Die günstige private Unfallversicherung der WGV

Private Unfallversicherung

  • Weltweiter Schutz, rund um die Uhr – im Beruf, privat und auf Reisen
  • Gipsgeld bei Knochenbruch
  • Sofortleistungen bei schweren Verletzungen
  • Kosten für kosmetische Operationen

Ihre private Unfallversicherung

ab 2,63 €* pro Monat

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Die WGV Unfallversicherung mit sehr hohem Mehrwert ausgezeichnet!

Focus Money, Ausgabe 15/2024

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Private Unfallversicherung

  • Weltweiter Schutz, rund um die Uhr – im Beruf, privat und auf Reisen
  • Gipsgeld bei Knochenbruch
  • Sofortleistungen bei schweren Verletzungen
  • Kosten für kosmetische Operationen

Die WGV Unfallversicherung mit sehr hohem Mehrwert ausgezeichnet!

Focus Money, Ausgabe 15/2024

Die WGV Unfallversicherung mit sehr hohem Mehrwert ausgezeichnet!

Eine private Unfallversicherung ist wichtig

Die private Unfallversicherung der WGV bietet Ihnen einen optimalen Rundumschutz sowohl im Berufs- als auch im Privatleben – weltweit und rund um die Uhr. Egal, ob Sie als Fußgänger unterwegs sind, als Verkehrsteilnehmer, beim Sport oder auf Reisen: Im Ernstfall können Sie auf unsere Leistung zählen, zum Beispiel Invaliditätsleistungen oder Gipsgeld bei Knochenbruch.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre private Unfallversicherung bei der WGV

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Invaliditätsleistung: Sie schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit als Folge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist.

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Optionales Krankenhaustagegeld: Im BASIS- und OPTIMAL-Tarif bis zu zwei Jahre lang ab dem Unfalltag. Im PLUS-Tarif sogar bis zu drei Jahre.

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Pauschaler Kostenzuschuss bei Übernachtung eines Elternteils (Rooming-in) im PLUS-Tarif.

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Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze bis zu 10.000 € im BASIS-Tarif, bis zu 75.000 € im OPTIMAL-Tarif und bis zu 100.000 € im PLUS-Tarif.

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Sofortleistung bei schweren Verletzungen: einmalig 10.000 € im OPTIMAL-, 20.000 € im PLUS-Tarif.

Das sagen unsere Kunden

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Hier leistet unsere private Unfallversicherung

Abgesichert

Abgesichert

Abgesichert

Abgesichert

Leistungen & Tarife

Eine Leistungsübersicht, die vor Unterversicherung schützt

BASIS

Solider Schutz zum fairen Preis

Herzinfarkt, Diabetes (Zuckerschock), Schlaganfall als Unfallursache

Infektion durch Zeckenstich

Doppelte Todesfallleistung bei Unfalltod beider Elternteile

Erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung

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Unsere Empfehlung
Beliebtes Tarif-Icon

OPTIMAL

Preis-Leistungs-Sieger

Alle Leistungen aus dem

BASIS-Tarif

Reha-Beihilfe

(in Höhe von 1.500 €)

Krampfanfall als Unfallursache

Bauch- und Unterleibsbrüche

Allergische Reaktion auf Insektenstich/-biss

Gesundheitsschäden durch Strahlen (außer Kernenergie)

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PLUS

Der leistungsstarke Rundumschutz

Alle Leistungen aus dem

OPTIMAL-Tarif

Reha-Beihilfe

(in Höhe von 5.000 €)

Rooming-in

Verbesserte Gliedertaxe

Leistungs-Update-Garantie

(für 5 Jahre)

Oberschenkelhalsbruch (unabhängig von Unfallursache)

Psychologische Betreuung

(max. 10 Sitzungen)

Kosten für den behindertengerechten Umbau von Wohnung/ Pkw, Umzug in behindertengerechte Wohnung

(max. 20.000 €)

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Kostenfrei mitversichert

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Gipsgeld
Bei Knochenbrüche zahlen wir im OPTIMAL-Tarif einmalig 100 € Gipsgeld und im PLUS-Tarif sogar 500 €.

