Dashcams: Bitte lächeln, Videoüberwachung!

Dashcams werden bei Autofahrern immer beliebter, da sie wertvolle Beweismittel bei Unfällen liefern können. Doch welche rechtlichen Aspekte sind in Deutschland zu beachten, und wie hilfreich sind Dashcam-Aufnahmen im Ernstfall wirklich?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Dashcams eingesetzt werden dürfen, welche Regelungen für die Nutzung gelten und wie sie Ihnen bei der Schadenregulierung helfen können.

Dashcam im Auto

In aller Kürze

  • Zulässigkeit als Beweismittel: Dashcam-Aufnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, etwa zur Klärung von Verkehrsunfällen.
  • Datenschutz: Permanente und anlasslose Aufzeichnungen sind nicht erlaubt, und Aufnahmen ohne Vorfälle müssen sofort gelöscht werden.
  • Technische Anforderungen: Gute Dashcams sollten Ereignissensoren, hohe Auflösung, einen breiten Blickwinkel und hohe Lichtempfindlichkeit für optimale Aufnahmen bieten.

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Was sind Dashcams?

Dashcams sind kleine Kameras, die selbst am Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe im Auto angebracht werden können. Sie zeichnen den Straßenverkehr auf und können so zur Aufklärungsarbeit bei Verkehrsunfällen beitragen: Was ist da so plötzlich passiert? Wer trägt eventuell die Schuld am Verkehrsunfall? Häufig können Verkehrs- und Unfallsituationen nicht mehr exakt rekonstruiert werden, da beispielsweise Beweismittel fehlen. Die Videoaufzeichnungen einer Dashcam könnten hierbei unterstützen. Jedoch ist die Verwendung der Aufnahmen vor Gericht in Deutschland eingeschränkt…

Was müssen Sie beachten?

  • Anlasslose sowie permanente Aufzeichnungen des Straßenverkehrs sind nicht erlaubt und verstoßen gegen den Datenschutz.
  • Wahllos Aufnahmen zu tätigen, um Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen, verstößt ebenso gegen die Datenschutzbestimmungen.
  • Bei veröffentlichten Aufzeichnungen im Internet müssen Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden.
  • Aufnahmen, die keine Vorkommnisse wie einen Unfall aufgezeichnet haben, müssen direkt wieder gelöscht werden.
  • Werden die oben genannten Punkte nicht berücksichtigt, drohen hohe Bußgelder.

An diese Bestimmungen passen sich Dashcam-Hersteller leider nur langsam an. In den vergangenen drei Jahren sind rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft worden, Nachfrage steigend. Eine Bitkom-Umfrage ergab, dass 13 Prozent der Befragten Dashcams nutzen und jeder zweite sich vorstellen kann, sich die Kamera zuzulegen.

Interessieren Sie sich für eine Dashcam?

Wie lange Dashcams jedoch den Straßenverkehr aufzeichnen dürfen und ab wann genau ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, wurde gesetzlich noch nicht geregelt. Ordentliche Kameras, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sind bis jetzt schwer auf dem Markt zu finden.

  • Die Kamera sollte Ereignissensoren haben, die sicherstellen, dass nur Aufnahmen kurz vor und nach einem Zusammenstoß automatisch gespeichert und die unrelevanten Sequenzen gelöscht werden.

  • Investieren Sie in gute Bildqualität – die Sichtbarkeit der Details, wie z.B. von Verkehrs- und Nummernschildern, ist entscheidend. Empfehlenswert sind Full-HD-Auflösungen (1.920 x 1.080 Pixel) und 60 Bilder pro Sekunde.

  • Ein möglichst breiter Blickwinkel unterstützt zusätzlich – so kann ein großes Sichtfeld abgedeckt werden.

  • Für Aufnahmen im Dunkeln hilft eine Kamera mit hoher Lichtempfindlichkeit.

  • Achten Sie auf eine taugliche Befestigung, mit der die Dashcam an der Windschutzscheibe angebracht wird. Diese sollte Erschütterungen standhalten.

Auch ohne Dashcam zu Ihrem Recht kommen

Kommt es für Sie zu einer rechtlichen Auseinandersetzung im Straßenverkehr, brauchen Sie nicht zwingend eine Dashcam, um Ihr Recht zu bekommen.

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Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit unserem WGV-Experten für Kfz-Versicherungen erstellt und am 28.05.2026 zuletzt geprüft.

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In Zusammenarbeit mit unserem Experten für Kfz-Versicherungen

Frank Folkert verantwortet als Abteilungsdirektor die Kfz-Schadenabteilung der WGV. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf Kraftfahrtschäden, Schadenregulierung und Kfz-Versicherung. Durch seine jahrzehntelange Erfahrung im Kfz-Bereich verbindet er fundiertes Versicherungswissen mit einem klaren Blick für die Praxis der Schadenbearbeitung.

Nach seiner Ausbildung bei der WGV war Frank Folkert bereits im Kfz-Bereich tätig. Es folgte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nürtingen, in dem er sich auch in seiner Diplomarbeit mit einem Kfz-bezogenen Thema auseinandersetzte. Nach einer weiteren Station bei einer anderen Versicherung kehrte er 2001 zur WGV zurück. Seitdem ist er durchgehend im Bereich Kfz-Schaden tätig.

Rolle im Content-Team: Frank Folkert ist verantwortlich für die fachliche Prüfung von Inhalten zu Kfz-Versicherung, Kfz-Schäden und Schadenregulierung.

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Hinweis: Keine individuelle Versicherungsberatung.
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