Die ambulante Zusatzversicherung der WGV

Ambulante Zusatzversicherung

  • Leistungen vom Heilpraktikern
  • Gesundheitliche Vorsorge
  • Zuzahlungen für Medikamente sowie für Brillen und Hörgeräte

Ihre ambulante Zusatzversicherung

ab 15,60 €* pro Monat

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Die ambulante Zusatzversicherung der WGV

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Ambulante Zusatzversicherung

  • Leistungen vom Heilpraktikern
  • Gesundheitliche Vorsorge
  • Zuzahlungen für Medikamente sowie für Brillen und Hörgeräte
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Eine ambulante Zusatzversicherung ist sinnvoll

Die ambulante Zusatzversicherung der WGV übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht oder nur unzureichend bezahlt werden.

Darunter finden sich beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs-Screening. Beim Heilpraktiker erstattet die ambulante Zusatzversicherung z. B. Akupunktur oder Homöopathie. Außerdem übernehmen wir zum Beispiel auch die Kosten für Brillengläser, Brillengestell, Kontaktlinsen und Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre ambulante Zusatzversicherung bei der WGV

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Sehhilfen und Hörgeräte: Machen Sie sich keine Sorgen über eine neue Brille oder ein neues Hörgerät – wir schärfen Ihre Sinne.

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Akkupunktur: Die Schulmedizin ist nicht immer der Weisheit letzter Schluss. Manchmal ist es auch ein Naturheilverfahren, bei dem wir Sie gerne unterstützen.

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Augenlaser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur: Wir übernehmen die Zusatzkosten für eine Laseroperation zu 100 % (max. 1.500 €).

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100 % Schutzimpfungen und Früherkennung von Krankheiten, sowie Untersuchungen in der Schwangerschaft (insgesamt max. 500 € im Jahr).

Das sagen unsere Kunden

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Die ambulante Zusatzversicherung der WGV macht sich bezahlt

Abgesichert

Abgesichert

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Leistungen & Tarife

Das bieten wir Ihnen mit der ambulanten Zusatzversicherung

Beliebtes Tarif-Icon

Leistungen

90 % Naturheilverfahren

(max. 1.000 € im Jahr)

90 % Hörgeräte

(max. 1.000 € im Jahr)

100 % Sehhilfen

(max. 400 €/ innerhalb von zwei Jahren)

100 % Laser-Operation zur Sehschärfenkorrektur

(max. 1.500 €)

100 % Gesetzliche Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

100 % Schutzimpfungen und Früherkennung von Krankheiten, sowie Untersuchungen in der Schwangerschaft

(insgesamt max. 500 € im Jahr)

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Profitieren Sie von noch mehr Schutz

Zahnzusatzversicherung

Egal ob Krone oder Implantat, die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung beginnen dort, wo die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr zahlt. Wählen Sie die Kombination aus ambulanter Zusatzversicherung und Zahnzusatzversicherung der WGV und holen Sie noch mehr für sich raus.

Zur Zahnzusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherung

Damit sichern Sie sich die Vorteile eines Privatpatienten. Sie erhalten höchste Qualität bei Behandlung und Unterbringung – und das zu einem hervorragenden Preis-Leitungs-Verhältnis.

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Die häufigsten Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung

Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich Leistungen für ambulante Behandlungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Dies gilt vor allem für den Bereich der alternativen Medizin. Aber auch Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, Impfungen sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sind im Schutz einer ambulanten Zusatzversicherung bedingungsgemäß eingeschlossen.

Wann zahlt die ambulante Zusatzversicherung, wann nicht?

Die ambulante Zusatzversicherung zahlt u.a. für Naturheilverfahren, Sehhilfen, Augenlaser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur und gesetzliche Zuzahlungen.

Allerdings zahlt sie aufgrund der dreimonatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn nicht für laufende bzw. kurz bevorstehende Behandlungen.

Werden Kosten für Heilpraktiker übernommen?

Wenn Sie bei der WGV eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, übernehmen wir die Zusatzkosten für einen Heilpraktiker zu 90 % (max. 1.000 € im Jahr).

Wie berechnen sich die Monatsbeiträge?

Ihr Monatsbeitrag berechnet sich nach Ihrem Alter.

Alle Informationen zum Download

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