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Gesundheitsschäden durch Infektionen
Wir leisten im OPTIMAL- und PLUS-Tarif bei Gesundheitsschäden durch bestimmte Infektionen, sowie bei Impfschäden und allergischen Reaktionen auf Stiche und Bisse von Insekten.

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Vorsorgeversicherung
Wir versichern Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und neugeborene Kinder bzw. minderjährige adoptierte Kinder ein Jahr lang kostenlos mit.

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Kosmetische Operationen
Wenn Ihr Aussehen unfallbedingt beeinträchtigt ist, übernehmen wir die Kosten für kosmetische Operationen – zum Beispiel im PLUS-Tarif bis zu 100.000 €.

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Psychologische Betreuung
Wir kommen im PLUS-Tarif für die psychologische Betreuung mit bis zu zehn Sitzungen auf.

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Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Wir leisten einmalig 10.000 € im OPTIMAL- und 20.000 € im PLUS-Tarif.

Optionale Leistungen und weitere Informationen

Invaliditätsleistung (mit und ohne Progression)

Bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall berechnet sich die Höhe der Leistung nach der vertraglich vereinbarten Invaliditätssumme und dem Grad der Invalidität. Für die Einstufung richten wir uns nach der Gliedertaxe, die auf medizinischen Erkenntnissen basieren. Im PLUS-Tarif profitieren Sie von einer verbesserten Gliedertaxe, bei der Sie je nach Verletzung in einen höheren Invaliditätsgrad eingestuft werden.

Extremitäten

Extremitäten

Arm

70 %

70 %

75 %

Arm bis oberhalb des Ellbogengelenks

70 %

70 %

75 %

Arm bis unterhalb des Ellbogengelenks

70 %

70 %

75 %

Hand

55 %

55 %

75 %

Daumen

20 %

20 %

30 %

Zeigefinger

10 %

10 %

20 %

Anderer Finger

5 %

5 %

10 %

Alle Finger einer Hand

45 %

45 %

75 %

Bein über Mitte des Oberschenkels

70 %

70 %

75 %

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels

60 %

60 %

75 %

Bein bis unterhalb des Knies

50 %

50 %

75 %

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels

45 %

45 %

75 %

Fuß

50 %

50 %

60 %

Große Zehe

5 %

5 %

20 %

Andere Zehe

2 %

2 %

10 %

Alle Zehen eines Fußes

13 %

13 %

60 %

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Sinnesorgane

Sinnesorgane

Auge

50 %

50 %

70 %

Gehör auf einem Ohr

30 %

30 %

45 %

Geruchssinn

10 %

10 %

20 %

Geschmackssinn

5 %

5 %

20 %

Vollständiger Stimmverlust

100 %

100 %

100 %

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Organe

Organe

Eine Niere

30 %

30 %

30 %

Beide Nieren

100 %

100 %

100 %

Milz

20 %

20 %

20 %

Gallenblase

15 %

15 %

15 %

Magen

25 %

25 %

25 %

Zwölffinger-, Dünn-, Dick- und Enddarm

30 %

30 %

30 %

Lungenflügel

50 %

50 %

50 %

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Todesfallleistung

Bei einem Unfalltod von Erwachsenen und Kindern zahlen wir den Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt. Wenn keine Invalidität eingetreten ist, zahlen wir auch dann, wenn die versicherte Person innerhalb des zweiten Jahres nach dem Unfall verstirbt.

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Für jeden Tag des unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes zahlen wir Ihnen ein Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe – bis zu zwei Jahre lang ab dem Unfalltag. Im PLUS-Tarif sind es sogar drei Jahre.
Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ein Genesungsgeld für die Anzahl an Tagen, für die ein Krankenhaustagegeld gezahlt wurde - zum Beispiel im PLUS-Tarif bis max. 500 Tage.

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Unfallrente

Nach einem Unfall gefährden laufende Kosten, Einkommenseinbußen und zusätzliche Ausgaben wie z. B. für die häusliche Pflege Ihren Lebensstandard. Um diese Nachteile auszugleichen, zahlen wir Ihnen die vereinbarte Unfallrente, solange Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit mindestens durch eine Invalidität von mindestens 50 % beeinträchtigt ist.

