Was unterscheidet gesetzliche und private Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfallversicherung unterscheiden sich vor allem darin, wann und für wen sie Schutz bietet – und welche Leistungen im Ernstfall greifen.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt in erster Linie bei Arbeitsunfällen sowie bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit (sogenannte Wegeunfälle). Abgesichert sind dabei vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende. Die Beiträge übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Im Leistungsfall stehen vor allem medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und – je nach Situation – auch eine Unfallrente im Fokus. Insgesamt sind die Leistungen jedoch weniger flexibel, da vieles gesetzlich festgelegt ist.
Die private Unfallversicherung greift deutlich umfassender: Sie bietet Schutz weltweit und rund um die Uhr (24/7) – also auch in der Freizeit, im Urlaub oder beim Sport. Versichert werden kann grundsätzlich jede Person, zum Beispiel auch Kinder, Rentnerinnen und Rentner oder Selbstständige. Die Beiträge zahlt hier der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin selbst. Im Unterschied zur gesetzlichen Absicherung sind die Leistungen oft frei wählbar: Je nach Tarif sind beispielsweise Kapitalzahlungen, eine Unfallrente und verschiedene Zusatzleistungen möglich.
Unterm Strich gilt: Die private Unfallversicherung kann eine wichtige Ergänzung sein, weil sie eine zentrale Lücke schließt – nämlich den fehlenden Schutz bei Freizeitunfällen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung normalerweise nicht abgedeckt sind.