Diebstahl im Treppenhaus: Was ist im Hausflur versichert?

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Schuhe, Kinderwagen, Rollatoren und Pakete: Gerade in Mehrfamilienhäusern werden diese Dinge gerne mal im Hausflur abgestellt. Das ist jedoch nicht nur aus Mietersicht problematisch, sondern kann auch versicherungstechnisch knifflig werden, sobald mal etwas abhandenkommt. Wir klären auf, was im Falle eines Diebstahls versichert ist.

Die Hausratversicherung deckt, wie der Name schon verrät, versicherte Schäden am gesamten Hausrat am Versicherungsort ab. Hierzu zählen alle beweglichen Gegenstände, wie etwa Kleidung, Haushaltsgeräte, Kinderwagen, Fahrräder und Rollatoren, die sich in Ihren versicherten Räumen befinden. Was wir unter dem Begriff Versicherungsort verstehen? Dies sind beispielsweise Ihr Einfamilienhaus, Ihre Hauptwohnung, Ihr Arbeitszimmer in der versicherten Wohnung, etwaige Nebengebäude sowie auf dem Grundstück liegende bzw. sich in der Nähe befindende Garagen.

Diebstahl – eine kleine Begriffsdefinition

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Wird nun einer dieser besagten Orte von einem Dieb heimgesucht, unterscheiden wir zunächst, ob es sich um einen einfachen oder einen Einbruchdiebstahl handelt. Müssen die Täter keine Hindernisse überwinden, um an Ihre Habseligkeiten zu gelangen, weil beispielsweise die Türe offensteht, bezeichnet man das als einen einfachen Diebstahl.

Dringen sie hingegen in einen geschlossenen versicherten Raum des Gebäudes ein oder benutzen einen falschen bzw. gestohlenen Schlüssel, spricht man von einem Einbruchdiebstahl.

Doch was ist nun, wenn Ihr Kinderwagen, den Sie aus platztechnischen Gründen im Hausflur lagern, gestohlen wird? Dann wird es knifflig, denn der Hausflur eines Mehrfamilienhauses gehört generell nicht zum Versicherungsort, wodurch auch ein möglicher Diebstahl nicht versichert wäre. Doch keine Sorge! Da sich der Flur auf dem Versicherungsgrundstück befindet, können alle WGV Kundinnen und Kunden aufatmen. Mit unseren WGV OPTIMAL und PLUS-Tarifen sind nämlich auch einfache Diebstähle von Kinderwagen, Rollatoren und Co. im Hausflur umfangreich versichert.

Paket im Hausflur abgestellt? – Wer haftet?

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Bei Paketen, die im Hausflur abgelegt werden, ist die Versicherungslage sehr schwierig. Nimmt ein Nachbar ein Paket für Sie an, ist er für dieses verantwortlich. Hat er die Annahme unterzeichnet, muss er also dafür sorgen, dass Sie Ihr Paket tatsächlich erhalten. Wurde das Paket beispielsweise entwendet, nachdem der Nachbar es beispielsweise vor Ihre Wohnungstür gelegt hat, muss er den Inhalt des Pakets ersetzen.

Oftmals kommt es auch vor, dass der Postbote ein Päckchen ohne die Anwesenheit einer dritten Person im Flur abstellt, nachdem er bei ihr geklingelt hat. Ist das Paket dann verschwunden, steht Aussage gegen Aussage. In solchen Fällen sollten Sie sich unbedingt an den Händler wenden, da dieser bis zur persönlichen Annahme für das Paket verantwortlich ist. Gerade bei vielen großen Online-Shops agieren die Händler in der Regel sehr kulant und lösungsorientiert.

Die 5 besten Tipps gegen Kinderwagen-Diebstahl

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Damit Diebe aber erst gar nicht in Versuchung kommen, haben wir für Sie die fünf besten Vorkehrungsmaßnahmen zusammengestellt. Nachmachen durchaus erwünscht!

1.Schlösser verwenden:

Der beste Schutz gegen Gelegenheitsdiebstahl sind hochwertige und stabile Schlösser. Je höher der Aufwand für die Täter ist, desto eher lassen sie den Kinderwagen stehen und suchen nach einem geeigneteren Gegenstand.

2.Garagen oder abschließbare Kellerabteile verwenden:

Wenn möglich, sollten Sie den Kinderwagen in einem abschließbaren Raum lagern. Falls Sie also eine Garage Ihr Eigen nennen, wäre das die einfachste und sicherste Lösung. Ansonsten können Sie Ihren Kinderwagen auch in einem abschließbaren Kellerabteil abstellen.

3.Räder abmontieren:

Etwas aufwendiger, aber dafür umso sicherer ist es, wenn Sie die Räder Ihres Kinderwagens abmontieren. Bei vielen Modellen geht das mittlerweile relativ leicht von der Hand. Täter wären dann gezwungen, den Wagen zu tragen, was deutlich auffälliger und komplizierter ist. Zudem könnten sie den Wagen in diesem Zustand auch weniger gut weiterverkaufen.

4.Kinderwagen codieren:

Lassen Sie Ihren Kinderwagen an einer offensichtlichen Stelle codieren. Das schreckt viele Täter ab, weil die Polizei den Wagen so schneller identifizieren kann.

5.Keine Wertsachen im Kinderwagen lassen:

Auch wenn dieser Tipp sehr offensichtlich ist, wird er in der Praxis oft vergessen. Grundsätzlich sollten Sie also niemals Wertsachen im Kinderwagen lassen, auch wenn Sie ihn nur kurz zwischenparken.

Sichern Sie sich ab.

So und jetzt genug der guten Ratschläge, denn natürlich hoffen wir, dass Sie nie die Erfahrung machen müssen, Opfer eines Diebstahls zu werden. Und wenn trotz aller Tipps und Vorsicht doch mal etwas passieren sollten, sind Sie mit unserer WGV Hausratversicherung gut beraten. Sie haben noch keine Hausratversicherung abgeschlossen? Dann schnell hier klicken!

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