Hausrat versichern - aber richtig!

Stellen Sie sich vor, ein plötzlicher Wasserschaden zerstört Teile Ihrer Einrichtung oder bei einem Einbruch werden Ihre wertvollen Schmuckstücke gestohlen. In diesen Fällen ist eine gute Hausratversicherung essenziell, da sie Sie vor hohen finanziellen Verlusten schützt. Unsere Versicherungsexperten erklären Ihnen, was es bei der Auswahl und beim Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten gilt.

In aller Kürze

  • Versicherungsschutz: Eine Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruch, Feuer und Sturm, sowie Wasserschäden an persönlichen Gegenständen ab.
  • Individuelle Wertgegenstände: Hochwertige Wertsachen wie Schmuck oder Sammlerstücke sollten separat gemeldet und versichert werden, um eine ausreichende Entschädigung zu gewährleisten.
  • Angemessene Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte regelmäßig überprüft werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden, besonders bei wertsteigerndem Hausrat.

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„My home is my castle” - obwohl dieses Sprichwort dem Englischen entspringt, können wir dies auch in Deutschland gut nachvollziehen, denn schließlich möchte man sich in den eigenen vier Wänden nicht nur wohl, sondern auch sicher fühlen. Das gilt auch für Wertsachen und Wertgegenstände, die in Schränken und Schubladen zu finden sind. Vielleicht ist sogar auch das ein oder andere Möbelstück selbst ein kleines Vermögen wert – und sollte versichert sein, wenn man eines Abends voller Entsetzen feststellen muss, dass die Tür aufgebrochen wurde, oder die Wohnung unter Wasser steht.

Deshalb besitzen bereits über drei Viertel aller Deutschen Haushalte eine Hausratversicherung. Sie schützt die liebsten Dinge nämlich nicht nur vor Feuer, Wind und Wasser – sondern auch vor Einbrechern. Und bei knapp 200.000 gemeldeten Fällen im Jahr ergibt der Abschluss einer Hausratversicherung mehr als Sinn. Umfragen zeigen, dass in 30% aller Wohnungen und Häuser immer noch höhere Bargeldsummen, Wertpapiere und Co. in Verstecken schlummern. Leider sind diese Verstecke für Langfinger meist ganz einfach zu finden und daher mehr als ungeeignet.

Wir beantworten die fünf häufigsten Fragen unserer Kunden!

Welche Wertgegenstände sind eigentlich versichert? Und gibt es irgendetwas zu beachten, wenn ich eine Hausratversicherung abschließen möchte? Was wird mir von der Versicherung bei einem Einbruch ersetzt?

Keiner könnte diese Fragen besser beantworten als ein Experte aus der Branche. Genau deshalb haben wir einem Versicherungs-Fachmann die fünf häufigsten Fragen rund um die Hausratversicherung gestellt und das sind seine Antworten:

Frage 1

„Welche Gegenstände sind in einer Hausratversicherung versichert?“

Generell sind alle Gegenstände, die sich in Ihren vier Wänden befinden, in einer Hausratversicherung bei Diebstahl, Brand-, Leitungswasser- und Sturmschaden abgesichert.

Wenn es jemand in einem Beratungsgespräch etwas genauer wissen möchte, verweise ich immer auf diese vier Kategorien:

Kategorie 1: Gebrauchsgegenstände

Zu den Gebrauchsgegenständen gehören vor allem Unterhaltungs-Elektronik und Haushaltsgeräte, die zum Beispiel auf dem Schwarzmarkt von Dieben leicht zu Geld gemacht werden können.

Darunter fallen Fernseher, Hifi- und Stereoanlagen, Spielekonsolen und PCs bzw. Laptops und Smartphones. Aber auch Küchengeräte, die unter Umständen mehrere hundert Euro wert sind – und sich ganz leicht auf Bieterplattformen im Internet verhökern lassen.

