Wintereinbruch und Glätteunfälle: Wer zahlt, wenn’s rutschig wird?

Glatte Gehwege, vereiste Straßen und plötzliches Blitzeis: Der Winter stellt Verkehrsteilnehmende sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer jedes Jahr vor besondere Herausforderungen. Kommt es zu einem Sturz oder Unfall, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung – und nach dem richtigen Versicherungsschutz. Wir erklären Ihnen, worauf es im Ernstfall ankommt und welche Policen im Ernstfall greifen.

Ein zugeschneites Schild, das vor Glätte auf den Straßen warnt.

In aller Kürze

  • Sturz auf glattem Gehweg: Haftet der Räum- und Streupflichtige – meist Eigentümer oder vertraglich verpflichteter Mieter. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Schäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
  • Unfall auf Schnee und Eis: Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden beim Unfallgegner.
  • Eigene Fahrzeugschäden: Nur über Teil- oder Vollkasko versichert.
  • Eigene Verletzungen als Fahrer: Nicht über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt – Fahrerschutz schließt diese Lücke.
  • Wichtig: Regelungen zur Räum- und Streupflicht können je nach Kommune abweichen.

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Glätte auf Gehwegen: Wer haftet bei einem Sturz?

Ein klassischer Winterunfall: Eine Person rutscht auf einem verschneiten oder vereisten Gehweg aus und verletzt sich. Grundsätzlich gilt: Verantwortlich ist, wer laut kommunaler Satzung zur Räum- und Streupflicht verpflichtet ist. Das ist in der Regel der Eigentümer des Grundstücks. In Mehrfamilienhäusern kann die Pflicht jedoch auch auf Mieter übertragen werden – sofern dies im Mietvertrag eindeutig geregelt ist.

Füße in Schneeschuhen auf einer zugefrorenen Treppe.

Wer übernimmt Schadenersatzforderungen?

Kommt es durch mangelndes Räumen oder Streuen zu einem Schaden, springt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen, etwa für Arztkosten oder Schmerzensgeld. Ein oft unterschätzter Vorteil: Die Haftpflichtversicherung prüft auch, ob Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind – und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz entlastet Versicherte spürbar.

Für Vermieter empfiehlt sich zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung , um sich gegen Haftungsrisiken rund um das vermietete Objekt abzusichern.

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Ein Mann betrachtet kritisch ein Skateboard, dass in einem Fenster steckt.

Räum- und Streupflicht: Das sollten Sie wissen

Die Räum- und Streupflicht gilt nicht rund um die Uhr. Üblich sind Zeiten zwischen etwa 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oft etwas später. Auch müssen Gehwege nicht schnee- und eisfrei sein – ein ausreichend breiter, sicher begehbarer Streifen genügt. Wichtig: Wer seiner Pflicht gar nicht oder nur unzureichend nachkommt, riskiert im Schadenfall eine Haftung.

Glätteunfälle im Straßenverkehr: Welche Kfz-Versicherung zahlt?

Schnee und Eis erhöhen auch auf den Straßen das Unfallrisiko. Gerät ein Fahrzeug ins Rutschen und es kommt zum Zusammenstoß, greift zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Schäden des Unfallgegners – unabhängig davon, ob winterliche Straßenverhältnisse eine Rolle gespielt haben.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt:

  • Teilkasko: zum Beispiel bei Schäden durch Sturm, Hagel oder Zusammenstoß mit Tieren
  • Vollkasko: zusätzlich bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus

Gerade im Winter kann eine passende Kaskoversicherung finanzielle Risiken deutlich reduzieren.

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Ein Auto kracht durch eine Hauswand, ein freundlicher Mann bietet Hilfe an.

Fahrerschutz: Absicherung für den Menschen am Steuer

Was viele nicht wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht den Fahrer selbst. Wer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt wird, erhält daraus keine Leistungen für eigene Personenschäden.

Abhilfe schafft eine Fahrerschutzversicherung. Sie übernimmt unter anderem Kosten für:

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen für Hinterbliebene

Damit bietet sie eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Kfz-Versicherungsschutz – besonders in der unfallträchtigen Wintersaison.

Sicher durch den Winter – mit dem richtigen Versicherungsschutz

Ob zu Fuß oder mit dem Auto: Winterliche Bedingungen bergen besondere Risiken. Wer seine Pflichten kennt und auf einen passenden Versicherungsschutz setzt, ist im Ernstfall auf der sicheren Seite. Die WGV Versicherung bietet klare, faire und leistungsstarke Lösungen für private Haushalte, Vermieter und Autofahrende – und steht im Schadenfall zuverlässig an Ihrer Seite.

Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig Ihre bestehenden Versicherungen und passen Sie den Schutz bei Bedarf an. So bleiben Sie auch bei Schnee und Eis gelassen unterwegs.

Eine junge Frau in Winterkleidung geht über eine zugeschneite Straße.

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