Wird nun einer dieser besagten Orte von einem Dieb heimgesucht, unterscheiden wir zunächst, ob es sich um einen einfachen oder einen Einbruchdiebstahl handelt.
Müssen die Täter keine Hindernisse überwinden, um an Ihre Habseligkeiten zu gelangen, weil beispielsweise die Türe offensteht, bezeichnet man das als einen einfachen Diebstahl. Dringen sie hingegen in einen geschlossenen versicherten Raum des Gebäudes ein oder benutzen einen falschen bzw. gestohlenen Schlüssel, spricht man von einem Einbruchdiebstahl.