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Hilfe- und Pflegeleistungen

Diese wichtigen täglichen Hilfen unterstützen Sie, wenn Sie Ihren Alltag nach einem Unfall nur eingeschränkt bewältigen können – von Pflege, über Fahrdienst und Menüservice bis hin zu Reinigung und Wäsche. Die Hilfe- und Pflegeleistungen können optional im BASIS-, OPTIMAL- oder PLUS-Tarif abgeschlossen werden.

Hilfeleistungen:

  • Tag-/Nachtwache nach Krankenhausaufenthalt und nach ambulanter OP
  • Hausnotruf
  • Menüservice (täglich eine frische Mahlzeit)
  • Besorgungen und Einkäufe 2x pro Woche
  • Reinigung der Wohnung / Versorgen der Wäsche
  • Fahrdienst zu Ärzten/Behörden/Krankengymnastik/Therapien/Schule/Kita
  • Begleitung zu Ärzten/Behörden/Therapien/Schule/Kita
  • Betreuung für Kinder unter 14 Jahren einschließlich Fahr- und Begleitdienst zu notwendigen Terminen
  • Nachhilfeunterricht für Kinder unter 14 Jahren
  • Haustierbetreuung
  • Hausmeistertätigkeiten (Garten, Schneeräumen)
  • Arzneimittelversand ins Ausland
  • Telefonischer Gesundheitsratgeber

Pflegeleistungen:

  • Pflegeberatung
  • Pflegeschulung für Angehörige
  • Grundpflege durch Fachpersonal
  • Pflege des pflegebedürftigen Partners bzw. Verwandten 1. Grades

Vermittlungsleistungen:

  • Pflegeplatzgarantie (Vermittlung eines Pflegeplatzes)
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
  • Vermittlung Umbau Wohnung/Haus und Kraftfahrzeug
  • Im Ausland: Organisation Krankentransport (Boden/Luft)

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

10 % sparen mit dem WGV Familienrabatt!

Ab drei Unfallverträgen erhalten Sie einen Nachlass von zehn Prozent auf Ihre bestehenden Unfallverträge.

Die richtige Versicherungssumme

Ihre Versicherungssumme ist abhängig von Ihrer familiären und beruflichen Situation, aber auch Ihr Vermögensstand und Ihr Lebensstandard spielen eine Rolle.
Sinnvoll ist der Einschluss einer Progression, bei der sich die Geldleistung bei Vollinvalidität um ein Vielfaches der Versicherungssumme erhöht.

Tipp: Dynamische Anpassung

Mit einer dynamischen Unfallversicherung passen sich die Leistungen automatisch Ihren Einkommensverhältnissen und Versorgungsbedürfnissen an. Die Versicherungssummen und die Beiträge werden jedes Jahr um fünf Prozent erhöht, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen. Diese Vereinbarung ist jederzeit widerrufbar.

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Die häufigsten Fragen zur Unfallversicherung

Was ist ein Unfall?

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung.

Wann und wo bin ich versichert?

Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit.

Versicherungsschutz besteht in der Freizeit, im Haushalt, Verkehr, Beruf, Homeoffice oder auf Reisen in der ganzen Welt.

Wer bestimmt, in welcher Höhe ich meine Entschädigungsleistung bekomme?

Ihre Versicherungsleistung richtet sich nach dem vorliegenden Invaliditätsgrad, der von Ihrem behandelnden Arzt bestimmt wird. Nachdem Ihr Invaliditätsgrad ermittelt wurde, wird anhand der vereinbarten Gliedertaxe Ihre Entschädigungsleistung berechnet.

Informationen zur aktuellen Gliedertaxe finden Sie hier.

Kann ich mehrere Unfallversicherungen bei unterschiedlichen Gesellschaften abschließen?

Ja, bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung, so dass Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften möglich sind.

Werden im Schadensfall dann die Leistungen von beiden Gesellschaften gezahlt?

Ja, im Schadensfall werden aus jedem abgeschlossenen Vertrag die vereinbarten Leistungen gezahlt.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung?

Der entscheidende Vorteil Ihrer privaten Unfallversicherung ist, dass die Leistung nach ihrem Invaliditätsgrad nach einem Unfall bemessen werden. Eine Zahlung erfolgt somit unabhängig davon, ob sie berufsunfähig sind oder nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet hingegen ausschließlich nur dann, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

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