Sicher im Sattel – So verhalten Sie sich im Straßenverkehr richtig

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Wer sich im Straßenverkehr gerne auf den Fahrradsattel schwingt, sollte zwingend darauf achten, dass sein Drahtesel auch wirklich verkehrssicher ist. Was es hierbei zu beachten gilt und welche Bußgelder bei fehlender Verkehrssicherheit drohen können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Must-haves (nach der StVZO)

Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen Fahrräder mit den folgenden Punkten ausgerüstet sein, damit sie als verkehrssicher gelten:

  • guthörbare Klingel mit möglichst hellem Ton
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, mit je zwei nach vorne und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern
  • Lampe oder Scheinwerfer vorne am Fahrrad
  • weißer Reflektor vorne am Fahrrad
  • rotes Rücklicht und roter Rückstrahler hinten am Fahrrad
  • je zwei gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen pro Rad

Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Wenn Sie beispielsweise mit einem Fahrrad ohne Klingel oder mit fehlenden Bremsen erwischt werden, wird ein Bußgeld in Höhe von zehn bis 15 Euro fällig.

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Alles paletti! – Das ist im Straßenverkehr erlaubt

Damit Sie jederzeit bußgeldfrei und sicher durch den Straßenverkehr kommen, sagen wir Ihnen, was Sie als Fahrradfahrer im Straßenverkehr dürfen und in welchen Fällen Bußgelder drohen.

Örtliche Vorschriften und Bestimmungen

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In vielen Bundesländern und Gemeinden gelten spezielle Verkehrsregeln für Fahrradfahrer. Für Ihren Wohnort finden Sie diese in der Regel beim örtlichen Straßenverkehrsamt. Es gibt jedoch auch einige Vorschriften, die deutschlandweit gültig sind:

  • Einsatz von Handsignalen im Straßenverkehr, um Gefahrensituationen zu vermeiden
  • Befahren der richtigen Straßenseite: Fahren Sie nie in die entgegengesetzte Verkehrsrichtung.
  • Beachtung des Rechtsfahrgebots: Als Radfahrer dürfen Sie demnach nicht in der Mitte der Fahrbahn fahren.

„Autsch!“ – Egal, ob Sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind: Unfälle lassen sich trotz aller Vorsicht leider nicht immer vermeiden. Damit Sie im Falle eines Unfalls aber bestmöglich abgesichert sind, legen wir Ihnen die WGV Unfallversicherung ans Herz!

Der Fahrradhelm – keine Pflicht, aber empfehlenswert!

Das Tragen eines Fahrradhelms ist in Deutschland zwar keine offizielle Pflicht, aber inoffiziell gehört es in das Pflichtprogramm eines sicherheitsbewussten Fahrradfahrers. Warum? Weil ein Helm Sie zuverlässig vor schwerwiegenden oder sogar tödlichen Unfallfolgen schützen kann. Zu empfehlen sind vor allem Hardshell-Helme, die aus festem Kunststoff bestehen, und Microshell-Helme, bei denen der harte Schaumstoffkern von einem zusätzlichen Kunststoff überzogen ist und zumeist Löcher für eine optimale Luftzufuhr integriert sind. Von Softshell-Helmen sollten Sie absehen, da diese lediglich eine leichte Schale aus Hartschaumstoff haben und bei einem Aufprall wenig abfedern können.

Jetzt noch besser! – Die WGV Fahrradversicherung

Mit der neuen WGV Fahrradversicherung sind Sie gegen alle Gefahren rund um Ihr Zweirad optimal geschützt! Egal, ob Abhandenkommen, Diebstahl, Beschädigung, Unfall-, Fall- oder Sturzschäden – die integrierte Allgefahren-Versicherung lässt Sie immer ruhig im Fahrradsattel sitzen!

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