Natürlich hoffen wir an dieser Stelle, dass Ihr Umzug reibungslos verläuft, aber wir alle kennen das folgende Sprichwort leider nur zu gut: „Wo gehobelt wird, fallen Späne“ – oder in Ihrem Fall vielleicht Vasen, Umzugskartons oder Ähnliches. Da drängt sich schnell die Frage auf: Wer haftet für den entstandenen Sachschaden?
Umzugshelfer als Schadensverursacher
Wenn Ihnen Freunde und Verwandte unentgeltlich beim Umzug helfen, handelt es sich hierbei um eine sogenannte Gefälligkeitshandlung. Verursacht nun einer der Helfer einen Schaden, kann dieser nicht automatisch haftbar gemacht werden, es sei denn, er hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Selbst der Schadensverursacher
Verursachen beispielsweise Sie selbst einen Schaden in Ihrer alten oder neuen Wohnung – vielleicht beim Transport eines schweren Sofas an Türen oder Wänden –, können Sie unbesorgt sein, sofern Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, die für Mietsachschäden aufkommt.