Solarstrom(-selbst-)versorgung – das gilt es zu beachten!

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Immer mehr Haushalte setzen auf erneuerbare Energien in Form von Photovoltaikanlagen. Sie wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um und versorgen so ganze Gebäude. Was es bei der Installation von Solarzellen und dem Umstieg auf diese Form der nachhaltigen Energieversorgung zu beachten gilt und wie Sie herausfinden können, ob Photovoltaik das Richtige für Ihre eigenen vier Wände ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Eine Photovoltaikanlage installieren? Darf das denn jeder?

Grundsätzlich ist die Anschaffung einer Solarstromanlage erst einmal jeder Privatperson wie auch jedem Unternehmen erlaubt, unabhängig davon, ob man Gebäudebesitzer oder Mieter ist. Als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses können Sie direkt loslegen, bei einer Eigentums- oder Mietwohnung hingegen müssen zunächst die (Mit-)Eigentümer beziehungsweise die Vermieter einwilligen. Diese Zustimmung brauchen Sie nicht nur bei einer großen Solaranlage, zum Beispiel auf dem Gebäudedach – auch Stecker-Solargeräte auf dem Balkon müssen auf diese Weise genehmigt werden. Sobald diese Punkte geklärt sind, steht einer Installation nichts mehr im Weg.

Rein theoretisch dürfen Sie die Solarmodule sogar selbst auf dem Dach anbringen. Davon raten wir Ihnen allerdings ausdrücklich ab! Die Garantie, die Ihnen vom Hersteller gewährt wird, ist in den meisten Fällen nämlich an eine fachgerechte Montage gebunden und für den endgültigen Anschluss ans Stromnetz müssen Sie ohnehin einen Elektrofachbetrieb hinzuziehen.

Balkonkraftwerk, leicht gemacht

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Die eben erwähnten Steck-Solargeräte, die auch als Balkonkraftwerke bezeichnet werden, können eine kleinere Alternative oder auch Ergänzung zur klassischen Photovoltaikanlage sein. Gerade auch für Interessenten ohne Dachzugang ist das Balkonkraftwerk eine gute Möglichkeit zur eigenen Stromerzeugung. Balkonkraftwerke funktionieren als Mini-Solaranlagen, die über einen Wechselrichter mit einem Stecker an das Stromnetz des Eigenheims oder der Wohnung angeschlossen werden. Der dabei produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden und bei Überschuss gleichermaßen, wie bei der Photovoltaikanlage, ins Netz eingespeist werden. Eine Energiespeicherung ist bei einem Balkonkraftwerk leider nicht möglich.

Was ihre Leistung betrifft, so dürfen Balkonkraftwerke in Deutschland eine maximale Leistung von 800 Watt nicht überschreiten. Sie fragen sich, wie viel Sie damit einsparen können? Mit diesen 800 Watt können Sie jährlich im Durchschnitt rund 600 Kilowattstunden Strom erzeugen. Zum Vergleich: Eine gängige Kühlgefrierkombination verbraucht jährlich circa 130 bis 230 Kilowattstunden, also kann dies durchaus nicht nur eine sinnvolle, sondern auch lohnende Investition sein.

Unsere Versicherungstipps für Balkonkraftwerke:

Anders als bei der Photovoltaikanlage, benötigen Sie für Ihr Balkonkraftwerk keine Wohngebäude- sondern lediglich unsere WGV Hausratversicherung . Sofern sich Ihre Mini-Solaranlage auf dem Versicherungsgrundstück befindet, sind Sie in den folgenden Fälle (laut EEG-Gesetz) versichert:

  • Feuer-, Sturm- und Hagelschäden bis zur Versicherungssumme im BASIS-, OPTIMAL- und PLUS-Tarif
  • Einfacher Diebstahl im OPTIMAL- und PLUS-Tarif
  • Schäden z. B. durch Überschwemmung und Schneedruck mit dem Baustein Weitere Elementargefahren

Hier geht’s zur Hausratversicherung der WGV:

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Photovoltaikanlage sinnvoll?

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Die wichtigste Voraussetzung für die Installation einer Solaranlage ist eine möglichst schattenfreie Dachfläche, die auf einer stabilen und asbestfreien Dachdeckung aufgebaut ist. Optimal wäre laut der Verbraucherzentrale Deutschland eine Südausrichtung sowie eine Dachneigung von 30 Grad. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lohnt sich eine Installation definitiv.

Denn sowohl umwelttechnisch als auch wirtschaftlich ergibt die Installation einer Solaranlage Sinn: Zum einen müssen Sie für Ihren selbstproduzierten Strom erheblich weniger bezahlen als für Strom aus dem Netz. Laut der Verbraucherzentrale ist es realistisch, davon auszugehen, dass Sie rund 30 Prozent des Stroms direkt selbst verbrauchen können. In Verbindung mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauch auf 70 Prozent erhöhen. Den Teil des Stroms aus Ihrer Photovoltaikanlage, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie ins öffentliche Netz einspeisen und so mit der Einspeisevergütung zusätzlich Geld verdienen.

