Registrierungspflicht
Generell müssen alle Drohnen, die unter die Drohnenverordnung fallen, beziehungsweise deren Betreiber registriert werden. Dies gilt auch für Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm, wenn sie über eine Kamera oder Sensoren verfügen, die in der Lage sind, persönliche Daten aufzuzeichnen.
Über die Registrierung erhält der Drohnenbesitzer eine sogenannte elektronische UAS-Betreiber-ID, die in Form einer feuerfesten, aus Aluminium bestehenden, lasergravierten EU-Drohnenplakette beziehungsweise eines EU-Drohnenkennzeichens gut sichtbar auf der Drohne befestigt wird. Es ist daher nicht mehr ausreichend, lediglich den Namen und die Adresse des Besitzers auf der Drohne zu vermerken.
Daneben wird empfohlen, Ihre persönliche E-Mail-Adresse oder Handynummer miteingravieren zu lassen, damit Sie im Fall eines Drohnenverlustes schnell durch einen möglichen Finder kontaktiert werden können.