Gemeinsam abgesichert: Welche Versicherungen Paare teilen können

Der Valentinstag erinnert daran, dass Partnerschaft nicht nur aus großen Gesten besteht, sondern aus gemeinsamen Entscheidungen im Alltag. Wer zusammenlebt oder langfristig plant, teilt Verantwortung – auch finanziell. Versicherungen gehören zu den Themen, die selten romantisch wirken, im alltäglichen Leben jedoch echte Sicherheit geben. Werden sie gemeinsam organisiert, lassen sich Kosten reduzieren, Abläufe vereinfachen und Risiken klar regeln – sachlich, fair und passend zur jeweiligen Lebenssituation.

Ein Paar hält in einem Café Händchen.

In aller Kürze

  • Viele Versicherungen lassen sich in Partnerschaften gemeinsam abschließen und dadurch Beiträge sparen.
  • Ein gemeinsamer Abschluss ist vor allem bei Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sinnvoll.
  • Andere Policen wie Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen bleiben individuell.
  • Regelmäßige Checks sind wichtig, insbesondere bei Veränderungen wie Zusammenzug, Heirat oder Trennung.

Icon Stoppuhr

Liebe ist, den Alltag gemeinsam leichter zu machen

Gemeinsame Versicherungen bieten vor allem zwei Vorteile: finanzielle Entlastung und organisatorische Vereinfachung. Statt doppelter Beiträge reicht oft ein Vertrag aus, der beide Partner absichert. Besonders in Haushalten mit gemeinsamem Eigentum oder gemeinsam genutzten Gegenständen ist dies sinnvoll. Darüber hinaus reduziert sich der Verwaltungsaufwand, da weniger Verträge geprüft, angepasst oder gekündigt werden müssen. Gleichzeitig stärkt eine gemeinsame Absicherung das Gefühl von gegenseitiger Verantwortung und Verbundenheit.

Wichtig: Ob und wie das möglich ist, hängt immer von Tarif und Bedingungen ab.

Ein verliebtes Paar lächelt sich an.

Welche Versicherungen können Partner gemeinsam abschließen?

Haftpflichtversicherung: Gemeinsam geschützt im Alltag

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Viele Tarife schließen Ehepaare sowie unverheiratete Partner in einem gemeinsamen Haushalt ein und schützen beide vor den finanziellen Folgen alltäglicher Missgeschicke. Voraussetzung ist in der Regel ein gemeinsamer Wohnsitz.

Hausratversicherung: Ein Zuhause, ein Schutz

Mit dem Zusammenziehen wächst auch der Hausrat zusammen. Möbel, Technik und persönliche Dinge verbinden sich zu einem gemeinsamen Zuhause. Eine Hausratversicherung schützt diese Einrichtungsgegenstände vor Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Leben zwei Partner in einem Haushalt, genügt meist ein gemeinsamer Vertrag, der den gesamten Hausrat absichert. Wichtig ist, die Versicherungssumme am tatsächlichen Wert (bzw. an Wohnfläche und Ausstattung) auszurichten.

Rechtsschutzversicherung: Gemeinsam zu Recht kommen

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann häufig auf beide Partner erweitert werden. Viele Versicherer bieten Partner- oder Familientarife an, die Privat-, Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz einschließen. Das kann sinnvoll sein, wenn beide ähnliche Lebensbereiche absichern möchten – und im Ernstfall nicht allein dastehen wollen.

Kfz-Versicherung: Mitversichern statt doppelt zahlen

Bei der Kfz-Versicherung kann ein Partner als weiterer Fahrer eingetragen werden. Das spart zwar keinen vollständigen Vertrag, vermeidet aber zusätzliche Policen. In manchen Fällen wirkt sich ein erfahrener Fahrer sogar beitragsmindernd aus. Wichtig ist, dass alle regelmäßigen Fahrer korrekt angegeben sind – sonst kann es im Schadenfall schwierig werden.

Welche Versicherungen bleiben grundsätzlich individuell?

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine persönliche Absicherung und kann nicht gemeinsam abgeschlossen werden. Jede Person ist eigenständig versichert, unabhängig davon, ob sie in einer Partnerschaft lebt oder einen gemeinsamen Haushalt führt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist individuell und richtet sich nach persönlichen Faktoren wie Beruf und Einkommen. Ein gemeinsamer Vertrag ist nicht möglich.

Lebens- und Rentenversicherungen

Diese Versicherungen dienen der individuellen Vorsorge oder Absicherung von Hinterbliebenen. Zwar können Partner als Begünstigte eingesetzt werden, zum Beispiel durch die Benennung einer bezugsberechtigten Person, der Vertrag selbst bleibt jedoch personenbezogen.

Voraussetzungen: Wann ist gemeinsames Versichern möglich?

Ob Versicherungen gemeinsam genutzt werden können, hängt von mehreren Faktoren ab. Häufig verlangen Versicherer einen gemeinsamen Haushalt. Auch der Status der Partnerschaft spielt eine Rolle: Ehepaare werden fast immer gemeinsam versichert, bei unverheirateten Paaren gelten je nach Tarif unterschiedliche Regelungen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft Klarheit.

Tipp: Spätestens bei Zusammenzug, Heirat, Kind, Immobilienkauf oder Trennung lohnt sich ein kurzer Versicherungs-Check: Was doppelt? Was fehlt? Was muss angepasst werden?

Ein verliebtes Paar lächelt in die Kamera.

Gemeinsam versichert bei der WGV

Bei der WGV können Paare ihre Versicherungen gezielt bündeln und dadurch Abläufe und Kosten reduzieren. In der Privathaftpflichtversicherung sind Ehepartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner automatisch mitversichert, sofern sie dauerhaft zusammenwohnen. Der Schutz umfasst die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Alltag und gilt weltweit.

Die Hausratversicherung der WGV sichert den gesamten gemeinsamen Hausrat in einer Police ab – inklusive Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und Wertsachen – gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Die Versicherungssumme wird anhand der Wohnfläche ermittelt und kann individuell angepasst werden.

In der Rechtsschutzversicherung profitieren Paare von umfassenden Partner- und Familientarifen, die unter anderem Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz einschließen. Beide Partner sind dabei gleichwertig abgesichert, unabhängig davon, wer den Vertrag abgeschlossen hat. So entsteht ein transparenter, leistungsstarker Versicherungsschutz, der sich flexibel an veränderte Lebenssituationen anpassen lässt.

Gemeinsam abgesichert:

Nach oben
Großansicht