Kategorie 2: Sammlerstücke

Hierzu zählen unter anderem Briefmarken und Kunstgegenstände wie Gemälde, Plastiken und Sammlermünzen. Münzen gelten übrigens nicht als Bargeld, da ihr tatsächlicher Wert den eigentlichen Zahlungswert übersteigt. Ach ja, und dann wären da noch Medaillen, Pokale und andere Gegenstände, die gerne gesammelt werden.

Tipp: Über die Jahre sammeln sich mehr und mehr Gegenstände in Ihrer Wohnung an, wodurch der Wert Ihres Hausrates steigt. Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollte Ihre Versicherungssumme daher nicht zu niedrig angesetzt sein. Ansonsten kann es passieren, dass nach ein paar Jahren die vereinbarte Erstattungssumme zu niedrig ist. Grundsätzlich empfehle ich, von Zeit zu Zeit einen Versicherungscheck zu machen, denn neue Tarife bieten häufig auch weitere Vorteile bei den versicherten Gefahren und Leistungen.

Kategorie 3: Wertgegenstände und Wertsachen

Dazu zählen Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere und Urkunden. Aber auch Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle.

Was viele vergessen: auch Geld- und Kreditkarten können nach einem Einbruch fehlen. Und wenn diese in falsche Hände gelangen, sind die Konten ruckzuck leergeräumt. Ein sehr spezielles Thema sind zum Beispiel Uhren. Bis zu einem bestimmten Wert zählen sie genau genommen als Schmuck. Bei einem Wert über 1.000 Euro sieht die Versicherung den Zeitmesser als Wertsache – da sollte man dann genau überprüfen, wie viel man vom Wert ersetzt bekommt und ob man diese der Versicherung im Vorfeld besser meldet.

Kategorie 4: Einrichtungsgegenstände

Ich muss gestehen, dass Diebe eher selten das schwere Wohnzimmersofa stibitzen. Aber man darf nicht vergessen, dass diese auch durch Brand oder Wasser zerstört werden können. Ich kenne viele Kunden, die besonders wertvolle Möbel besitzen.

Dazu kommt mir auch immer häufiger zu Ohren, dass Einbrecherbanden ganz gezielt in Häuser und Wohnungen einsteigen, in denen Design- und Einzelstücke zur Einrichtung gehören.

Frage 2

„Wo bewahre ich meine Wertgegenstände am besten auf?“

Für große Möbel stellt sich diese Frage natürlich nicht. Die stehen schließlich an Ort und Stelle. Aber bei Wertsachen gilt: Ein Wertschutzschrank ist die erste Wahl.

Erschreckenderweise bunkern viele immer noch ihr Erspartes im Strumpf oder in der Matratze. Geldkassetten im Schreibtisch sind leider auch ganz einfach einzupacken. Tresore und Schutzschränke sind deshalb meine klare Empfehlung. Entweder man entscheidet sich für einen eingebauten Tresor oder einen freistehenden Schutzschrank. Der sollte wiederum mindestens 200 kg wiegen. Schutzschränke schützen übrigens nicht nur vor Einbruch, sondern auch vor den Elementen wie Feuer oder Wasser.

Mein Tipp!

Wer keinen 200-kg-Panzerstahlschrank in seinem Schlafzimmer stehen haben möchte, lagert seine Wertpapiere und Zahlungsmittel einfach in einem Schließfach auf der Bank.

Frage 3

„Welchen Betrag erstattet mir die Versicherung bei einem Diebstahl?“

Das ist eine knifflige Frage – und genau deshalb so berechtigt. Erste einmal gilt, dass Ihre Gegenstände zum Neuwert erstattet werden. Schließlich müssen Sie den Fernseher durch ein gleichwertiges Modell ersetzen.