Lieber mieten oder selbst kaufen?

Anstelle der Anschaffung einer eigenen Photovoltaikanlage ist es auch möglich, eine solche Anlage zu mieten. Auch in diesem Fall können Sie den Solarstrom entweder selbst verbrauchen oder ins Stromnetz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Bei der Mietoption müssen Sie sich beispielsweise auch nicht um die Wartung, Instandhaltung und Versicherung Ihrer Anlage zu kümmern. Das mag zunächst vorteilhaft klingen, doch die Verbraucherzentrale rät trotzdem davon ab: Im Endergebnis erweist sich die Miete oder Pacht einer Anlage nach einer Laufzeit von ca. 20 Jahren nämlich als erheblich teurer als der Kauf einer vergleichbaren Anlage. Die Anbieter sichern sich mit so langen Vertragslaufzeiten, also um die 20 Jahre, wirtschaftlich ab und der Vertrag ist meist unkündbar. Im Falle eines Hausverkaufs oder einer Erbschaft ist das Mietverhältnis häufig zwingend weiterzuführen.

Warum sich Photovoltaikanlagen bald richtig lohnen!

Wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung momentan noch etwas unsicher sind, könnten diese gesetzlichen Änderungen Sie eventuell interessieren: Um bei Eigentümern den Kaufanreiz zu erhöhen, wird zum Januar 2023 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert. Das Hauptziel hierbei ist die Verdopplung des Anteils von erneuerbaren Energien – und das innerhalb weniger Jahre.

Wie das erreicht werden soll?

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Hierfür sind vor allem zwei Maßnahmen von Bedeutung. Zum einen sieht die Erneuerung des EEG erhöhte Einspeisungsvergütungssätze für Anlagen vor, die nach dem 30. Juli 2020 in Betrieb gingen. Wer seinen überschüssigen Strom also künftig in das öffentliche Netz einspeisen möchte oder eine Volleinspeisung anstrebt, erhält ab Januar 2023 dafür eine höhere Vergütung. Zum anderen vereinfacht das geänderte EEG die bürokratischen Anforderungen an den Nutzer, der zudem von angepassten Steuergrenzen und ausgeweiteten Förderungsmöglichkeiten profitieren wird. So steht der Installation Ihrer eigenen Photovoltaikanlage aus bürokratischer und finanzieller Sicht nichts mehr im Wege.

Die konkreten Maßnahmen im Überblick

Ab 2023:

  • Möglicher Entfall des Erzeugungszählers
  • Einführung einer Fördervergütung für Photovoltaikanlagen im Garten oder auf Garagendächern
  • Mögliche Abschaffung der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp
  • Abschöpfung von Übergewinnen

Ab 2025:

  • Verpflichtung der Netzbetreiber zur Einführung eines Portals, mit dessen Hilfe Netzanfragen für eine geplante Photovoltaikanlage gestellt werden können
  • Digitalisierung und bundesweite Vereinheitlichung von Netzanfragen

Was gilt es bei der Anschaffung zu beachten?

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Zunächst sollten Sie sich im Vorfeld gründlich von Fachleuten beraten lassen und strategisch planen. In einem Fachbetrieb können Sie abklären, wie die jeweiligen baulichen Voraussetzungen sind, welche Vorgaben es rund um die Themen Denkmalschutz oder örtliche Bebauungspläne gibt und welche Vorschriften Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorgibt.

Außerdem sollten Sie direkt klar definieren, welche Kriterien Ihre Solaranlage erfüllen soll: Welches Budget steht zur Verfügung? Wie viel Strom soll erzeugt werden? Wie groß darf die Anlage sein? Wie soll der Strom in Zukunft genutzt werden? Mögliche Nutzungsbeispiele könnten das Betreiben einer Wärmepumpe oder das Laden Ihres Elektroautos sein.

Wenn Sie diese Schritte befolgt haben und loslegen möchten, sollten Sie sich noch mehrere Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen und die Fördermittel beantragen. Achtung: Die Fördermittel müssen bewilligt sein, bevor ein Vertrag mit einem Anlagenhersteller oder Installationsbetrieb abgeschlossen ist.

Die richtige Absicherung

Wenn Sie sich dann für die Installation einer eigenen Photovoltaikanlage entscheiden, darf eines natürlich nicht fehlen: die passende Absicherung Ihrer Photovoltaikanlage! Für alle Eigenheimbesitzer und Photovoltaikbetreiber ist die WGV Wohngebäudeversicherung ein starker Kandidat im Versicherungsordner, denn diese schützt Ihre Anlage automatisch vor Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weiteren Elementargefahren. Alle weiteren Informationen: Einfach hier entlang.

Ein kleiner Tipp: Mit unserem erweiterten Schutz für Photovoltaikanlagen können Sie sich zudem vor finanziellen Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus oder Feuchtigkeit absichern!