Die Angst vor der Versorgungslücke
Selbstverständlich sorgt der Staat über die gesetzliche Rentenversicherung dafür, dass Menschen finanziell unterstützt werden, die ihrem Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen können. Dabei erhält der Betroffene jedoch höchstens ein Drittel des letzten Bruttogehaltes als sogenannte Erwerbsminderungsrente. Davon werden allerdings noch Abschläge, Krankenkassenbeiträge und Steuern abgezogen. Außerdem ist zu beachten, dass nur derjenige, der in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, grundsätzlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente für Rentenneuzugänge im Jahr 2022 lag laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung bei lediglich 950 Euro pro Monat. Wie hoch speziell Ihre Erwerbsminderungsrente nach aktuellem Stand ausfallen würde, können Sie der jährlichen Renteninformation entnehmen. Die volle Erwerbsminderungsrente wird jedoch nur gewährt, wenn in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann. Eine Person in leitender Position, die noch einfache Bürotätigkeiten verrichten könnte, erhält also keine volle Rente. Wer noch drei bis sechs Stunden täglich in einem anderen Beruf arbeiten kann, erhält nur die Hälfte der maximalen Erwerbsminderungsrente.
Darüber hinaus werden laut der Deutschen Rentenversicherung etwa 40 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Die häufigste Ursache für die Ablehnung ist, dass keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt werden kann. Für Selbstständige, Freiberufler und Berufseinsteiger bleibt unterm Strich sogar noch weniger, da sie in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Rente haben. Die beängstigende Lücke zwischen Erwerbsminderungsrente und Ausgaben für den Lebensunterhalt nennen wir „Versorgungslücke“ und genau diese muss privat abgesichert werden.