Ein Tipp:
Sie wollen lieber auf Nummer sicher gehen und sich auch gegen mögliche Folgeschäden von bis zu 50.000 Euro versichern? Dann ist der PLUS-Tarif der WGV Privathaftpflichtversicherung genau das Richtige für Sie!
Vor dem Joggen noch schnell in die Hosentasche gepackt, und schon ist es passiert: Bei der Rückkehr ist der Schlüssel plötzlich unauffindbar. Ein Szenario, das sich, Statistiken zufolge, rund alle 35 Minuten so oder so ähnlich irgendwo in Deutschland wiederholt. Ist der Schlüsselverlust selbst schon ärgerlich genug, können im schlimmsten Fall noch hohe Folgekosten im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich dazukommen. Ob Sie in diesem Fall abgesichert sind? – Wir verraten es Ihnen!
Ob Ihre private Haftpflichtversicherung für verlorene Schlüssel aufkommt, hängt maßgeblich davon ab, wem der Schlüssel gehört, zu welchem Zweck er überlassen wird und wie genau er verlorengegangen ist. Voraussetzung ist ein sogenannter fremder Schlüssel, der Ihnen beispielsweise von Ihrem Vermieter zur privaten oder von Ihrem Arbeitgeber zur beruflichen Nutzung überlassen wird. Im Fall eines Verlustes ist hierbei unerheblich, ob es sich um einen mechanischen Schlüssel, einen Transponder oder eine Codekarte handelt.
Beim Verlust eines privat genutzten fremden Schlüssels sind Sie beim Abschluss unserer OPTIMAL- und PLUS-Tarife umfänglich über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Zu diesen privat genutzten Fremdschlüsseln zählen beispielsweise alle Wohnungsschlüssel, die Sie bei der Wohnungsübergabe von Ihrem Vermieter erhalten haben. Verlieren nicht Sie selbst diese Schlüssel, sondern beispielsweise ein Nachbar, der sich während Ihrer Abwesenheit um Ihre Pflanzen kümmert, sollte er über eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung verfügen.
Doch was gilt nun, wenn nicht Ihr privater Wohnungsschlüssel, sondern der Schlüssel Ihres Arbeitgebers für Ihre Arbeitsstätte unauffindbar ist? Dann handelt es sich ebenfalls um einen fremden Schlüssel, der jedoch nicht der privaten, sondern der beruflichen Nutzung dient. Aber keine Sorge, auch in diesem Fall sind Sie mit den OPTIMAL- und PLUS-Tarifen der WGV Privathaftpflichtversicherung bestens abgesichert.
Hier haben wir leider keine guten Nachrichten für Sie, denn private Schlüssel für Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung sind grundsätzlich über keine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Verfügen Sie über eine Hausratversicherung mit dem Zusatz Haus- und Wohnungsschutzbrief , übernehmen wir für Sie aber die Türnotöffnung und ersparen Ihnen damit hohe Kosten.
Bemerken Sie, dass Ihr Schlüssel verloren gegangen ist, sollten Sie, auch wenn es durchaus schwerfällt, zunächst Ruhe bewahren und noch einmal gründlich nachsehen, ob er nicht doch in eine andere Tasche oder in ein anderes Fach gewandert ist. Im besten Fall können Sie den kleinen Ausreißer schnell wieder ausfindig machen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, empfiehlt es sich das örtliche Fundbüro zu kontaktieren und Ihre Nachbarn über den Verlust zu informieren. Je mehr Menschen die Augen offenhalten, desto eher kann der Schlüssel wieder aufgefunden werden. Handelt es um den Schlüssel Ihrer Mietwohnung, ist ein Blick in den Mietvertrag hilfreich. Dort ist meist festgehalten, was es bei einem Schlüsselverlust zu beachten gilt. Sobald feststeht, dass die Türschlösser ausgetauscht und/oder Ersatzschlüssel angefertigt werden müssen, sollten Sie nicht lange zögern und Ihre Versicherung über den Schadensfall informieren. Unsere Expertinnen und Experten erklären Ihnen gerne alle weiteren Schritte. Wenn Sie Ihren Haftpflichtschaden lieber mit nur wenigen Klicks online melden möchten, können Sie dies bequem über unsere WGV Website tun.