Grundsätzlich schreibt das Gesetz kein Mindestalter vor, um Kinder mitzunehmen. Vielmehr bedarf es aber, je nach Reife und Größe eines Kindes, bestimmter Voraussetzungen für die Ausstattung.
Nach § 35a Abs. 9 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen Motorräder mit einem Beifahrersitz ausgestattet sein, wenn Personen mitfahren. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn ein sogenannter Kinder-Soziussitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder Ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können. Hierfür müssen Motorräder nach § 61 StVZO mit einem Haltesystem und Fußstützen für den Beifahrer ausgerüstet sein.