Etwas schwieriger wird es da bei Bargeld und Wertsachen, wie den vorhin schon erwähnten Uhren. Diese unterliegen den sogenannten Erstattungshöchstgrenzen. Diese Höchstgrenzen können je nach Tarif bei nur 20, 40 oder zum Beispiel 50% des tatsächlichen Wertes liegen.

Abgesehen davon: Nostalgie- und Erinnerungswerte beachten Hausratversicherer übrigens nicht. Das Wachsmalbild Ihrer Urgroßmutter hat zwar für Sie einen hohen emotionalen Wert, aber der tatsächliche Wert ist dann doch gering.

Mein Tipp!

Ein genauer Blick ins Kleingedruckte (genauer gesagt auf den Erstattungshöchstbetrag) der Hausratversicherung lohnt sich.

Wenn Sie keine oder nur wenige Wertsachen haben, ist ein einfacher Tarif oftmals schon ausreichend. Entscheiden Sie sich für einen besonders leistungsstarken Tarif, wenn Sie viele und vor allem teure Wertsachen oder hohe Bargeldbeträge in der Wohnung haben. Ist Ihr Hausrat durchschnittlich ausgestattet, können Sie die Versicherungssumme anhand einer Quadratmeter-Pauschale von 650 EUR pro qm Wohnfläche berechnen. Achten Sie daher unbedingt darauf, die korrekte Wohnfläche anzugeben.

Ihr Vorteil!

Ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 EUR je qm Wohnfläche entfällt im Schadensfall ein Abzug wegen Unterversicherung.

Das heißt, jeder Schaden wird voll ersetzt, bis zur Höhe der Versicherungssumme. Bei Sammlungen reichen 650 EUR je qm Wohnfläche allerdings nicht aus. Die Versicherungssumme sollte daher entsprechend erhöht werden.

Setzen Sie die Versicherungssumme deshalb so an, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrats aufwenden müssten.

Frage 4

„Wie beweise ich, dass mir etwas gestohlen wurde?“

Vielen Kunden wird zum Verhängnis, dass sie nicht belegen können, wie hoch der Wert der gestohlenen Gegenstände war. Bei Einrichtungsgegenständen wie Elektronik oder Möbeln reicht in der Regel der Kaufbeleg, ein Foto oder Ähnliches. Ich kann meinen Kunden deshalb immer nur raten, Rechnungen digital zu speichern und alles abzufotografieren, was im Fall der Fälle ersetzt werden soll.

Bei Bargeld ist das etwas schwieriger. Generell sollten Sie Ihre Versicherung nicht nur nach den Quadratmetern in der Wohnung wählen, sondern überschlagen, wie viel Ihr Hausrat wirklich wert ist.

Mein Tipp!

Melden Sie Ihrer Versicherung einzelne Gegenstände und Wertsachen von hohem Wert separat. Diese werden dann in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Und so wissen beide Parteien, welcher Wert bei einem Verlust zu ersetzen ist.

Frage 5

„Hausratversicherung ist gleich Hausratversicherung – oder doch nicht?“

Wer aufmerksam gelesen hat, wird feststellen, dass es nicht ganz so einfach ist. Wenn Sie einen kleinen Hausrat (zum Beispiel in jungen Jahren als Student oder Auszubildender) haben, kann ein Basis-Tarif völlig ausreichen. Plus-Tarife – mit besonders vielen Leistungen und höheren Entschädigungsgrenzen – lohnen sich wiederum für Familien, Hausbesitzer und Menschen, die viele Wertsachen, hochwertige Möbel oder Sammlungen besitzen und auch gegen Trickdiebstähle abgesichert sein wollen.

Die beste Antwort auf alle Fragen: die Hausratversicherung der WGV.

Wer sich über mögliche Einbrüche, Leitungswasser- oder Brandschäden nicht den Kopf zerbrechen will, liegt mit der WGV Hausratversicherung goldrichtig. Von BASIS- bis PLUS-Tarif gibt’s die nämlich von besonders günstig bis besonders leistungsstark.

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