An das Steuer, fertig, los – was es beim Begleiteten Fahren ab 17 zu beachten gilt.

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„Teenie am Steuer, ungeheuer?“ – Ganz im Gegenteil, denn das Modell des Begleiteten Fahrens ermöglicht es jungen Menschen, bereits mit 17 einen wichtigen Erfahrungsschatz zu sammeln und ein Stück Selbstständigkeit zu gewinnen, bis mit 18 Jahren endlich der „richtige“ Führerschein winkt. Welche Vorteile der Führerschein mit 17 hat und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier!

400.000 Absolventen: Diese Zahl aus dem Jahr 2015 zeigt, wie beliebt das Modell Begleitetes Fahren ist. Seit 2011 können deutschlandweit 17-Jährige begleitet Auto fahren. Dieses Modell trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit von jungen Fahranfängern zu erhöhen. Gerade Verkehrsteilnehmer zwischen 18 und 24 Jahren haben mit Abstand das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. So zeigt eine Studie des Statistischen Bundesamtes, dass allein im Jahr 2019 über 59.747 junge Fahrer im Straßenverkehr verunglückt sind, 363 davon tödlich. Dabei sind junge Menschen nicht nur häufig an schweren Unfällen beteiligt, sie tragen der Polizei zufolge meist auch die Hauptschuld daran.

Wie kommt dieses Risiko zustande?

Bei jungen Fahranfängern wirken die folgenden zwei Risiken parallel, wodurch sie häufig mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind oder ihnen beispielsweise Abstandsfehler unterlaufen, die schwerwiegende Folgen haben können:

1.Anfängerrisiko

Altersunabhängig haben Fahranfänger weniger Erfahrung. Es fällt ihnen schwerer, die allgemeine Verkehrssituation im Auge zu behalten und, wenn nötig, richtig auf plötzlich auftauchende Gefahren zu reagieren.

2.Jugendlichkeitsrisiko

Häufig sind junge Fahrer auch vermehrt nachts unterwegs, was automatisch die Bedingungen schon etwas erschwert. Ebenso können eine höhere Risikobereitschaft, jugendlicher Übermut und das Beisein von Freunden sowie der damit verbundene Drang, sich zu beweisen, eine Gefahr darstellen.

Genau diese Risiken können jedoch durch das Begleitete Fahren ab 17 minimiert werden. Die jugendlichen Fahranfänger sammeln so schon früher kontrolliert Erfahrungen: Während die aktive Lernzeit bei einem Führerschein mit 18 Jahren meist nur die drei bis sechs Monate in der Fahrschule beträgt, lernt man beim Führerschein mit 17 bis zu 18 Monate mit Fahrschule und gemeinsamer Fahrpraxis mit den Begleitern. Auch statistisch konnte bereits nachgewiesen werden, dass dieses Modell das eigenständige Fahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres deutlich sicherer macht. So sind Jugendliche, die am Begleiteten Fahren teilgenommen haben, nicht nur seltener an Verkehrsunfällen beteiligt, sondern begehen auch seltener Verkehrsverstöße als beim Modell ab 18 Jahren.

Ene, mene, muh und raus bist du – wer ist die Begleitperson Ihrer Wahl?

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Die Entscheidung ist gefallen, Sie wollen den Führerschein mit 17 absolvieren. Doch wer eignet sich nun als passende Begleitperson? Hierbei gilt es zu beachten, dass die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein muss, seit über fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben darf. Das Praktische dabei: Die Anzahl der Begleitpersonen ist generell unbegrenzt. So können neben den Eltern auch andere Familienmitglieder oder ältere Freunde in die Prüfungsbescheinigung nach bestandener Prüfung eingetragen werden. Apropos Prüfungsbescheinigung: Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie zunächst keine reguläre Führerscheinkarte, sondern eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gültig ist. Auf dieser Bescheinigung ist kein Lichtbild des Fahrers abgedruckt, was bedeutet, dass Sie stets einen Ausweis mit sich führen müssen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss diese Bescheinigung innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden.

Halt, Stopp – die richtige Antragstellung.

Doch bevor es losgehen kann, wollen wir Ihnen noch zeigen, was es bei der Antragstellung für das Begleitete Fahren zu beachten gilt:

Bestandene Fahrprüfung – und jetzt?

Haben Sie Ihre Fahrprüfung bestanden? Dann Gratulation! Nun dürfen Sie endlich auf den deutschen Straßen unterwegs sein. Folgendes gilt dabei:

1.

Fahren Sie nie ohne Begleitperson. Eine Missachtung dieser Bedingung wird als schwerer Verkehrsverstoß geahndet und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis, einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Zudem müssen Sie, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, ein Aufbauseminar belegen und auch Ihre Probezeit von zwei Jahren wird nach § 2a Abs. 2 StVG automatisch um weitere zwei Jahre verlängert. Macht eine Gesamtprobezeit von ganzen vier Jahren.

2.

Für Sie als Fahrer gilt innerhalb der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot.

3.

Ihre Begleitperson darf während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen. Die Alkoholgrenze für die Begleitperson liegt bei 0,5 Promille.

4.

Führen Sie stets Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis mit sich. Das Vergessen der Bescheinigung wird mit einer Verwarnung von zehn Euro geahndet.

5.

Seien Sie richtig versichert!

Begleitetes Fahren und die Kfz-Versicherung.

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Bevor Sie sich nun endgültig und vor allem sorglos ans Steuer setzen können, müssen Sie Ihre Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 unbedingt Ihrer Versicherung mitteilen. Da Sie nun mit dem Familienauto der Eltern oder dem Fahrzeug der jeweiligen Begleitperson unterwegs sein werden, ist es notwendig, die Police für das Fahrzeug anzupassen. Als junger Fahranfänger müssen Sie gesondert angegeben werden.

Und für alle ab 17 haben wir jetzt auch eine kostengünstige Lösung: Mit unserer neuen YoungDriver-Versicherung können Sie schon für 235 Euro jährlich jedes bei der WGV versicherte und nicht auf Sie zugelassene Fahrzeug fahren. Hinzu kommt: Die YoungDriver-Versicherung umfasst eine Fahrerschutzversicherung, die Sie bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen absichert. Zu den enthaltenen Leistungen zählen beispielsweise Personenschäden bis 15 Millionen Euro, Schmerzensgeld sowie ein Verdienstausfall des Fahrers. Und auch wenn Sie irgendwann Ihr eigenes Auto besitzen und die YoungDriver-Versicherung endet, verschafft sie Ihnen auch im Nachhinein noch einen großen Vorteil: die direkte Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Während Fahrer beim Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung in der Regel mit der oft kostspieligen Schadenfreiheitsklasse 0 oder ½ beginnen, starten Sie bereits nach einer einjährigen Laufzeit des YoungDriver-Vertrags mit der Schadenfreiheitsklasse 2 oder nach einer Laufzeit von über zwei Jahren sogar mit der Schadenfreiheitsklasse 4, wodurch Sie deutlich bei der Kfz-Versicherung sparen können. Na, neugierig geworden?

Hier geht's zur YoungDriver-Versicherung der WGV: