung:
Der Vertrag kann am Tag der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch beendet werden. Bitte teilen Sie uns das genaue Datum schriftlich mit.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Tierarztbescheinigung mit dem genauen Todestag. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.
Ja. Über unser wgv Kundenportal haben Sie die Möglichkeit alle Vertragsdaten sowie weitere persönliche Daten, Schreiben etc abzurufen.
Registrieren Sie sich einfach sofort
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Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Hierdurch wird berücksichtigt, dass für die Anschaffung des versicherten Hausrates jedes Jahr etwas mehr Geld erforderlich wäre. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch allgemeine Preissteigerungen eine Unterversicherung zustande kommt.
Erhöhungen oder Reduzierungen bitte hier beantragen.
Eine Summenerhöhung oder Summenreduzierung können Sie hier auf den Weg bringen.
Bitte erteilen Sie uns hier online eine Einzugsermächtigung. Tun Sie dies bis zum 26.12.2017 können wir den Beitrag für 2018 bereits einziehen.
Bitte teilen Sie uns hier online die gewünschte Zahlweise mit.
Bitte teilen Sie uns hier online Ihre neue Bankverbindung mit. Tun Sie dies bis zum 26.12.2017 können wir den Beitrag für 2018 bereits vom neuen Konto einziehen.
Bei der Beitragsabrechnung für Ihr zusätzliches Fahrzeug wurde die Sondereinstufung für Zweitwagen berücksichtigt. Die Sondereinstufung entfällt, wenn bestimmte (bedingungsgemäße) Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Diese Sondereinstufung gilt nur bei unserer Gesellschaft. Daher bestätigen wir bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nur die tatsächlich erworbene schadenfreie Zeit.
Die Sondereinstufung bei uns und die tatsächliche Einstufung Ihres Vertrages sehen sie auf der ersten Seite der Rechnung im Feld „SF-Klasse / Beitragssatz“.
Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Regionalklasse des Zulassungsortes.
Der Schadenverlauf der Zulassungsbezirke wird ständig von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenbedarfsindexwert in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung erhöht sich die Regionalklasse (seither 5, jetzt 6). Verbessert sich der Schadenbedarfsindexwert erfolgt eine Absenkung der Regionalklasse (seither 5, jetzt 4).
Info-Video: Wie funktioniert die Regionalklasse?
Die Versicherungsbeiträge für Personenkraftwagen richten sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps.
Der Schadenverlauf der Fahrzeugtypen wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt. Verschlechtert sich der Schadenverlauf des Fahrzeugstyps gem. dieser Auswertungen, wird dem Fahrzeugtyp in der Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung eine höhere Typklasse zugeordnet (seither 14, jetzt 15). Bei einem verbesserten Schadenverlauf erfolgt eine Absenkung der Typklasse (seither 18, jetzt 16).
Info-Video: Was ist eine Typklasse?
Änderungen wie z.B. Deckungsumfangs, Fahrer oder der jährlichen Fahrleistung (bitte KM-Stand angeben) bitte hier beantragen.
Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäude teurer wäre als im Jahr 1914. Der Wert 1914 (Versicherungssumme 1914) ist ein fiktiver Rechenwert und wurde als Bezugsgröße gewählt, da in diesem Jahr die Baupreise noch keinen besonderen Baupreissteigerungen, wie zum Beispiel dem 1.Weltkrieg, unterworfen waren. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Prämie geschaffen. Der gleitende Neuwertfaktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet und von den Versicherungsunternehmen übernommen. Er setzt sich aus dem Baupreisindex für Wohngebäude (zu 80 %) und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (zu 20%) zusammen.
Für das Jahr 2018 gilt für Verträge mit Bedingungen VGB 62-85 bzw. VGB 62-86 der Prämienfaktor 18,1, für Verträge mit Bedingungen VGB 88 bis VGB 97 ein gleitender Neuwertfaktor von 18,1 und für Verträge mit den Bedingungen VGB 2004 bis 2015 ein Anpassungsfaktor von 17,87.
Die zentrale Rufnummer für alle Anliegen: 0711 1695-1500
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Montag bis Freitag von 7:45 bis 19 Uhr
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